Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
21.06.2016
Erstellt
09.06.16, 17:11
Aktualisiert
09.06.16, 17:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 03.06.2016
- Die Bürgermeisterin Az: 32-51-61 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 561-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
21.06.2016
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Verkehrsführung Hardtbrücke
hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 01.05.2016
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Berichterstatter/in: Herr Reidenbach
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(X) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
(X)
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 561-X
1. Sachverhalt:
Mit dem beigefügten Antrag beantragt die FDP-Fraktion an der Straßenkreuzung der Hardtbrücke
einen überfahrbaren Kreisverkehrsplatz einzurichten.
Bei dieser Kreuzung handelt es sich um die Kreuzung der Landesstraße 165 (L 165) mit den beiden Kreisstraßen 49 (K 49) und 53 (K 53). Daher obliegt die Straßenbaulast für diesen Verkehrsknoten dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und dem Kreis Euskirchen.
Zur dauerhaften Absenkung der dort gefahrenen Höchstgeschwindigkeit wurden dort vor einigen
Jahren sog. Rüttelstreifen installiert, die insbesondere nur mit gemäßigter Geschwindigkeit von
Motorrädern überfahren werden können. Die dortigen Verkehrszeichenregelungen, Mittelinseln,
Warnleuchten und sonstigen Verkehrseinrichtungen haben die Zahl der Verkehrsunfälle sehr drastisch reduziert. Insbesondere wurde dort seitdem kein Verkehrsunfalltoter mehr wegen der Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit registriert.
Zur Vorbereitung der Ausschussberatung wurde der Landesbetrieb Straßenbau um eine Stellungnahme zur rechtlichen Realisierbarkeit dieser Maßnahme gebeten. Eine Zusammenfassung dieser
Stellungnahme ist unter 2. aufgeführt.
2. Rechtliche Würdigung
Gemäß dem Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren ist der Einsatz von Minikreisverkehrsplätzen außerhalb bebauter Gebiete (freie Strecke) nicht zulässig. Es ist ein MindestAußendurchmesser von 30 m einzuhalten. Auch im Planungsleitfaden des Landesbetriebes wird
darauf hingewiesen, dass auf den Einsatz von Minikreisverkehren im Außerortsbereich sowohl im
Zuge von Bundes- als auch Landesstraßen zu verzichten sei, da diese kein probates Mittel wären
um die Verkehrssicherheit nachhaltig und dauerhaft zu gewährleisten.
Darüber hinaus hält der Landesbetrieb den Bereich der L 165 Hardtbrücke für den Einsatz eines
Minikreisels grundsätzlich für ungeeignet, da zu erwarten ist, dass sich besonders Motorradfahrer
durch den Einbau eines Minikreisels sportlich herausgefordert fühlen könnten um den Minikreisel
entweder ohne Lenkkorrekturen auf Höhe der Randlinie zu durchfahren oder aber die Kalotte als
Sprungschanze zu nutzen. In beiden Fällen würde eine ausreichende Reduzierung der Durchfahrgeschwindigkeit nicht erreicht werden, um Abbiegevorgänge im gesamten Knotenpunkt sicherer
zu machen.
Die beiden seitlichen Zufahrten weisen nur sehr geringe Verkehrsbelastungen auf, sodass die
Hauptfahrbeziehung im Zuge der L 165 zu finden ist und damit die Unterordnung der Zufahrtsäste
mit Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gewähren) wenig Einfluss auf die Durchfahrtsgeschwindigkeiten erwarten lassen. Eine Lösung mit 4 Stoppzeichen in den Zufahrten ist nicht StVO-konform.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten wären vom Landesbetrieb Straßenbau NRW und dem Kreis Euskirchen zu tragen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Die Umsetzung der Maßnahme müsste durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW und den Kreis
Euskirchen vorgenommen werden.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Im Rahmen der rechtlichen Stellungnahme macht der Landesbetrieb Straßenbaue NRW folgenden Vorschlag:
Auch im Hinblick auf die Finanzierbarkeit eines Knotenpunktumbaus mit der Anlage eines kompakten Kreisverkehrsplatzes wäre hier bestenfalls mit einer langfristigen Lösung zu rechen. Eine aktuelle Unfallhäufungsstelle liegt an diesem Knotenpunkt glücklicherweise nicht vor.
Seite 3 von Ratsdrucksache 561-X
Eine Verbesserung der örtlichen Verkehrssituation sowie eine dauerhafte Absenkung des dort
vorhandenen Geschwindigkeitsniveaus könnte durch den Einsatz einer ortsfesten Geschwindigkeitsüberwachungsanlage ( Erfassung von vorn und hinten ) erreicht werden, da damit dann auch
Motorräder erfasst werden können.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
Da die Einrichtung eines Minikreisverkehrsplatzes aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, befürwortet der Ausschuss den Vorschlag des Landesbetriebes Straßenbau NRW.
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Verbesserung der örtlichen Verkehrssituation sowie zur Unterstützung dauerhaften Absenkung des Geschwindigkeitsniveaus, den Einsatz einer ortsfesten Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (sog. Starenkasten) mit der Möglichkeit der Erfassung der
Fahrzeug von vorn und hinten) bei der Ordnungsbehörde des Kreises Euskirchen zu beantragen.