Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-827/2007
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
13.03.2007
Betreff:
Satzung über gestalterische Festsetzungen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 20/Kaster
-Teilbereich an der Kardinal-Frings-Straße
hier: Empfehlung für die Beschließung der 1. Änderung der Satzung gemäß § 86 Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NW) über die gestalterischen Festsetzungen im Gebiet
des Bebauungsplanes Nr. 20/Kaster
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg die im
Entwurf beigefügte 1. Änderung der Satzung gemäß § 86 Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen
(BauO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256) zuletzt
geändert durch Gesetz vom 12.12.2006 (GV. NRW. S. 615) in Verbindung mit § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NRW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Ersten Teils des Gesetzes vom
03.05.2005 (GV. NRW. S. 498) über die gestalterischen Festsetzungen im Gebiet des
Bebauungsplanes Nr. 20 Kaster und die Begründung hierzu zu beschließen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Ausschuss für Planen und Bauen hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 03.02.2004
beauftragt, für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 20 / Kaster gemäß § 86
Landesbauordnung NW (BauO NW) die 1. Änderung der Satzung über gestalterische
Festsetzungen vorzubereiten, damit auch in diesem Bereich zu der Flachdachbebauung geneigte
Dächer zugelassen werden können.
In der Anlage ist ein Entwurf der 1. Änderung der Satzung einschließlich Begründung beigefügt.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Rat zu empfehlen, diese 1. Änderung der Satzung einschließlich
Begründung zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
Anlagen:
Entwurf der 1. Änderung der Satzung nebst Übersichtsplan
Begründung
50181 Bedburg, den 01.03.2007
----------------------------------Jung
----------------------------------Klütsch
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiterin
Stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister