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Beschlussvorlage (Ausweitung der Kinderbetreuungszeiten hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 30.01.2017)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
16.03.2017
Erstellt
09.03.17, 13:16
Aktualisiert
09.03.17, 13:16
Beschlussvorlage (Ausweitung der Kinderbetreuungszeiten
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 30.01.2017) Beschlussvorlage (Ausweitung der Kinderbetreuungszeiten
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 30.01.2017)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 06.03.2017 - Die Bürgermeisterin Az: Nr. der Ratsdrucksache: 747-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus 16.03.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Ausweitung der Kinderbetreuungszeiten hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 30.01.2017 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Dederichs, Hans-Josef __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BildungsA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 747-X 1. Sachverhalt: Beigefügt zu dieser Ratsdrucksache befindet sich als Anlage 1 der SPD-Antrag vom 30.01.2017. Bzgl des SPD-Antrag wurde das Jugendamt des Kreises Euskirchen als für die Jugendhilfeplanung zuständiger Träger nach § 80 SGB VIII um Stellungnahme gebeten. Dieser Ratsdrucksache ist als Anlage 2 die Auswertung über die gebuchten Betreuungszeiten differenziert nach Trägern im Überblick für die letzten 6 Kindergartenjahre vom Kreis Euskirchen beigefügt. Ergänzend stellt der Kreis fest, dass für 33 % der Kinder in Bad Münstereifel 45 Stunden gebucht wurden. Der Wert fällt auch im kommenden Kindergartenjahr 2017 / 2018 ähnlich aus und lässt den Rückschluss zu, dass knapp 70 % der Eltern mit geringeren Betreuungszeiten Familie und Beruf vereinbaren können. Die Kindertageseinrichtungen fragen zudem jährlich im Frühjahr den Betreuungsbedarf der Eltern für das kommende Kindergartenjahr ab. Bei Bedarf werden Öffnungszeiten nach Abstimmung mit dem Elternbeirat angepasst. Einzelne Kinder werden im Rahmen der Randzeitenbetreuung durch Kindertagespflege früh oder spät betreut, wenn nicht ein „Frühdienst“ in der Kita möglich ist. Die Rückmeldung aus den Kindertageseinrichtungen ergab jedoch, dass es hier nur vereinzelt zu besonderen Regelungen kommen muss. 2. Rechtliche Würdigung Die Kinderbetreuungszeiten und damit die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen werden jährlich nach § 9a des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) durch den Kita-Träger und den Elternbeirat der Einrichtung neu festgelegt. 3. Finanzielle Auswirkungen ./. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen ./. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel ./. 7. Beschlussvorschlag: Der Antrag der SPD-Fraktion vom 30.01.2017 wird abgelehnt. Aufgrund der ermittelten Zahlen ergibt sich kein zusätzlicher Bedarf, sodass keine weiteren Schritte notwendig sind.