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Mitteilungsvorlage (Bauantrag für das Grundstück Gemarkung Effelsberg, Flur 1, Flurstück 94 - Auf dem Backespesch)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
78 kB
Datum
14.03.2017
Erstellt
02.03.17, 13:17
Aktualisiert
02.03.17, 13:17
Mitteilungsvorlage (Bauantrag für das Grundstück Gemarkung Effelsberg, Flur 1, Flurstück 94 - Auf dem Backespesch) Mitteilungsvorlage (Bauantrag für das Grundstück Gemarkung Effelsberg, Flur 1, Flurstück 94 - Auf dem Backespesch)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 01.03.2017 - Die Bürgermeisterin Az: 60.2 Nr. der Ratsdrucksache: 749-X __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 14.03.2017 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Bauantrag für das Grundstück Gemarkung Effelsberg, Flur 1, Flurstück 94 - Auf dem Backespesch __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Der Verwaltung liegt ein Bauantrag zum Neubau einer Rundbogenhalle für landwirtschaftliche Maschinen/Geräte und Futtermittel auf dem Grundstück Gemarkung Effelsberg, Flur 1, Flurstück 94 – Auf dem Backespesch vor. Das Grundstück liegt im Außenbereich gem. § 35 BauGB und ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Außerdem befindet sich das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet. Die Erschließung ist sichergestellt. Bei der Rundbogenhalle handelt es sich um ein 12,30 m x 36,10 m großes Hallengebäude aus Zinkblech, das teilweise als Heulager und teilweise als Geräteunterstand genutzt werden soll. Die Errichtung der geplanten Rundbogenhalle ist für den Antragsteller notwendig, da sowohl dessen Betriebsfläche wie auch die Anzahl der Mutterkühe in den letzten Jahren angestiegen sind. Zudem Seite 2 von Ratsdrucksache 749-X wird der landwirtschaftliche Betrieb des Antragstellers seit dem 01.09.2016 im Haupterwerb bewirtschaftet. Hierfür muss eine gewisse Stallkapazität verfügbar sein. Da die Privilegierung des Antragstellers durch ein entsprechendes Gutachten nachgewiesen wurde, kann das Einvernehmen zum Bauantrag gem. § 36 BauGB erteilt werden.