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Allgemeine Vorlage (Genehmigung von Budgetüberschreitungen durch die Grundschulen im lfd. Haushaltsjahr 2004 sowie Anpassung des Budgets für das Haushaltsjahr 2005)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Genehmigung von Budgetüberschreitungen durch die Grundschulen im lfd. Haushaltsjahr 2004 sowie Anpassung des Budgets für das Haushaltsjahr 2005) Allgemeine Vorlage (Genehmigung von Budgetüberschreitungen durch die Grundschulen im lfd. Haushaltsjahr 2004 sowie Anpassung des Budgets für das Haushaltsjahr 2005) Allgemeine Vorlage (Genehmigung von Budgetüberschreitungen durch die Grundschulen im lfd. Haushaltsjahr 2004 sowie Anpassung des Budgets für das Haushaltsjahr 2005)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Graßmann / Herr Stolz Kreuzau, Datum Vorlagen-Nr.: 88/2004 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss Hauptausschuss 17.11.2004 30.11.2004 TOP: Genehmigung von Budgetüberschreitungen durch die Grundschulen im lfd. Haushaltsjahr 2004 sowie Anpassung des Budgets für das Haushaltsjahr 2005 I. Sach- und Rechtslage: Schon seit einigen Jahren werden den Kreuzauer Schulen die schulspezifisch erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen eines Budgets zur Verfügung gestellt, wobei diese Beträge für die einzelnen Schulformen jeweils anhand eines entsprechenden Grundbetrages, multipliziert mit den Zahlen der Schülerinnen und Schüler, berechnet werden. Im Zusammenhang mit der sich ständig verschlechternden Haushaltslage der Gemeinde Kreuzau wurden auch diese Mittel in den vergangenen Jahren fast regelmäßig gekürzt, wobei für die Jahre 2003 und letztlich auch 2004 der „Deckungsring der sächlichen Ausgabepositionen im Rahmen der Budgetierung der Schulen“ generell um 10 % gekürzt wurde. Daneben wurden weitere 10 v.H. der Ansätze mit einem Sperrvermerk versehen und konnten zum Jahresende 2003 nur aufgrund entsprechender und stichhaltiger Begründungen seitens der Schulen durch das zuständige Fachamt der Verwaltung freigegeben werden. Schon seit Jahren werden diese Kürzungen durch die Schulleitungen beklagt und es sind immer wieder Überschreitungen festzustellen, die dann als sog. Defizitübertragung in das darauf folgende Haushaltsjahr übernommen wurden, womit die jeweils betroffene Schule dann wiederum mit einem „negativen Konto“ das neue Haushaltsjahr beginnen musste. Allen betroffenen Schulleitungen ist sicherlich unmissverständlich klar, und dies kann ich sowohl aus diesbezüglichen Gesprächsrunden als auch aus dem Verhalten bei der Verwendung der bereitstehenden Haushaltmittel in den letzten Jahren und auch hinsichtlich des großen persönlichen Engagements im Zusammenhang mit der Einholung von Sponsorengeldern, Elternbeteiligungen u.ä., ausdrücklich bestätigen, dass nach wie vor eine überaus sparsame Mittelbewirtschaftung gefordert ist. Dass dies natürlich ohne größere Probleme und Nachteile für die pädagogische Arbeit an den Schulen, und hierzu verweise ich auch auf die sog. PISA-Studie und sonstige Bewertungen im schulischen Bereich nur eine gewisse Zeit realisierbar und vertretbar ist, sollte allen Beteiligten bewusst sein. Auch die sukzessiven Preissteigerungen, die uns allen im alltäglichen Leben auf Schritt und Tritt begegnen, sollten hierbei keinesfalls außer Acht bleiben. Beim letzten Gespräch mit den Schulleitern/-innen der Kreuzauer Grundschulen mit Vertretern der Verwaltung wurde u.a. auch dieses Thema ausführlich diskutiert und begründet. Aufgrund dieser Gesprächsrunde ist nunmehr unter Datum vom 03.11.2004 in Zusammenarbeit zwischen allen Schulleitungen der Kreuzauer Grundschulen ein Antrag erarbeitet worden, in dem sowohl um den Ausgleich von Überschreitungen im jetzt laufenden Haushaltsjahr 2004, d.h. Deckung als sog. überplanmäßige Ausgaben und nicht als Defizitübertragung in das kommende Jahr 2005, gebeten, als gleichzeitig auch eine maßvolle Anpassung für das Jahr 2005 und die -2darauf folgenden Jahren beantragt wurde. Dieser Antrag ist der Sitzungsvorlage zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügt (Anlage 6a). Den sowohl in den vergangenen Monaten mehrfach in mündlicher Form vorgebrachten als auch jetzt in schriftlicher Form vorliegenden Begründungen kann man sich m.E. nicht verschließen. Neben diesem begründeten Antrag ist auch eine verwaltungsseitige Auswertung hinsichtlich der Ausgabensituation bei den in Frage kommenden budgetierten Haushaltsstellen beigefügt (Anlage 6b). Hieraus ist ersichtlich, dass derzeit zwar nur bei der Grundschule Obermaubach eine Überschreitung in Höhe von rd. 630 € vorliegt, gemäß Darstellung der übrigen Schulleitungen aber für die Zeit bis zum Jahresende im Hinblick auf noch ausstehende Anschaffungen, die allesamt auch mit den zahlreichen Neuerungen im pädagogischen Bereich bei den Primarstufenschulen zu begründen sind, eine Anpassung unbedingt erforderlich ist. Die hieraus resultierenden Überschreitungen sind aus den verschiedensten Gründen für jede einzelne Schulform individuell zu sehen, wie aus der beigefügten Auswertung der Verwaltung auch ersichtlich ist. Zusammenfassend wird für das jetzt laufende Haushaltsjahr 2004 durch die Verwaltung vorgeschlagen, die bis zum Jahresende auftretenden Überschreitungen, die selbstverständlich die Voraussetzung einer Unabweisbarkeit haben müssen, als überplanmäßige Ausgaben abzudecken und keine Defizitübertragung in das kommende Jahr 2005 vorzunehmen. Hinsichtlich des neuen Haushaltsjahres 2005 und auch die darauf folgenden Haushaltsjahre wird diesseits eine vertretbare Anpassung in der beantragten Höhe befürwortet. Hiernach sollen im Verwaltungshaushalt zusätzliche Haushaltsmittel sowohl für das neue Fach Englisch mit 10 €/Schüler/-in den Jahrgangsstufen 3 und 4 (Jährliche Zusatzkosten) als auch für die Anschaffung der benötigten Lehr- und Unterrichtsmittel im Rahmen der Neuen Schuleingangsphase in Höhe von 20 €/Schüler/-in den Jahrgangsstufen 1 und 2 als einmalige Zusatzkosten für die Jahre 2005 und 2006 eingeplant werden. Wenn mir auch bewusst ist, dass hiermit eine weitere Belastung für die Gemeinde Kreuzau als Träger dieser Grundschulen verbunden ist, was im Hinblick auf die prekäre Finanzsituation besonders schwer wiegt, so sehe ich dies doch im Hinblick auf die Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen als vertretbar, sinnvoll und auch als erforderlich an. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch der Hinweis, dass in allen Fällen die Voraussetzung der Unabweisbarkeit erfüllt wird. Aufgrund dieser Vorgaben würde sich für das Jahr 2005 bei der Haushaltsstelle 1.210.5801.4 (Lehr- und Unterrichtsmittel) gemäß begründetem Antrag eine Erhöhung in Höhe von insgesamt 12.250 € errechnen. Diese Summe setzt sich mit einem Betrag von aufgerundet 4.250 € als jährlich wiederkehrende Zusatzkosten für die Anschaffung notwendiger Arbeitshefte für das neue Fach Englisch mit 10 €/Schüler/-in den Jahrgangsstufen 3 und 4 (in diesem Jahr an allen Grundschulen insgesamt 424 Schüler/-innen) sowie mit einer Summe von 8.000 € als einmalige Zusatzkosten von 20 €/Schüler/-in den Jahrgangsstufen 1 und 2, und zwar für die Jahre 2005 und 2006, für die Anschaffung der benötigten Lehr- und Unterrichtsmittel im Rahmen der Neuen Schuleingangsphase (in diesem Jahr für 400 Schüler/-innen) zusammen. Über die im gleichen Schreiben beantragten zusätzlichen Mittel im Rahmen einer neuen Haushaltsstelle für den Bereich „Lernen mit Neuen Medien“ ab dem Haushaltsjahr 2005 wird im Rahmen einer speziellen Sitzungsvorlage Stellung bezogen (V-Nr. 68/2004, 1. Erg.). II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Für das jetzt laufende Haushaltsjahr 2004 ist die Höhe der haushaltsmäßigen Auswirkungen als überplanmäßige Ausgaben derzeit nicht genau bekannt. -3Für das Jahr 2005 ist für die Haushaltsstelle 1.210.5801.4 eine Erhöhung in Höhe von insgesamt 12.250 € vorzunehmen. III. Beschlussvorschlag: „1. Die im Bereich der Grundschulen auftretenden überplanmäßigen Ausgaben werden, soweit sie budgetiert sind, unter der Voraussetzung der Unabweisbarkeit im Jahre 2004 übernommen und nicht als Defizit in das Jahr 2005 übertragen. 2. Für das Haushaltsjahr 2005 werden die budgetierten Mittel für die Grundschulen zum Ausgleich notwendiger Mehrausgaben und allgemeinen Preissteigerungen um 12.205 € erhöht.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________