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Allgemeine Vorlage (26. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Betriebsgeländes Hoesch, Werk II, in Kreuzau-Friedenau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,2 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (26. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Betriebsgeländes Hoesch, Werk II, in Kreuzau-Friedenau) Allgemeine Vorlage (26. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Betriebsgeländes Hoesch, Werk II, in Kreuzau-Friedenau)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl - 621-00-FNP 26. Ä.BE: Herr Schmühl Kreuzau, Datum Vorlagen-Nr.: 100/2004 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 20.01.2005 01.02.2005 15.02.2005 TOP: 26. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Betriebsgeländes Hoesch, Werk II, in Kreuzau-Friedenau I. Sach- und Rechtslage: Das Betriebsgelände der Firma Hoesch, Werk II, in Kreuzau-Friedenau ist im wirksamen Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt (Abgrenzung des Gebietes siehe beigefügte Ablichtung aus der Deutschen Grundkarte). Die Gesamtfläche beträgt ca. 40.000 m². Wie Ihnen bereits mehrfach in nichtöffentlichen Sitzungen mitgeteilt, soll die derzeitige gewerbliche Nutzung mittelfristig (in 2 - 3 Jahren) gänzlich aufgegeben werden. Nach Abbruch aller vorhandenen Aufbauten soll der Bereich einer Wohnbebauung zugeführt werden. Die Realisierung eines Wohnbaugebietes, unter anderem mit Altenwohnungen und einem Altenpflegeheim, würde sich städtebaulich sehr gut in die Umgebungsbebauung einfügen. Grundvoraussetzung ist jedoch die Änderung des Flächennutzungsplanes und hier die Ausweisung einer Wohnbaufläche. Die Änderung des Flächennutzungsplanes bedarf der Abstimmung gemäß § 20 Landesplanungsgesetz. Die Bezirksregierung Köln hat bereits eine entsprechende Anfrage positiv beschieden und die Anpassung an die Ziele der Raumordnung bestätigt. Ich schlage Ihnen daher vor, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und gleichzeitig die Verwaltung zu beauftragen, das Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) durchzuführen. Aufgrund bisher durchgeführter Änderungen handelt es sich um das 26. Änderungsverfahren. Zur Realisierung einer zukünftigen Wohnbebauung ist es selbstverständlich erforderlich, einen konkreten Bebauungsplan aufzustellen. Ich verweise hierzu auf die gesonderte Sitzungsvorlage vom gleichen Tage. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten der Flächennutzungsplanänderung werden sich voraussichtlich auf belaufen. Die Kosten werden vom Grundstückseigentümer erstattet. 1.000,00 € III. Beschlussvorschlag: „1. Die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. -2Die Änderung beinhaltet die Umwandlung einer bisher gewerblich nutzbaren Fläche in eine Wohnbaufläche im Bereich des Betriebsgeländes Hoesch, Werk II, in Kreuzau-Friedenau. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________