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Mitteilungsvorlage (Verwendung von Glyphosat hier: Anfrage der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" vom 30.06.2016)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
144 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
04.07.16, 17:11
Aktualisiert
04.07.16, 17:11
Mitteilungsvorlage (Verwendung von Glyphosat
hier: Anfrage der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" vom 30.06.2016) Mitteilungsvorlage (Verwendung von Glyphosat
hier: Anfrage der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" vom 30.06.2016)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 30.06.2016 - Die Bürgermeisterin Az: Nr. der Ratsdrucksache: 599-X __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Rat 05.07.2016 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Verwendung von Glyphosat hier: Anfrage der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ vom 30.06.2016 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Roundup wird nicht von der Stadt (Bauhof) eingesetzt und verwendet. Die Stadt (Bauhof) führt die „Wildkrautbeseitigung“ entsprechend den örtlichen Gegebenheiten aus. Dies sind: Beseitigung von „Wildkraut“ mit Pflanzenschutzmittel Auf wassergebunden Wegbefestigungen (z.B. Friedhofswegen) ist der Einsatz von mechanischen Gerätschaften (Wildkrautbürste) zur Wildkrautbeseitigung nicht möglich. Aus diesem Grund wurde der Stadt Bad Münstereifel( auf Antrag), seitens der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Seite 2 von Ratsdrucksache 599-X am 27.05.2016 eine Ausnahmegenehmigung zum Einsatz des Pflanzenschutzmittels Finalsan, auf wassergebundenen Friedhofswegen (und nur dort) erteilt. Der Wirkstoff Finalsan ist ein nichtselektives Kontaktherbizid. Der Wirkstoff von Finalsan ist Pelargonsäure, auch Nonansäure genannt. Er gehört zu den Fettsäuren und kommt in der Natur z.B. in natürlichen Ölen und in Pflanzen der Storchschnabelgewächs (Geraniaceae) vor. Der Einsatz unterliegt strengen Vorgaben und ist den zuständigen Aufsichtsbehörden frühzeitig anzuzeigen. Beseitigung von Wildkraut von Hand Dies ist sehr personal- und zeitintensiv und wird im Stadtgebiet nur in Ausnahmefällen eingesetzt. In den vergangenen Jahren wurde versucht diese Methode auf den wassergebundenen Friedhofswegen einzusetzen. Neben eigenem Personal wurden hierfür auch Asylbewerber eingesetzt, die die Friedhofswege mit entsprechenden Werkzeugen reinigen sollten. Aufgrund dieser Erfahrungen wird diese Methode nicht mehr großflächig eingesetzt. Thermische Wildkrautbeseitigung mit offener Flamme. Diese Methode wird bei der Stadt nicht angewendet Thermische Wildkrautbeseitigung mittels Heißwasser. Eine Wildkrautbeseitigung mittels Heißwasser (Schaum) findet derzeit nicht statt. Um sich von der Wirksamkeit dieser Methode zu überzeugen, wurde am 15.06.2016 im Bereich der Kernstadt eine entsprechende „Probevorführung“ eines Anbieters durchgeführt. Hierbei wurde die ausgesuchte Fläche (Natursteinpflaster) mit Heißwasser besprüht. Die Tagesleistung liegt bei ca. 5000 qm. Das Gerät kostet ca. 45.000 €. Über die „Nachhaltigkeit“ dieser Methode kann derzeit noch keine Angabe gemacht werden. Dem ersten Eindruck nach, könnte dies eine sinnvolle Ergänzung zu den bisherigen Maßnahmen sein, das ein Einsatz auf allen vorkommenden Oberflächen (Schotter / Pflaster / Asphalt) möglich ist. Der Einsatz kann durch eine Person durchgeführt werden. Eine besondre Absicherung ist nicht erforderlich. Mechanische Wildkrautbeseitigung Eine mechanische Wildkrautbeseitigung mittels Freischneider oder Wildkrautbürste wird durch die Stadt (Bauhof) durchgeführt. Der Einsatz eines Freischneiders ist aufgrund der gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften nur eingeschränkt möglich. Diese händische Wildkrautbeseitigung ist sehr zeitintensiv. Da immer mehre Personen hiezu notwendig sind (Reinigung / Absicherung) wird sie nur in Ausnahmefällen eingesetzt. Die Wildkrautbürsten werden als Anbaugeräte an den entsprechenden Geräteträgern regelmäßig im Stadtgebiet (an allen befestigten Flächen) eingesetzt. 2. Rechtliche Würdigung 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel