Daten
Kommune
Jülich
Größe
117 kB
Datum
26.09.2013
Erstellt
18.09.13, 17:04
Aktualisiert
18.09.13, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 40 Az.:
Jülich, 11.09.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 333/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Schule und Sport
Termin
26.09.2013
TOP
Ergebnisse
Bürgerantrag 12/2012 (Junge Union) - Namensgebung Grundschulen
Anlg.:
V
40
SD.Net
Beschlussentwurf:
Die Gemeinschaftsgrundschule Süd wird in „Promenadenschule, Gemeinschaftsgrundschule der
Stadt Jülich“ umbenannt.
Begründung:
Wie in der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Schule und Sport am 27.06.2013 angekündigt, hat die Verwaltung bei den Grundschulen nochmals nachgefragt, ob sie ihrer Schule einen
anderen Namen geben möchten.
Alle Grundschulen haben sich in der Schulkonferenz mit dieser Frage befasst. Die Schulkonferenz
der Gemeinschaftsgrundschule Süd hat beschlossen, dass sie gerne den für ihre Schule bereits üblichen Namen „Promenadenschule“ als offiziellen Namen übernehmen möchte. Alle anderen Schulen
möchten ihren Namen, teils auch wegen fehlender Ideen, beibehalten.
§6 Abs. 6 des Schulgesetzes regelt, dass jede Schule eine Bezeichnung führen muss, die den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe angibt. Demnach müsste die Gemeinschaftsgrundschule
Süd bei der gewünschten Namensänderung
Promenadenschule
Gemeinschaftsgrundschule der Stadt Jülich
heißen.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
Entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 333/2013
x
nein
nein
Seite 2