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Beschlussvorlage (Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien -Anerkennung der Förderungswürdigkeit der Frauenberatungsstelle Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V. -)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
-Anerkennung der Förderungswürdigkeit der Frauenberatungsstelle Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V. -) Beschlussvorlage (Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
-Anerkennung der Förderungswürdigkeit der Frauenberatungsstelle Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V. -)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-861/2007 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 50 15 50 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales Bemerkungen: 15.05.2007 Betreff: Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien - Anerkennung der Förderungswürdigkeit der Frauenberatungsstelle Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V. - Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales erkennt den Verein Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V. als grundsätzlich förderungswürdig im Sinne der aktuellen Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien an und nimmt den Verein in die Liste der vom seinerzeitigen Ausschuss für Jugend und Soziales als förderungswürdig anerkannten Vereine/Organisationen der Stadt Bedburg auf. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit Schreiben vom 08.03.2007 beantragte der Verein Frauen helfen Frauen im Rhein-ErftKreis e. V. eine allgemeine finanzielle Unterstützung. Der mit dem Antrag übersandte Jahresbericht 2006 ist - wie auch der Antrag selber - dieser Vorlage als Anlage beigefügt; inhaltlich wird verwaltungsseitig darauf verwiesen. Der Sitz der Beratungsstelle des bereits seit über 20 Jahren aktiven Vereins befindet sich in Kerpen. Der Einzugsbereich jedoch dehnt sich auf den gesamten Rhein-Erft-Kreis aus; ausweislich des Jahresberichts 2006 haben 13 Frauen aus dem Stadtgebiet Bedburg - dies entspricht rd. 3 % aller aufsuchenden Frauen - die Hilfe der Beratungsstelle in Anspruch genommen. Neben Einzel- und Gruppengesprächen bzw. -therapien sowie Gesprächs- und Selbsterfahrungsgruppen werden die psychosozialen, beruflichen und rechtlichen Probleme auch in Vorträgen und Diskussionsabenden aufgearbeitet. Eine grundsätzlich mögliche Förderung wird seitens der Verwaltung positiv bewertet. Formal ist eine Aufnahme in die Liste der vom seinerzeitigen Ausschuss für Jugend und Soziales als förderungswürdig anerkannten Vereine/ Organisationen erforderlich (Ziffer 1.1 der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg). Rein informatorisch weist die Verwaltung darauf hin, dass die Aufnahme des Vereins Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V. in die Liste der förderungwürdig anerkannten Vereine/ Organisationen noch keine Förderung für das Jahr 2007 impliziert; diesbezüglich wird auf die gesonderte Vorlage WP7-854/2007 - Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien - verwiesen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 03.04.2007 ----------------------------------Gömpel ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeister