Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
117 kB
Datum
14.06.2016
Erstellt
09.06.16, 17:11
Aktualisiert
09.06.16, 17:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 08.06.2016
- Die Bürgermeisterin Az: 41-20-19
Nr. der Ratsdrucksache: 546-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus
14.06.2016
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Kultur- und Veranstaltungszentrum Konviktkapelle
hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 11.04.2016
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Berichterstatter/in: Herr Dederichs / Herr Ley
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Bildungsausschuss
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 546-X
1. Sachverhalt:
Der Antrag der UWV-Fraktion vom 11.04.2016 ist dieser Ratsdrucksache beigefügt. Damit
beantragt die UWV-Fraktion, die Konviktkapelle neben ihrer Funktion für die Schule in ein
Kultur- und Veranstaltungszentrum umzuwandeln um allen Kulturschaffenden und
Kulturfreunden eine Heimat zu geben.
In Abstimmung mit der unteren Bauaufsicht des Kreises Euskirchen wurde 2012 für
Veranstaltungen in der Konviktkapelle das folgende Merkblatt festgelegt:
Merkblatt
über die brandschutzrechtlichen Anforderungen an Veranstaltungen
in der ehemaligen Konviktkapelle, Schulzentrum Bad Münstereifel, Trierer Straße 16.
1.
Allgemeines
Die Durchführung von Veranstaltungen in der Konviktkapelle als Schulaula der städtischen Realschule und der Friedrich-Haass-Gemeinschaftshauptschule ist an bau- und
brandschutzrechtliche Auflagen aus der Sonderbauverordnung Versammlungsstätten
NRW geknüpft, deren Einhaltung der Veranstalter gem. § 38 dieser Vorschrift zu gewährleisten hat.
2.
Genehmigter Veranstaltungsrahmen
Aufgrund der vorliegenden bauaufsichtsrechtlichen Genehmigung sind folgende Auflagen
einzuhalten:
- Bei Reihenbestuhlung gem. vorliegendem Bestuhlungsplan ist die Kapazität auf
bis zu 278 Besucher begrenzt. Eine Bestuhlung der Empore oder der Seitenschiffe im Bühnenbereich ist in jedem Fall untersagt. Bei Verzicht auf jegliche Bestuhlung und Bühnentechnik ist eine Personenzahl von 799 Besuchern zugelassen.
- Zufahrten und Aufstellflächen im Außenbereich sind gemäß Feuerwehrplan unbedingt freizuhalten.
- Bühnen- und Beleuchtungstechnik kann unter Berücksichtigung von § 40 der
Sonderbauverordnung Versammlungsstätten nur unter Einsatz eines Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik benutzt werden.
3.
Abweichungen vom genehmigten Veranstaltungsrahmen
Weicht das Veranstaltungskonzept von den o. a. Vorgaben der baubehördlichen Genehmigung (z. B. durch zusätzliche Bestuhlung, Veränderung der Fluchtwegesituation) ab
oder müssen weitere gesetzliche Auflagen erfüllt werden (z. B. durch Einsatz von Bühnenund Beleuchtungstechnik), so bedarf die Durchführung der Veranstaltung einer weitergehenden Abstimmung mit der unteren Bauaufsicht und der örtlichen Brandschau. Erst die
dabei getroffenen Absprachen bilden die Grundlage für eine vertragliche Vereinbarung
zwischen dem Veranstalter und der Stadt Bad Münstereifel als Eigentümerin.
Seite 3 von Ratsdrucksache 546-X
Die Konviktkapelle erscheint Besuchern und möglichen Veranstaltern insbesondere
wegen ihres Flairs als ein geeigneter Veranstaltungsraum.
Tatsächlich ist die Konviktkapelle in erster Linie Schulaula für die Städtische Realschule
und die Friedrich-Joseph-Haass-Hauptschule Bad Münstereifel. Diese Funktion ist
während der Schulzeiten montags bis freitags von 8 Uhr bis 16 Uhr sowie bei
Schulveranstaltungen am Wochenende, vornehmlich an Samstagen, vorrangig
sicherzustellen.
Der Konviktkapelle fehlt es an vielen Dingen, die für ein Kultur- und
Veranstaltungszentrum notwendig wären.
Der Zugang ist außerhalb des Schulbetriebs nur über die Hofseite von hinten möglich.
Das Schulgebäude muss aus Sicherheitsgründen vom Veranstaltungsraum getrennt und
während der Veranstaltung verschlossen werden. Die Konviktkapelle ist nicht für sich
selbst nutzbar, sondern nur in Verbindung mit den im Schulgebäude vorhanden Toiletten.
Der zweite Fluchtweg führt über eine von der Schule genutzten Klassenraum /frühere
Sakristei der Kapelle). Es fehlt weiterhin an notwendiger Elektroinstallation, z. B. für die
Verkabelung von Lautsprechern. Ebenso fehlt ein sogenanntes „Trapez“
(Aluminiumgestell) zur Beleuchtung der Bühne und zur Beschallung.
Die Verwaltung schlägt vor, die Konviktkapelle durch eine Veranstaltungsfachfirma
besichtigen und überprüfen zu lassen, damit die Kosten für eine entsprechende
Umwandlung der Konviktkapelle in ein Kultur- und Veranstaltungszentrum ermittelt werden
können.
2. Rechtliche Würdigung
Während die Schulfunktionen pflichtige Aufgaben gem. Schulgesetz NRW sind, ist die Umwandlung „freiwillig“. Darüber hat, insbesondere wegen der HSK-Pflicht, der Rat gemäß § 41 I, lit.s) GO
NRW zu entscheiden.
3. Finanzielle Auswirkungen
./
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
./.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
./.
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Konviktkapelle durch eine Veranstaltungsfachfirma
besichtigen und überprüfen zu lassen und anschließend die Kosten für eine
entsprechende Umwandlung der Konviktkapelle in ein Kultur- und Veranstaltungszentrum
zu ermitteln.