Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
95 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
23.06.16, 12:48
Aktualisiert
23.06.16, 12:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 03.06.2016
- Die Bürgermeisterin Az: 84-35-00 Le
Nr. der Zusatzerläuterung: 39-X/Z-3
__________________________________________________________________________
Zusatzerläuterung für den
Termin
Rat
05.07.2016
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts 2013-2022;
hier: Aufgabe der Dorfgemeinschaftshäuser
__________________________________________________________________________
( X )Kosten €: 1.721.100,00 € (2016-18)
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( X )ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( X ) Folgekosten: ( ) ja / ( X ) nein
_________________ € jährlich
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
( X ) Deckung:
HH 2016-2018
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 39-X/Z-3
1. Sachverhalt:
Im ratsbeschlossenen Haushaltssicherungskonzept 2013 – 2022 ist unter der Maßnahme-Nr. M
056 die Aufgabe der Dorfgemeinschaftshäuser als konkretes Konsolidierungsziel definiert.
Hierzu hat die Verwaltung, wie in den bisherigen Ratsvorlagen dargestellt, intensive Verhandlungen mit den betroffenen Betreibern vor Ort, insbesondere in Mahlberg und Lethert/Effelsberg, geführt. Ziel war es immer, auftragsgemäß den städtischen Haushalt zu entlasten, gleichzeitig aber
auch die engagierten Bemühungen vor Ort zum Erhalt der örtlichen Kultur im Rahmen der begrenzten Ressourcen zu unterstützen.
1.1
Dorfgemeinschaftshäuser Lethert und Mahlberg
Mit der Bewilligung von Fördermitteln aus dem Programm „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Unterbringung von Flüchtlingen“ hat sich der Sachverhalt insoweit verändert, als
die Landesförderung zur Sanierung der beiden Objekte in Lethert (insgesamt:
1.000.000,00 €) und Mahlberg (insgesamt 500.000,00 €) neue Möglichkeiten eröffnet. Dies
geht einher mit einer 20-jährigen Zweckbindung, die sanierten Objekte insbesondere auch
für Integrationsmaßnahmen und Begegnungskultur zur Verfügung zu stellen.
a)
b)
c)
d)
e)
1.2
Vor diesem Hintergrund gilt es aus Sicht der Verwaltung nunmehr, in den anstehenden
Gesprächen mit den Ortskartellen folgende Eckpunkte einer künftigen Kooperation zu besprechen:
Abschluss eines Pachtvertrages mit den lokalen Vereinsgemeinschaften o. ä. als eingetragener Verein. Dieser soll als Betreiber fungieren und alle laufenden Betriebs-, Unterhaltungs- und Instandhaltungskosten tragen, was insoweit dem ursprünglichen Konsolidierungsziel des Haushaltssicherungskonzepts entspricht.
Die Stadt bleibt Eigentümerin und führt die noch festzulegenden Umbaumaßnahmen
durch. Bei der Planung und Ausführung erfolgt eine enge Abstimmung mit dem künftigen
Betreiber.
Der Betreiber verpflichtet sich, Integrationsmaßnahmen und interkulturelle Begegnung örtlicher Vereine, sonstiger haupt- oder ehrenamtlicher Initiativen oder der Stadt zu fördern
und zu unterstützen. Personelle Unterstützung ist im Rahmen des ebenfalls geförderten
Betreuungsmanagement befristet bis Ende 2018 gesichert.
Im Falle der Durchführung von Integrationsmaßnahmen oder interkultureller Begegnung
bedarf es sowohl hinsichtlich der Nutzungsentgelte als auch der Verbrauchs- und Reinigungskosten einer Regelung.
Die Durchführung von Veranstaltungen mit integrativem Bezug ist im Sinne der Erfüllung
des Förderzwecks seitens des Betreibers zu dokumentieren.
Übrige Dorfgemeinschaftshäuser
In den Gesprächen mit den Betreibern der übrigen Dorfgemeinschaftshäuser, teilweise als
Einzelpersonen oder lose Interessengemeinschaften unterwegs, wurde deutlich, dass eine
zusätzliche Belastung zu einer Aufgabe des ehrenamtlichen Engagements geführt hätte.
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung diese Gespräche nicht fortgeführt, zumal der
Konsolidierungseffekt sehr gering gewesen wäre.
Im Falle der Dorfgemeinschaft Ohlerath ist diese stark an einer längerfristigen vertraglichen
Bindung über einen Zeitraum von 25 Jahren interessiert. Die Verwaltung plant, diesem Ansinnen mit einer längerfristigen Geltungsdauer (15 Jahre) sowie einer entsprechenden Prolongationsklausel über jeweils weitere 5 Jahre weitestgehend zu entsprechen.
2. Rechtliche Würdigung
Keine.
Seite 3 von Ratsdrucksache 39-X/Z-3
3. Finanzielle Auswirkungen
Ertrag und Aufwand zur Durchführung der Sanierungsmaßnahmen in Lethert und Mahlberg sowie
die Einführung eines entsprechenden Betreuungsmanagements sind im Haushalt 2016 und für die
Folgejahre 2017 und 2018 vorgesehen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
1.
Den von der Verwaltung genannten Zielsetzungen für die anstehenden Gespräche mit den
Ortskartellen Lethert und Mahlberg wird zugestimmt.
2.
Der Verlängerung der vertraglichen Regelung mit der Dorfgemeinschaft Ohlerath wird zugestimmt.