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Beschlussvorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
94 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
08.12.16, 13:16
Aktualisiert
08.12.16, 13:16
Beschlussvorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 05.12.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 32-30-10 Nr. der Ratsdrucksache: 648-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 13.12.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Schürgens / Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 40 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 648-X/Z-1 1. Sachverhalt:, 3. Finanzielle Auswirkungen:, 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen:, 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen sowie 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Siehe Ursprungserläuterung. 2. Rechtliche Würdigung In Ergänzung zur vorliegenden Ratsdrucksache soll im Folgenden erläutert werden, welche Erkenntnisse dazu geführt haben, die vorgeschlagenen Termine für die Sonntagsöffnung zu wählen. Anhand ausgewerteter Presserecherche und den erhobenen Besucherzahlen kann belegt werden, dass die unten aufgeführten Termine auch ohne Sonntagsverkauf entsprechende Besucherfrequenz generiert haben. Kräutertag (1. Sonntag nach Christi Himmelfahrt): Aus der langjährigen Erfahrung heraus ist der Kräutertag, der jährlich in Kooperation mit der Gemeinde Nettersheim stattfindet, eine sehr gut besuchte Veranstaltung, die auch überregionale Besucher anzieht. Bereits in Presseberichten aus dem Jahre 2010 ist hier die Rede von „unzähligen Besuchern“, die den Kräutertag, der bis 2015 ohne daran gekoppelte Sonntagsöffnung stattfand, belebten. In diesem Jahr (2016) fand der Kräutertag erstmalig zusammen mit dem Maifest und einem verkaufsoffenen Sonntag statt und zog insgesamt 15.410 Besucher in die Innenstadt von Bad Münstereifel. Anhand der Erfahrungen aus den Vorjahren erscheint der Kräutertag als Anlass für einen verkaufsoffenen Sonntag als geeignet. Kirmessonntag (3. Sonntag im Juli): Die Kirmes in Bad Münstereifel ist zu diesem Zeitpunkt eine Veranstaltung mit sehr langer Tradition. In den letzten Jahren wurde dieser Anlass jedoch nicht genutzt, einen verkaufsoffenen Sonntag hieran zu koppeln. Aufgrund der Erfahrung aus 2016 und der erfolgten Aufwertung dieser Veranstaltung durch einen historischen Jahrmarkt und der damit verbundenen Ausdehnung von 4 auf 11 Tage Kirmes, erscheint nunmehr auch dieser Anlass als geeignet eine Sonntagsöffnung zu begründen. Bereits die erste Auflage dieser so aufgewerteten Kirmes zeiget einen deutlichen Anstieg der Besucherzahlen im Vergleich zu den Vorjahren. Michaelsmarkt (3. Sonntag im September): Ebenso wie die Kirmes ist der Michaelsmarkt eine Veranstaltung mit weit zurück reichender Tradition. Schon immer wurde diese Veranstaltung sehr gut angenommen und stark frequentiert. Dies auch bevor dieser Anlass für eine Sonntagsöffnung herangezogen wurde. Seit zwei Jahren wird diese Veranstaltung durch einen verkaufsoffenen Sonntag aufgewertet. In den Jahren 2015 und 2016 besuchten insgesamt 16.779 bzw. 14.502 Besucher diese Veranstaltung. Wenngleich auch keine genauen Besucherzahlen der Zeit vor der Kombination des Michaelsmarktes mit dem verkaufsoffenen Sonntags vorliegen, so ist tendenziell jedoch davon auszugehen, dass die Besucherzahlen hierdurch nicht signifikant gestiegen sind. An diesem Termin sollte demnach festgehalten werden. Weihnachtsmarkt (2. Adventssonntag, (Lichterfest)): Schon immer ist der Weihnachtsmarkt in Bad Münstereifel eine der bestbesuchten Veranstaltungen im Stadtgebiet. Dies auch bevor, dieser Anlass für eine Sonntagsöffnung herangezogen wurde, weshalb man sich in der Vergangenheit bereits für diesen Termin, um einen verkaufsoffenen Sonntag begründen zu können, entschied. Im Jahre 2015 wurden hier 23.659 Besucher gezählt Seite 3 von Ratsdrucksache 648-X/Z-1 und auch die Presseberichte aus den Vorjahren sprechen von enormen Besucherzahlen in der festlich beleuchteten Altstadt. Jüngste Erfahrungen vom 04.12.2016 belegen dies eindrucksvoll. Exemplarisch wurden einige Presseberichte aus Vorjahren als Beleg für die Frequentierung der Anlassveranstaltungen als Anlage beigefügt. 7. Beschlussvorschlag: Siehe Ursprungserläuterung.