Daten
Kommune
Kreuzau
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8,2 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl - 621-00-FNP 26. Ä.BE: Herr Schmühl
Kreuzau, Datum
Vorlagen-Nr.:
100/2004
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
20.01.2005
01.02.2005
15.02.2005
TOP: 26. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich
des Betriebsgeländes Hoesch, Werk II, in Kreuzau-Friedenau
I. Sach- und Rechtslage:
Das Betriebsgelände der Firma Hoesch, Werk II, in Kreuzau-Friedenau ist im wirksamen
Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt (Abgrenzung des Gebietes siehe
beigefügte Ablichtung aus der Deutschen Grundkarte). Die Gesamtfläche beträgt ca. 40.000 m².
Wie Ihnen bereits mehrfach in nichtöffentlichen Sitzungen mitgeteilt, soll die derzeitige gewerbliche
Nutzung mittelfristig (in 2 - 3 Jahren) gänzlich aufgegeben werden.
Nach Abbruch aller vorhandenen Aufbauten soll der Bereich einer Wohnbebauung zugeführt
werden. Die Realisierung eines Wohnbaugebietes, unter anderem mit Altenwohnungen und einem
Altenpflegeheim, würde sich städtebaulich sehr gut in die Umgebungsbebauung einfügen.
Grundvoraussetzung ist jedoch die Änderung des Flächennutzungsplanes und hier die
Ausweisung einer Wohnbaufläche.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes bedarf der Abstimmung gemäß § 20
Landesplanungsgesetz. Die Bezirksregierung Köln hat bereits eine entsprechende Anfrage positiv
beschieden und die Anpassung an die Ziele der Raumordnung bestätigt.
Ich schlage Ihnen daher vor, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und gleichzeitig die Verwaltung
zu beauftragen, das Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit)
durchzuführen.
Aufgrund bisher durchgeführter Änderungen handelt es sich um das 26. Änderungsverfahren.
Zur Realisierung einer zukünftigen Wohnbebauung ist es selbstverständlich erforderlich, einen
konkreten Bebauungsplan aufzustellen. Ich verweise hierzu auf die gesonderte Sitzungsvorlage
vom gleichen Tage.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten der Flächennutzungsplanänderung werden sich voraussichtlich auf
belaufen. Die Kosten werden vom Grundstückseigentümer erstattet.
1.000,00 €
III. Beschlussvorschlag:
„1. Die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
-2Die Änderung beinhaltet die Umwandlung einer bisher gewerblich nutzbaren Fläche
in eine Wohnbaufläche im Bereich des Betriebsgeländes Hoesch, Werk II, in
Kreuzau-Friedenau.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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