Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
17.11.16, 13:17
Aktualisiert
17.11.16, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 09.11.2016
- Die Bürgermeisterin Az: 61-26-10 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 686-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
29.11.2016
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen
in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Ohlerath für einen Bereich südlich der Hoffmannstraße (Ergänzungssatzung)
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
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Berichterstatter/in: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 686-X
1. Sachverhalt:
Nach entsprechenden Beschlüssen zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Erweiterung der Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang
bebauten Ortsteil Ohlerath für einen Bereich südlich der Hoffmannstraße (Ergänzungssatzung)
durch den Stadtentwicklungsausschuss, werden anliegend nun die zwischenzeitlich erarbeiteten
Entwurfsunterlagen zur Ergänzungssatzung Ohlerath vorgelegt.
Geplant ist die Einbeziehung einer Teilfläche von rd. 850 qm des Flurstückes Gem. Mutscheid,
Flur 16, Flurstück Nr. 129 in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Ohlerath, um das in
diesem Bereich bereits gebaute landwirtschaftliche Objekt einer Wohnnutzung zuzuführen. Parallel hierzu soll der Flächennutzungsplan (RD-Nr. 685-X) geändert werden.
Im weiteren Verfahren zur Erweiterungssatzung sind nun die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2
BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu
beteiligen. Ein Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss ist zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanverfahren handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen
abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Durch die Planungen wird eine weitere Wohnmöglichkeit für junge Menschen/junge Familie, deren
Eltern bereits in der Ortschaft wohnen, geschaffen.
7. Beschlussvorschlag:
1. Es wird beschlossen, das Verfahren für die Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Ohlerath Hoffmannstraße (Ergänzungssatzung) einzuleiten.
2. Der beigefügte Entwurf der Satzung wird beschlossen.
3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den beigefügten Entwurf der Satzung für die Dauer eines
Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.