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Zusatzerläuterung (Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts 2013-2022; hier: Aufgabe der Dorfgemeinschaftshäuser)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
95 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
23.06.16, 12:48
Aktualisiert
23.06.16, 12:48
Zusatzerläuterung (Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts 2013-2022;
hier: Aufgabe der Dorfgemeinschaftshäuser) Zusatzerläuterung (Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts 2013-2022;
hier: Aufgabe der Dorfgemeinschaftshäuser) Zusatzerläuterung (Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts 2013-2022;
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 03.06.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 84-35-00 Le Nr. der Zusatzerläuterung: 39-X/Z-3 __________________________________________________________________________ Zusatzerläuterung für den Termin Rat 05.07.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts 2013-2022; hier: Aufgabe der Dorfgemeinschaftshäuser __________________________________________________________________________ ( X )Kosten €: 1.721.100,00 € (2016-18) ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( X )ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( X ) Folgekosten: ( ) ja / ( X ) nein _________________ € jährlich Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. ( X ) Deckung: HH 2016-2018 __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 39-X/Z-3 1. Sachverhalt: Im ratsbeschlossenen Haushaltssicherungskonzept 2013 – 2022 ist unter der Maßnahme-Nr. M 056 die Aufgabe der Dorfgemeinschaftshäuser als konkretes Konsolidierungsziel definiert. Hierzu hat die Verwaltung, wie in den bisherigen Ratsvorlagen dargestellt, intensive Verhandlungen mit den betroffenen Betreibern vor Ort, insbesondere in Mahlberg und Lethert/Effelsberg, geführt. Ziel war es immer, auftragsgemäß den städtischen Haushalt zu entlasten, gleichzeitig aber auch die engagierten Bemühungen vor Ort zum Erhalt der örtlichen Kultur im Rahmen der begrenzten Ressourcen zu unterstützen. 1.1 Dorfgemeinschaftshäuser Lethert und Mahlberg Mit der Bewilligung von Fördermitteln aus dem Programm „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Unterbringung von Flüchtlingen“ hat sich der Sachverhalt insoweit verändert, als die Landesförderung zur Sanierung der beiden Objekte in Lethert (insgesamt: 1.000.000,00 €) und Mahlberg (insgesamt 500.000,00 €) neue Möglichkeiten eröffnet. Dies geht einher mit einer 20-jährigen Zweckbindung, die sanierten Objekte insbesondere auch für Integrationsmaßnahmen und Begegnungskultur zur Verfügung zu stellen. a) b) c) d) e) 1.2 Vor diesem Hintergrund gilt es aus Sicht der Verwaltung nunmehr, in den anstehenden Gesprächen mit den Ortskartellen folgende Eckpunkte einer künftigen Kooperation zu besprechen: Abschluss eines Pachtvertrages mit den lokalen Vereinsgemeinschaften o. ä. als eingetragener Verein. Dieser soll als Betreiber fungieren und alle laufenden Betriebs-, Unterhaltungs- und Instandhaltungskosten tragen, was insoweit dem ursprünglichen Konsolidierungsziel des Haushaltssicherungskonzepts entspricht. Die Stadt bleibt Eigentümerin und führt die noch festzulegenden Umbaumaßnahmen durch. Bei der Planung und Ausführung erfolgt eine enge Abstimmung mit dem künftigen Betreiber. Der Betreiber verpflichtet sich, Integrationsmaßnahmen und interkulturelle Begegnung örtlicher Vereine, sonstiger haupt- oder ehrenamtlicher Initiativen oder der Stadt zu fördern und zu unterstützen. Personelle Unterstützung ist im Rahmen des ebenfalls geförderten Betreuungsmanagement befristet bis Ende 2018 gesichert. Im Falle der Durchführung von Integrationsmaßnahmen oder interkultureller Begegnung bedarf es sowohl hinsichtlich der Nutzungsentgelte als auch der Verbrauchs- und Reinigungskosten einer Regelung. Die Durchführung von Veranstaltungen mit integrativem Bezug ist im Sinne der Erfüllung des Förderzwecks seitens des Betreibers zu dokumentieren. Übrige Dorfgemeinschaftshäuser In den Gesprächen mit den Betreibern der übrigen Dorfgemeinschaftshäuser, teilweise als Einzelpersonen oder lose Interessengemeinschaften unterwegs, wurde deutlich, dass eine zusätzliche Belastung zu einer Aufgabe des ehrenamtlichen Engagements geführt hätte. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung diese Gespräche nicht fortgeführt, zumal der Konsolidierungseffekt sehr gering gewesen wäre. Im Falle der Dorfgemeinschaft Ohlerath ist diese stark an einer längerfristigen vertraglichen Bindung über einen Zeitraum von 25 Jahren interessiert. Die Verwaltung plant, diesem Ansinnen mit einer längerfristigen Geltungsdauer (15 Jahre) sowie einer entsprechenden Prolongationsklausel über jeweils weitere 5 Jahre weitestgehend zu entsprechen. 2. Rechtliche Würdigung Keine. Seite 3 von Ratsdrucksache 39-X/Z-3 3. Finanzielle Auswirkungen Ertrag und Aufwand zur Durchführung der Sanierungsmaßnahmen in Lethert und Mahlberg sowie die Einführung eines entsprechenden Betreuungsmanagements sind im Haushalt 2016 und für die Folgejahre 2017 und 2018 vorgesehen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: 1. Den von der Verwaltung genannten Zielsetzungen für die anstehenden Gespräche mit den Ortskartellen Lethert und Mahlberg wird zugestimmt. 2. Der Verlängerung der vertraglichen Regelung mit der Dorfgemeinschaft Ohlerath wird zugestimmt.