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Beschlussvorlage (Entwurf-1. Änderung der Satzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
7,1 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Entwurf-1. Änderung der Satzung)

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Inhalt der Datei

WP7-827/2007 Entwurf-1. Änderung der Satzung Entwurf 1. Änderung der Satzung über gestalterische Festsetzungen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 20/Kaster der Stadt Bedburg vom Aufgrund des § 86 Abs. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256) zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.12.2006 (GV. NRW. S. 615) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Ersten Teils des Gesetzes vom 03.05.2005 (GV. NRW. S. 498) hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am_______ folgende 1. Änderung der Satzung über gestalterische Festsetzungen beschlossen: §1 Geltungsbereich Diese Festlegungen gelten für das Baugebiet Kardinal-Frings-Straße / Ecke Harffer Schlossallee innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 20 / Kaster gemäß beiliegendem Plan, der Anlage der Satzung ist. §2 Gestaltung baulicher Anlagen (1) Bauliche Anlagen außer an der Grundstücksgrenze errichtete Garagen gemäß Absatz 3 sind mit folgenden Dachformen und –neigungen zulässig: Flachdach mit einer Dachneigung von 0° bis 3° sowie Sattel- oder Walmdach mit einer Dachneigung von 20° bis 35°. (2) Bei der Errichtung von Sattel- oder Walmdächern mit einer Dachneigung von 20° bis 35° ist die Ausbildung von Dachgauben zulässig, die Ausbildung von Drempeln jedoch nicht. (3) Garagen, die an der Grundstücksgrenze errichtet werden, sind mit Flachdach, Dachneigung 0° bis 3°, auszuführen. §3 Ordnungswidrigkeiten Wer Vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bestimmungen des § 2 dieser 1. Änderung der Satzung über die Gestaltung von baulichen Anlagen verstößt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 79 der Bauordnung für das Land NordrheinWestfalen. §4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.