Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
225 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
24.11.16, 17:01
Aktualisiert
24.11.16, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 11.10.2016
- Die Bürgermeisterin Az:
Nr. der Ratsdrucksache: 656-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
29.11.2016
Rat
13.12.2016
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Aktualisierung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes zur Beantragung eines/r Klimaschutzmanager/in
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Berichterstatter/in: Herr Lippertz
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( X )Kosten €:IKSK im HH 2016 7.282,80
Klimaschutzmanager im HH 2017 – 2019
jeweils 60.000,00 €
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(X ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
Die Mittel müssen über-/außerplan-
( )
( )
mäßig bereitgestellt werden.
Deckung: HH 2016/2017
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
( )
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Lip
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 656-X
1. Sachverhalt:
Es ist beabsichtigt, die städtischen Aktivitäten im Bereich des Klimaschutzes durch befristete Einstellung einer Klimaschutzbeauftragten / eines Klimaschutzbeauftragten zu forcieren, mit innovativen städtischen Projekten der öffentlichen Vorbildfunktion gerecht zu werden und hierfür Fördermöglichkeiten auszuschöpfen. Der Förderzeitraum beträgt 3 Jahre, die Förderquote 91 %. Fördergebende Stelle ist der Projektträger Jülich (PTJ).
Die Inanspruchnahme von Fördermitteln setzt voraus, dass das vorliegende integrierte Klimaschutzkonzept (IKSK) aus dem Jahr 2012 fortgeschrieben wird.
1.1
Zielsetzung, Arbeitsschritte, Aufgaben der Klimaschutzmanagerin bzw. des Klimaschutzmanagers
Das Aufgabenspektrum ist vielfältig. So gilt es u. a., den Klimaschutzprozess begleitend zu unterstützen, Akteure zu vernetzen, die Umsetzung der im Klimaschutzkonzept erarbeiteten Maßnahmen vorzubereiten, Beteiligungsprozess aller relevanten Akteure zu organisieren und Weiterentwicklungen zu initiieren.
Mit der Einstellung eines Klimamanagers/ einer Klimamanagerin verfolgt die Stadt Bad Münstereifel das Ziel, Maßnahmenempfehlungen aus der „Energieleitlinie und Klimaschutzkonzept zur CO2Reduktion in der Gemeinde“ umzusetzen. Darüber hinaus sollen durch ein gezieltes Netzwerkmanagement tragfähige Strukturen geschaffen, sowie die Aktivitäten im Bereich der interkommunalen
Zusammenarbeit unterstützt werden.
Durch die Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes soll der Ausbau erneuerbarer Energien in der Gemeinde, die Steigerung der Energieeffizienz und des Energiesparens vorangetrieben werden. Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen wird einen deutlichen Beitrag zur Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen in der Stadt Bad Münstereifel leisten und die damit
verbundenen Chancen für die Region nutzen. Dies dient neben umweltpolitischen Zielsetzungen
auch der Wertschöpfung innerhalb der Region. Zudem soll eine Basis für die gemeinsame professionelle Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit im Klimaschutz, sowie erfolgreiche Evaluation und
Erfolgsbilanzierung geschaffen werden.
Im Wesentlichen können die durch das Klimaschutzmanagement umzusetzenden Maßnahmen in
folgende Handlungsfelder unterteilt werden:
a.
Schaffung infrastruktureller Voraussetzungen (Gesamtkonzept für den Klimaschutz, Überprüfung und Aktualisierung vorhandener Konzepte, Netzwerkbildung, etc.).
b.
Informations- und Beratungsaktivitäten für private Haushalte und Unternehmen.
c.
Förderung energieeffizienter Energieversorgung und erneuerbare Energien.
d.
CO2-Einsparung im Gebäudesektor.
e.
Sichtung und Generierung von Fördergeldern für Klimaschutz- und Energiesparmaßnahmen
1.2
Fortschreibung des Klimaschutzkonzepts
Für die Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes aus dem Jahr 2012 ist es unabdingbar, von
einer verlässlichen Datengrundlage auszugehen, die konkrete Zielsetzungen und ein entsprechendes Controlling ermöglichen. Die Einbeziehung aller beteiligten Akteure ist dabei eine Grundvoraussetzung. Diese Fortschreibung darf nicht älter als 3 Jahre sein und ist Voraussetzung für
die Förderkulisse und damit für die Verfügbarkeit erforderlicher personeller und sachlicher Ressourcen.
Seite 3 von Ratsdrucksache 656-X
Die Vorgaben des PTJ dienten gleichzeitig als Leistungsverzeichnis für die kontaktierten Firmen.
•
•
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•
Aktualisierung CO2-Bilanz mit neuen Grafiken und neuem Bericht.
Aktualisierung Berechnung Minderungspotenziale auf den Zeitraum bis 2030 und Aktualisierung Potenziale Erneuerbare Energien.
Internes Fachgespräch mit Fachämtern zu bisherigen und zukünftigen Maßnahmen mit
Relevanz für den Klimaschutz
Aktualisierung bzw. Ergänzung von Maßnahmenbeschreibungen/Projektsteckbriefen (5-7)
im Maßnahmenkatalog (eine ergänzende weitere Maßnahmenauswahl sowie die Bestimmung einer ausgewählten investiven Klimaschutzmaßnahme mit einem direkten Treibhausgasminderungspotenzial von mindestens 70 Prozent erfolgt durch die Stadt)
Teilnahme der Ratsmitglieder an einem Abstimmungsgespräch zu dem Maßnahmenkatalog mit der beauftragten Fachfirma..
Folgende Firmen wurden aufgefordert, ein Honorarangebot für die Fortschreibung des IKSK abzugeben:
Firma
Firma Gertec GmbH
Wuppertaler Institut für Klima, Umwelt, Energie
Büro für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH (BET
Aachen)
Angebotspreis inkl. MWSt.
7.282,80 €
Kein Angebot.
Kein Angebot.
Der Auftrag zur Fortschreibung des IKSK erfolgt demnach an die Fa. GERTEC GmbH.
2. Rechtliche Würdigung
Voraussetzung für die Förderung der Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement (Erstantrag) ist ein Klimaschutzkonzept oder Teilkonzept, das nicht älter als drei Jahre ist und die wesentlichen Bestandteile von Konzepten gemäß Merkblatt „Erstellung von Klimaschutzkonzepten“ bzw.
„Erstellung von Klimaschutzteilkonzepten“ beinhaltet.
Der Förderzeitraum für die Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement beträgt für die
fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten maximal drei Jahre.
Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen
Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom 22.09.2015
3. Finanzielle Auswirkungen
Im Regelfall erfolgt die Förderung der fachlich-inhaltlichen Unterstützung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die
Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement im Rahmen des Klimaschutzteilkonzepts Klimaschutz in Industrie-und Gewerbegebieten erfolgt nur nach Maßgabe VIII.7. der Richtlinie (Beihilferechtliche Grundlagen):
Kommunen, die nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, können unter folgenden Voraussetzungen für den Abschnitt IV.1 „Klimaschutzmanagement“ eine erhöhte Förderquote von
bis zu 91 Prozent erhalten:
Kommunen, deren Konzept zur Haushaltssicherung von der Kommunalaufsicht genehmigt wurde.
Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen
Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom 22.09.2015
Im Haushalt wurden für die Personalstelle eines/r Klimaschutzmanager/in für die Jahre 2017 bis
2019 jeweils ein Betrag in Höhe von 60.000,- € brutto vorgesehen, von dem jeweils 91 % förderfähig ist
Seite 4 von Ratsdrucksache 656-X
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Es wird eine Stelle zum/r Klimaschutzmanager/in geschaffen.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
„Die Auseinandersetzung mit Ursachen, Strukturen und Effekten der demografischen Veränderungen, sowie mit geeigneten Handlungsansätzen gewinnt in den letzten gut zehn Jahren an Bedeutung. Vielfältige Politikfelder und damit Akteure auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sind
von den demografischen Veränderungen betroffen. Bislang bestimmen vor allem Arbeitsmarkt, die
sozialen Sicherungssysteme, der Wohnungsmarkt, die Bereitstellung technischer und sozialer Infrastruktur, Stadt- und Regionalplanung und öffentliche Finanzen die Diskussion. Die Umweltwirkungen des demografischen Wandels werden allerdings bisher so gut wie nicht thematisiert.“
Demografischer Wandel – Herausforderungen und Handlungsempfehlungen für Umwelt- und Naturschutz,
Umweltbundesamt 2012
Die sinkenden Bevölkerungszahlen und damit einhergehend die geringeren öffentlichen Mittel,
werden in Zukunft maßgebliche Rahmenbedingungen sein, die die Klimaschutzmaßnahmen bestimmen.
Handlungsbedarf besteht somit beim Umgang zum einen mit Freiflächen und Brachen, sowie mit
finanziellen und personellen Ressourcen. Potenziale liegen hierbei vor allem in einer (stärkeren)
Verzahnung von Naturschutzzielen mit anderen Zielsetzungen (z.B. Gesundheitsvorsorge, Tourismus). Den finanziellen Restriktionen könnte durch eine stärkere Nutzung/ Inanspruchnahme
europäischer Fördermittel begegnet werden. Für das ehrenamtliche Engagement wird es zukünftig
darum gehen, durch „aktives Managen des Ehrenamtes“ weiterhin Aktive durch das Netzwerkmanagement eines Klimaschutzmanagers zu gewinnen.
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Aktualisierung des Integrierten Klimaschutzkonzepts durchführen zu lassen.
Der Rat der Stadt Bad Münstereifel beschließt die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes "Integrierte Klimaschutzkonzept" (Förderkennzeichen 03KS1520) mit Hilfe einer Förderung eines/r Klimaschutzmanager/in.
Die schrittweise Umsetzung der einzelnen Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog erfolgt nach
Entscheidung eines zuständigen Gremiums und vorbehaltlich der Haushaltssituation.
Zugleich soll die Überwachung des Projektfortschritts durch die Einführung eines ControllingsSystem sichergestellt werden.