Daten
Kommune
Bedburg
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14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-835/2007
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
13.03.2007
Betreff:
Abschluss einer Konsensvereinbarung mit der Bahnflächenentwicklungsgesellschaft (BEG)
Nordrhein-Westfalen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung stimmt dem Abschluss einer
Konsensvereinbarung mit der Bahnflächenentwicklungsgesellschaft NRW (BEG) zu.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Das Land Nordrhein-Westfalen und die Deutsche Bahn AG (DB Station & Service AG) haben eine
Rahmenvereinbarung über die Entwicklung nicht mehr betriebsnotwendiger Bahnflächen
abgeschlossen und zur Umsetzung dieser Rahmenvereinbarung die
Bahnflächenentwicklungsgesellschaft Nordrhein-Westfalen (BEG) gegründet. Eine Info-Broschüre
über die BEG ist als Anlage beigefügt.
Am 26.02.2007 fand im Büro des Bürgermeisters ein Gespräch mit Herrn Ministerialrat Lennertz
und dem Projektleiter, Herrn Büttner, statt.
Innerhalb der Stadt Bedburg sind nicht mehr betriebsnotwendige Bahnflächen insbesondere im
Bereich der ehemaligen Bahnstrecke nach Elsdorf vorhanden.
Planungen, wie diese Flächen zukünftig städtebaulich sinnvoll genutzt werden könnten, würden
von der BEG unter Berücksichtigung der Zielsetzungen der Regionale 2010 – kostenneutral für die
Stadt Bedburg – erstellt werden.
Voraussetzung ist der Abschluss der so genannten „Konsensvereinbarung“ (Anlage 1) zwischen
der BEG und der Stadt Bedburg, in der die gegenseitigen Rechte und Pflichten festgeschrieben
werden.
Die BEG übernimmt es hierbei grundsätzlich, bei der Überplanung entsprechender Liegenschaften
mitzuwirken und auch die Kosten hierfür zu übernehmen und dafür Sorge zu tragen, dass die
Liegenschaften frei von bahnbetriebsnotwendigen Nutzungen übergeben werden. Im Gegenzug
verpflichtet sich die Stadt Bedburg am Verfahren mitzuwirken. Eine Erwerbsverpflichtung besteht
nicht. Die in der Konsensvereinbarung begründete grundsätzliche Verpflichtung, entsprechende
Bahnflächen vorrangig gegenüber anderen Flächen mit Wohngebieten zu überplanen, ist durch die
Tatsache, dass die in Bedburg vorhandenen Flächen zur Wohnbauentwicklung nicht geeignet
sind, gegenstandslos.
Ministerialrat Lennertz und Projektleiter Büttner sind zur Sitzung eingeladen und werden die Arbeit
der BEG kurz vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Abschluss der Konsensvereinbarung zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 28.02,.2007
----------------------------------Naujock
Leiter der Bauverwaltung
-----------------------------------
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister