Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
78 kB
Datum
14.03.2017
Erstellt
02.03.17, 13:17
Aktualisiert
02.03.17, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 01.03.2017
- Die Bürgermeisterin Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 749-X
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
14.03.2017
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Bauantrag für das Grundstück Gemarkung Effelsberg, Flur 1, Flurstück 94 - Auf dem
Backespesch
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Berichterstatter/in: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
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Bürgermeisterin
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1. Sachverhalt:
Der Verwaltung liegt ein Bauantrag zum Neubau einer Rundbogenhalle für landwirtschaftliche Maschinen/Geräte und Futtermittel auf dem Grundstück Gemarkung Effelsberg, Flur 1, Flurstück 94
– Auf dem Backespesch vor.
Das Grundstück liegt im Außenbereich gem. § 35 BauGB und ist im Flächennutzungsplan als
landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Außerdem befindet sich das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet. Die Erschließung ist sichergestellt.
Bei der Rundbogenhalle handelt es sich um ein 12,30 m x 36,10 m großes Hallengebäude aus
Zinkblech, das teilweise als Heulager und teilweise als Geräteunterstand genutzt werden soll. Die
Errichtung der geplanten Rundbogenhalle ist für den Antragsteller notwendig, da sowohl dessen
Betriebsfläche wie auch die Anzahl der Mutterkühe in den letzten Jahren angestiegen sind. Zudem
Seite 2 von Ratsdrucksache 749-X
wird der landwirtschaftliche Betrieb des Antragstellers seit dem 01.09.2016 im Haupterwerb bewirtschaftet. Hierfür muss eine gewisse Stallkapazität verfügbar sein.
Da die Privilegierung des Antragstellers durch ein entsprechendes Gutachten nachgewiesen wurde, kann das Einvernehmen zum Bauantrag gem. § 36 BauGB erteilt werden.