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Beschlussvorlage (Einrichtung einer Schulbus-Haltestelle Siedlung Fahl hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 05.04.2016)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
100 kB
Datum
15.06.2016
Erstellt
02.06.16, 12:28
Aktualisiert
30.06.16, 13:16
Beschlussvorlage (Einrichtung einer Schulbus-Haltestelle Siedlung Fahl 
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 05.04.2016) Beschlussvorlage (Einrichtung einer Schulbus-Haltestelle Siedlung Fahl 
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 05.04.2016) Beschlussvorlage (Einrichtung einer Schulbus-Haltestelle Siedlung Fahl 
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 05.04.2016)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 17.05.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 40 Nr. der Ratsdrucksache: 507-X/Z-2 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus 14.06.2016 Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel 15.06.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Einrichtung einer Schulbus-Haltestelle Siedlung Fahl hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 05.04.2016 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Dederichs __________________________________________________________________________ ( X )Kosten €: 5.000 € ( X ) Die Mittel müssen über-/außerplanzzgl. Personal- u. Gerätekosten Bauhof mäßig bereitgestellt werden. Die Mittel stehen haushalts( X ) Deckung: bauliche Unterhaltung städt. rechtlich zur Verfügung Objekte ( ) ja / ( X ) nein ( ) Folgekosten: ( ) ja / ( X ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Bildungsausschuss BA Forst ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 507-X/Z-2 1. Sachverhalt: In der letzten Sitzung wurde die Verwaltung gebeten, die Kosten bis zur heutigen Sitzung zu ermitteln. Diese liegen nun vor. Zur Einrichtung einer Haltestelle beim Aussiedlerhof der Familie Fahl (Siedlung Fahl 1), Bad Münstereifel, an der L 206 zwischen Gilsdorf und Pesch durch den Bauhof der Stadt Bad Münstereifel ergeben sich Materialkosten in Höhe von 5.000,00 € zzgl. Personalund Gerätekosten für den Bauhof. Durch die Umgestaltung der Fläche fallen keine Parkplätze weg. Neben dem Aspekt der Schülerbeförderung ist auch auf den touristischen Aspekt einzugehen. Das in der Nähe liegende bedeutende Bodendenkmal „Römische Tempelanlage auf Addig“ wäre bei Einrichtung einer Bushaltestelle auch für Besucherinnen und Besucher in Reisebussen touristisch erschlossen. Die Verwaltung sieht die Möglichkeit einer Kompensation der außerplanmäßige Aufwendung von 5.000,00 € für die Materialkosten zur Umsetzung der Baumaßnahme bei der baulichen Unterhaltung städtischer Gebäude. Sollte sich der Ausschuss für eine Umgestaltung der Fläche zwecks Errichtung der Haltestelle aussprechen, würde die Fällung eines Baumes erforderlich. Aus diesem Grund wurde der Punkt vorsorglich dem Forstausschuss zur Vorberatung vorgelegt. 2. Rechtliche Würdigung Dem Schulträger obliegt keine Beförderungspflicht. Er hat lediglich die Schülerfahrkosten zu übernehmen. Schülerfahrkosten sind die Kosten, die für die wirtschaftlichste Beförderung notwendig entstehen. Insoweit ist bei Art und Umfang der Beförderung der Wirtschaftlichkeitsaspekt zu berücksichtigen. Unter Berücksichtigung des Kostenaufwandes und der vorgenannten Rechtslage wäre in diesem Fall die Bring- und Holschuld bis zur nächstgelegenen Bushaltestelle einzufordern (Beförderung mit dem Pkw). Diese befindet sich in Nöthen, Hohner Weg. Jedoch wäre die Einrichtung einer Omnibushaltestelle insoweit von Interesse, dass Besucherinnen und Besucher der Tempelanlage auch mit einem Bus dorthin gelangen könnten. Eine Umsetzung der Maßnahme könnte im Wege einer außerplanmäßigen Auszahlung/ Aufwendung erfolgen. Dafür muss an anderer Stelle die finanzielle Kompensation für diese außerplanmäßige Auszahlung/ Aufwendung gemäß § 83 Abs. 1 GO gefunden werden. Dies ist bei der baulichen Unterhaltung städtischer Gebäude möglich. Für den Fall einer positiven Beschlussfassung wurde der TOP auch für die Sitzung des Forstausschusses am 15.06.2016 und ggfs. eine Bündelung im Haupt- und Finanzausschuss am 28.06.2016 vorgesehen. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für die Umgestaltung zur Einrichtung dieser Haltestelle betragen 5.000,00 €. Die Beförderung mit dem Pkw bis zur nächstgelegenen Haltestelle in Nöthen führt zu jährlichen Kosten von 104,00 € (0,13 €/km x 4 km tgl. x 200 Schultage). Die Kosten für das Primarticket von monatlich 48,70 € entstehen in beiden Fällen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Seite 3 von Ratsdrucksache 507-X/Z-2 Die Schülerbeförderung der Grundschulkinder aus Nöthen ist durch die Linie 821 sichergestellt. Die Haltestelle, die für die Familie Fahl die nächstgelegene ist, befindet sich im Hohner Weg in Nöthen. Das Kind wäre morgens mit dem Pkw zu dieser Haltestelle in Nöthen zu bringen und mittags von dort abzuholen. Im Gegensatz zum Morgen wird die Haltestelle beim Aussiedlerhof am Mittag mit dem TaxiBus angefahren. Somit könnte das Kind mittags alternativ nach der 4. (11:47 Uhr), 5. (12:57 Uhr) und der 6. Stunde (13:57 Uhr) den TaxiBus nehmen. Da beim TaxiBus ein Zuschlag von 50 Cent pro Fahrt zu entrichten ist, müsste dieser von der Familie vorgestreckt und die Quittungen zur Abrechnung der Fahrkosten aufgehoben werden. Auch müsste der TaxiBus täglich telefonisch angefordert werden. Eine weitere Möglichkeit wäre der Transport des Kindes mit dem Pkw zur und von der Schule. Allerdings können in diesem Fall keine Fahrkosten gewährt werden, denn die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist in der Regel die wirtschaftlichste Beförderung und hat daher grundsätzlich Vorrang. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel ./. 7. Beschlussvorschlag: 1. Dem Antrag der CDU-Fraktion vom 05.04.2016 wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird mit der notwendigen Fällung des Baumes beauftragt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe 2016 die Grünfläche zur Wendefläche für Busse umzugestalten und anschließend erneut mit Polizei, Landesbetrieb Straßenbau NRW und Straßenverkehrsamt Euskirchen im Rahmen einer Verkehrsschau die Einrichtung einer Bushaltestelle zu veranlassen.