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Beschlussvorlage (Abschluss einer Konsensvereinbarung mit der Bahnflächenentwicklungsgesellschaft (BEG) Nordrhein-Westfalen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Abschluss einer Konsensvereinbarung mit der Bahnflächenentwicklungsgesellschaft (BEG) Nordrhein-Westfalen) Beschlussvorlage (Abschluss einer Konsensvereinbarung mit der Bahnflächenentwicklungsgesellschaft (BEG) Nordrhein-Westfalen)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-835/2007 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 13.03.2007 Betreff: Abschluss einer Konsensvereinbarung mit der Bahnflächenentwicklungsgesellschaft (BEG) Nordrhein-Westfalen Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung stimmt dem Abschluss einer Konsensvereinbarung mit der Bahnflächenentwicklungsgesellschaft NRW (BEG) zu. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Das Land Nordrhein-Westfalen und die Deutsche Bahn AG (DB Station & Service AG) haben eine Rahmenvereinbarung über die Entwicklung nicht mehr betriebsnotwendiger Bahnflächen abgeschlossen und zur Umsetzung dieser Rahmenvereinbarung die Bahnflächenentwicklungsgesellschaft Nordrhein-Westfalen (BEG) gegründet. Eine Info-Broschüre über die BEG ist als Anlage beigefügt. Am 26.02.2007 fand im Büro des Bürgermeisters ein Gespräch mit Herrn Ministerialrat Lennertz und dem Projektleiter, Herrn Büttner, statt. Innerhalb der Stadt Bedburg sind nicht mehr betriebsnotwendige Bahnflächen insbesondere im Bereich der ehemaligen Bahnstrecke nach Elsdorf vorhanden. Planungen, wie diese Flächen zukünftig städtebaulich sinnvoll genutzt werden könnten, würden von der BEG unter Berücksichtigung der Zielsetzungen der Regionale 2010 – kostenneutral für die Stadt Bedburg – erstellt werden. Voraussetzung ist der Abschluss der so genannten „Konsensvereinbarung“ (Anlage 1) zwischen der BEG und der Stadt Bedburg, in der die gegenseitigen Rechte und Pflichten festgeschrieben werden. Die BEG übernimmt es hierbei grundsätzlich, bei der Überplanung entsprechender Liegenschaften mitzuwirken und auch die Kosten hierfür zu übernehmen und dafür Sorge zu tragen, dass die Liegenschaften frei von bahnbetriebsnotwendigen Nutzungen übergeben werden. Im Gegenzug verpflichtet sich die Stadt Bedburg am Verfahren mitzuwirken. Eine Erwerbsverpflichtung besteht nicht. Die in der Konsensvereinbarung begründete grundsätzliche Verpflichtung, entsprechende Bahnflächen vorrangig gegenüber anderen Flächen mit Wohngebieten zu überplanen, ist durch die Tatsache, dass die in Bedburg vorhandenen Flächen zur Wohnbauentwicklung nicht geeignet sind, gegenstandslos. Ministerialrat Lennertz und Projektleiter Büttner sind zur Sitzung eingeladen und werden die Arbeit der BEG kurz vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen. Die Verwaltung schlägt vor, dem Abschluss der Konsensvereinbarung zuzustimmen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 28.02,.2007 ----------------------------------Naujock Leiter der Bauverwaltung ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Bürgermeister