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Beschlussvorlage (Gesamtabschluss 2013 hier: Zuleitung des Prüfungsberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses sowie Feststellung und Entlastung gem. § 116 GO NRW i.V.m. § 96 GO NRW)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
96 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
23.06.16, 12:48
Aktualisiert
23.06.16, 12:48
Beschlussvorlage (Gesamtabschluss 2013
hier: Zuleitung des Prüfungsberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses sowie Feststellung und Entlastung gem. § 116 GO NRW i.V.m. § 96 GO NRW) Beschlussvorlage (Gesamtabschluss 2013
hier: Zuleitung des Prüfungsberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses sowie Feststellung und Entlastung gem. § 116 GO NRW i.V.m. § 96 GO NRW) Beschlussvorlage (Gesamtabschluss 2013
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 16.06.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 22-16-30/2013 S Nr. der Ratsdrucksache: 366-X/Z-2 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 05.07.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gesamtabschluss 2013 hier: Zuleitung des Prüfungsberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses sowie Feststellung und Entlastung gem. § 116 GO NRW i.V.m. § 96 GO NRW __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Kämmerer Hans Orth __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 366-X/Z-2 1. Sachverhalt: Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) hat den Gesamtabschluss 2013 in seiner Sitzung am 16.06.2016 geprüft. Er schloss sich nach eingehender Prüfung dem Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dornbach & Partner über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2013 mit abschließendem uneingeschränktem Bestätigungsvermerk an. Er fasste das Ergebnis seiner Beratungen in einem Prüfungsbericht zusammen, der auch den eigenen Bestätigungsvermerk enthält (siehe Anlage). Im Anschluss hat der RPA einstimmig bei 1 Enthaltung folgende Empfehlungsbeschlüsse gefasst: 1. Der Rat der Stadt Bad Münstereifel bestätigt den geprüften Gesamtabschluss 2013 mit einer Bilanzsumme von 217.409.660,87 € sowie in Übereinstimmung mit der Gesamtergebnisrechnung dem in der Gesamtbilanz ausgewiesenen Gesamtfehlbetrag in Höhe von 2.904.237,75 €. Der Gesamtjahresfehlbetrag wird mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. 2. Der Bürgermeisterin wird gem. § 116 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW Entlastung erteilt. 2. Rechtliche Würdigung Siehe Ursprungs-RD Hinweis zum Beschlussvorschlag: Mit Blick auf die geprüften Haushaltsjahre 2013 und 2014 wurde unbeschadet der Tatsache, dass die amtierende Bürgermeisterin, Frau Sabine Preiser-Marian, die entsprechenden Erklärungen gegenüber den Wirtschaftsprüfern abgegeben hat, die Frage nach dem Adressaten des Entlastungsbeschlusses gestellt, da zu dieser Zeit Herr Alexander Büttner als Bürgermeister für die ordnungsgemäße Geschäfts- und Wirtschaftsführung der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe/eigenbetriebsähnliche Einrichtungen verantwortlich war. Die bereits im Zusammenhang mit den Einzelabschlüssen für die Jahre 2013 und 2014 gefassten Entlastungsbeschlüsse fielen zeitlich in die Amtszeit von Herrn Büttner. Ausweislich der NKF-Handreichung für Kommunen des MIK NRW, 6. Auflage, Oktober 2013 besteht die Adressatengruppe der Entlastung allerdings nicht allein aus dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin, sondern aus dem gesamten Verwaltungsvorstand im Sinne von § 70 GO NRW. Ferner konkretisiert die vorgenannte Handreichung den Vorgang der Entlastung „als eine funktionelle und amtsbezogene Entlastung“, die deshalb „keine persönliche Entlastung“ darstellt. Diese Entlastung ist daher „dem Bürgermeister zu erteilen, der im abgelaufenen Haushaltsjahr amtiert hat, auch wenn im Zeitpunkt der Entlastung die betreffende Person nicht mehr im Amt ist“. Insoweit war der Beschlussvorschlag des im Rechnungsprüfungsausschuss gefassten Empfehlungsbeschlusses für die Ratsentscheidung entsprechend zu korrigieren. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Seite 3 von Ratsdrucksache 366-X/Z-2 Der Rat nimmt den Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis und fasst folgende Beschlüsse: 1. Der Rat der Stadt Bad Münstereifel bestätigt den geprüften Gesamtabschluss 2013 mit einer Bilanzsumme von 217.409.660,87 € sowie in Übereinstimmung mit der Gesamtergebnisrechnung dem in der Gesamtbilanz ausgewiesenen Gesamtfehlbetrag in Höhe von 2.904.237,75 €. Der Gesamtjahresfehlbetrag wird mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. 2. Dem Bürgermeister wird gem. § 116 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW Entlastung erteilt.