Daten
Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-816/2007
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
13.03.2007
Rat der Stadt Bedburg
27.03.2007
Bemerkungen:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 3/Kaster, 5. Änderung
-Gebiet zwischen Albert-Schweitzer-Straße, Zollhausstraße und Darshovener Straßehier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg empfiehlt dem Rat, den
Aufstellungsbeschluss vom 11.12.2001 für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/Kaster
aufzuheben und einen neuen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) zu fassen.
Wesentliches Planungsziel ist
•
die städtebauliche Weiterentwicklung und Umnutzung des Gebietes zwischen AlbertSchweitzer-Straße, Zollhausstraße und Darshovener Straße
Dies erfolgt durch Ausweisung von Allgemeinem Wohngebiet (WA) in Anpassung an den
Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg gem. beigefügtem Planentwurf.
Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages nach § 11 des Baugesetzbuches soll der
Grundstückseigentümer die gesamten Kosten für das Verfahren (städtebaulichen
Leistungen/Gutachten/Erschließung) übernehmen. Ferner soll die Verwaltung vor Einleitung des
Verfahrens Grundstücksverhandlungen zwecks Teilerwerb mit dem Vorhabenträger aufnehmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Begründung:
Mit Schreiben vom 13.06.2001 wurde ein Antrag auf Aufstellung bzw. Änderung eines
Bebauungsplanes für das Grundstück Gemarkung Kaster, Flur 2, Nr. 1709 gestellt.
Die Parzelle liegt zwischen Darshovener Straße, Zollhausstraße und Albert-Schweitzer-Straße.
Das Grundstück hat eine Größe von insgesamt 4.779 m² und ist zur Zeit von einer Gärtnerei
genutzt.
Auf dem Anwesen befinden sich zur Zeit ein Wohnhaus, ein Blumenhaus und zwei ältere GlasGewächshäuser. Ferner stehen auf dem Grundstück mehrere Garagen und ein Heizungsgebäude
(siehe auch beigefügte Flurkarte).
Der Grundstückseigentümer teilt der Verwaltung mit, dass in absehbarer Zukunft damit zu rechnen
ist, dass der Betrieb aufgegeben wird.
Als Nachnutzung ist eine Bebauung mit mehreren Wohngebäuden vorgesehen.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg stellt den Bereich als Wohnbaufläche (W) dar.
Die Grundstücksfläche liegt im Gebiet des Durchführungsplanes Nr. 3/Kaster, der für den
Planbereich keine Festsetzungen trifft.
Die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) in Anpassung an den
Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg fügt sich in die städtebauliche Gesamtkonzeption ein.
Aus städtebaulicher Sicht bestehen daher – auch aufgrund einer sinnvollen Nachverdichtung der
innerörtlichen Freiflächen und zur Freiraumschonung - keine Bedenken.
Kosten für die Weiterentwicklung dieses Bereiches sollen der Stadt Bedburg jedoch nicht
entstehen.
Der Rat der Stadt Bedburg hat daher in seiner Sitzung am 11.12.2001 den Aufstellungsbeschluss
für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/Kaster (Durchführungsplan) gem. § 2 Abs. 1 und 4
des Baugesetzbuches (BauGB) vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2253), in der Fassung vom 27.
August 1997 (BGBl. I S. 2141), ber. 1998 I S. 137 (BGBL III 213-1), zuletzt geändert am 27. Juli
2001 (BGBl. I 2001, S. 1950) gefasst.
Wesentliches Planungsziel ist
•
die städtebauliche Weiterentwicklung und Umnutzung des Gebietes zwischen AlbertSchweitzer-Straße, Zollhausstraße und Darshovener Straße
Dies erfolgt durch Ausweisung von Allgemeinem Wohngebiet (WA) in Anpassung an den
Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg.
Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages soll der Grundstückseigentümer jedoch die Kosten
für das Verfahren (städtebaulichen Leistungen/Gutachten/Erschließung) übernehmen.
Nach Mitteilung des vg. Ergebnisses an den Antragsteller haben von dort aus jedoch weitere
Bestrebungen zur Abwicklung des Verfahrens geruht.
Zwischenzeitlich wird nunmehr unter Zugrundelegung des in der Anlage beigefügten
Plankonzeptes / Aufteilungsplanes die Fortführung des Verfahrens beantragt. Die die hierin
enthaltenen städtebaulichen Grundvoraussetzungen (insbes. Geschossigkeit / Gebietsausweisung
/ Grundstücksgröße / Straßenbreiten / Erschließung) wurden in Abstimmung mit der Verwaltung
berücksichtigt. Es enstehen Grundstücke für den Einfamilienwohnungsbau in einer
Größenordnung von 3.540 m².
Die Fassung des Aufstellungsbeschlusses liegt nunmehr 5 Jahre zurück. Das Baugesetzbuch hat
zwischenzeitlich mehrere grundlegende Änderungen erfahren und mit Ablauf des 20.07.2006 im
Rahmen einer Überleitungsvorschrift des Baugesetzbuch ist die Fortführung des Verfahrens auf
der Grundlage des ursprünglich gefassten Aufstellungsbeschlusses nicht mehr möglich.
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Eine Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschluss wird daher erforderlich.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen, wie im
Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
In der Anlage ist ein Planentwurf sowie die ursprünglich Plangebietsabgrenzung als Grundlage für
den seinerzeitigen Aufstellungsbeschluss beigefügt.
Die Stadt Bedburg sollte weiterhin bemüht sein, im Stadtgebiet für potentielle
Grundstücksbewerber eigene Grundstücksflächen anbieten zu können. Die Verwaltung sollte
daher beauftragt werden, mit dem Eigentümer Verhandlungen zwecks Teilerwerb (10 – 15 % der
Baugrundstücke) vor Erschließung – künftig erschließungsbeitragskostenfrei – aufzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den
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----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister