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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 54 "Kirspenich, Hardtburgstraße" hier. Abwägungsbeschlüsse sowie Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
29.06.16, 15:25
Aktualisiert
29.06.16, 15:25
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 54 "Kirspenich, Hardtburgstraße"
hier. Abwägungsbeschlüsse sowie Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 54 "Kirspenich, Hardtburgstraße"
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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 29.06.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 61-26-20 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 577-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 30.06.2016 Rat 05.07.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bebauungsplan Nr. 54 "Kirspenich, Hardtburgstraße" hier. Abwägungsbeschlüsse sowie Satzungsbeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Haltenhof __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 577-X/Z-1 1. Sachverhalt: Anbei die aktuelle, angepasste Begründung zum Bebauungsplan Nr. 54 „KirspenichHardtburgstraße“. Hier waren aufgrund der aktuellen Planungen noch Änderungen unter Punkt „6.2 Verkehr“ (Seite 11 der Begründung) sowie Punkt 4.1.2 des Umweltberichtes (Seite 17 der Begründung) erforderlich. Die Änderungen sind unter den vor genannten Punkten fett und kursiv in der Begründung gekennzeichnet. Weitere Änderungen zur ursprünglich mit Ratsdrucksache Nr. 577-X vorgelegten Begründung wurden nicht vorgenommen. Stand der neuen Begründung: „Satzungsbeschluss“. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten des Planverfahrens trägt der Projektentwickler. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanverfahren handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: 1. Über die in den Verfahren gem. § 3 Abs.1 und 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. 2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2515) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 54 „Kirspenich, Hardtburgstraße“ nebst Begründung (Stand: Satzungsbeschluss) und Textteil als Satzung beschlossen. 3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, nach Abschlusses aller vertraglichen Vereinbarungen zur Erschließung, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 54 „Kirspenich, Hardtburgstraße“ herbeizuführen.