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Beschlussvorlage (Energiewirtschaftliche Betätigung der Stadt; hier: Erhöhung der Gesellschaftsanteile an der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
336 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
09.03.17, 17:11
Aktualisiert
09.03.17, 17:11
Beschlussvorlage (Energiewirtschaftliche Betätigung der Stadt;
hier: Erhöhung der Gesellschaftsanteile an der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG) Beschlussvorlage (Energiewirtschaftliche Betätigung der Stadt;
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 06.02.2017 - Die Bürgermeisterin Az: 22-33-10 Le Nr. der Ratsdrucksache: 228-X/Z-2 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 21.03.2017 Rat 28.03.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Energiewirtschaftliche Betätigung der Stadt; hier: Erhöhung der Gesellschaftsanteile an der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Ulrich Ley __________________________________________________________________________ ( X ) Kosten €: 622.000,- (inkl. Nebenkosten) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( X ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt (X) Die Mittel müssen überplanmäßig bereitgestellt werden. ( X ) Deckung: Entnahme aus der IVP ( X ) Folgekosten: möglich, aber derzeit nicht bezifferbar ( X ) Beschlussausführung bis 30.06.2017 __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 228-X/Z-2 1. Sachverhalt: Auf die ausführlichen Darlegungen in den bisherigen Ratsdrucksachen (894-IX vom 31.08.2012, 894-IX/Z-1 vom 12.09.2012, 894-IX/Z-2 vom 04.07.2013, insbesondere 228-X vom 09.03.2015 sowie 228-X/Z-1 vom 23.08.2016) wird hingewiesen. Diese Unterlagen sind sowohl über das Ratsinformationssystem der städtischen Homepage als auch über die „SitzungsApp iRich“ (I-Pad) verfügbar. Der Rat der Stadt Bad Münstereifel hat am 27.09.2016 den Beschluss zur Beteiligung an der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und deren Komplementärin, der Energie Rur-Erft VerwaltungsGmbH, mit jeweils 18 % gefasst. Die Beteiligung der Stadt Bad Münstereifel an den v. g. Gesellschaften erfolgte im Rahmen der notariellen Beurkundung am 20.12.2016 mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.01.2017. Gleichzeitig erfolgte der Beitritt zum Konsortialvertrag zwischen dem Kreis Euskirchen und der RWE Deutschland AG (jetzt: Innogy SE) vom 18.12.2014. Zum 01.01.2017 stellt sich die Unternehmensstruktur wie folgt dar: (Quelle: Exposé der ere an die Mitgesellschafter vom 16.01.2017) In Folge der Entscheidungen in den Gremien der kreisangehörigen Städte und Gemeinden wurden 18 % der Kommandit- und Geschäftsanteile (einschl. der Optionen zu Gunsten der Stadt Zülpich und der Gemeinde Weilerswist) bis zum 31.12.2016 nicht veräußert. Die Mitgesellschafter, also auch die Stadt Bad Münstereifel, erhalten nunmehr bis zum 30.06.2017 Gelegenheit, die vakanten Anteile vom Kreis Euskirchen und der Innogy SE zu erwerben. Die Verteilung der Restanteile erfolgt gemäß § 4 Abs. 7 des Konsortialvertrages nach dem Beteiligungsverhältnis, das zum 01.01.2017 erreicht ist. Auf die Stadt Bad Münstereifel entfallen danach rechnerisch zusätzliche Kommandit- und Gesellschaftssanteile in Höhe von 3,95 %. Da eine solche rein mathematische Ausführung des § 4 Abs. 7 des Konsortialvertrages zu Nachkommastellen und damit verbundenen Folgeproblemen führt, haben sich die Bürgermeisterin und Bürgermeister der beteiligten Städte und Gemeinden in einem gemeinsamen Erörterungstermin am 16.01.2017, an dem neben der ene-Geschäftsführung auch ein Vertreter von Innogy SE sowie für den Kreis Euskirchen Landrat und Kreiskämmerer teilge- Seite 3 von Ratsdrucksache 228-X/Z-2 nommen haben, aus Praktikabilitätsgründen darauf verständigt, eine Glättung vorzunehmen. Danach ergibt sich folgende Umverteilung auf die Mitgesellschafter: Kommune Bad Münstereifel Schleiden Blankenheim Hellenthal Kall Heimbach Mechernich Verteilschlüssel gem. § 4 Abs. 7 des Konsortialvertrages 3,95 % 3,51 % 3,07 % 3,07 % 3.07 % 1,10 % 0,22 % Glättung auf 4,00 % 3,80 % 3,00 % 3,00 % 3,00 % 1,00 % 0,20 % Die Stadt Bad Münstereifel verfügt damit bis zum 30.06.2017 über die Option, über ihre bisherige Beteiligung von 18 % hinaus weitere 4 % der Kommandit- und Geschäftsanteile zu erwerben. Im Haushalt des Jahres 2017 sind für diesen Zweck beim Produkt V166121, Kto. 784300, Haushaltsmittel in Höhe von 532.000,00 € bereitgestellt. Dieser Ansatz wurde im Rahmen des Beschlusses zum Haushalt 2017 am 22. November 2016 mit einer Haushaltssperre belegt. 2. Rechtliche Würdigung 2.1 Zur „wirtschaftlichen Betätigung“ im kommunalverfassungsrechtlichen Sinne: Nach § 107 Abs. 1 GO NRW darf sich die Gemeinde wirtschaftlich betätigen, wenn 1. ein öffentlicher Zweck die Betätigung erfordert, 2. die Betätigung nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde steht und 3. bei einem Tätigwerden außerhalb der Wasserversorgung, des öffentlichen Verkehrs sowie des Betriebes von Telekommunikationsleitungsnetzen einschließlich der Telekommunikationsdienstleistungen der öffentliche Zweck durch andere Unternehmen nicht besser und wirtschaftlicher erfüllt werden kann. § 107a GO NRW konkretisiert die Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung für den Bereich der Energieversorgung. Sie dient einem öffentlichen Zweck und wird für zulässig erklärt, wenn sie nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der Gemeinde steht. Die Zulässigkeit dieser mittelbaren Beteiligung der Stadt Bad Münstereifel wurde im Rahmen entsprechender Ausführungen in der Z-1 bereits geprüft und festgestellt. Unabhängig von der Zulässigkeit der energiewirtschaftlichen Beteiligung der Stadt ist auch bei einer Ausweitung der wirtschaftlichen Beteiligung darauf hinzuweisen, dass dies eine freiwillige Leistung im Sinne von § 41 Abs. 1, Satz 2, lit. S) GO NRW darstellt und der Rat einer Kommune in der Haushaltssicherung dies bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen hat. 2.2 Zur Entscheidungszuständigkeit: Die Entscheidungszuständigkeit ist gem. § 41 Abs. 1, Satz 2, lit. l) GO NRW gesetzlich dem Rat vorbehalten. 3. Finanzielle Auswirkungen 3.1 Kaufpreis: Seite 4 von Ratsdrucksache 228-X/Z-2 Berechnungsgrundlage für die Ausweitung der Beteiligung der Stadt Bad Münstereifel ist weiterhin - das Kaufpreisangebot von € 15.337.500 für ein Drittel der Anteile des zum Bewertungsstichtag 01.01.2011 festgestellten Unternehmenswertes von 46,0 Mio. € sowie - die Gesellschaftsanteile der Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH in Höhe von insgesamt 25.000,00 €. Auf dieser Basis führt die Aufstockung der Beteiligung der Stadt Bad Münstereifel um 4 % von bisher 18 % auf 22 % zu einer Erhöhung der Kommandit- und Gesellschaftsanteile um insgesamt 614.500,00 € (613.500,00 € bzw. 1.000,00 €). Der Erwerb erfolgt durch Übernahme weiterer Kommandit- und Gesellschaftsanteile des Kreises Euskirchen und der Innogy SE je zu gleichen Teilen. An Notar- und Registerkosten sind für den aufstockenden Beteiligungserwerb etwa 7.500 € zu veranschlagen, so dass insgesamt ein Mittelbedarf von 622.000,00 € besteht. 3.2 Finanzierung: Der im Haushalt des Jahres 2017 veranschlagte investive Ansatz zum Erwerb vakanter Kommandit- und Gesellschaftsanteile in Höhe von 532.000,00 € reicht zur Deckung des Mittelbedarfs in Höhe von 622.000,00 € nicht aus. Die Deckungslücke von 90.000,00 € kann überplanmäßig durch Inanspruchnahme der Bilanzposition „erhaltene Anzahlungen“ aus der Investitionspauschale kompensiert werden. 3.3. Steuerliche Auswirkungen: Wie bereits in der Zusatzerläuterung 1 ausgeführt, hat ein positives Ergebnis aus der Beteiligung steuerliche Auswirkungen auf den bei der Stadt begründeten Betrieb gewerblicher Art (BgA). In diesem Fall würden 15 % Körperschaftsteuer und in einer zweiten Besteuerungsstufe auch noch 15 % Kapitalertragsteuer, jeweils zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag, anfallen. Eine Aufstockung der Beteiligung der Stadt Bad Münstereifel hat auch Auswirkungen auf die Renditeerwartung, was die nachstehend modifizierte Modellrechnung belegt: Bezeichnung Modellrechnung zum Modellrechnung zum 01.01.2017 01.07.2017 Beteiligungsergebnis lt. Un180.000,00 € 220.000,00 € ternehmensplanung der ene „nach“ dortigen Steuern ./. Körperschaftssteuer und -33.511,76 € -39.841,77 € Soli - Stadt (erste Stufe) ./. Kapitalertragssteuer und -23.181,76 € -28.510,04 € Soli - Stadt (zweite Stufe) ./. ggf. Zinsaufwand für die -32.400,00 € -39.650,00 € Finanzierung Planmäßiger Liquiditätszu123.306,47 € 151.648,19 € fluss bei der Stadt (90.906,47 €) (111.998,19 €) Auf die möglichen Auswirkungen auf die ÖPNV-Umlage wurde in der Z-1 unter Ziff. 3.4 hingewiesen. 3.4 Verhältnis zum Haushaltssicherungskonzept (HSK): Im aktuellen HSK ist die „Gewinnausschüttung ene-Beteiligung“ ab dem Jahr 2018 noch brutto mit 180.000 € ohne Berücksichtigung der abzuführenden Steuerlast, evtl. Zinsaufwendungen und der Auswirkungen auf die ÖPNV-Umlage veranschlagt (s. Produkt Seite 5 von Ratsdrucksache 228-X/Z-2 V166121, Kto.: 465120). Unter Hinweis auf die modifizierte Modellrechnung wäre noch eine Ertragslücke von mindestens ca. 30.000,00 € zu schließen. 3.5. Nachhaltigkeitsbetrachtung / Chancen-/Risiken-Abwägung Die Chancen und Risiken eines städtischen Engagements wurden ausführlich in Ziff. 4 der Z-1 dargelegt. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Auf die Ausführungen in der Z-1 wird verwiesen. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Die Alternative wäre, auf die Aufstockung der Kommandit- und Gesellschaftsanteile zu verzichten. Dies minderte die Renditeerwartung, hätte negative Auswirkungen auf die Ertragserwartung gem. HSK und führte zu einer fehlenden Kompensation der zu erwartenden höheren Belastung aus der ÖPNV-Umlage. 6. Auswirkungen auf den demografischen Wandel Entfällt. 7. Beschlussvorschlag: a) Auf der Grundlage des Konsortialvertrages zwischen dem Kreis Euskirchen und der Innogy SE (vormals: RWE Deutschland AG) sowie der Gesellschaftsverträge der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und der Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH stimmt der Rat der Stadt Bad Münstereifel einer Erweiterung der Beteiligung wie folgt zu: aa) Erwerb eines weiteren Kommanditanteils an der „Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG“ in Höhe von 4 % (= 613.500,00 €) zzgl. der Erwerbsnebenkosten vom Kreis Euskirchen und der Innogy SE zu jeweils gleichen Teilen und ab) Erwerb eines weiteren Gesellschaftsanteils an der Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH in Höhe von 4 % ( 40 Geschäftsanteile à 25,00 € = 1.000,00 €) zzgl. der Erwerbsnebenkosten vom Kreis Euskirchen und der Innogy SE zu jeweils gleichen Teilen. b) Es wird beschlossen, hierzu die Haushaltssperre beim Produkt V166121, Kto. 784300, aufzuheben. c) Der Mittelbedarf in Höhe von insgesamt 622.000,00 € ist in Höhe von 90.000,00 € überplanmäßig durch Inanspruchnahme erhaltener Anzahlungen aus der Investitionspauschale (IVP) zu decken. d) Diese Ratsentscheidung ist gemäß § 115 GO NRW unverzüglich, spätestens sechs Wochen vor dem Beginn ihres Vollzugs, der Aufsichtsbehörde bei der Bezirksregierung Köln anzuzeigen.