Daten
Kommune
Linnich
Größe
16 kB
Datum
16.12.2010
Erstellt
03.12.10, 19:03
Aktualisiert
03.01.11, 19:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT LINNICH
Beschlussvorlage
Der Bürgermeister
- öffentlich -
Drucksache B-238/2010
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
16.12.2010
TOP
Dienststelle
Datum:
Sachbearbeiter:
Aktenzeichen
Fachbereich 4
02.12.2010
Herr Schulze
Fb 4/142-04/2
Ernennung des Leiters der Freiw. Feuerwehr der Stadt Linnich und seiner beiden
Stellvertreter
Finanzielle Auswirkungen
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite
Mittel stehen zur Verfügung
Hh.-Stelle
Haushaltsausgabereste
Bisher angeordnet
Investitionsprogramm
Verpflichtungsermächtigung
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt Hh.-Stelle
Deckungsvorschlag:
(Kämmerei)
Beratungsergebnis
Einstimmig
Mit Stimmenmehrheit
Laut Beschlussvorschlag
Abweichender Beschlussvorschlag
Ja _____ Nein _____ Enthaltungen _____
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme der Verwaltungsvorlage beschließt der Rat der Stadt Linnich, Herrn
Stadtbrandinspektor Theophil Black unter Berufung in das Beamtenverhältnis eines Ehrenbeamten
auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren zum Stadtbrandmeister (Wehrführer) zu ernennen.
Herrn Brandoberinspektor Alfons Schumacher ebenfalls unter Berufung in das Beamtenverhältnis
eines Ehrenbeamten auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren zum stellv. Wehrführer zu ernennen.
Ebenfalls wird beschlossen, Herrn Brandinspektor Heiko Bergs kommissarisch zu einem weiteren
stellv. Wehrführer zu bestellen, und sobald Herr Bergs die noch erforderlichen Laufbahnlehrgänge
absolviert hat, ihn dann unter Berufung in das Beamtenverhältnis eines Ehrenbeamten auf Zeit
zum stellv. Wehrführer der Freiw. Feuerwehr der Stadt Linnich zu ernennen.
Problembeschreibung/Begründung:
Aufgrund der Tatsache, dass die Amtszeit von Stadtbrandmeister Ulrich Dohmen am 04.12.2010
endet,
ist
die
Neubestellung
des
Stadtbrandmeisters
nach
§
11
des
Feuerschutzhilfeleistungsgesetz NRW erforderlich. Hiernach wird der Leiter der Freiwilligen
Feuerwehr (Wehrführer) und bis zu zwei Stellvertreter (stellv. Wehrführer) auf Vorschlag des
Kreisbrandmeisters für die Dauer von 6 Jahren bestellt, und zwar, soweit sie nicht hauptamtlich
tätig sind, durch die Ernennung zum Ehrenbeamten.
Die Amtszeit des stellv. Wehrführers Herrn Theophil Black endet erst im Januar 2012.
Da der stellv. Wehrführer Herr T. Black sich bereit erklärt hat, das Amt des Wehrführers zu
übernehmen, ist somit die Neustellung eines Stadtbrandmeisters und seiner Stellvertreter
erforderlich. Dem Wehrleiter der Freiw. Feuerwehr Linnich sollen in Absprache zwischen der
Feuerwehr und dem Bürgermeister der Stadt Linnich künftig zwei stellvertretende Wehrleiter zur
Seite gestellt werden.
Gem. § 11 FSHG hat vor Ernennung eines neuen Wehrführers und seiner Stellvertreter eine
Anhörung der aktiven Wehr zu erfolgen. Der Kreisbrandmeister, vertreten durch seinen
Stellvertreter, Herrn Herkenrath, hat das Anhörungsverfahren am 09.11.2010 durchgeführt und die
Angehörigen der aktiven Wehr um Vorschläge für das Amt des Stadtbrandmeister und seiner
beiden Stellvertreter gebeten.
Bei dem Anhörungsverfahren wurde durch die Mehrheit der aktiven Wehrleute Herr Theophil Black
als Wehrleiter und Herr Brandoberinspektor Alfons Schumacher und Herr Heiko Bergs für das Amt
der stellv. Wehrleiter vorgeschlagen.
Herr Black hat sich auf Befragen des Kreisbrandmeisters dazu bereit erklärt, falls er durch den
Rat der Stadt Linnich ernannt wird, dieses Amt anzunehmen.
Ebenfalls erklärten sich Herr Schumacher und Herr Bergs bereit, das Amt seines stellv.
Wehrführers zu übernehmen.
Mit Schreiben vom 26. November 2010 hat der Kreisbrandmeister mir das Ergebnis der Anhörung
mitgeteilt und schlägt dem Rat der Stadt Linnich folgendes vor,
Herr Stadtbrandinspektor Theophil Black
soll zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Linnich für die Dauer von sechs Jahren ernannt
werden. Herr Black besitzt die persönliche und fachliche Eignung. Gegen die Ernennung zum
Stadtbrandmeister bestehen somit keine Bedenken.
Herr Brandoberinspektor Alfons Schumacher
soll zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Linnich für die Dauer von sechs
Jahren ernannt werden. Die mit der Bestellung in die Funktion des stellv. Wehrführers verbundene
notwendige Übernahme in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit, kann bei Herrn Schumacher
ebenfalls erfolgen, auch er besitzt die persönliche und fachliche Eignung.
Herr Brandinspektor Heiko Bergs,
soll zunächst kommissarisch zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Linnich
für die Dauer von zwei Jahren ernannt werden.
Bei Herrn Bergs kann die Ernennung zum Ehrenbeamten jedoch noch nicht erfolgen, da er nach
der Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr
(LVO FF) noch nicht über die geforderte fachliche Qualifikation verfügt.
Die Zeit der kommissarischen Übertragung dieser Funktion darf nach § 17 (3) LVO FF zwei Jahre
nicht übersteigen.
Herr Bergs muss hierzu noch die erforderlichen Lehrgänge am Institut der Feuerwehr in Münster
innerhalb von zwei Jahren absolvieren. Wird die erforderliche Qualifikation innerhalb von zwei
Jahren nicht erworben, ist nach Ablauf dieser Zeit eine erneute Anhörung der aktiven Wehr
erforderlich.
Die Zeit der kommissarischen Tätigkeit ist nach § 17 (4) LVO FF nicht auf die Dienstzeit
anzurechnen.
Die Stadtvertretung ist in der Entscheidung frei und an Vorschläge nicht gebunden. Sollte jedoch
vom Vorschlag des Kreisbrandmeisters abgewichen werden, ist das Verfahren erneut
durchzuführen.
Aus diesem Grunde wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dem Vorschlag des
Kreisbrandmeisters zu folgen und Herrn Theophil Black zum Leiter der Freiw. Feuerwehr der Stadt
Linnich und gleichzeitig zum Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen und Herrn Alfons Schumacher
zum stellv. Wehrleiter und ebenfalls zum Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen. Herrn Heiko Bergs
ist das Amt eines weiteren stellv. Wehrleiters kommissarisch zu übertragen.
(Witkopp)