Daten
Kommune
Jülich
Größe
136 kB
Datum
18.07.2013
Erstellt
17.07.13, 17:05
Aktualisiert
17.07.13, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 56 Az.: Es
Jülich, 17.07.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 307/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Schule und Sport
Termin
18.07.2013
Stadtrat
18.07.2013
TOP
Ergebnisse
Beschulungsvereinbarung Titz
Anlg.: 1
V
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Beschluss wird in der Sitzung gefasst.
Begründung:
Im Nachgang zur gemeinsamen Sitzung der Schulausschüsse der Stadt Jülich und der Gemeinde
Titz am 27.06.2013 wandte sich Herr Bürgermeister Frantzen mit email vom 9.07.2013 an die Verwaltung. Darin informierte Herr Frantzen über die Überlegungen, zum Schuljahresbeginn 2014/15
in Titz eine Primusschule einzurichten. Eine Primusschule ist eine neuartige Schule (als Schulversuch) von Klasse 1 bis 10 als Ganztagsschule. Da es sich um einen Schulversuch handelt, gibt es
keine Erfahrungswerte, wie viele Kinder nach Beendigung der Grundschulzeit ihre Schullaufbahn in
der Kasse 5 der Primusschule fortsetzen bzw. in eine andere weiterführende Schule wechseln.
Schulversuch bedeutet in diesem Fall, dass die Bindungswirkung der Primusschule untersucht wird.
Unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer positiven Entscheidung des Rates der Gemeinde Titz
trifft die Gemeindeverwaltung Titz derzeit alle Vorbereitungen zur Errichtung einer Primusschule
im Gemeindegebiet, sofern genügend Eltern ihr Interesse an einer solchen Schule bekunden. Zu
berücksichtigen ist, dass der Antrag auf Errichtung der Primusschule bis zum 31. Juli 2013 über die
Bezirksregierung beim Schulministerium gestellt werden muss.
Zur Gründung einer Primusschule in Klasse 1 muss diese dreizügig starten, also bei einer Klassenstärke von 25 Kindern mit insgesamt 75 Kindern. Dem Antrag auf Genehmigung sind deshalb eine
Prognose der Schülerzahlen und eine Elternbefragung beizufügen, die belegen, dass die Schülerzahl
von 75 über einen Zeitraum von fünf Jahren aus dem eigenen Gemeindegebiet erreicht werden
kann.
Aufgrund der geringen Schülerdichte in Titz wird dies jedoch nicht möglich sein. So wird die Gemeinde Titz aufgrund ihrer Schülerzahl (aktuell zum Schuljahr 2013/14 sind es 57 in Klasse 1, laut
aktuellem SEP Jülich/Titz in den Folgejahren 68, 57, 70, 75, 73) die erforderliche Zahl von 75 voraussichtlich nur einmal erreichen können.
Aus diesem Grund fragte Herr Frantzen an, ob die Möglichkeit gesehen werde, eine Beschulungsvereinbarung zwischen den Kommunen Titz und Jülich abzuschließen. Eine gleichlautende Anfrage
ging an die Stadt Bedburg. Weiter hat die Gemeinde Titz auch Kontakt zu Elsdorf und Linnich aufgenommen.
Bei einer Beschulungsvereinbarung handelt es sich um eine formelle Vereinbarung zwischen Kommunen u.a. mit dem Ziel, Schulformen unter Anrechnung von Schülern aus Nachbarkommunen auf
rechtlich vorgegebene Mindestzahlen einrichten zu können. Kinder aus benachbarten Kommunen
dürfen nämlich bei der Errichtungsgröße berücksichtigt werden, wenn die Nachbarkommune eine
Beschulungsvereinbarung abschließt und deren Eltern im Rahmen einer freiwilligen Elternbefragung ihr Interesse bekunden. Wird dann im Falle einer Primusschule insgesamt die Zahl von 75
Kindern überschritten, ist die Schule genehmigungsfähig.
Ob es Ausnahmen gibt und eine Primusschule hilfsweise aufgrund besonderer lokaler Voraussetzungen auch zweizügig beantragt und genehmigt werden kann, ist seitens des Schulministeriums
noch nicht entschieden. Sollte diese Option bestehen, würde die Gemeinde Titz ggf. einen Antrag
auf Errichtung einer Primusschule mit mindestens zwei Zügen stellen.
Die Gemeinde Titz führte am Montag, 15. Juli 2013 eine Informationsveranstaltung für Eltern
durch, der sich eine bis zum Ende der Woche befristete Elternbefragung anschließt. Die Teilnahme
an der Informationsveranstaltung und der Elternbefragung ist freiwillig und unverbindlich. Ursprünglich wollte Titz dazu auch Eltern aus „Titznahen“ Ortsteilen der Stadt Jülich einladen. Betroffen sind in den Ortsteilen Mersch, Pattern, Welldorf und Güsten 33 Haushalte, in denen Kinder
der Geburtsjahrgänge 2008 und 2009 (Einschulungsjahrgänge 2014/15 und 2015/16) leben.
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss´ vom 10.07.2013 hat die Verwaltung mitgeteilt,
dass sie die Einladung und die Elternbefragung sowie ggf. eine Beschulungsvereinbarung eingeschränkt für die Ortsteile Mersch, Pattern, Welldorf und Güsten positiv begleiten wolle.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat demgegenüber einstimmig (bei einer Enthaltung) beschlossen,
dass vor einer Entscheidung in der Sache zunächst der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und
Sport über die Anfrage der Gemeinde Titz beraten solle. Vor allem müsse sichergestellt sein, dass
der Bestand der Grundschule in Welldorf durch eine Beschulungsvereinbarung nicht gefährdet werde.
Aus Gründen der Fristwahrung kam eine Einladung Jülicher Eltern durch die Gemeinde Titz daraufhin nicht mehr in Frage.
Der Schulentwicklungsplaner nimmt in seinem Gutachten zur Errichtung einer möglichen Primusschule in Titz grundsätzlich folgende Einschätzung vor:
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„Dies könnte für die Grundschulen in der Region einschneidende Konsequenzen haben. Diese Idee
der Primusschulen weist trotz immenser pädagogischer Potenziale auch Risiken in der überörtlichen
Aufstellung auf – und hierbei vor allem auf den Grundschulsektor bezogen.“ (SEP, S.120)
Die aktuelle Prognose aus dem SEP zur Entwicklung der Schülerzahlen im Einschulungsjahrgang
der Grundschulen der Stadt Jülich sieht wie folgt aus:
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
2018/19
286
237
273
229
238
Das entspricht bei einer mittleren Klassenfrequenz von 22,5 einer Zügigkeit von
12,7
10,5
12,1
10,1
10,6
Zum Vergleich: in 2013/14 werden in 13 Klassen 287 Schulneulinge beschult.
Im Verlauf der kommenden fünf Jahre ist für die Grundschulen in Jülich somit ein Rückgang der
Schülerzahlen in der Größenordnung von zwei Klassen zu erwarten.
Gemäß 8.Schulrechtsänderungsgesetz ist erstmals zum Schuljahr 2013/14 der Schulträger zuständig
für die Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulen und Teilstandorte. Er kann die Zahl der in
die Eingangsklassen aufzunehmenden Schüler einer Grundschule oder mehrerer Grundschulen begrenzen, wenn dies für eine ausgewogene Klassenbildung innerhalb der Gemeinde erforderlich ist
oder besondere Lernbedingungen oder bauliche Gegebenheiten berücksichtigt werden sollen. Die
Klassen dürfen dabei nicht weniger als 15 und nicht mehr als 29 Schüler haben.
Gegenwärtig lässt sich nicht einschätzen, ob und in welchem Umfang der Schulversuch Primusschule in Titz für Eltern aus Jülich eine Alternative zu dem hervorragenden und differenzierten
Schulangebot in der Primarstufe sowie den Sekundarstufen I und II in Jülich darstellen würde.
Wenn sieben Eltern ihre Kinder im Jahr 2014/15 in Titz anmelden (hier wird davon ausgegangen,
dass Titz zu den eigenen 68 Kindern sieben Kinder aus Jülich benötigt und sieben dort angemeldet
werden), wären die Grundschulen in Jülich in der Gesamtheit und aufgrund der Schülerzahlen nicht
bestandsgefährdet, zumal auch Titzer Schüler nach Jülich einwandern. Es könnte allerdings je nach
Herkunft der „abwandernden“ Schüler dazu kommen, dass der Teilstandort Welldorf wieder einzügig geführt werden müsste. Wahrscheinlich wäre auch, dass die vom Gesetzgeber intendierte ausgewogene Verteilung der Schüler auf die einzelnen Standorte der Jülicher Grundschulen – auch
gegen den Willen der Eltern –Widersprüche der betroffenen Eltern nach sich zieht.
Wenn im Jahr 2015/16 etwa 18 Schüler eine Primusschule in Titz besuchen (hier wird davon ausgegangen, dass Titz zu den eigenen 57 Kindern 18 aus Jülich braucht und 18 dort angemeldet werden),
ginge den Jülicher Grundschulen fast eine ganze Klasse verloren, was in einem Jahr mit prognostiziertem deutlichen Rückgang der Schülerzahlen nicht aufzufangen wäre. Wahrscheinliche Folge
wäre eine Bestandsgefährdung des Teilstandorts Welldorf.
Allerdings hat laut Aussage von Herrn Frantzen das Schulministerium der Gemeinde Titz in Aussicht gestellt, dass ein einmaliger Ausreißer im Fünfjahresverlauf nicht gewichtet werden würde und
das Verfehlen der erforderlichen Anzahl von 75 Schülern, auch wenn es sich dabei um eine Größenordnung von rund 25% handelt, hingenommen wird.
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Die Verwaltung hat großes Verständnis für die Bemühungen der Gemeinde Titz, auch in Zukunft
Standort eines Schulangebots der Sekundarstufe I zu sein. Dies wäre gut möglich gewesen, wenn
sich alle Kommunen im Nordkreis an den Konsens des kreisweiten Schulentwicklungsplans gehalten hätten. Wäre die Empfehlung des kreisweiten Schulentwicklungsplans umgesetzt worden, hätte
eine gemeinsame Sekundarschule Linnich/Titz bereits ihre Arbeit aufnehmen können.
Statt der angestrebten Stabilisierung und zukunftsorientierten gemeinsamen Weiterentwicklung der
Schullandschaft im Nordkreis führten und führen die Planungen der Gemeinde Aldenhoven und der
Stadt Linnich, eine Gesamtschule zu gründen, zu einer Destabilisierung der Schullandschaft. Von
den Auswirkungen ist bereits der Sekundarschulstandort Titz betroffen und negative Folgen sind in
Zukunft auch für die Schulen in Jülich zu erwarten, weshalb die Stadt Jülich die Pläne der Gemeinde Aldenhoven und der Stadt Linnich weiterhin ablehnt.
Da die Gemeinde Titz beabsichtigt, die Primusschule mit dem ersten Jahrgang zu starten und an der
dortigen Hauptschule seit zwei Jahren keine Eingangsklasse mehr gebildet werden konnte, wird
frühestens zum Schuljahr 2018/19 geklärt sein, ob und wenn ja, mit wie vielen Zügen Titz wieder
ein Angebot der Sekundarstufe I vorhält. Deshalb und mit Blick auf die weitere Entwicklung der
Schullandschaft im Nordkreis lassen sich Auswirkungen auf die Schulen der Sekundarstufe I in Jülich durch die Errichtung einer Primusschule in Titz zurzeit nicht absehen.
Vor diesem Hintergrund und um die kommunale Kooperation mit Titz in einer auch vom Planungsbüro biregio angesprochenen „verunsicherten und immer mehr zerfallenden Schullandschaft“ zu
stärken, würde die Verwaltung der Bitte der Gemeinde Titz, eine Beschulungsvereinbarung abzuschließen, gerne entsprechen. Allerdings ist dabei einzuräumen, dass eine Bestandsgefährdung eines
Grundschul(teil-)standortes nicht abschließend zu verneinen ist. Zum einen üben die rückläufigen
Schülerzahlen Druck auf die schulische Infrastruktur in der Primarstufe aus. Zum anderen gibt es
noch keinerlei Erfahrungswerte mit dem Schulversuch Primusschule, weshalb sich die Attraktivität
der neuen Schulform für die Eltern letztlich erst im Anmeldeverfahren zeigen wird.
Jülich verfügt über ein hervorragendes differenziertes und konkurrenzfähiges Schulangebot. Zudem
kann angenommen werden, dass nicht alle Titzer Eltern ihre Kinder an einer neu errichteten Primusschule anmelden und sich stattdessen für den Teilstandort Welldorf entscheiden werden, so dass
möglichen Verlusten Wanderungsgewinne gegenüberstünden.
Um eine Gefährdung insbesondere des Teilstandorts Welldorf soweit wie möglich auszuschließen,
bietet sich eine sog. limitierende Beschulungsvereinbarung an. Darin kann die Anzahl der Schüler,
die bei der Errichtungsgröße der Primusschule berücksichtigt werden dürfen, beschränkt werden.
Voraussetzung ist, wie bereits an anderer Stelle erwähnt, dass überhaupt ein Interesse von Jülicher
Eltern an einer Anmeldung ihrer Kinder bekundet wird. Bevor die Anzahl der in einer limitierenden
Beschulungsvereinbarung definierten Schulneulinge festgesetzt wird, sollte eine detaillierte Prüfung
der Schülerzahlen des kommenden Jahrgangs und deren voraussichtlichen Verteilung auf die Schulstandorte an den Jülicher Grundschulen, insbesondere unter Berücksichtigung des Teilstandorts
Welldorf, erfolgen.
Eine Beschulungsvereinbarung muss nach Auskunft von Herrn Frantzen vom 16. Juli 2013 erst im
Anmeldeverfahren abgeschlossen werden und eine Befragung der in den „Titznahen“ Ortsteilen
Jülichs betroffenen Eltern wird seitens der Gemeinde aktuell nicht mehr verfolgt. Für das weitere
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Verfahren ist deshalb vorrangig, zu entscheiden, ob der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und
Sport resp. der Stadtrat einer limitierenden Beschulungsvereinbarung mit Titz grundsätzlich positiv
gegenübersteht.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
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