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Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Ohlerath für einen Bereich südlich der Hoffmannstraße (Ergänzungssatzung) hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
17.11.16, 13:17
Aktualisiert
17.11.16, 13:17
Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen
in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Ohlerath für einen Bereich südlich der Hoffmannstraße (Ergänzungssatzung)
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen
in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Ohlerath für einen Bereich südlich der Hoffmannstraße (Ergänzungssatzung)
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 09.11.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 61-26-10 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 686-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 29.11.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Ohlerath für einen Bereich südlich der Hoffmannstraße (Ergänzungssatzung) hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss _________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 686-X 1. Sachverhalt: Nach entsprechenden Beschlüssen zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Erweiterung der Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Ohlerath für einen Bereich südlich der Hoffmannstraße (Ergänzungssatzung) durch den Stadtentwicklungsausschuss, werden anliegend nun die zwischenzeitlich erarbeiteten Entwurfsunterlagen zur Ergänzungssatzung Ohlerath vorgelegt. Geplant ist die Einbeziehung einer Teilfläche von rd. 850 qm des Flurstückes Gem. Mutscheid, Flur 16, Flurstück Nr. 129 in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Ohlerath, um das in diesem Bereich bereits gebaute landwirtschaftliche Objekt einer Wohnnutzung zuzuführen. Parallel hierzu soll der Flächennutzungsplan (RD-Nr. 685-X) geändert werden. Im weiteren Verfahren zur Erweiterungssatzung sind nun die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Ein Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss ist zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanverfahren handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Durch die Planungen wird eine weitere Wohnmöglichkeit für junge Menschen/junge Familie, deren Eltern bereits in der Ortschaft wohnen, geschaffen. 7. Beschlussvorschlag: 1. Es wird beschlossen, das Verfahren für die Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Ohlerath Hoffmannstraße (Ergänzungssatzung) einzuleiten. 2. Der beigefügte Entwurf der Satzung wird beschlossen. 3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den beigefügten Entwurf der Satzung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.