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Beschlussvorlage (RD Nr. 577-X/Z-2 - Anlage 2 - Stellungnahme)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
141 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
04.07.16, 15:21
Aktualisiert
04.07.16, 15:21
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Inhalt der Datei

NABU NABU Kreisverband Euskirchen e.V. Stadt Bad Münstereifel Die Bürgermeisterin Marktstr. 11-15 53902 Bad Münstereifel z S n f im w ß Ä jFBU j D ez. 16 o i Ging. STE R 17 ________; j [¡-.K. i 3 0. JUNI 2018 | z.K.v.Abq. j z.R.m .V. 1 z.U. Kreisverband Euskirchen e.V RalfWilke Vorstand Bevollmächtigter des NABU NRW für de Kreis Euskirchen i.S. d. §§ 12 LG und §§ r L _________ i - . Landesbüro der Naturschutzverbände RipshorsterStr. 306 46117 oberhausen BNatSchG Tel.:0152-29 96 9524 r.wilke@NABU.euskirchen.de Euskirchen, 30. Juni 2016 • NABU Euskirchen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Kirspenich-Hardtburg“ hier; Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 30. Juni 2016 Zum Elzenberg 7 53925 Kall Tel. +49 (0)2441-8398913 Fax+49 (0)2441-775050 info@NABU'Euskirclien.de www.NABU-euskirchen.de Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, wie w ir Ihnen schon angekündigt haben, geben w ir nachfolgend eine weitere S tel­ lungnahme zu dem genannten Verfahren ab. Wir möchten Sie bitten, diese S tel­ lungnahme den Mitgliedern des Stadtentwicklungsausschusses, der am 30. Juni 2016 tagt, als Tischvorlage vorzulegen. Sofern Sie es wünschen, können w ir Ihnen gerne auch ein Foto der Geburtshelferkröte zukommen lassen, das Anfang Mai vor Ort gemacht wurde.. ln der bestehenden Bebauung Bad Münstereifel-Kirspenich konnte in unm ittelba­ rer Nachbarschaft z u dem geplanten Neubaugebiet Bad Münstereifel-Kirspenich eine subadulte Geburtshelferkröte Anfang Mai gefunden und dokum entiert wer­ den. Daher ist entgegen den Aussagen des beauftragten Gutachterbüros davon auszu­ gehen, dass diese planungsreievante Am phibienart im Untersuchungsgebiet nicht nur lokal begrenzt vorkommt. Der Fund der Geburtshelferkröte innerhalb der an das Neubaugebiet grenzende bestehenden Bebauung bestätigt die auf S. 14 der Ar­ tenschutzprüfung gemachten Aussagen zur M obilität der Geburtshelferkröte. Mit dem Fund der subadulten Geburtshelferkröte innerhalb der bestehenden Bebau­ ung ist die Aussage auf 5 .2 6 der Artenschutzprüfung, dass „die landwirtschaftlich intensiv genutzte Fläche südlich des Waldgebeits „Hardt“ höchstwahrscheinlich eine Migratiönsbarriere für die Ausbreitungs der Art (adulte und subadulte Indivi­ duen) darstellt'', m it hinreichender Sicherheit widerlegt. Es sind daher Maßnahmen zurVerm eidung einer Beschädigung von Einzelindividuen in d em geplanten Bauge­ biet Bad Münstereifel-Kirspenich vorzusehen und -umzusetzen. Hierfür geeigente Maßnahmen sind in der wissenschaftlichen Literatur hinreichend beschrieben wor­ den. Der Erfolg der umzusetzenden Maßnahmen ist in regelmäßigen Abständen nachzuweisen. Darüber hinaus wird seitens des NABU Euskirchen gem äß der Ge­ meindeordnung von Nordrhein-Westfalen angeregt, dass auch in der schon beste- Geschäftskonto Kreissparkasse Euskirchen BLZ 382 50110 Konto 1012400 IBAN DE 38382501100001012400 BICWELADED1EUS Spandenkonto Kreissparkasse Euskirchen BLZ 382 50110 Konto 1012400 IBAN D E38382501100001012400 BIC WELADEDlEUS Naturschutzbund Deutschland (NABU, Kreisverband Euskirchen e.V. Vereinssitz Euskirchen Vereinsregister VR Bonn Vorstandsmitglieder gem. § 26 BGB Anita Waffenschmidt Ralf Wilke Rainer Liedtke Der NABU ¡stein staatlich anerkannter Naturschutzverband (nach § 63 BNatSch und Partnervon Birdlife International. Spden und Beiträge sind steuerlich ebsetzbs Erbschaften und Vermächtnisse an den NABU sind steuerbefreit. nabu Kreisverband Euskirchen e.V. zum Elzenberg 7 53925 Kall henden Bebauung in Bad Münstereifel-Kirspenich diese Schutzmaßnahmen für die Geburtshelferkröte umgesetzt werden. Da sich hinsichtlich der betrachteten planungsrelevanten Arten negative Änderun­ gen des überregionalen Erhaltungszustandes seit Erstellung des Artenschutzgut­ achtens ergeben haben, resultiert hieraus ein höherer zu zahlender Preis bzw. eine Erweiterung der durchzuführenden Ausgleichsmaßnahmen. Verringert sich das An­ gebot (in diesem Fall der Erhaltungszustand einer planungsrelevanten Arten) steigt in einer freien Marktwirtschaft der Preis. Ressourcenverkna'ppung (ableitbar durch negativeren Erhaltungszustand einer planungsrelevanten Arten) auf überregiona­ ler Ebene (hier: Nordrhein-Westfalen) führt zu einem höheren Preis pro noch vor­ handenem Individuum einer planungsrelevanten Art auf lokaler Ebene, (hier: Bad Münstereifel). Aufgrund dieser marktwirtschaftlichen Betrachtungsweise der Res­ source „Pianungsrelevante Arten“ hält der NABU Euskirchen an seiner Forderung fest, dass die Ausgleichsmaßnahmen für die planungsrelevanten Arten Feldlerche, Nachtigall, Baum pieper und Geburtshelferkröte erhöht werden müssen. Mit freundlichen Grüßen Vorstand Bevollm ächtigterdesNABU NRW Edited by Foxit Reader Copyright(C) by Foxit Software Company,2005-2008 For Evaluation Only. j JOURNAL Z E IT NAME FAX TEL S -N R . NR, DATUM 11:16 11: 23 11: 56 11:58 12: B l i 2: 07 ‘ 12: 48 . .aiV.jy.o_j..13:52... 30/06 14:20 30/ Ufa 15:13 30/08 15: 58 30/86 16:22 30/06 16: OR 30/06 3R/06 30/86 ora /na 0 ?? 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