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Allgemeine Vorlage (Verwaltungskostenbeitrag für die Wasserwerk Concordia GmbH ab 2013)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
361 kB
Datum
25.06.2013
Erstellt
29.04.13, 13:20
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Zentrale Dienste - Herr Drewes-Janssen BE: Herr Drewes-Janssen Kreuzau, 16.04.2013 Vorlagen-Nr.: 22/2013 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 11.06.2013 25.06.2013 Verwaltungskostenbeitrag für die Wasserwerk Concordia GmbH ab 2013 I. Sach- und Rechtslage: Der bisherige Verwaltungskostenbeitrag beläuft sich auf 54.200 €/Jahr. Durch den Auszug des Wasserwerks aus dem Rathaus ist der Verwaltungskostenbeitrag ab dem 1.1.2013 neu zu ermitteln. 1. Personalkosten Bei der Berechnung der anteiligen Personalkosten fallen die Kosten für die gemeindliche Reinigungskraft weg. Die prozentualen Personalkostenanteile für den EDV-Systemadministrator und die Gemeindebotin müssen aufgrund der notwendigen Fahrzeiten geringfügig erhöht werden. Die Stundenanteile der für die Wasserwerk Concordia GmbH eingesetzten Mitarbeiter errechnen sich unter Berücksichtigung des KGSt Gutachtens „Kosten eines Arbeitsplatzes“ (Stand 2012/2013) wie folgt: Mitarbeiter/EG/BG Personal EG 9 Personal EG 9 EDV-Administrator Gemeindebotin Prozentsatz/Jahresarbeitsstunden 4 % von 1.578 4 % von 1.578 6,5 % von 1.618 Std. 8,5 % von 1.578 Std. Stunden/Jahr 63,00 63,00 105,17 134,13 Stundensatz 35,50 35,50 39,80 22,90 Summe: Bruttopersonalkosten 2.236,50 € 2.236,50 € 4.185,77 € 3.071,58 € 11.730,35 € Die Personalkostentabelle für Beamte weisen keine Stundenwerte aus, daher wurde der Jahrestabellenwert in Höhe von 64.400 € (EDV-Administrator, A 9 mZ) durch die für den Beamten maßgebliche Jahresarbeitszeit (1.618 Std.) geteilt. 2. Sachkostenberechnung Die KGSt empfiehlt hinsichtlich der Sachkostenberechnung eine einheitliche Kostenpauschale von 9.700 € jährlich für alle Büroarbeitsplätze. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Sachkosten eines Büroarbeitsplatzes (ohne IT) - Raumkosten (Miete, Betriebs- und Unterhaltungskosten, Büroausstattung) - Geschäftskosten (Reisekosten, Zeitungen/Literatur, Büromaterial, Porto, Kopierer) - Telekommunikationskosten (Festnetz, Fax, Mobilfunk, Internet) IT-Kosten - Hardware - Software - Schulungskosten - Zentrale Leistungen (Rechenzentrum, dezentrale Benutzerbetreuung) - Kosten der dezentralen Einheiten für Software und Pflege) Summe: 6.250 € 3.450 € 9.700 € Es bleibt hierzu festzuhalten, dass eine umfängliche Umlage der vg. Pauschale gegenüber der WWC GmbH nicht möglich ist, da bereits in der Vergangenheit verschiedene Kosten selbst getragen worden sind, sodass eine spezielle Berechnung erforderlich ist. Folgende Kosten müssen mit den entsprechenden Pauschalen gem. des o.a. Gutachtens abgerechnet werden: Kostenart – Pauschale Kosten je Büroarbeitsplatz Geschäftskosten: Büromaterial…… Telekommunikationskosten Zentrale Leistungen (Rechenzentrum, Benutzerbetreuung Beitrag Städte- u. Gemeindebund f. wirtschaftliche Unternehmen 348 € x 5 Büroarbeitsplätze 235 € x 5 Büroarbeitsplätze individuelle Berechnung 1.740,00 € 1.175,00 € 4.731,41 € € Pauschale 1.200,00 € Summe: Summe 8.846,41 € Die Umlage der anteiligen Sachkosten der Büroarbeitsplätze Berücksichtigung der Personalkostenberechnung wie folgt: - 2 Mitarbeiter Personal: - EDV-Administrator: 9.700 € x 4,0 % x 2 = 9.700 € x 6,5 % x 1 = Summe: errechnet sich unter 776,00 € 630,50 € 1.406,50 € Ermittlung der Sachkosten eines Nicht-Büroarbeitsplatzes (Gemeindebotin) In Ermangelung eines allgemein gültigen Durchschnittswertes empfiehlt die KGSt aus Verwaltungsvereinfachungsgründen einen mindestens 10 %igen Zuschlagssatz auf die ermittelten Bruttopersonalkosten zu verwenden. Berechnung: Bruttopersonalkosten: 3.071,58 € x 10 % = Somit Sachkosten Arbeitsplätze WWC: = Summe Büroarbeitsplätze = Summe Nicht-Büroarbeitsplatz = Summe Sachkosten: 307,16 € 8.846,41 € 1.406,50 € 307,16 € 10.560,07 € 3. Gemeinkostenberechnung Gemeinkosten setzen sich zusammen aus: 1. verwaltungsweiten Gemeinkosten (Verwaltungs-Overhead), wie z.B. - Planung, Steuerung und Kontrolle durch Rat und Verwaltungsführung - Prüfungen durch das Prüfungsamt (GPA) - Leistungen des Haupt- und Personalamtes, Rechtsamtes, des Presseamtes, der Kämmerei, der Stadtkasse, des Steueramtes, der Liegenschaftsverwaltung, der allgemeinen Beschaffung, der Personalratstätigkeit, der Gleichstellungsstelle sowie des betriebsärztlichen und arbeitssicherheitstechnischen Dienstes Die KGSt empfiehlt einen Zuschlag von 10 % für den Verwaltungs-Overhead auf die Bruttopersonalkosten des jeweiligen Arbeitsplatzes. Dieser Prozentsatz ist ein Mittelwert mehrerer örtlicher Berechnungen. -2- Der Gemeinkostenzuschlag von 10 % enthält nicht die „amts-/fachbereichsinternen“ Gemeinkosten (Amts-/Fachbereichs-Overhead). Im Regelfall sind über den genannten Zuschlagssatz hinaus noch Zuschläge vorzusehen für - Amtsleitung und ggf. Sekretariat, - Abteilungsleitung usw., soweit nicht sachbearbeitend tätig, - ggf. amtsinterne Schreibdienste - ggf. amtsinterne Registratur Durch die KGSt durchgeführte Beispielberechnungen bei Mitgliedsverwaltungen ergaben Zuschlagssätze zwischen 10 – 40 %. Es sind aber mindestens 10 % anzusetzen, sodass bei Büroarbeitsplätzen von einem Gemeinkostenzuschlag von insgesamt mindestens 20 % auszugehen ist, bei NichtBüroarbeitsplätzen werden 15 % für ausreichend erachtet. Berechnung Gemeinkosten: Personalkosten Büroarbeitsplätze: 8.658,77 € x 20 % Personalkosten Nicht-Büroarbeitsplatz: 3.071,58 € x 15 % Summe Gemeinkosten = 1.731,75 € = 460,74 € = 2.192,49 € Zusammenstellung der einzelnen Kostenpositionen: 1. Personalkosten: 2. Sachkosten: 3. Gemeinkosten: = 11.730,35 € = 10.560,07 € = 2.192,49 € Verwaltungskostenbeitrag ab 1.1.2013 = 24.482,91 € Abgerundet = 24.400,00 € II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Ab dem 01.01.2013 wird im Erfolgsplan ein jährlicher Betrag in Höhe von neu 24.400 € veranschlagt. III. Beschlussvorschlag: „Der Verwaltungskostenbeitrag für die Wasserwerk Concordia GmbH wird zum 01.01.2013 auf 24.400 € festgesetzt.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -3-