Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
43 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
04.07.16, 15:21
Aktualisiert
04.07.16, 15:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 54 „Kirspenich, Hardtburgstraße“
hier: Ergänzung der Abwägungstabelle zu § 3 Abs. 2 BauGB nach Vorlage einer weiteren Stellungnahme
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
30
NABU-Kreisverband Euskirchen e.V.
Schreiben (Telefax)
30.06.2016
Kurzinhalt der Stellungnahme
vom
Wie angekündigt wird eine weitere Stellungnahme abgegeben. Es wird gebeten, diese
Stellungnahme den Mitgliedern des Stadtentwicklungsausschusses, der am 30. Juni
2016 tagt, als Tischvorlage vorzulegen. Sofern gewünscht, können wir Ihnen gerne
auch ein Foto der Geburtshelferkröte zukommen lassen, das Anfang Mai vor Ort
gemacht wurde.
In der bestehenden Bebauung Bad Münstereifel-Kirspenich konnte in unmittelbarer
Nachbarschaft zu dem geplanten Neubaugebiet Bad Münstereifel-Kirspenich eine subadulte Geburtshelferkröte Anfang Mai gefunden und dokumentiert werden.
Daher ist entgegen den Aussagen des beauftragten Gutachterbüros davon auszugehen,
dass diese planungsrelevante Amphibienart
im Untersuchungsgebiet nicht nur lokal begrenzt vorkommt. Der Fund der Geburtshelferkröte innerhalb der an das Neubaugebiet
grenzenden bestehenden Bebauung bestätigt die auf S. 14 der Artenschutzprüfung
gemachten Aussagen zur Mobilität der Geburtshelferkröte. Mit dem Fund der subadulten Geburtshelferkröte innerhalb der bestehenden Bebauung ist die Aussage auf 5.26
der Artenschutzprüfung, dass „die landwirtschaftlich intensiv genutzte Fläche südlich
des Waldgebiets „Hardt“ höchstwahrschein-
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Zu 30.
Eine Vorlage der Stellungnahme zum Stadtentwicklungsausschuss war aufgrund des
späten Eingangs des per Telefax übermittelten Schreibens nicht möglich.
Zu 30.
Der Rat beschließt der Stellungnahme, unter Berücksichtigung des Nachweises
der Geburtshelferkröte, zu
folgen.
Zudem ging die Stellungnahme deutlich nach
der Offenlagefrist ein.
Das Foto und die Dokumentation der Geburtshelferkröte von Anfang Mai, auf die im
Schreiben verwiesen wurden, wurden erbeten. Diese liegen zum jetzigen Zeitpunkt
(04.07.2016) noch nicht vor.
Aufgrund der aktualisierten Datenlage durch
den Fund einer subadulten Geburtshelferkröte in unmittelbarer Nachbarschaft zum geplanten Neubaugebiet, können geeignete
Schutzmaßnahmen und ggf. Ausgleichsmaßnahmen bzw. Artenschutzmaßnahmen
geplant und in die Artenschutzrechtliche Prüfung integriert werden.
Laut Artenfachinformationssystem des LANUV liegt die durchschnittliche Wanderdistanz von Alttieren der Geburtshelferkröte bei
unter 100 m. Die Besiedlung neuer Gewässer erfolgt meist über die Jungtiere, die mehrere hundert Meter weit wandern können.
Gerade durch die feuchte Witterung im Jahr
2016 wird dies gefördert.
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
lich eine Migrationsbarriere für die Ausbreitung der Art (adulte und subadulte Individuen) darstellt“, mit hinreichender Sicherheit
widerlegt. Es sind daher Maßnahmen zur
Vermeidung einer Beschädigung von Einzelindividuen in dem geplanten Baugebiet Bad
Münstereifel-Kirspenich vorzusehen und umzusetzen. Hierfür geeignete Maßnahmen
sind in der wissenschaftlichen Literatur hinreichend beschrieben worden, Der Erfolg der
umzusetzenden Maßnahmen ist in regelmäßigen Abständen nachzuweisen. Darüber
hinaus wird seitens des NABU Euskirchen
gemäß der Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen angeregt, dass auch in der
schon bestehenden Bebauung in Bad Münstereifel-Kirspenich diese Schutzmaßnahmen
für die Geburtshelferkröte umgesetzt werden.
Zur Vermeidung der Tötung und Beeinträchtigung von Individuen der Geburtshelferkröte,
kann eine Absicherung des Baufeldes durch
die Errichtung eines Amphibienzauns erfolgen.
Da sich hinsichtlich der betrachteten planungsrelevanten Arten negative Änderungen
des überregionalen Erhaltungszustandes seit
Erstellung des Artenschutzgutachtens ergeben haben, resultiert hieraus ein höherer zu
zahlender Preis bzw. eine Erweiterung der
durchzuführenden Ausgleichsmaßnahmen.
Verringert sich das Angebot (in diesem Fall
der Erhaltungszustand einer planungsrelevanten Arten) steigt in einer freien Marktwirtschaft der Preis. Ressourcenverknappung
(ableitbar durch negativeren Erhaltungszustand einer planungsrelevanten Arten) auf
überregionaler Ebene (hier: NordrheinWestfalen) führt zu einem höheren Preis pro
noch vorhandenem Individuum einer planungsrelevanten Art auf lokaler Ebene, (hier:
Bei dem Nachweis der Geburtshelferkröte
werden in Abstimmung mit der Unteren
Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen
ggfs. noch zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen formuliert und umgesetzt.
Der Artnachweis steht jedoch nicht der Realisierung des Neubaugebietes im Wege, es
müssen nur geeignete Schutzmaßnahmen
getroffen werden, die bei Bedarf umgesetzt
werden.
Beschlussvorschlag
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Bad Münstereifel). Aufgrund dieser marktwirtschaftlichen Betrachtungsweise der Ressource „Planungsrelevante Arten“ hält der
NABU Euskirchen an seiner Forderung fest,
dass die Ausgleichsmaßnahmen für die planungsrelevanten Arten Feldlerche, Nachtigall, Baumpieper und Geburtshelferkröte
erhöht werden müssen.
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag