Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
17.11.16, 13:17
Aktualisiert
17.11.16, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 09.11.2016
- Die Bürgermeisterin Az: 61-26-20 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 683-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
29.11.2016
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 "Nöthen-Süd"
hier: Antrag auf weitere bauliche Entwicklung von Grundstücken entlang der Brunnenstraße - Richtung Sportplatz
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Berichterstatter/in: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 683-X
1. Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag zur weiteren baulichen Entwicklung für die Grundstücke Gem. Nöthen, Flur 3,
Flurstück Nr. 240 und 152 vor.
Das Grundstück Nr. 152 liegt derzeit im Außenbereich gem. § 35 BauGB und ist im Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.
Das Flurstück Nr. 240 liegt mit einer Teilfläche im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 35 „NöthenSüd“ und ist als dort als Flächen für die Landwirtschaft festgesetzt. Die übrige Grundstücksfläche
liegt gem. § 35 BauGB im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Zudem liegen die Flächen teilweise im Gebiet mit temporärem Landschaftsschutz bzw. ganz im Landschaftsschutzgebiet.
Angefragt wird eine bauliche Entwicklung auf den beiden Grundstücken mit je rd. 2 – 3 Baugrundstücken. Hierfür gibt es bereits erste Anfragen
Die planungsrechtliche Grundlage hierfür muss durch die Änderung des Flächennutzungsplanes
sowie die Erweiterung und Änderung des Bebauungsplanes geschaffen werden. Hierbei müssen
die Belange des sich auf dem Flurstück Nr. 156 befindlichen landwirtschaftlichen Gebäudes mit in
die Überlegungen einfließen.
Zunächst wäre eine landesplanerische Anfrage gem. § 34 LPlG bei der Bezirksregierung zur Änderung des Flächennutzungsplanes zu stellen. Parallel hierzu sind die Details der Erschließung zu
klären.
Gegen die beantragte bauliche Entwicklung bestehen aus städtbaulicher Sicht keine Bedenken, so
dass entsprechende Unterlagen zur Einleitung der bauleitplanerischen Schritte verwaltungsseitig
zu erarbeiten sind.
2. Rechtliche Würdigung
Bauleitplanverfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB
durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanverfahren handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsmöglichkeiten und
möglichen Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen
Belangen abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Es werden zusätzliche Baumöglichkeiten für junge Familien, Mehrgenerationswohnen und sonstige Bauwillige geschaffen.
7. Beschlussvorschlag:
Aus städtebaulicher Sicht wird der weiteren baulichen Entwicklung auf den Flurstücken Gem.
Nöthen, Flur 2, Flurstücke Nr. 152 und 240 zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst eine landesplanerische Anfrage zur Änderung des Flächennutzungplanes gem. § 34 LPlG bei der Bezirksregierung zu stellen. Ebenso sind zur Einleitung der folgenden Bauleitplanverfahren die erforderlichen Unterlagen zu erarbeiten und dem
Ausschuss zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen