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Beschlussvorlage (Aktualisierung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes zur Beantragung eines/r Klimaschutzmanager/in)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
225 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
24.11.16, 17:01
Aktualisiert
24.11.16, 17:01
Beschlussvorlage (Aktualisierung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes zur Beantragung eines/r Klimaschutzmanager/in) Beschlussvorlage (Aktualisierung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes zur Beantragung eines/r Klimaschutzmanager/in) Beschlussvorlage (Aktualisierung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes zur Beantragung eines/r Klimaschutzmanager/in) Beschlussvorlage (Aktualisierung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes zur Beantragung eines/r Klimaschutzmanager/in)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 11.10.2016 - Die Bürgermeisterin Az: Nr. der Ratsdrucksache: 656-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 29.11.2016 Rat 13.12.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Aktualisierung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes zur Beantragung eines/r Klimaschutzmanager/in __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Lippertz __________________________________________________________________________ ( X )Kosten €:IKSK im HH 2016 7.282,80 Klimaschutzmanager im HH 2017 – 2019 jeweils 60.000,00 € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung (X ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) Die Mittel müssen über-/außerplan- ( ) ( ) mäßig bereitgestellt werden. Deckung: HH 2016/2017 Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich ( ) Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Lip Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 656-X 1. Sachverhalt: Es ist beabsichtigt, die städtischen Aktivitäten im Bereich des Klimaschutzes durch befristete Einstellung einer Klimaschutzbeauftragten / eines Klimaschutzbeauftragten zu forcieren, mit innovativen städtischen Projekten der öffentlichen Vorbildfunktion gerecht zu werden und hierfür Fördermöglichkeiten auszuschöpfen. Der Förderzeitraum beträgt 3 Jahre, die Förderquote 91 %. Fördergebende Stelle ist der Projektträger Jülich (PTJ). Die Inanspruchnahme von Fördermitteln setzt voraus, dass das vorliegende integrierte Klimaschutzkonzept (IKSK) aus dem Jahr 2012 fortgeschrieben wird. 1.1 Zielsetzung, Arbeitsschritte, Aufgaben der Klimaschutzmanagerin bzw. des Klimaschutzmanagers Das Aufgabenspektrum ist vielfältig. So gilt es u. a., den Klimaschutzprozess begleitend zu unterstützen, Akteure zu vernetzen, die Umsetzung der im Klimaschutzkonzept erarbeiteten Maßnahmen vorzubereiten, Beteiligungsprozess aller relevanten Akteure zu organisieren und Weiterentwicklungen zu initiieren. Mit der Einstellung eines Klimamanagers/ einer Klimamanagerin verfolgt die Stadt Bad Münstereifel das Ziel, Maßnahmenempfehlungen aus der „Energieleitlinie und Klimaschutzkonzept zur CO2Reduktion in der Gemeinde“ umzusetzen. Darüber hinaus sollen durch ein gezieltes Netzwerkmanagement tragfähige Strukturen geschaffen, sowie die Aktivitäten im Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit unterstützt werden. Durch die Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes soll der Ausbau erneuerbarer Energien in der Gemeinde, die Steigerung der Energieeffizienz und des Energiesparens vorangetrieben werden. Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen wird einen deutlichen Beitrag zur Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen in der Stadt Bad Münstereifel leisten und die damit verbundenen Chancen für die Region nutzen. Dies dient neben umweltpolitischen Zielsetzungen auch der Wertschöpfung innerhalb der Region. Zudem soll eine Basis für die gemeinsame professionelle Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit im Klimaschutz, sowie erfolgreiche Evaluation und Erfolgsbilanzierung geschaffen werden. Im Wesentlichen können die durch das Klimaschutzmanagement umzusetzenden Maßnahmen in folgende Handlungsfelder unterteilt werden: a. Schaffung infrastruktureller Voraussetzungen (Gesamtkonzept für den Klimaschutz, Überprüfung und Aktualisierung vorhandener Konzepte, Netzwerkbildung, etc.). b. Informations- und Beratungsaktivitäten für private Haushalte und Unternehmen. c. Förderung energieeffizienter Energieversorgung und erneuerbare Energien. d. CO2-Einsparung im Gebäudesektor. e. Sichtung und Generierung von Fördergeldern für Klimaschutz- und Energiesparmaßnahmen 1.2 Fortschreibung des Klimaschutzkonzepts Für die Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes aus dem Jahr 2012 ist es unabdingbar, von einer verlässlichen Datengrundlage auszugehen, die konkrete Zielsetzungen und ein entsprechendes Controlling ermöglichen. Die Einbeziehung aller beteiligten Akteure ist dabei eine Grundvoraussetzung. Diese Fortschreibung darf nicht älter als 3 Jahre sein und ist Voraussetzung für die Förderkulisse und damit für die Verfügbarkeit erforderlicher personeller und sachlicher Ressourcen. Seite 3 von Ratsdrucksache 656-X Die Vorgaben des PTJ dienten gleichzeitig als Leistungsverzeichnis für die kontaktierten Firmen. • • • • • Aktualisierung CO2-Bilanz mit neuen Grafiken und neuem Bericht. Aktualisierung Berechnung Minderungspotenziale auf den Zeitraum bis 2030 und Aktualisierung Potenziale Erneuerbare Energien. Internes Fachgespräch mit Fachämtern zu bisherigen und zukünftigen Maßnahmen mit Relevanz für den Klimaschutz Aktualisierung bzw. Ergänzung von Maßnahmenbeschreibungen/Projektsteckbriefen (5-7) im Maßnahmenkatalog (eine ergänzende weitere Maßnahmenauswahl sowie die Bestimmung einer ausgewählten investiven Klimaschutzmaßnahme mit einem direkten Treibhausgasminderungspotenzial von mindestens 70 Prozent erfolgt durch die Stadt) Teilnahme der Ratsmitglieder an einem Abstimmungsgespräch zu dem Maßnahmenkatalog mit der beauftragten Fachfirma.. Folgende Firmen wurden aufgefordert, ein Honorarangebot für die Fortschreibung des IKSK abzugeben: Firma Firma Gertec GmbH Wuppertaler Institut für Klima, Umwelt, Energie Büro für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH (BET Aachen) Angebotspreis inkl. MWSt. 7.282,80 € Kein Angebot. Kein Angebot. Der Auftrag zur Fortschreibung des IKSK erfolgt demnach an die Fa. GERTEC GmbH. 2. Rechtliche Würdigung Voraussetzung für die Förderung der Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement (Erstantrag) ist ein Klimaschutzkonzept oder Teilkonzept, das nicht älter als drei Jahre ist und die wesentlichen Bestandteile von Konzepten gemäß Merkblatt „Erstellung von Klimaschutzkonzepten“ bzw. „Erstellung von Klimaschutzteilkonzepten“ beinhaltet. Der Förderzeitraum für die Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement beträgt für die fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten maximal drei Jahre. Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom 22.09.2015 3. Finanzielle Auswirkungen Im Regelfall erfolgt die Förderung der fachlich-inhaltlichen Unterstützung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement im Rahmen des Klimaschutzteilkonzepts Klimaschutz in Industrie-und Gewerbegebieten erfolgt nur nach Maßgabe VIII.7. der Richtlinie (Beihilferechtliche Grundlagen): Kommunen, die nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, können unter folgenden Voraussetzungen für den Abschnitt IV.1 „Klimaschutzmanagement“ eine erhöhte Förderquote von bis zu 91 Prozent erhalten: Kommunen, deren Konzept zur Haushaltssicherung von der Kommunalaufsicht genehmigt wurde. Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom 22.09.2015 Im Haushalt wurden für die Personalstelle eines/r Klimaschutzmanager/in für die Jahre 2017 bis 2019 jeweils ein Betrag in Höhe von 60.000,- € brutto vorgesehen, von dem jeweils 91 % förderfähig ist Seite 4 von Ratsdrucksache 656-X 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Es wird eine Stelle zum/r Klimaschutzmanager/in geschaffen. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel „Die Auseinandersetzung mit Ursachen, Strukturen und Effekten der demografischen Veränderungen, sowie mit geeigneten Handlungsansätzen gewinnt in den letzten gut zehn Jahren an Bedeutung. Vielfältige Politikfelder und damit Akteure auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sind von den demografischen Veränderungen betroffen. Bislang bestimmen vor allem Arbeitsmarkt, die sozialen Sicherungssysteme, der Wohnungsmarkt, die Bereitstellung technischer und sozialer Infrastruktur, Stadt- und Regionalplanung und öffentliche Finanzen die Diskussion. Die Umweltwirkungen des demografischen Wandels werden allerdings bisher so gut wie nicht thematisiert.“ Demografischer Wandel – Herausforderungen und Handlungsempfehlungen für Umwelt- und Naturschutz, Umweltbundesamt 2012 Die sinkenden Bevölkerungszahlen und damit einhergehend die geringeren öffentlichen Mittel, werden in Zukunft maßgebliche Rahmenbedingungen sein, die die Klimaschutzmaßnahmen bestimmen. Handlungsbedarf besteht somit beim Umgang zum einen mit Freiflächen und Brachen, sowie mit finanziellen und personellen Ressourcen. Potenziale liegen hierbei vor allem in einer (stärkeren) Verzahnung von Naturschutzzielen mit anderen Zielsetzungen (z.B. Gesundheitsvorsorge, Tourismus). Den finanziellen Restriktionen könnte durch eine stärkere Nutzung/ Inanspruchnahme europäischer Fördermittel begegnet werden. Für das ehrenamtliche Engagement wird es zukünftig darum gehen, durch „aktives Managen des Ehrenamtes“ weiterhin Aktive durch das Netzwerkmanagement eines Klimaschutzmanagers zu gewinnen. 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die Aktualisierung des Integrierten Klimaschutzkonzepts durchführen zu lassen. Der Rat der Stadt Bad Münstereifel beschließt die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes "Integrierte Klimaschutzkonzept" (Förderkennzeichen 03KS1520) mit Hilfe einer Förderung eines/r Klimaschutzmanager/in. Die schrittweise Umsetzung der einzelnen Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog erfolgt nach Entscheidung eines zuständigen Gremiums und vorbehaltlich der Haushaltssituation. Zugleich soll die Überwachung des Projektfortschritts durch die Einführung eines ControllingsSystem sichergestellt werden.