Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
141 kB
Datum
21.06.2016
Erstellt
09.06.16, 17:11
Aktualisiert
09.06.16, 17:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 02.06.2016
- Die Bürgermeisterin Az: 32-51-50
Nr. der Ratsdrucksache: 463-X/Z-1
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
21.06.2016
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Anfragen und Mitteilungen:
Verbesserung der Verkehrssicherheit in Houverath;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 11.01.2016 – Sachstandsbericht zum Ortstermin
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Berichterstatter/in: Herr Schäfer, Herr Reidenbach
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Die Mittel stehen haushalts( )
rechtlich zur Verfügung
( )
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( X ) Beschlussausführung bis 31.12.2016
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
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1. Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 03.03.2016 hat der Ausschuss u. a. beschlossen:
Die Verwaltung wird beauftragt, […]
b) die Verkehrsmessungen auszuwerten sowie eine Verkehrsschau beim Straßenverkehrsamt zu
beantragen und durchzuführen. Hierbei soll auch die Ausdehnung des Teilabschnittes mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h bewirkt werden.
c) zu überprüfen, ob durch das Aufstellen von Pfosten das Beparken des Gehweges entlang der
Eifeldomstraße gegenüber der Kirche vermieden werden kann. […]
Am 13.04.2016 fand eine Verkehrsschau zu den o. a. Teilbeschlüssen statt. Hierbei wurden die
Ergebnisse der Messprotokolle der Verkehrsmessungen zu Grunde gelegt. Die zu berücksichtigende Grenzgeschwindigkeit für die ersten 85 % der Fahrzeuge (V85) lag dort im Bereich des
Abzweigs Hüllenweg bei 44 km/h und am Abzweig Reuterweg bei 56 km/h. Somit liegt die dort
gefahrene Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer in einem sehr guten Bereich. Die durchschnittliche Verkehrsbelastung lag mit knapp 300 Fahrzeugen pro Tag im unteren Belastungsbereich für
Ortsdurchfahrten auf Landesstraßen.
Zu b)
Seite 2 von Ratsdrucksache 463-X/Z-1
Die derzeitige Streckenabschnittsreduzierung der zul. Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h wird
nicht verändert.
Zu c)
Die Verwaltung hat erfahren, dass die Katholische Kirche Ihren “Besucherparkplatz“ vergrößern
wird. Das Problem der auf dem Gehweg parkenden Fahrzeuge ist zurzeit auf Beerdigungen und
Hochzeiten reduziert und stellt sich nicht bei den regelmäßigen Gottesdiensten.
Daher wurde vereinbart dort bei entsprechenden Anlässen die Falschparker auf dem Gehweg im
Bereich der Kirche mit Hinweiszetteln auf ihre Ordnungswidrigkeit hinzuweisen und zu bitten künftig (später auch auf dem erweiterten Parkplatz der Kirche) ordnungsgemäß zu parken.
Zur Verbesserung der Schulwegsicherheit wird im Zuge der Besichtigung vorgeschlagen, den asphaltierten Seitenstreifen im Bereich der Schulbushaltestelle (nahe Schulhof) bis zur Einmündung
der Pfarrer-Alertz-Straße zu verlängern.
Zusätzlich könnte mittelfristig im Bereich des Friedhofs- und Kirchengrundstück unterhalb der
Einmündung der Pfarrer-Alertz-Straße der Zaun zurückversetzt werden und auch dort ein Mehrzweckstreifen und Parken und/oder Gehen eingerichtet werden.
Der verrohrte Seitengraben im Bereich der Ortseinfahrt aus Richtung der Landesstraße 113 (L
113) wurde am Tag des Ortstermins (zulässigerweise) von Anwohnern beparkt. Da (wie in der
Ursprungserläuterung dargelegt) der Seitengraben verrohrt und geschottert wurde, damit er auch
von Fußgängern genutzt werden kann, haben die Stadtwerke dort kurzfristig Leitpfosten aufgestellt, die ein Beparken unterbinden.
2. Rechtliche Würdigung
Eine Ausdehnung der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h ist aus rechtlichen Gründen nur
dann zulässig, wenn eine entsprechende Gefahrensituation vorliegt. Aufgrund der Messergebnisse sind die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt.
3. Finanzielle Auswirkungen,
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Abhängig von späteren Maßnahmen, die noch konkret abgestimmt und ggf. beschlossen werden
müssen.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Vor Umsetzung der o. a. Vorschläge bedarf es einer Abstimmung zwischen Stadtwerken/Erschließungsabteilung, dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Kirchengemeinde.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.