Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
29.06.16, 15:25
Aktualisiert
29.06.16, 15:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 29.06.2016
- Die Bürgermeisterin Az: 61-26-20 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 577-X/Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
30.06.2016
Rat
05.07.2016
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauungsplan Nr. 54 "Kirspenich, Hardtburgstraße"
hier. Abwägungsbeschlüsse sowie Satzungsbeschluss
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Berichterstatter/in: Frau Haltenhof
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 577-X/Z-1
1. Sachverhalt:
Anbei die aktuelle, angepasste Begründung zum Bebauungsplan Nr. 54 „KirspenichHardtburgstraße“. Hier waren aufgrund der aktuellen Planungen noch Änderungen unter Punkt
„6.2 Verkehr“ (Seite 11 der Begründung) sowie Punkt 4.1.2 des Umweltberichtes (Seite 17 der
Begründung) erforderlich. Die Änderungen sind unter den vor genannten Punkten fett und kursiv
in der Begründung gekennzeichnet.
Weitere Änderungen zur ursprünglich mit Ratsdrucksache Nr. 577-X vorgelegten Begründung
wurden nicht vorgenommen.
Stand der neuen Begründung: „Satzungsbeschluss“.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten des Planverfahrens trägt der Projektentwickler.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanverfahren handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen
abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
1. Über die in den Verfahren gem. § 3 Abs.1 und 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst.
2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBL I S. 2515) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit dem § 7
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung wird
der Bebauungsplan Nr. 54 „Kirspenich, Hardtburgstraße“ nebst Begründung (Stand: Satzungsbeschluss) und Textteil als Satzung beschlossen.
3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, nach Abschlusses aller vertraglichen Vereinbarungen zur
Erschließung, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 54 „Kirspenich, Hardtburgstraße“ herbeizuführen.