Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
WP7-827/2007
Entwurf-1. Änderung der Satzung
Entwurf
1. Änderung der Satzung
über gestalterische Festsetzungen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 20/Kaster
der Stadt Bedburg vom
Aufgrund des § 86 Abs. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256) zuletzt geändert
durch Gesetz vom 12.12.2006 (GV. NRW. S. 615) in Verbindung mit § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1
des Ersten Teils des Gesetzes vom 03.05.2005 (GV. NRW. S. 498) hat der Rat der
Stadt Bedburg in seiner Sitzung am_______ folgende 1. Änderung der Satzung über
gestalterische Festsetzungen beschlossen:
§1
Geltungsbereich
Diese Festlegungen gelten für das Baugebiet Kardinal-Frings-Straße / Ecke Harffer
Schlossallee innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 20 / Kaster gemäß
beiliegendem Plan, der Anlage der Satzung ist.
§2
Gestaltung baulicher Anlagen
(1) Bauliche Anlagen außer an der Grundstücksgrenze errichtete Garagen gemäß
Absatz 3 sind mit folgenden Dachformen und –neigungen zulässig:
Flachdach mit einer Dachneigung von 0° bis 3° sowie Sattel- oder Walmdach
mit einer Dachneigung von 20° bis 35°.
(2) Bei der Errichtung von Sattel- oder Walmdächern mit einer Dachneigung von
20° bis 35° ist die Ausbildung von Dachgauben zulässig, die Ausbildung von
Drempeln jedoch nicht.
(3) Garagen, die an der Grundstücksgrenze errichtet werden, sind mit Flachdach,
Dachneigung 0° bis 3°, auszuführen.
§3
Ordnungswidrigkeiten
Wer Vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bestimmungen des § 2 dieser 1. Änderung
der Satzung über die Gestaltung von baulichen Anlagen verstößt, handelt
ordnungswidrig im Sinne des § 79 der Bauordnung für das Land NordrheinWestfalen.
§4
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.