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Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen: Verbesserung der Verkehrssicherheit in Houverath; hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 11.01.2016 - Sachstandsbericht zum Ortstermin)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
141 kB
Datum
21.06.2016
Erstellt
09.06.16, 17:11
Aktualisiert
09.06.16, 17:11
Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen:
Verbesserung der Verkehrssicherheit in Houverath;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 11.01.2016 - Sachstandsbericht zum Ortstermin) Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen:
Verbesserung der Verkehrssicherheit in Houverath;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 11.01.2016 - Sachstandsbericht zum Ortstermin)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 02.06.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 32-51-50 Nr. der Ratsdrucksache: 463-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 21.06.2016 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Anfragen und Mitteilungen: Verbesserung der Verkehrssicherheit in Houverath; hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 11.01.2016 – Sachstandsbericht zum Ortstermin __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Schäfer, Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Die Mittel stehen haushalts( ) rechtlich zur Verfügung ( ) ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( X ) Beschlussausführung bis 31.12.2016 __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: In seiner Sitzung am 03.03.2016 hat der Ausschuss u. a. beschlossen: Die Verwaltung wird beauftragt, […] b) die Verkehrsmessungen auszuwerten sowie eine Verkehrsschau beim Straßenverkehrsamt zu beantragen und durchzuführen. Hierbei soll auch die Ausdehnung des Teilabschnittes mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h bewirkt werden. c) zu überprüfen, ob durch das Aufstellen von Pfosten das Beparken des Gehweges entlang der Eifeldomstraße gegenüber der Kirche vermieden werden kann. […] Am 13.04.2016 fand eine Verkehrsschau zu den o. a. Teilbeschlüssen statt. Hierbei wurden die Ergebnisse der Messprotokolle der Verkehrsmessungen zu Grunde gelegt. Die zu berücksichtigende Grenzgeschwindigkeit für die ersten 85 % der Fahrzeuge (V85) lag dort im Bereich des Abzweigs Hüllenweg bei 44 km/h und am Abzweig Reuterweg bei 56 km/h. Somit liegt die dort gefahrene Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer in einem sehr guten Bereich. Die durchschnittliche Verkehrsbelastung lag mit knapp 300 Fahrzeugen pro Tag im unteren Belastungsbereich für Ortsdurchfahrten auf Landesstraßen. Zu b) Seite 2 von Ratsdrucksache 463-X/Z-1 Die derzeitige Streckenabschnittsreduzierung der zul. Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h wird nicht verändert. Zu c) Die Verwaltung hat erfahren, dass die Katholische Kirche Ihren “Besucherparkplatz“ vergrößern wird. Das Problem der auf dem Gehweg parkenden Fahrzeuge ist zurzeit auf Beerdigungen und Hochzeiten reduziert und stellt sich nicht bei den regelmäßigen Gottesdiensten. Daher wurde vereinbart dort bei entsprechenden Anlässen die Falschparker auf dem Gehweg im Bereich der Kirche mit Hinweiszetteln auf ihre Ordnungswidrigkeit hinzuweisen und zu bitten künftig (später auch auf dem erweiterten Parkplatz der Kirche) ordnungsgemäß zu parken. Zur Verbesserung der Schulwegsicherheit wird im Zuge der Besichtigung vorgeschlagen, den asphaltierten Seitenstreifen im Bereich der Schulbushaltestelle (nahe Schulhof) bis zur Einmündung der Pfarrer-Alertz-Straße zu verlängern. Zusätzlich könnte mittelfristig im Bereich des Friedhofs- und Kirchengrundstück unterhalb der Einmündung der Pfarrer-Alertz-Straße der Zaun zurückversetzt werden und auch dort ein Mehrzweckstreifen und Parken und/oder Gehen eingerichtet werden. Der verrohrte Seitengraben im Bereich der Ortseinfahrt aus Richtung der Landesstraße 113 (L 113) wurde am Tag des Ortstermins (zulässigerweise) von Anwohnern beparkt. Da (wie in der Ursprungserläuterung dargelegt) der Seitengraben verrohrt und geschottert wurde, damit er auch von Fußgängern genutzt werden kann, haben die Stadtwerke dort kurzfristig Leitpfosten aufgestellt, die ein Beparken unterbinden. 2. Rechtliche Würdigung Eine Ausdehnung der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h ist aus rechtlichen Gründen nur dann zulässig, wenn eine entsprechende Gefahrensituation vorliegt. Aufgrund der Messergebnisse sind die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. 3. Finanzielle Auswirkungen, 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Abhängig von späteren Maßnahmen, die noch konkret abgestimmt und ggf. beschlossen werden müssen. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Vor Umsetzung der o. a. Vorschläge bedarf es einer Abstimmung zwischen Stadtwerken/Erschließungsabteilung, dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Kirchengemeinde. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine.