Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
26 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
17.11.16, 13:17
Aktualisiert
17.11.16, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BAD MÜNSTEREIFEL
Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen
in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Ohlerath
gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
für einen Bereich südlich der Hoffmannstraße
(Ergänzungssatzung)
SATZUNG
Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6
des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit dem § 7
Abs. 1 sowie § 41 Abs. 1 Satz 2 f der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO
NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666)
zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Februar 2015 (GV. NRW. S. 208), jeweils in
der zur Zeit des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung - hat der Rat der Stadt Bad
Münstereifel am ................... folgende Satzung beschlossen.
§1
Abgrenzung der Ergänzungsbereiche nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
Der Geltungsbereich dieser Ergänzungsatzung mit der Bezeichnung - E - umfasst
Teilbereiche des Grundstücks Gemarkung Mutscheid, Flur 16, Nr. 129 in einem Umfang von rd. 850 qm.
Der Ergänzungsbereich ist aus dem beigefügten Lageplan (M = 1 : 1.000) ersichtlich.
Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.
Die im Lageplan umgrenzt dargestellten Außenbereichsflächen mit der Bezeichnung
-E- werden in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Ohlerath nach § 34 Abs. 4
Satz 1 Nr. 3 BauGB einbezogen.
§2
Zulässigkeit von Vorhaben
Innerhalb der in § 1 festgelegten räumlichen Geltungsbereiche richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben (§ 29 BauGB) nach den Festsetzungen
der §§ 3 und 4 dieser Satzung und im Übrigen nach § 34 BauGB. Sobald für den
nach § 1 festgelegten Geltungsbereich ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan vorliegt oder nach Inkrafttreten dieser Satzung bekannt gemacht wird, richtet sich die
planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach § 30 BauGB.
§3
Festsetzungen der Ergänzungssatzung
Entsprechend § 9 BauGB werden für den Geltungsbereich der Ergänzungssatzung
folgende Festsetzungen getroffen:
Ergänzungssatzung Ohlerath, Hoffmannstraße
1
1.
Art der baulichen Nutzung
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung wird in Anwendung von § 34 Abs. 2
BauGB als Dorfgebiet (MD) gemäß § 5 BauNVO festgesetzt.
2.
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB)
Zulässig ist eine Bebauung mit einer Grundfläche von max. 200 qm im Bereich der
Bestandsbebauung (landwirtschaftliches Gebäude).
Die westlich gelegene Gebäudeseite (Richtung freies Feld) darf eine maximale Firsthöhe von 4,50 m nicht übersteigen. Bezugspunkt hierfür ist die mittlere bestehende
Geländehöhe am vorhandenen Objekt.
3.
Technische Infrastruktur / Ver- und Entsorgung
Die Versorgung mit Trinkwasser und Elektrizität erfolgt über die Anschlüsse an die
bestehenden Leitungsnetze. Gleiches gilt für die Kanalisation.
§4
Örtliche Bauvorschriften gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung
mit § 86 Abs. 4 BauONRW
Es sind ausschließlich Pultdächer zulässig.
Die Dachflächen sind in den Farbtönen schwarzgrau bis dunkelbraun einzudecken.
Einrichtungen der Solartechnik sind allgemein zulässig.
§5
Bauausführung
Im Rahmen der Bauausführung sind nachfolgende Hinweise zu beachten:
-
Nach § 202 BauGB in Verbindung mit DIN 18915 ist der Oberboden (Mutterboden) bei Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen in nutzbarem Zustand
zu erhalten und vor Vernichtung zu schützen. Er ist vordringlich im Plangebiet zu
sichern, zur Wiederverwendung zu lagern und später wieder einzubauen.
-
Die Gemarkung Mutscheid befindet sich gemäß der Karte der Erdbebenzonen
und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Karte zu DIN 4149 Juni 2006, in der Erdbebenzone 1,
Untergrundklasse R (Gebiete mit felsartigem Gesteinsuntergrund). Die in der DIN
4149 genannten bautechnischen Maßnahmen sind zu berücksichtigen.
-
Beim Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln während der Erd-/ Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die
nächstgelegene Polizeidienststelle / Feuerwehr oder direkt der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu verständigen.
-
Es wird darauf hingewiesen, dass für das geplante Wohngebäude an der unmittelbaren Grenze zum Außenbereich ein verminderter Schutzanspruch bzw. ein
höheres Rücksichtnahmegebot gegenüber Immissionen (Gerüche, Lärm) im Hinblick auf die im Außenbereich privilegierten Nutzungen wie z. B. Landwirtschaft
bestehen.
Ergänzungssatzung Ohlerath, Hoffmannstraße
2
§ 6 Anlagen
Die beigefügte Karte im Maßstab M. 1:1000 ist Bestandteil dieser Satzung. Der Ergänzungssatzung ist eine Begründung in der Fassung vom
beigefügt.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Ergänzungssatzung tritt mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.
Bad Münstereifel, den
Die Bürgermeisterin
Ergänzungssatzung Ohlerath, Hoffmannstraße
3