Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-861/2007
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.: 50 15 50
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
Bemerkungen:
15.05.2007
Betreff:
Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
- Anerkennung der Förderungswürdigkeit der Frauenberatungsstelle Frauen helfen Frauen
im Rhein-Erft-Kreis e. V. -
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales erkennt den Verein Frauen
helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V. als grundsätzlich förderungswürdig im Sinne der
aktuellen Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien an und nimmt den Verein in die
Liste der vom seinerzeitigen Ausschuss für Jugend und Soziales als förderungswürdig
anerkannten Vereine/Organisationen der Stadt Bedburg auf.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit Schreiben vom 08.03.2007 beantragte der Verein Frauen helfen Frauen im Rhein-ErftKreis e. V. eine allgemeine finanzielle Unterstützung. Der mit dem Antrag übersandte
Jahresbericht 2006 ist - wie auch der Antrag selber - dieser Vorlage als Anlage beigefügt;
inhaltlich wird verwaltungsseitig darauf verwiesen.
Der Sitz der Beratungsstelle des bereits seit über 20 Jahren aktiven Vereins befindet sich
in Kerpen. Der Einzugsbereich jedoch dehnt sich auf den gesamten Rhein-Erft-Kreis aus;
ausweislich des Jahresberichts 2006 haben 13 Frauen aus dem Stadtgebiet Bedburg
- dies entspricht rd. 3 % aller aufsuchenden Frauen - die Hilfe der Beratungsstelle in
Anspruch genommen. Neben Einzel- und Gruppengesprächen bzw. -therapien sowie
Gesprächs- und Selbsterfahrungsgruppen werden die psychosozialen, beruflichen und
rechtlichen Probleme auch in Vorträgen und Diskussionsabenden aufgearbeitet.
Eine grundsätzlich mögliche Förderung wird seitens der Verwaltung positiv bewertet.
Formal ist eine Aufnahme in die Liste der vom seinerzeitigen Ausschuss für Jugend und
Soziales als förderungswürdig anerkannten Vereine/ Organisationen erforderlich (Ziffer 1.1
der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg).
Rein informatorisch weist die Verwaltung darauf hin, dass die Aufnahme des Vereins
Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V. in die Liste der förderungwürdig
anerkannten Vereine/ Organisationen noch keine Förderung für das Jahr 2007 impliziert;
diesbezüglich wird auf die gesonderte Vorlage WP7-854/2007 - Vergabe der Zuschüsse
nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien - verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 03.04.2007
----------------------------------Gömpel
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
Bürgermeister