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Beschlussvorlage (Alternative FriedWaldzuwegung; Erneute Beratung aufgrund des Beschlusses zu Ratsdrucksache 391-X)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
173 kB
Datum
07.09.2016
Erstellt
25.08.16, 15:33
Aktualisiert
25.08.16, 16:45
Beschlussvorlage (Alternative FriedWaldzuwegung;
Erneute Beratung aufgrund des Beschlusses zu Ratsdrucksache 391-X) Beschlussvorlage (Alternative FriedWaldzuwegung;
Erneute Beratung aufgrund des Beschlusses zu Ratsdrucksache 391-X) Beschlussvorlage (Alternative FriedWaldzuwegung;
Erneute Beratung aufgrund des Beschlusses zu Ratsdrucksache 391-X) Beschlussvorlage (Alternative FriedWaldzuwegung;
Erneute Beratung aufgrund des Beschlusses zu Ratsdrucksache 391-X)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 12.08.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 24-91-05 Nr. der Ratsdrucksache: 614-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel 07.09.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Alternative FriedWaldzuwegung; Erneute Beratung aufgrund des Beschlusses zu Ratsdrucksache 391-X __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr R. Schmitz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Forst ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 614-X 1. Sachverhalt: Hintergrund für die erneute Beratung zum Thema „Alternative FriedWaldzuwegung“ im Betriebsausschuss ist der Beschluss vom 04.11.2015 zur Ratsdrucksache Nr. 391-X, in der es um die Vorstellung der Entwurfsplanung zum Bau eines Parkplatzes im Einmündungsbereich des Forstweges „Kornbachtal“ durch das Ingenieurbüro Lorenz ging. Damals wurde dieser Punkt mit der Begründung von der Tagesordnung gestrichen, dass im Stadtentwicklungsausschuss eine andere Zuwegung diskutiert und auf erneute Vorlage gesetzt wurde und somit die Planung eines Parkplatzes im Moment nicht notwendig sei. Ausweislich der Niederschrift über die Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss am 27.10.2015 wurde bei der Beratung über den Tagesordnungspunkt „26. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Parkplatz am FriedWald“- RD. 131-IX - die Bitte geäußert, „dass sich nochmals um eine alternative Zuwegung zum FriedWald Iversheim bemüht werden sollte, um die Anwohner in Iversheim vor dem Verkehr zu schützen. In einer der nächsten Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses soll ein Vorschlag für eine erneute Planung vorgelegt werden, die nur ein Mindestmaß an Kosten verursacht.“ Wegen der in § 6a Ziffer 3.4 der Zuständigkeitsordnung normierten Zuständigkeit obliegt dem Betriebsausschuss „Forstbetrieb“ vorrangig die erneute Beratung und Beschlussfassung in dieser Friedwaldangelegenheit. Rückblick: Nachdem die Schaffung einer alternativen Zuwegung zum FriedWald Iversheim in der Vergangenheit bereits mehrfach (s. Rd.-Nr. 1373 vom 05.08.2008, Rd.-Nr. 154-IX vom 04.02.2010, Rd.Nr. 1319-IX vom 23.04.2014) Gegenstand von politischen Beratungen war, die allerdings ohne konkrete Entscheidung vertagt wurden, hat die Verwaltung mit der Ratsdrucksache Nr. 195-X vom 25.02.2015 dem Betriebsausschuss erneut eine umfassende Vorlage ausgearbeitet, in der     die bis dahin diskutierten Zuwegungsalternativen vorgestellt, das Ergebnis der erneuten Verkehrszählung sowie die Teilnehmerzahlen anlässlich von Beisetzungen, Baumauswahlterminen und sonstigen Veranstaltung dokumentiert, die Frage der möglichen Entlastung durch einen Shuttle-Service beleuchtet und in einer Machbarkeitsstudie die im Genehmigungsverfahren zu beachtenden artenschutz-, landschaftsschutz- und forstrechtlichen Belange sowie die voraussichtlichen Baukosten, die Kosten für das Bebauungsplanverfahren und die Gutachterkosten sowie die Kosten für den Ausgleich des baulichen Eingriffs nach Landschaftsrecht einer gegenüber der ehemaligen Fabrik Hettner beginnenden Zuwegungsalternative dargestellt wurden. Zudem konnten sich die Ausschussmitglieder im Rahmen einer Ortbesichtigung über die Trassenführung der im Jahr 2008 von der Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper geplanten und favorisierten Zuwegungsalternative sowie die genehmigungsrelevanten landschafts- und artenschutzrechtlichen sowie die zu beachtenden forstrechtlichen Belange informieren. Im Anschluss an die Beratung fasste der Betriebsausschuss folgenden Beschluss: „Auf den Aus- bzw. Neubau einer für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr nutzbaren alternativen Zuwegung zum FriedWald Iversheim wird wegen der hohen planungsrechtlichen Anforderungen insbesondere in Bezug auf den Natur- und Landschaftsschutz sowie der wirtschaftlich nicht vertretbaren Kosten verzichtet. Seite 3 von Ratsdrucksache 614-X Zur Verbesserung der Verkehrssituation in den betroffenen Bereichen der Ortslage Iversheim wird die Verwaltung beauftragt, 1. Beisetzungen, Baumauswahltermine sowie Waldführungen zukünftig auch dienstags und mittwochs durchzuführen, um das Verkehrsaufkommen auf fünf und nicht wie bislang auf drei Tage zu verteilen 2. die Planungen für den Bau eines Parkplatzes gegenüber der Antoniuskapelle, der bereits Beratungsgegenstand im Stadtentwicklungsausschuss (RD. 131-IX – 26. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Parkplatz am Friedwald“; hier: Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB war, fortzuführen; 3. zeitnah die Kosten für einen weiteren Ausbau der derzeit notdürftig hergerichteten Schotterfläche (6-7 Stellplätze) an der Hettnerhalle zu ermitteln.“ Bezüglich der Umsetzung der vorstehenden an die Verwaltung ergangenen Aufträge ist folgendes festzustellen: 1. Beisetzungen, Baumauswahltermine sowie Waldführungen werden zusätzlich dienstags und mittwochs durchgeführt. 2. Die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Parkplatz am Friedwald“ wurde nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln am 01.07.2016 im Amtsblatt veröffentlicht und ist mithin rechtskräftig. Derzeit läuft das Baugenehmigungsverfahren für den Bau des Parkplatzes. 3. Die vom Ingenieurbüro Lorenz durchgeführte Entwurfsplanung zum Bau eines Parkplatzes im Einmündungsbereich des Forstweges „Kornbachtal“ sollte in der Sitzung des Betriebsausschusses am 04.11.2015 vorgestellt werden. Hierzu kam es dann tatsächlich allerdings nicht, da der Ausschuss wie eingangs ausgeführte diesen Punkt von der Tagesordnung gestrichen hat. Soweit der Ausschuss trotz der existierenden Beschlusslage erneuten Beratungsbedarf in der Angelegenheit sieht, weist die Verwaltung darauf hin, dass es nach ihrer Einschätzung selbst bei einer Nutzung vorhandener Forstwege keine Trasse für eine alternative Zuwegung gibt, die nicht die gleichen genehmigungsrechtlichen Hürden zu nehmen hätte und vergleichbare Kosten wie die in der Rd.-Nr.195-X dargestellten verursachen würde. Dies gilt insbesondere für die gelegentlich in die Diskussion eingebrachte Trassenführung über den oberhalb des Kornbachtales verlaufenden Forstweg: Dieser rund 1,7 km lange Weg von der Einmündung in die ehemalige B 51 bis zur Antoniuskapelle weist talseitig über mehrere hundert Meter steile, tief abfallende Böschungen auf, die bei einer Freigabe für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr mit Leitplanken zu sichern wären. Zudem verläuft diese Trasse über die Hauptachse des FriedWaldes in Richtung Antoniuskapelle, dem Ausgangspunkt der meisten Beisetzungen, so dass Störungen von Beisetzungen durch Kraftfahrzeuge unvermeidbar wären. Bei einer Erörterung des Planes zur Schaffung einer alternativen FriedWaldzuwegung über die beschriebene Trasse mit der FriedWald GmbH, hat sich diese ausdrücklich gegen eine Querung der FriedWaldfläche über die zur Antoniuskapelle führende Hauptachse ausgesprochen. Zudem werden bei einer oberhalb des Kornbachtales verlaufenden Zuwegung besondere artenschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen sein, die eine Befreiung nach § 69 Landschaftsgesetz fraglich erscheinen lassen. So weist die Machbarkeitsstudie (s. Anlage 2 zu RD 195-X) unter Ziffer 2.3 „tatsächlich zu erwartende Arten, artenschutzrechtlichen Konflikte“ darauf hin, dass ein Vorkommen des Schwarzstorches im Kornbachtal belegt ist. Seite 4 von Ratsdrucksache 614-X 2. Rechtliche Würdigung Wie in der Rd.-Nr. 195-X ausgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Wie in der Rd.-Nr. 195-X ausgeführt. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Wie in der Rd.-Nr. 195-X ausgeführt. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Wie in der Rd.-Nr. ausgeführt. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Wie in der Rd.-Nr. ausgeführt 7. Beschlussvorschlag: Der am 18.03.2015 zu Rd.-Nr. 195-X gefasste Beschluss bleibt bestehen.