Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
361 kB
Datum
25.06.2013
Erstellt
29.04.13, 13:20
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Zentrale Dienste - Herr Drewes-Janssen
BE: Herr Drewes-Janssen
Kreuzau, 16.04.2013
Vorlagen-Nr.: 22/2013
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
11.06.2013
25.06.2013
Verwaltungskostenbeitrag für die Wasserwerk Concordia GmbH ab 2013
I. Sach- und Rechtslage:
Der bisherige Verwaltungskostenbeitrag beläuft sich auf 54.200 €/Jahr. Durch den Auszug des
Wasserwerks aus dem Rathaus ist der Verwaltungskostenbeitrag ab dem 1.1.2013 neu zu
ermitteln.
1. Personalkosten
Bei der Berechnung der anteiligen Personalkosten fallen die Kosten für die gemeindliche
Reinigungskraft weg. Die prozentualen Personalkostenanteile für den EDV-Systemadministrator
und die Gemeindebotin müssen aufgrund der notwendigen Fahrzeiten geringfügig erhöht werden.
Die Stundenanteile der für die Wasserwerk Concordia GmbH eingesetzten Mitarbeiter errechnen
sich unter Berücksichtigung des KGSt Gutachtens „Kosten eines Arbeitsplatzes“ (Stand
2012/2013) wie folgt:
Mitarbeiter/EG/BG
Personal EG 9
Personal EG 9
EDV-Administrator
Gemeindebotin
Prozentsatz/Jahresarbeitsstunden
4 % von 1.578
4 % von 1.578
6,5 % von 1.618 Std.
8,5 % von 1.578 Std.
Stunden/Jahr
63,00
63,00
105,17
134,13
Stundensatz
35,50
35,50
39,80
22,90
Summe:
Bruttopersonalkosten
2.236,50 €
2.236,50 €
4.185,77 €
3.071,58 €
11.730,35 €
Die Personalkostentabelle für Beamte weisen keine Stundenwerte aus, daher wurde der
Jahrestabellenwert in Höhe von 64.400 € (EDV-Administrator, A 9 mZ) durch die für den Beamten
maßgebliche Jahresarbeitszeit (1.618 Std.) geteilt.
2. Sachkostenberechnung
Die KGSt empfiehlt hinsichtlich der Sachkostenberechnung eine einheitliche Kostenpauschale von
9.700 € jährlich für alle Büroarbeitsplätze.
Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
Sachkosten eines Büroarbeitsplatzes (ohne IT)
- Raumkosten (Miete, Betriebs- und Unterhaltungskosten, Büroausstattung)
- Geschäftskosten (Reisekosten, Zeitungen/Literatur, Büromaterial, Porto, Kopierer)
- Telekommunikationskosten (Festnetz, Fax, Mobilfunk, Internet)
IT-Kosten
- Hardware
- Software
- Schulungskosten
- Zentrale Leistungen (Rechenzentrum, dezentrale Benutzerbetreuung)
- Kosten der dezentralen Einheiten für Software und Pflege)
Summe:
6.250 €
3.450 €
9.700 €
Es bleibt hierzu festzuhalten, dass eine umfängliche Umlage der vg. Pauschale gegenüber der
WWC GmbH nicht möglich ist, da bereits in der Vergangenheit verschiedene Kosten selbst
getragen worden sind, sodass eine spezielle Berechnung erforderlich ist.
Folgende Kosten müssen mit den entsprechenden Pauschalen gem. des o.a. Gutachtens
abgerechnet werden:
Kostenart – Pauschale
Kosten je Büroarbeitsplatz
Geschäftskosten: Büromaterial……
Telekommunikationskosten
Zentrale
Leistungen
(Rechenzentrum,
Benutzerbetreuung
Beitrag Städte- u. Gemeindebund f.
wirtschaftliche Unternehmen
348 € x 5 Büroarbeitsplätze
235 € x 5 Büroarbeitsplätze
individuelle Berechnung
1.740,00 €
1.175,00 €
4.731,41 € €
Pauschale
1.200,00 €
Summe:
Summe
8.846,41 €
Die Umlage der anteiligen Sachkosten der Büroarbeitsplätze
Berücksichtigung der Personalkostenberechnung wie folgt:
- 2 Mitarbeiter Personal:
- EDV-Administrator:
9.700 € x 4,0 % x 2 =
9.700 € x 6,5 % x 1 =
Summe:
errechnet
sich
unter
776,00 €
630,50 €
1.406,50 €
Ermittlung der Sachkosten eines Nicht-Büroarbeitsplatzes (Gemeindebotin)
In Ermangelung eines allgemein gültigen Durchschnittswertes empfiehlt die KGSt aus
Verwaltungsvereinfachungsgründen einen mindestens 10 %igen Zuschlagssatz auf die ermittelten
Bruttopersonalkosten zu verwenden.
Berechnung:
Bruttopersonalkosten: 3.071,58 € x 10 %
=
Somit Sachkosten Arbeitsplätze WWC:
=
Summe Büroarbeitsplätze
=
Summe Nicht-Büroarbeitsplatz
=
Summe Sachkosten:
307,16 €
8.846,41 €
1.406,50 €
307,16 €
10.560,07 €
3. Gemeinkostenberechnung
Gemeinkosten setzen sich zusammen aus:
1. verwaltungsweiten Gemeinkosten (Verwaltungs-Overhead), wie z.B.
- Planung, Steuerung und Kontrolle durch Rat und Verwaltungsführung
- Prüfungen durch das Prüfungsamt (GPA)
- Leistungen des Haupt- und Personalamtes, Rechtsamtes, des Presseamtes,
der Kämmerei, der Stadtkasse, des Steueramtes, der Liegenschaftsverwaltung,
der allgemeinen Beschaffung, der Personalratstätigkeit, der Gleichstellungsstelle
sowie des betriebsärztlichen und arbeitssicherheitstechnischen Dienstes
Die KGSt empfiehlt einen Zuschlag von 10 % für den Verwaltungs-Overhead auf die
Bruttopersonalkosten des jeweiligen Arbeitsplatzes. Dieser Prozentsatz ist ein Mittelwert mehrerer
örtlicher Berechnungen.
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Der Gemeinkostenzuschlag von 10 % enthält nicht die „amts-/fachbereichsinternen“
Gemeinkosten (Amts-/Fachbereichs-Overhead). Im Regelfall sind über den genannten
Zuschlagssatz hinaus noch Zuschläge vorzusehen für
- Amtsleitung und ggf. Sekretariat,
- Abteilungsleitung usw., soweit nicht sachbearbeitend tätig,
- ggf. amtsinterne Schreibdienste
- ggf. amtsinterne Registratur
Durch die KGSt durchgeführte Beispielberechnungen bei Mitgliedsverwaltungen ergaben
Zuschlagssätze zwischen 10 – 40 %.
Es sind aber mindestens 10 % anzusetzen, sodass bei Büroarbeitsplätzen von einem
Gemeinkostenzuschlag von insgesamt mindestens 20 % auszugehen ist, bei NichtBüroarbeitsplätzen werden 15 % für ausreichend erachtet.
Berechnung Gemeinkosten:
Personalkosten Büroarbeitsplätze:
8.658,77 € x 20 %
Personalkosten Nicht-Büroarbeitsplatz:
3.071,58 € x 15 %
Summe Gemeinkosten
= 1.731,75 €
= 460,74 €
= 2.192,49 €
Zusammenstellung der einzelnen Kostenpositionen:
1. Personalkosten:
2. Sachkosten:
3. Gemeinkosten:
= 11.730,35 €
= 10.560,07 €
= 2.192,49 €
Verwaltungskostenbeitrag ab 1.1.2013 = 24.482,91 €
Abgerundet = 24.400,00 €
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Ab dem 01.01.2013 wird im Erfolgsplan ein jährlicher Betrag in Höhe von neu 24.400 €
veranschlagt.
III. Beschlussvorschlag:
„Der Verwaltungskostenbeitrag für die Wasserwerk Concordia GmbH wird zum 01.01.2013 auf
24.400 € festgesetzt.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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