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Beschlussvorlage (RD Nr. 577-X/Z-2 - Anlage 1 - Abwägung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
43 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
04.07.16, 15:21
Aktualisiert
04.07.16, 15:21
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Inhalt der Datei

Bebauungsplan Nr. 54 „Kirspenich, Hardtburgstraße“ hier: Ergänzung der Abwägungstabelle zu § 3 Abs. 2 BauGB nach Vorlage einer weiteren Stellungnahme Ldf. Nr. Öffentlichkeit 30 NABU-Kreisverband Euskirchen e.V. Schreiben (Telefax) 30.06.2016 Kurzinhalt der Stellungnahme vom Wie angekündigt wird eine weitere Stellungnahme abgegeben. Es wird gebeten, diese Stellungnahme den Mitgliedern des Stadtentwicklungsausschusses, der am 30. Juni 2016 tagt, als Tischvorlage vorzulegen. Sofern gewünscht, können wir Ihnen gerne auch ein Foto der Geburtshelferkröte zukommen lassen, das Anfang Mai vor Ort gemacht wurde. In der bestehenden Bebauung Bad Münstereifel-Kirspenich konnte in unmittelbarer Nachbarschaft zu dem geplanten Neubaugebiet Bad Münstereifel-Kirspenich eine subadulte Geburtshelferkröte Anfang Mai gefunden und dokumentiert werden. Daher ist entgegen den Aussagen des beauftragten Gutachterbüros davon auszugehen, dass diese planungsrelevante Amphibienart im Untersuchungsgebiet nicht nur lokal begrenzt vorkommt. Der Fund der Geburtshelferkröte innerhalb der an das Neubaugebiet grenzenden bestehenden Bebauung bestätigt die auf S. 14 der Artenschutzprüfung gemachten Aussagen zur Mobilität der Geburtshelferkröte. Mit dem Fund der subadulten Geburtshelferkröte innerhalb der bestehenden Bebauung ist die Aussage auf 5.26 der Artenschutzprüfung, dass „die landwirtschaftlich intensiv genutzte Fläche südlich des Waldgebiets „Hardt“ höchstwahrschein- Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Zu 30. Eine Vorlage der Stellungnahme zum Stadtentwicklungsausschuss war aufgrund des späten Eingangs des per Telefax übermittelten Schreibens nicht möglich. Zu 30. Der Rat beschließt der Stellungnahme, unter Berücksichtigung des Nachweises der Geburtshelferkröte, zu folgen. Zudem ging die Stellungnahme deutlich nach der Offenlagefrist ein. Das Foto und die Dokumentation der Geburtshelferkröte von Anfang Mai, auf die im Schreiben verwiesen wurden, wurden erbeten. Diese liegen zum jetzigen Zeitpunkt (04.07.2016) noch nicht vor. Aufgrund der aktualisierten Datenlage durch den Fund einer subadulten Geburtshelferkröte in unmittelbarer Nachbarschaft zum geplanten Neubaugebiet, können geeignete Schutzmaßnahmen und ggf. Ausgleichsmaßnahmen bzw. Artenschutzmaßnahmen geplant und in die Artenschutzrechtliche Prüfung integriert werden. Laut Artenfachinformationssystem des LANUV liegt die durchschnittliche Wanderdistanz von Alttieren der Geburtshelferkröte bei unter 100 m. Die Besiedlung neuer Gewässer erfolgt meist über die Jungtiere, die mehrere hundert Meter weit wandern können. Gerade durch die feuchte Witterung im Jahr 2016 wird dies gefördert. Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung lich eine Migrationsbarriere für die Ausbreitung der Art (adulte und subadulte Individuen) darstellt“, mit hinreichender Sicherheit widerlegt. Es sind daher Maßnahmen zur Vermeidung einer Beschädigung von Einzelindividuen in dem geplanten Baugebiet Bad Münstereifel-Kirspenich vorzusehen und umzusetzen. Hierfür geeignete Maßnahmen sind in der wissenschaftlichen Literatur hinreichend beschrieben worden, Der Erfolg der umzusetzenden Maßnahmen ist in regelmäßigen Abständen nachzuweisen. Darüber hinaus wird seitens des NABU Euskirchen gemäß der Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen angeregt, dass auch in der schon bestehenden Bebauung in Bad Münstereifel-Kirspenich diese Schutzmaßnahmen für die Geburtshelferkröte umgesetzt werden. Zur Vermeidung der Tötung und Beeinträchtigung von Individuen der Geburtshelferkröte, kann eine Absicherung des Baufeldes durch die Errichtung eines Amphibienzauns erfolgen. Da sich hinsichtlich der betrachteten planungsrelevanten Arten negative Änderungen des überregionalen Erhaltungszustandes seit Erstellung des Artenschutzgutachtens ergeben haben, resultiert hieraus ein höherer zu zahlender Preis bzw. eine Erweiterung der durchzuführenden Ausgleichsmaßnahmen. Verringert sich das Angebot (in diesem Fall der Erhaltungszustand einer planungsrelevanten Arten) steigt in einer freien Marktwirtschaft der Preis. Ressourcenverknappung (ableitbar durch negativeren Erhaltungszustand einer planungsrelevanten Arten) auf überregionaler Ebene (hier: NordrheinWestfalen) führt zu einem höheren Preis pro noch vorhandenem Individuum einer planungsrelevanten Art auf lokaler Ebene, (hier: Bei dem Nachweis der Geburtshelferkröte werden in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen ggfs. noch zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen formuliert und umgesetzt. Der Artnachweis steht jedoch nicht der Realisierung des Neubaugebietes im Wege, es müssen nur geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden, die bei Bedarf umgesetzt werden. Beschlussvorschlag Ldf. Nr. Öffentlichkeit Kurzinhalt der Stellungnahme Bad Münstereifel). Aufgrund dieser marktwirtschaftlichen Betrachtungsweise der Ressource „Planungsrelevante Arten“ hält der NABU Euskirchen an seiner Forderung fest, dass die Ausgleichsmaßnahmen für die planungsrelevanten Arten Feldlerche, Nachtigall, Baumpieper und Geburtshelferkröte erhöht werden müssen. Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag