Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
83 kB
Datum
25.06.2013
Erstellt
11.06.13, 18:26
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Finanzen - Herr Stirnberg
BE: Herr Schmühl/Herr Stirnberg
Kreuzau, 06.06.2013
Vorlagen-Nr.: 37/2013
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
25.06.2013
Vorlage des Entwurfs des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau zum 31.12.2012
I. Sach- und Rechtslage:
Hiermit wird Ihnen der gem. § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) NRW aufgestellte und von
mir bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 zur Kenntnis gebracht.
Die Ergebnisrechnung 2012 schließt danach
mit einem Jahresfehlbetrag von
ab. Der Ergebnisplan 2012 weist einen Fehlbedarf von
aus. Gegenüber der Planung ergibt sich somit eine Verbesserung von
- 1.838.599,55 €
- 2.641.618,00 €
803.018,45 €.
Nachstehend werden die größten Veränderungen des Ergebnisplanes dargestellt:
Erträge in T€
Aufwendungen in T€
Gewerbesteuer
806
Sonstige nicht zahlungswirksame ordentliche Erträge
214
Konzessionsabgabe Strom
- 157
Verzinsung Gewerbesteuer Nachforderungen
143
Abfallbeseitigungsgebühren
- 106
Veräußerungserlöse Grundstücke/Gebäude
74
Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für Beschäftigte
287
Aufwendungen aus Beteiligung interkommunales Gewerbegebiet
205
Krankenhilfe außerhalb von Einrichtungen
87
Zinsen Kreditinstitute - Kontokurrentverkehr
- 87
Zuführungen Beihilferückstellungen für Beschäftigte
83
Kosten des Winterdienstes
_____
82
974
657
Der Saldo der vorstehenden Haushaltsabweichungen führt zu einer Verbesserung von 317 T€.
Weitere Veränderungen von im Abgleich 486 T€ führen insgesamt zu Verbesserungen von 803 T€
gegenüber der Planung.
Als Anlage sind die Entwürfe der Bilanz zum 31.12.2012 sowie der Ergebnis- und der
Finanzrechnung 2012 beigefügt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.838.599,55 € ist aus der Allgemeinen Rücklage zu
entnehmen.
III. Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt den ihm zugeleiteten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des
Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau zum 31.12.2012 zur Kenntnis und leitet ihn an den
Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss, der sich zur Prüfung eines Dritten bedient,
weiter.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlage
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