Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
173 kB
Datum
07.09.2016
Erstellt
25.08.16, 15:33
Aktualisiert
25.08.16, 16:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 12.08.2016
- Die Bürgermeisterin Az: 24-91-05
Nr. der Ratsdrucksache: 614-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel
07.09.2016
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Alternative FriedWaldzuwegung;
Erneute Beratung aufgrund des Beschlusses zu Ratsdrucksache 391-X
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Berichterstatter/in: Herr R. Schmitz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Forst
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 614-X
1. Sachverhalt:
Hintergrund für die erneute Beratung zum Thema „Alternative FriedWaldzuwegung“ im Betriebsausschuss ist der Beschluss vom 04.11.2015 zur Ratsdrucksache Nr. 391-X, in der es um die
Vorstellung der Entwurfsplanung zum Bau eines Parkplatzes im Einmündungsbereich des Forstweges „Kornbachtal“ durch das Ingenieurbüro Lorenz ging.
Damals wurde dieser Punkt mit der Begründung von der Tagesordnung gestrichen, dass im
Stadtentwicklungsausschuss eine andere Zuwegung diskutiert und auf erneute Vorlage gesetzt
wurde und somit die Planung eines Parkplatzes im Moment nicht notwendig sei.
Ausweislich der Niederschrift über die Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss am 27.10.2015
wurde bei der Beratung über den Tagesordnungspunkt „26. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Parkplatz am FriedWald“- RD. 131-IX - die Bitte geäußert,
„dass sich nochmals um eine alternative Zuwegung zum FriedWald Iversheim bemüht werden
sollte, um die Anwohner in Iversheim vor dem Verkehr zu schützen. In einer der nächsten Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses soll ein Vorschlag für eine erneute Planung vorgelegt
werden, die nur ein Mindestmaß an Kosten verursacht.“
Wegen der in § 6a Ziffer 3.4 der Zuständigkeitsordnung normierten Zuständigkeit obliegt dem Betriebsausschuss „Forstbetrieb“ vorrangig die erneute Beratung und Beschlussfassung in dieser
Friedwaldangelegenheit.
Rückblick:
Nachdem die Schaffung einer alternativen Zuwegung zum FriedWald Iversheim in der Vergangenheit bereits mehrfach (s. Rd.-Nr. 1373 vom 05.08.2008, Rd.-Nr. 154-IX vom 04.02.2010, Rd.Nr. 1319-IX vom 23.04.2014) Gegenstand von politischen Beratungen war, die allerdings ohne
konkrete Entscheidung vertagt wurden, hat die Verwaltung mit der Ratsdrucksache Nr. 195-X vom
25.02.2015 dem Betriebsausschuss erneut eine umfassende Vorlage ausgearbeitet, in der
die bis dahin diskutierten Zuwegungsalternativen vorgestellt,
das Ergebnis der erneuten Verkehrszählung sowie die Teilnehmerzahlen anlässlich von Beisetzungen, Baumauswahlterminen und sonstigen Veranstaltung dokumentiert,
die Frage der möglichen Entlastung durch einen Shuttle-Service beleuchtet und
in einer Machbarkeitsstudie die im Genehmigungsverfahren zu beachtenden artenschutz-,
landschaftsschutz- und forstrechtlichen Belange sowie die voraussichtlichen Baukosten, die
Kosten für das Bebauungsplanverfahren und die Gutachterkosten sowie die Kosten für den
Ausgleich des baulichen Eingriffs nach Landschaftsrecht einer gegenüber der ehemaligen
Fabrik Hettner beginnenden Zuwegungsalternative dargestellt
wurden.
Zudem konnten sich die Ausschussmitglieder im Rahmen einer Ortbesichtigung über die Trassenführung der im Jahr 2008 von der Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper geplanten und favorisierten Zuwegungsalternative sowie die genehmigungsrelevanten landschafts- und artenschutzrechtlichen sowie die zu beachtenden forstrechtlichen Belange informieren.
Im Anschluss an die Beratung fasste der Betriebsausschuss folgenden Beschluss:
„Auf den Aus- bzw. Neubau einer für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr nutzbaren alternativen
Zuwegung zum FriedWald Iversheim wird wegen der hohen planungsrechtlichen Anforderungen
insbesondere in Bezug auf den Natur- und Landschaftsschutz sowie der wirtschaftlich nicht vertretbaren Kosten verzichtet.
Seite 3 von Ratsdrucksache 614-X
Zur Verbesserung der Verkehrssituation in den betroffenen Bereichen der Ortslage Iversheim wird
die Verwaltung beauftragt,
1.
Beisetzungen, Baumauswahltermine sowie Waldführungen zukünftig auch dienstags und
mittwochs durchzuführen, um das Verkehrsaufkommen auf fünf und nicht wie bislang auf drei
Tage zu verteilen
2.
die Planungen für den Bau eines Parkplatzes gegenüber der Antoniuskapelle, der bereits Beratungsgegenstand im Stadtentwicklungsausschuss (RD. 131-IX – 26. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Parkplatz am Friedwald“; hier: Vorverfahren gem. § 3
Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB war, fortzuführen;
3.
zeitnah die Kosten für einen weiteren Ausbau der derzeit notdürftig hergerichteten Schotterfläche (6-7 Stellplätze) an der Hettnerhalle zu ermitteln.“
Bezüglich der Umsetzung der vorstehenden an die Verwaltung ergangenen Aufträge ist folgendes
festzustellen:
1.
Beisetzungen, Baumauswahltermine sowie Waldführungen werden zusätzlich dienstags und
mittwochs durchgeführt.
2.
Die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Parkplatz am Friedwald“ wurde nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln am 01.07.2016 im Amtsblatt veröffentlicht und ist mithin rechtskräftig. Derzeit läuft das Baugenehmigungsverfahren für den Bau
des Parkplatzes.
3.
Die vom Ingenieurbüro Lorenz durchgeführte Entwurfsplanung zum Bau eines Parkplatzes im
Einmündungsbereich des Forstweges „Kornbachtal“ sollte in der Sitzung des Betriebsausschusses am 04.11.2015 vorgestellt werden. Hierzu kam es dann tatsächlich allerdings nicht,
da der Ausschuss wie eingangs ausgeführte diesen Punkt von der Tagesordnung gestrichen
hat.
Soweit der Ausschuss trotz der existierenden Beschlusslage erneuten Beratungsbedarf in der Angelegenheit sieht, weist die Verwaltung darauf hin, dass es nach ihrer Einschätzung selbst bei
einer Nutzung vorhandener Forstwege keine Trasse für eine alternative Zuwegung gibt, die nicht
die gleichen genehmigungsrechtlichen Hürden zu nehmen hätte und vergleichbare Kosten wie die
in der Rd.-Nr.195-X dargestellten verursachen würde.
Dies gilt insbesondere für die gelegentlich in die Diskussion eingebrachte Trassenführung über
den oberhalb des Kornbachtales verlaufenden Forstweg: Dieser rund 1,7 km lange Weg von der
Einmündung in die ehemalige B 51 bis zur Antoniuskapelle weist talseitig über mehrere hundert
Meter steile, tief abfallende Böschungen auf, die bei einer Freigabe für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr mit Leitplanken zu sichern wären. Zudem verläuft diese Trasse über die Hauptachse
des FriedWaldes in Richtung Antoniuskapelle, dem Ausgangspunkt der meisten Beisetzungen, so
dass Störungen von Beisetzungen durch Kraftfahrzeuge unvermeidbar wären. Bei einer Erörterung des Planes zur Schaffung einer alternativen FriedWaldzuwegung über die beschriebene
Trasse mit der FriedWald GmbH, hat sich diese ausdrücklich gegen eine Querung der FriedWaldfläche über die zur Antoniuskapelle führende Hauptachse ausgesprochen.
Zudem werden bei einer oberhalb des Kornbachtales verlaufenden Zuwegung besondere artenschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen sein, die eine Befreiung nach § 69 Landschaftsgesetz fraglich erscheinen lassen. So weist die Machbarkeitsstudie (s. Anlage 2 zu RD 195-X) unter
Ziffer 2.3 „tatsächlich zu erwartende Arten, artenschutzrechtlichen Konflikte“ darauf hin, dass ein
Vorkommen des Schwarzstorches im Kornbachtal belegt ist.
Seite 4 von Ratsdrucksache 614-X
2. Rechtliche Würdigung
Wie in der Rd.-Nr. 195-X ausgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Wie in der Rd.-Nr. 195-X ausgeführt.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Wie in der Rd.-Nr. 195-X ausgeführt.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Wie in der Rd.-Nr. ausgeführt.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Wie in der Rd.-Nr. ausgeführt
7. Beschlussvorschlag:
Der am 18.03.2015 zu Rd.-Nr. 195-X gefasste Beschluss bleibt bestehen.