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Mitteilungsvorlage (Bauanträge für das Flurstück Gemarkung Arloff, Flur 9, Flurstück 264, Im Baist 1)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
85 kB
Datum
21.06.2016
Erstellt
09.06.16, 17:11
Aktualisiert
09.06.16, 17:11
Mitteilungsvorlage (Bauanträge für das Flurstück Gemarkung Arloff, Flur 9, Flurstück 264, Im Baist 1) Mitteilungsvorlage (Bauanträge für das Flurstück Gemarkung Arloff, Flur 9, Flurstück 264, Im Baist 1)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 30.05.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 60.2 Sh Nr. der Ratsdrucksache: 571-X __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 21.06.2016 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Bauanträge für das Flurstück Gemarkung Arloff, Flur 9, Flurstück 264, Im Baist 1 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Für das Grundstück Im Baist 1, Burg Kirspenich liegt ein Bauantrag für den Anbau von 4 Überdachungen, Ausbau Untergeschoss als Weinkeller sowie Neubau eines Geräteschuppens vor. Des Weiteren liegt ein Bauantrag für eine Nutzungsänderung der bisherigen Büroflächen in Gastronomie im EG und DG (ehemalige Vorburg), erweiterte Nutzung des Tanzsaales mit Küche sowie Vergrößerung des vorhandenen Parkplatzes vor. Das Grundstück liegt im Innenbereich uns ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt. Die Burg Kirspenich ist ein bedeutendes Baudenkmal und ist überwiegend von einem MD-Gebiet und teilweise Wohngebiet umgeben. Im Rahmen des Verfahrens wurden das LVR-Amt für Denkmalpflege und das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege beteiligt. Seite 2 von Ratsdrucksache 571-X Es fanden mehrere Ortstermine statt bei denen die Eingriffe in das vermutete Bodendenkmal wie auch Gestaltungsdetails und Materialien der Überdachungen, Wintergärten und des Geräteschuppens erörtert wurden. Der Weinkeller wird komplett unter der Erde gebaut und ist später nicht mehr sichtbar. Dieser Weinkeller wird in zwei Einheiten geteilt und bekommt jeweils eine Anbindung an das Gebäude Tanzsaal und an die ehemalige Vorburg welches künftig als Gastronomie genutzt wird. Damit die Burg sinnvoll wirtschaftlich genutzt werden kann wurde vom Eigentümer ein neues Nutzungskonzept entwickelt. Daher ist es erforderlich die geplante Gastronomienutzungen im Gebäude Vorburg sowie die bisherige Nutzung des Tanzsaals durch Einbau einer Küche (=Gastronimiebetrieb) baurechtlich genehmigen zu lassen. Der Neubau eines Weinkellers dient ebenfalls einer langfristig wirtschaftlich sinnvollen Nutzung des Baudenkmals. Es soll eine gehobene Gastronomie mit Sterneküche entstehen, die den Standtort Burg Kirspenich langfristig auch für die nachfolgenden Generationen sichert. Dieses Angebot ist eine Bereicherung nicht nur für Kirspenich sondern auch für die Gesamtstadt Bad Münstereifel. Das Amt für Bodendenkmalpflege hat eine positive Stellungnahme zum Bau des Weinkellers abgegeben. Diese ist verbunden mit Auflagen wie z. B. einer archäologischen Baubegleitung durch eine Fachfirma, die der Bauherr im Rahmen der Ausgrabungsarbeiten und Baumaßnahmen zu erfüllen hat. Bezüglich des zweiten Bauantrags Nutzungsänderung von Büro in Gastronomie und erweiterte Nutzung des Tanzsaales sind gutachterliche Untersuchungen erforderlich. Außerdem sind noch brandschutzrechtliche Anforderungen zu modifizieren und eine Neuberechnung zu den notwendigen Stellplätzen ist durchzuführen. Im erforderlichen Lärmgutachten werden Untersuchungen hinsichtlich der Immissionen und des Verkehrs durchgeführt. Eine Beeinträchtigung der umliegenden Wohnbebauung ist zu vermeiden. 2. Rechtliche Würdigung Das Benehmen gem. § 21 Abs. 4 DSchG mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege und dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege für beide Bauanträge wurde hergestellt. Aus denkmalrechtlicher und planungsrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen die geplanten Baumaßnahmen und Nutzungsänderungen. Den vorliegenden Bauanträgen wurde zugestimmt. Das Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wurde erteilt. Durch entsprechende Auflagen in der Baugenehmigung werden die baurechtlichen, brandschutzrechtlichen und lärmschutztechnischen Anforderungen sichergestellt. 3. Finanzielle Auswirkungen / 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen / 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen / 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel /