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Beschlussvorlage (Kultur- und Veranstaltungszentrum Konviktkapelle hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 11.04.2016)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
117 kB
Datum
14.06.2016
Erstellt
09.06.16, 17:11
Aktualisiert
09.06.16, 17:11
Beschlussvorlage (Kultur- und Veranstaltungszentrum Konviktkapelle
hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 11.04.2016) Beschlussvorlage (Kultur- und Veranstaltungszentrum Konviktkapelle
hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 11.04.2016) Beschlussvorlage (Kultur- und Veranstaltungszentrum Konviktkapelle
hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 11.04.2016)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 08.06.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 41-20-19 Nr. der Ratsdrucksache: 546-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus 14.06.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Kultur- und Veranstaltungszentrum Konviktkapelle hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 11.04.2016 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Dederichs / Herr Ley __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Bildungsausschuss @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 546-X 1. Sachverhalt: Der Antrag der UWV-Fraktion vom 11.04.2016 ist dieser Ratsdrucksache beigefügt. Damit beantragt die UWV-Fraktion, die Konviktkapelle neben ihrer Funktion für die Schule in ein Kultur- und Veranstaltungszentrum umzuwandeln um allen Kulturschaffenden und Kulturfreunden eine Heimat zu geben. In Abstimmung mit der unteren Bauaufsicht des Kreises Euskirchen wurde 2012 für Veranstaltungen in der Konviktkapelle das folgende Merkblatt festgelegt: Merkblatt über die brandschutzrechtlichen Anforderungen an Veranstaltungen in der ehemaligen Konviktkapelle, Schulzentrum Bad Münstereifel, Trierer Straße 16. 1. Allgemeines Die Durchführung von Veranstaltungen in der Konviktkapelle als Schulaula der städtischen Realschule und der Friedrich-Haass-Gemeinschaftshauptschule ist an bau- und brandschutzrechtliche Auflagen aus der Sonderbauverordnung Versammlungsstätten NRW geknüpft, deren Einhaltung der Veranstalter gem. § 38 dieser Vorschrift zu gewährleisten hat. 2. Genehmigter Veranstaltungsrahmen Aufgrund der vorliegenden bauaufsichtsrechtlichen Genehmigung sind folgende Auflagen einzuhalten: - Bei Reihenbestuhlung gem. vorliegendem Bestuhlungsplan ist die Kapazität auf bis zu 278 Besucher begrenzt. Eine Bestuhlung der Empore oder der Seitenschiffe im Bühnenbereich ist in jedem Fall untersagt. Bei Verzicht auf jegliche Bestuhlung und Bühnentechnik ist eine Personenzahl von 799 Besuchern zugelassen. - Zufahrten und Aufstellflächen im Außenbereich sind gemäß Feuerwehrplan unbedingt freizuhalten. - Bühnen- und Beleuchtungstechnik kann unter Berücksichtigung von § 40 der Sonderbauverordnung Versammlungsstätten nur unter Einsatz eines Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik benutzt werden. 3. Abweichungen vom genehmigten Veranstaltungsrahmen Weicht das Veranstaltungskonzept von den o. a. Vorgaben der baubehördlichen Genehmigung (z. B. durch zusätzliche Bestuhlung, Veränderung der Fluchtwegesituation) ab oder müssen weitere gesetzliche Auflagen erfüllt werden (z. B. durch Einsatz von Bühnenund Beleuchtungstechnik), so bedarf die Durchführung der Veranstaltung einer weitergehenden Abstimmung mit der unteren Bauaufsicht und der örtlichen Brandschau. Erst die dabei getroffenen Absprachen bilden die Grundlage für eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Veranstalter und der Stadt Bad Münstereifel als Eigentümerin. Seite 3 von Ratsdrucksache 546-X Die Konviktkapelle erscheint Besuchern und möglichen Veranstaltern insbesondere wegen ihres Flairs als ein geeigneter Veranstaltungsraum. Tatsächlich ist die Konviktkapelle in erster Linie Schulaula für die Städtische Realschule und die Friedrich-Joseph-Haass-Hauptschule Bad Münstereifel. Diese Funktion ist während der Schulzeiten montags bis freitags von 8 Uhr bis 16 Uhr sowie bei Schulveranstaltungen am Wochenende, vornehmlich an Samstagen, vorrangig sicherzustellen. Der Konviktkapelle fehlt es an vielen Dingen, die für ein Kultur- und Veranstaltungszentrum notwendig wären. Der Zugang ist außerhalb des Schulbetriebs nur über die Hofseite von hinten möglich. Das Schulgebäude muss aus Sicherheitsgründen vom Veranstaltungsraum getrennt und während der Veranstaltung verschlossen werden. Die Konviktkapelle ist nicht für sich selbst nutzbar, sondern nur in Verbindung mit den im Schulgebäude vorhanden Toiletten. Der zweite Fluchtweg führt über eine von der Schule genutzten Klassenraum /frühere Sakristei der Kapelle). Es fehlt weiterhin an notwendiger Elektroinstallation, z. B. für die Verkabelung von Lautsprechern. Ebenso fehlt ein sogenanntes „Trapez“ (Aluminiumgestell) zur Beleuchtung der Bühne und zur Beschallung. Die Verwaltung schlägt vor, die Konviktkapelle durch eine Veranstaltungsfachfirma besichtigen und überprüfen zu lassen, damit die Kosten für eine entsprechende Umwandlung der Konviktkapelle in ein Kultur- und Veranstaltungszentrum ermittelt werden können. 2. Rechtliche Würdigung Während die Schulfunktionen pflichtige Aufgaben gem. Schulgesetz NRW sind, ist die Umwandlung „freiwillig“. Darüber hat, insbesondere wegen der HSK-Pflicht, der Rat gemäß § 41 I, lit.s) GO NRW zu entscheiden. 3. Finanzielle Auswirkungen ./ 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen ./. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel ./. 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die Konviktkapelle durch eine Veranstaltungsfachfirma besichtigen und überprüfen zu lassen und anschließend die Kosten für eine entsprechende Umwandlung der Konviktkapelle in ein Kultur- und Veranstaltungszentrum zu ermitteln.