Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
08.12.16, 13:16
Aktualisiert
14.12.16, 13:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 29.11.2016
- Die Bürgermeisterin Az: 22-16-30/2015 S
Nr. der Ratsdrucksache: 708-X
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Beratungsfolge
Termin
Rat
13.12.2016
Rat
28.03.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gesamtabschluss 2015
hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 116 Abs. 5 GO NRW i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW
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Berichterstatter/in: Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 708-X
1. Sachverhalt:
Auf der Grundlage des Gesamtabschlusses 2014 wurde zwischenzeitlich mit den Arbeiten zum
Entwurf des Gesamtabschlusses 2015 begonnen. Der Entwurf wird den „papierlosen“ Stadtverordneten in die Dokumentensammlung im Ordner „Haushalt allgemein“ eingestellt und den „papiergebundenen“ Stadtverordneten zugesandt.
2. Rechtliche Würdigung
Gem. § 116 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag
31. Dezember einen Gesamtabschluss aufzustellen. Der Entwurf des Gesamtabschlusses wird
vom Kämmerer aufgestellt und der Bürgermeisterin zur Bestätigung vorgelegt. Die Bürgermeisterin leitet den von ihr bestätigten Entwurf dem Rat zur Bestätigung zu. Vor der Bestätigung durch
den Rat ist der Gesamtabschluss gem. § 116 Abs. 6 i.V.m. § 101 Abs. 2 bis 8 GO NRW vom
Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Gesamtfinanzlage der
Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Er bedient sich
hierbei der örtlichen Rechnungsprüfung. Da eine solche bei der Stadt Bad Münstereifel nicht besteht, bedient sich der RPA eines Dritten.
Mit Beschluss des RPA vom 24.09.2015 (RD 284-X/Z-1) wurde die Fa. Hahne Revisions- und
Treuhandgesellschaft mbH, Wierlings Busch 73, 48249 Dülmen, als Prüfer für die Prüfung des
Gesamtabschlusses 2015 bestellt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Es entstehen Personal- und Sachaufwendungen für die Erstellung und Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 mit Anlagen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2015 einschl. Anlagen wird zur weiteren Prüfung in den
Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.