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Mitteilungsvorlage (Fahnenmaste auf dem Kreisverkehrsplatz L 194/ L 234 / Kölner Straße ("Netto Kreisel"))

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
134 kB
Datum
21.06.2016
Erstellt
09.06.16, 17:11
Aktualisiert
09.06.16, 17:11
Mitteilungsvorlage (Fahnenmaste auf dem Kreisverkehrsplatz L 194/ L 234 / Kölner Straße ("Netto Kreisel")) Mitteilungsvorlage (Fahnenmaste auf dem Kreisverkehrsplatz L 194/ L 234 / Kölner Straße ("Netto Kreisel"))

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 01.06.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 60.2 Nr. der Ratsdrucksache: 573-X __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 21.06.2016 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Fahnenmaste auf dem Kreisverkehrsplatz L 194/ L 234 / Kölner Straße („Netto Kreisel“) __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Auf dem Kreisverkehrsplatz L194 / L234 / Kölner Straße, genannt „Netto Kreisel“, wurden im vergangenen Jahr drei Fahnenmaste mit Werbeflaggen errichtet. Die Anbringung, welche weder mit der Stadt Bad Münstereifel noch mit dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen abgestimmt war, erfolgte durch den zuständigen Unternehmer, der für die Bepflanzung und Pflege des Innenkreisels verantwortlich ist. Die Werbeflaggen wurden zwischenzeitlich demontiert. Gemäß der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt und Straßen NRW dürfen Werbetafeln nur bodennah und in einer maximalen Größe von 0,5 m² errichtet werden. Die Fahnenmaste haben jedoch weiterhin Bestand. Es ist zu überlegen, ob die Fahnenmaste für die Anbringung von Landesflagge, Nationalflagge, Europaflagge o.ä. genutzt werden sollen. Sollte dies gewünscht sein, ist die Anbringung, insbesondere hinsichtlich der Maße etc., zuvor mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW abzustimmen. Derzeit verfügt die Stadt über keine eigenen Flaggen mehr. Diese müssten neu beschafft werden. Seite 2 von Ratsdrucksache 573-X