Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Beschulungsvereinbarung Titz)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
136 kB
Datum
18.07.2013
Erstellt
17.07.13, 17:05
Aktualisiert
17.07.13, 17:05
Sitzungsvorlage (Beschulungsvereinbarung Titz) Sitzungsvorlage (Beschulungsvereinbarung Titz) Sitzungsvorlage (Beschulungsvereinbarung Titz) Sitzungsvorlage (Beschulungsvereinbarung Titz) Sitzungsvorlage (Beschulungsvereinbarung Titz)

öffnen download melden Dateigröße: 136 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 56 Az.: Es Jülich, 17.07.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 307/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport Termin 18.07.2013 Stadtrat 18.07.2013 TOP Ergebnisse Beschulungsvereinbarung Titz Anlg.: 1 V SD.Net Beschlussentwurf: Der Beschluss wird in der Sitzung gefasst. Begründung: Im Nachgang zur gemeinsamen Sitzung der Schulausschüsse der Stadt Jülich und der Gemeinde Titz am 27.06.2013 wandte sich Herr Bürgermeister Frantzen mit email vom 9.07.2013 an die Verwaltung. Darin informierte Herr Frantzen über die Überlegungen, zum Schuljahresbeginn 2014/15 in Titz eine Primusschule einzurichten. Eine Primusschule ist eine neuartige Schule (als Schulversuch) von Klasse 1 bis 10 als Ganztagsschule. Da es sich um einen Schulversuch handelt, gibt es keine Erfahrungswerte, wie viele Kinder nach Beendigung der Grundschulzeit ihre Schullaufbahn in der Kasse 5 der Primusschule fortsetzen bzw. in eine andere weiterführende Schule wechseln. Schulversuch bedeutet in diesem Fall, dass die Bindungswirkung der Primusschule untersucht wird. Unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer positiven Entscheidung des Rates der Gemeinde Titz trifft die Gemeindeverwaltung Titz derzeit alle Vorbereitungen zur Errichtung einer Primusschule im Gemeindegebiet, sofern genügend Eltern ihr Interesse an einer solchen Schule bekunden. Zu berücksichtigen ist, dass der Antrag auf Errichtung der Primusschule bis zum 31. Juli 2013 über die Bezirksregierung beim Schulministerium gestellt werden muss. Zur Gründung einer Primusschule in Klasse 1 muss diese dreizügig starten, also bei einer Klassenstärke von 25 Kindern mit insgesamt 75 Kindern. Dem Antrag auf Genehmigung sind deshalb eine Prognose der Schülerzahlen und eine Elternbefragung beizufügen, die belegen, dass die Schülerzahl von 75 über einen Zeitraum von fünf Jahren aus dem eigenen Gemeindegebiet erreicht werden kann. Aufgrund der geringen Schülerdichte in Titz wird dies jedoch nicht möglich sein. So wird die Gemeinde Titz aufgrund ihrer Schülerzahl (aktuell zum Schuljahr 2013/14 sind es 57 in Klasse 1, laut aktuellem SEP Jülich/Titz in den Folgejahren 68, 57, 70, 75, 73) die erforderliche Zahl von 75 voraussichtlich nur einmal erreichen können. Aus diesem Grund fragte Herr Frantzen an, ob die Möglichkeit gesehen werde, eine Beschulungsvereinbarung zwischen den Kommunen Titz und Jülich abzuschließen. Eine gleichlautende Anfrage ging an die Stadt Bedburg. Weiter hat die Gemeinde Titz auch Kontakt zu Elsdorf und Linnich aufgenommen. Bei einer Beschulungsvereinbarung handelt es sich um eine formelle Vereinbarung zwischen Kommunen u.a. mit dem Ziel, Schulformen unter Anrechnung von Schülern aus Nachbarkommunen auf rechtlich vorgegebene Mindestzahlen einrichten zu können. Kinder aus benachbarten Kommunen dürfen nämlich bei der Errichtungsgröße berücksichtigt werden, wenn die Nachbarkommune eine Beschulungsvereinbarung abschließt und deren Eltern im Rahmen einer freiwilligen Elternbefragung ihr Interesse bekunden. Wird dann im Falle einer Primusschule insgesamt die Zahl von 75 Kindern überschritten, ist die Schule genehmigungsfähig. Ob es Ausnahmen gibt und eine Primusschule hilfsweise aufgrund besonderer lokaler Voraussetzungen auch zweizügig beantragt und genehmigt werden kann, ist seitens des Schulministeriums noch nicht entschieden. Sollte diese Option bestehen, würde die Gemeinde Titz ggf. einen Antrag auf Errichtung einer Primusschule mit mindestens zwei Zügen stellen. Die Gemeinde Titz führte am Montag, 15. Juli 2013 eine Informationsveranstaltung für Eltern durch, der sich eine bis zum Ende der Woche befristete Elternbefragung anschließt. Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung und der Elternbefragung ist freiwillig und unverbindlich. Ursprünglich wollte Titz dazu auch Eltern aus „Titznahen“ Ortsteilen der Stadt Jülich einladen. Betroffen sind in den Ortsteilen Mersch, Pattern, Welldorf und Güsten 33 Haushalte, in denen Kinder der Geburtsjahrgänge 2008 und 2009 (Einschulungsjahrgänge 2014/15 und 2015/16) leben. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss´ vom 10.07.2013 hat die Verwaltung mitgeteilt, dass sie die Einladung und die Elternbefragung sowie ggf. eine Beschulungsvereinbarung eingeschränkt für die Ortsteile Mersch, Pattern, Welldorf und Güsten positiv begleiten wolle. Der Haupt- und Finanzausschuss hat demgegenüber einstimmig (bei einer Enthaltung) beschlossen, dass vor einer Entscheidung in der Sache zunächst der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport über die Anfrage der Gemeinde Titz beraten solle. Vor allem müsse sichergestellt sein, dass der Bestand der Grundschule in Welldorf durch eine Beschulungsvereinbarung nicht gefährdet werde. Aus Gründen der Fristwahrung kam eine Einladung Jülicher Eltern durch die Gemeinde Titz daraufhin nicht mehr in Frage. Der Schulentwicklungsplaner nimmt in seinem Gutachten zur Errichtung einer möglichen Primusschule in Titz grundsätzlich folgende Einschätzung vor: Sitzungsvorlage 307/2013 Seite 2 „Dies könnte für die Grundschulen in der Region einschneidende Konsequenzen haben. Diese Idee der Primusschulen weist trotz immenser pädagogischer Potenziale auch Risiken in der überörtlichen Aufstellung auf – und hierbei vor allem auf den Grundschulsektor bezogen.“ (SEP, S.120) Die aktuelle Prognose aus dem SEP zur Entwicklung der Schülerzahlen im Einschulungsjahrgang der Grundschulen der Stadt Jülich sieht wie folgt aus: 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 286 237 273 229 238 Das entspricht bei einer mittleren Klassenfrequenz von 22,5 einer Zügigkeit von 12,7 10,5 12,1 10,1 10,6 Zum Vergleich: in 2013/14 werden in 13 Klassen 287 Schulneulinge beschult. Im Verlauf der kommenden fünf Jahre ist für die Grundschulen in Jülich somit ein Rückgang der Schülerzahlen in der Größenordnung von zwei Klassen zu erwarten. Gemäß 8.Schulrechtsänderungsgesetz ist erstmals zum Schuljahr 2013/14 der Schulträger zuständig für die Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulen und Teilstandorte. Er kann die Zahl der in die Eingangsklassen aufzunehmenden Schüler einer Grundschule oder mehrerer Grundschulen begrenzen, wenn dies für eine ausgewogene Klassenbildung innerhalb der Gemeinde erforderlich ist oder besondere Lernbedingungen oder bauliche Gegebenheiten berücksichtigt werden sollen. Die Klassen dürfen dabei nicht weniger als 15 und nicht mehr als 29 Schüler haben. Gegenwärtig lässt sich nicht einschätzen, ob und in welchem Umfang der Schulversuch Primusschule in Titz für Eltern aus Jülich eine Alternative zu dem hervorragenden und differenzierten Schulangebot in der Primarstufe sowie den Sekundarstufen I und II in Jülich darstellen würde. Wenn sieben Eltern ihre Kinder im Jahr 2014/15 in Titz anmelden (hier wird davon ausgegangen, dass Titz zu den eigenen 68 Kindern sieben Kinder aus Jülich benötigt und sieben dort angemeldet werden), wären die Grundschulen in Jülich in der Gesamtheit und aufgrund der Schülerzahlen nicht bestandsgefährdet, zumal auch Titzer Schüler nach Jülich einwandern. Es könnte allerdings je nach Herkunft der „abwandernden“ Schüler dazu kommen, dass der Teilstandort Welldorf wieder einzügig geführt werden müsste. Wahrscheinlich wäre auch, dass die vom Gesetzgeber intendierte ausgewogene Verteilung der Schüler auf die einzelnen Standorte der Jülicher Grundschulen – auch gegen den Willen der Eltern –Widersprüche der betroffenen Eltern nach sich zieht. Wenn im Jahr 2015/16 etwa 18 Schüler eine Primusschule in Titz besuchen (hier wird davon ausgegangen, dass Titz zu den eigenen 57 Kindern 18 aus Jülich braucht und 18 dort angemeldet werden), ginge den Jülicher Grundschulen fast eine ganze Klasse verloren, was in einem Jahr mit prognostiziertem deutlichen Rückgang der Schülerzahlen nicht aufzufangen wäre. Wahrscheinliche Folge wäre eine Bestandsgefährdung des Teilstandorts Welldorf. Allerdings hat laut Aussage von Herrn Frantzen das Schulministerium der Gemeinde Titz in Aussicht gestellt, dass ein einmaliger Ausreißer im Fünfjahresverlauf nicht gewichtet werden würde und das Verfehlen der erforderlichen Anzahl von 75 Schülern, auch wenn es sich dabei um eine Größenordnung von rund 25% handelt, hingenommen wird. Sitzungsvorlage 307/2013 Seite 3 Die Verwaltung hat großes Verständnis für die Bemühungen der Gemeinde Titz, auch in Zukunft Standort eines Schulangebots der Sekundarstufe I zu sein. Dies wäre gut möglich gewesen, wenn sich alle Kommunen im Nordkreis an den Konsens des kreisweiten Schulentwicklungsplans gehalten hätten. Wäre die Empfehlung des kreisweiten Schulentwicklungsplans umgesetzt worden, hätte eine gemeinsame Sekundarschule Linnich/Titz bereits ihre Arbeit aufnehmen können. Statt der angestrebten Stabilisierung und zukunftsorientierten gemeinsamen Weiterentwicklung der Schullandschaft im Nordkreis führten und führen die Planungen der Gemeinde Aldenhoven und der Stadt Linnich, eine Gesamtschule zu gründen, zu einer Destabilisierung der Schullandschaft. Von den Auswirkungen ist bereits der Sekundarschulstandort Titz betroffen und negative Folgen sind in Zukunft auch für die Schulen in Jülich zu erwarten, weshalb die Stadt Jülich die Pläne der Gemeinde Aldenhoven und der Stadt Linnich weiterhin ablehnt. Da die Gemeinde Titz beabsichtigt, die Primusschule mit dem ersten Jahrgang zu starten und an der dortigen Hauptschule seit zwei Jahren keine Eingangsklasse mehr gebildet werden konnte, wird frühestens zum Schuljahr 2018/19 geklärt sein, ob und wenn ja, mit wie vielen Zügen Titz wieder ein Angebot der Sekundarstufe I vorhält. Deshalb und mit Blick auf die weitere Entwicklung der Schullandschaft im Nordkreis lassen sich Auswirkungen auf die Schulen der Sekundarstufe I in Jülich durch die Errichtung einer Primusschule in Titz zurzeit nicht absehen. Vor diesem Hintergrund und um die kommunale Kooperation mit Titz in einer auch vom Planungsbüro biregio angesprochenen „verunsicherten und immer mehr zerfallenden Schullandschaft“ zu stärken, würde die Verwaltung der Bitte der Gemeinde Titz, eine Beschulungsvereinbarung abzuschließen, gerne entsprechen. Allerdings ist dabei einzuräumen, dass eine Bestandsgefährdung eines Grundschul(teil-)standortes nicht abschließend zu verneinen ist. Zum einen üben die rückläufigen Schülerzahlen Druck auf die schulische Infrastruktur in der Primarstufe aus. Zum anderen gibt es noch keinerlei Erfahrungswerte mit dem Schulversuch Primusschule, weshalb sich die Attraktivität der neuen Schulform für die Eltern letztlich erst im Anmeldeverfahren zeigen wird. Jülich verfügt über ein hervorragendes differenziertes und konkurrenzfähiges Schulangebot. Zudem kann angenommen werden, dass nicht alle Titzer Eltern ihre Kinder an einer neu errichteten Primusschule anmelden und sich stattdessen für den Teilstandort Welldorf entscheiden werden, so dass möglichen Verlusten Wanderungsgewinne gegenüberstünden. Um eine Gefährdung insbesondere des Teilstandorts Welldorf soweit wie möglich auszuschließen, bietet sich eine sog. limitierende Beschulungsvereinbarung an. Darin kann die Anzahl der Schüler, die bei der Errichtungsgröße der Primusschule berücksichtigt werden dürfen, beschränkt werden. Voraussetzung ist, wie bereits an anderer Stelle erwähnt, dass überhaupt ein Interesse von Jülicher Eltern an einer Anmeldung ihrer Kinder bekundet wird. Bevor die Anzahl der in einer limitierenden Beschulungsvereinbarung definierten Schulneulinge festgesetzt wird, sollte eine detaillierte Prüfung der Schülerzahlen des kommenden Jahrgangs und deren voraussichtlichen Verteilung auf die Schulstandorte an den Jülicher Grundschulen, insbesondere unter Berücksichtigung des Teilstandorts Welldorf, erfolgen. Eine Beschulungsvereinbarung muss nach Auskunft von Herrn Frantzen vom 16. Juli 2013 erst im Anmeldeverfahren abgeschlossen werden und eine Befragung der in den „Titznahen“ Ortsteilen Jülichs betroffenen Eltern wird seitens der Gemeinde aktuell nicht mehr verfolgt. Für das weitere Sitzungsvorlage 307/2013 Seite 4 Verfahren ist deshalb vorrangig, zu entscheiden, ob der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport resp. der Stadtrat einer limitierenden Beschulungsvereinbarung mit Titz grundsätzlich positiv gegenübersteht. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 307/2013 Seite 5