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Beschlussvorlage (W-Plan Abwasser)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
714 kB
Datum
16.11.2016
Erstellt
15.09.16, 15:57
Aktualisiert
15.09.16, 15:57

Inhalt der Datei

Wirtschaftsplan Stadtwerke Bad Münstereifel - Betriebszweig Abwasser - für das Wirtschaftsjahr 2017 Stadtwerke Bad Münstereifel Betriebszweig Abwasser Feststellung des Wirtschaftsplanes 2017 Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Bad Münstereifel, Betriebszweig Abwasser, für das Wirtschaftsjahr 2017 wird wie folgt festgestellt: 1. a) Erfolgsplan Erträge Aufwendungen b) 6.040.000 € 6.040.000 € Vermögensplan Einnahmen Ausgaben 6.600.000 € 6.600.000 € 2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsplan 2017 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 4.425.000 € festgesetzt. 3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt. 4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung wird auf 180.000 € festgesetzt. Bad Münstereifel, den aufgestellt: (Phiesel) laufm. Betriebsleiter W. Müller) (Schäfer) Stadtwerke Stadt Bad Münstereifel - Betriebszweig AbwasserErfolgsplan 2017 Nr. Bezeichnung € 1. Umsatzerlöse 3. andere aktivierte Eigenleistungen 6. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvor­ sorge und für Unterstützung 7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegen­ stände des Anlagevermögens und Sachanlagen 59.876 2.198.884 € € € € Ansätze 2017 € 5.998.000 5.860.000 0 0 0 5.943.842 5.000 65.000 2.431.000 2.258.760 419.524 117.310 Ansätze 2016 € 5.798.646 145.196 4. sonstige betriebliche Erträge 5. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen E rgebnis 2015 € 6.003.000 65.000 2.457.000 2.496.000 124.000 124.000 550.000 2.522.000 550.000 1.675.000 1.699.000 1.695.441 5.865.000 426.000 426.000 536.834 5.000 € 8. sonstige betrieblichen Aufwendungen 311.782 4.802.817 279.000 5.024.000 287.000 5.034.000 11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 15.059 15.059 8.000 8.000 8.000 8.000 723.351 723.351 735.000 735.000 700.000 700.000 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 14. Ergebnis gewöhnliche Geschäftstätigkeit 18. Sonstige Steuern 22. Jahresgewinn (+) / Jahresverlust (-) Nachrichtlich Behandlung des Jahresgewinnes: zuzüglich Gewinnentnahme Vorjahre zur Abführung an den Haushalt der Stadt Vortrag auf neue Rechnung 432.733 252.000 139.000 0 0 0 432.733 252.000 139.000 0 306.000 126.733 54.000 306.000 0 167.000 306.000 0 Stadtwerke Bad Münstereifel - Betriebszweig Abwasser Erfolgsplan 2017 Erträge Nr. Bezeichnung 2015 € 1. Umsatzerlöse 4.717.913 4.837.000 4.700.000 b) Auflösung Ertragszuschüsse 354.538 431.000 430.000 c) Kostenanteil Straßenentwässerung 726.195 730.000 730.000 a) Abwassergebühren d) Landeszuweisung überdurchschnittlich hohe Abwassergebühr Zwischensumme: 3. 4. Ansätze 2017 €_______ Ansätze 2016 € Ergebnis andere aktivierte Eigenleistungen sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 22. Jahresfehlbetrag 5.798.646 0 sonstige betriebliche Erträge 11. 0 Summe Erträge 0 5.998.000 0 0 5.860.000 0 145.196 5.000 5.000 15.059 8.000 8.000 0 54.000 167.000 5.958.901 6.065.000 6.040.000 Stadtwerke Bad Münstereifel - Betriebszweig Abwasser Erfolgsplan 2017 Aufwendungen Nr. 5. Ergebnis 2015 € Bezeichnung Ansätze 2017 € Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen Zwischensumme 6. Ansätze 2016 € 59.876 2.198.884 2.258.760 65.000 2.431.000 2.496.000 65.000 2.457.000 2.522.000 419.524 426.000 426.000 117.310 536.834 124.000 550.000 124.000 550.000 1.695.441 1.699.000 1.675.000 Personalaufwand a) Entgelte betrieblich und gewerblich b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge und für Unterstützung Zwischensumme 7. Abschreibungen 8. sonstige betriebliche Aufwendungen 311.782 279.000 287.000 13. Zinsen u. ä. Aufwendungen 723.351 735.000 700.000 18. außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 22. Jahresgewinn 432.733 306.000 306.000 5.958.901 6.065.000 6.040.000 Summe Aufwendungen Stadtw erke Bad Münstereifel - Betriebszweig A bw asser Erfolgsplan 2017 Einzelaufstellung Aufwendungen Bezeichnung Ergebnis 2015 € Ansätze 2016 Ansätze 2017 € mehr/weniger Vorjahr € M aterialaufwand Aufwendungen für Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe und für bezogene Waren Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe Warenbezug Zwischensumme gerundet 59.876 0 59.876 59.876 65.000 0 65.000 65.000 65.000 0 65.000 65.000 0 0 0 0 94.465 71.242 17.117 0 2.986 0 97.627 332 93.600 1.442 3.383 95.534 27.971 1.693.185 2.198.884 2.198.884 200.000 60.000 5.000 10.000 75.000 10.000 105.000 2.000 85.000 2.000 4.000 97.000 32.000 1.744.000 2.431.000 2.431.000 200.000 60.000 15.000 10.000 75.000 10.000 105.000 2.000 85.000 2.000 4.000 70.000 25.000 1.794.000 2.457.000 2.457.000 0 0 10.000 0 0 0 0 0 0 0 0 -27.000 -7.000 50.000 26.000 26.000 Entgelte betrieblich und gewerblich gerundet 419.524 419.524 426.000 426.000 426.000 426.000 0 0 soziale Abgaben u. Aulwendungen für Altersvorsorge und Untersützung davon für Altersvorsorge gerundet Zwischensumme: 117.310 117.310 536.834 124.000 124.000 550.000 124.000 124.000 550.000 0 0 0 1.695.441 1.695.441 1.699.000 1.699.000 1.675.000 1.675.000 -24.000 -24.000 2.114 15.587 226 5.789 5.629 48.131 17.145 749 2.076 4.245 0 5.130 11.200 10.221 36.706 100.800 3.142 0 702 42.190 0 0 0 311.782 2.000 10.000 2.000 6.000 5.000 50.000 18.000 2.000 2.000 4.500 1.500 10.000 15.000 10.000 39.000 97.000 3.000 500 0 0 1.300 0 200 279.000 2.000 15.000 2.000 6.000 5.000 50.000 20.500 1.500 2.000 5.000 1.500 7.500 12.000 12.000 40.000 100.000 3.200 500 0 0 1.300 0 0 287.000 0 5.000 0 0 0 0 2.500 -500 0 500 0 -2.500 -3.000 2.000 1.000 3.000 200 0 0 0 0 0 -200 8.000 723.351 723.351 723.351 735.000 735.000 735.000 700.000 700.000 700.000 -35.000 -35.000 -35.000 5.526.168 5.759.000 5.734.000 -25.000 432.733 306.000 306.000 0 5.958.901 6.065.000 6.040.000 -25.000 Aufwendungen für bezogene Leistungen Betriebs- und Unterhaltungsaufwand Kanalnetz Betriebs- und Unterhaltungsaufwand Kläranlagen Betriebs- und Unterhaltungsaufwand Regenrück- und -Überlaufbecken Betriebs- und Unterhaltungsaufwand Grundstücksanschlüsse Untersuchung und Auswertung Kanalisation Untersuchung und Auswertung Grundstücksanschlüsse Strom bezug Abwasseruntersuchungen Entsorgung (Transport, Behandlung) Klärschlamm aus städt. Kläranl. Deponiegebühren Fremdleistungen Bauhof Transportkosten Entsorgung Grundstücksentwässerungsanlagen Behandlungskosten Grundstücksentwässerungsanlagen Verbandsbeitrag Erftverband Zwischensumme gerundet A bschreibungen auf Immaterielle Verm.-Gegenstände Anlagevermögen u. Sachanlagen gerundet Sonstige betriebliche Aufwendungen Miete Fotokopiergeräte, Büromaschinen Kraftfahrzeugkosten Dienst-, Slcherheits- und Schutzkleidung, Vorsorgeuntersuchungen Aus- und Fortbildung Fortschreibung Kanalkataster Abwasserabgabe Versicherungen Kosten Betriebssausschuss Bürobedarf, Literatur Fernm.geb. Warneinrichtg. Kläranlagen Reisekosten, Fahrtkosten Sachverständigen-, Gerichts- und Gutachterkosten Prüfungs-, Abschluß und Beratungskosten Programmkosten Buchhaltung und Verbrauchsabrechnung Erhebungsgebühr Wasserwerk Verwaltungskostenbeltrag Stadt Beitrag Kommunalargentur NRW Flächenerfassung Regenwassergebühr Sonstiges Periodenfremde Aufwendungen Digitales Dokumentenmanagementsystem Elnzelwertberichtlgung/Perlodenffemde Aufwendungen gerundet Zwlschensumme Zinsen u. ä. Aufwendungen Kreditzinsen Zwischensumme gerundet Aufw endungen vor Gewinn Jahresgew inn Sum m e Aufwendungen Stadtwerke Stadt Bad Münstereifel - Betriebszweig Abwasser Vermögensplan 2017 Teilfinanzplan mit Investitionsprogramm 2018 - 2020 Nr. B eze ich nun g 2016 2015 2017 2018 2019 2020 Ergebnis A n s a tz VE A n sa tz VE Ansatz Ansatz Ansatz € € € € € € € € E innahm en 1. A b s c h re ib u n g e n 2. Z u w e isu n g e n und Z u sch ü sse 2 .1 . Investitionspauschale Land 1.695.441 1 .6 9 9 .0 0 0 1.675.000 1.703.000 1.713.000 1.713.000 0 0 0 0 0 0 Abwassermaßnahmen 3. K a n a la n s c h lu s s b e iträ g e und 3. 1. Kanalanschlussbeiträge 20.528 2 0 0 .0 0 0 200.000 50.000 50.000 50.000 3. 2. Kostenersatz Kanalanschlüsse 38.996 3 0 0 .0 0 0 300.000 300.000 200.000 200.000 1.479.625 3 .9 6 1 .0 0 0 4.425.000 750.000 841.000 706.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -a n s c h lu s s k o s te n 4. K re d ita u fn a h m e 4. 1. Kreditaufnahme 4. 2. Kreditaufnahme Umschuldung 5. V e rre ch n u n g m it G e w in n vo rtra g 126.733 V o rja h re 6. V e rlu s ta b d e c k u n g S ta d t S um m e E in na hm en : 0 3.361.323 0 6 .1 6 0 .0 0 0 | 0 0 6.600.000 180.000 0 0 0 3.409.000 2.804.000 2.669.000 Stadtwerke Stadt Bad Münstereifel - Betriebszweig Abwasser Vermögensplan 2017 Teilfinanzplan mit Investitionsprogramm 2018 - 2020 Nr. Bezeichnung , 2018 2019 2020 Ergebnis A nsatz 2016 VE Ansatz VE Ansatz Ansatz Ansatz € € € € € € € € 2015 2017 Einnahmen 1. Abschreibungen 2. Zuweisungen und Zuschüsse 2 .1 . Investitionspauschale Land 1.695.441 1 .6 9 9 .0 0 0 1.675.000 1.703.000 1.713.000 1.713.000 0 0 0 0 0 0 Abwassermaßnahm en 3. Kanalanschlussbeiträge und 3. 1. Kanalanschlussbeiträge 20.528 2 0 0 .0 0 0 200.000 50.000 50.000 50.000 3. 2. Kostenersatz Kanalanschlüsse 38.996 3 0 0 .0 0 0 300.000 300.000 200.000 200.000 1.479.625 3 .9 6 1 .0 0 0 4.425.000 750.000 841.000 706.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -anschlusskosten 4. Kreditaufnahme 4. 1. Kreditaufnahme 4. 2. Kreditaufnahme Umschuldung 5. Verrechnung m it Gewinnvortrag 126.733 Vorjahre 6. Verlustabdeckung Stadt Sum m e Einnahmen: 0 0 3.361.323 6 .1 6 0 .0 0 0 0 0 6.600.000 180.000 0 0 0 3.409.000 2.804.000 2.669.000 Bezeichnung Nr. 2014 Ergebnis € 2017 2C Ansatz € 2018 Ansatz € VE € Ansatz € 2019 Ansatz € 2019 Ansatz € Ausgaben 1. Investitionen 1. 1 Grundstücke 1. 1.1. G runderwerb Kanalisation 1. 2 Kläranlagen 1. 2.1 . Instandsetzung von Kläranlagen 1. 3. Verbindungssam m ler (VS), Stauraum ­ 1.000 1 0 .0 0 0 10.000 10.000 10.000 10.000 0 2 0 .0 0 0 20.000 20.000 20.000 20.000 1. 3. 1. RRB Kruchenbach 0 2 0 .0 0 0 20.000 0 0 0 1. 3. 2. VS/Pum pstation M ichelsberg, Hasenhecke 0 0 0 0 0 0 Planung 0 0 0 0 0 0 Herstellung 0 0 0 0 0 0 kanäle (SK), Regenüberlaufbecken (RÜB), Regenrückhaltebecken (RRB) 1. 3.3. 1. 3.4. 1. 3. 1. 3. Regenwasserbehandlungsanlagen (für Einleitstellen) Planung 0 1 0 .0 0 0 10.000 10.000 10.000 10.000 Herstellung 0 7 0 .0 0 0 70.000 0 0 0 Regenrückhaltebecken G ilsdorf Planung 0 0 0 0 0 0 Herstellung 0 2 0 .0 0 0 20.000 0 0 0 5. VS Kläranl. Nöthen-RÜB Eschw., Steinbruch 6. Regenwasserbehandlungsanlage Scheuren 0 1 .6 0 0 .0 0 0 1.600.000 0 0 0 0 4 0 .0 0 0 40.000 0 0 0 0 1. 3. 7. Regenw.-behandl. Kölner S tr./Auf den Steine 1. 3. 8. Regenw-behandl. Bendenweg/Erftbrücke 0 1 0 .0 0 0 10.000 0 0 0 8 .0 0 0 8.000 0 0 0 1. 3. 9. Regenw.-behandl. Bendenweg/Greven 0 1 2 .000 12.000 0 0 0 1 .3 . 10. Abwasserseitigung Bergstraße Übertrag 0 0 0 1.000 1 .8 2 0 .0 0 0 1.820.000| 0 150.000 0 0 190.000 40.000 40.000 Bezeichnung Nr. VE € 1 .8 2 0 .0 0 0 Übertrag 1. 4. Ortskanalisation 1 .4 . 1 Pauschale für kleinere Erweiterungsmaßn. 2017 2016 Ansatz Ansatz € 0 7 5 .0 0 0 1 .4 . 2. Mahlberg, An der Hasenhecke (1. BA) 3 6 0 .0 0 0 1 .4 . 3. Mahlberg, Römerstraße (2. BA) 0 1.820.000 2019 Ansatz € 2019 Ansatz € 190.000 40.000 40.000 75.000 75.000 75.000 75.000 0 0 0 0 100.000 0 0 0 0 490.000 0 0 0 4 0 .0 0 0 40.000 0 0 0 3 0 0 .0 0 0 300.000 75.000 0 0 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 Sanierungskonzept 10.000 10.000 10.000 10.000 Sanierung 8 0 .0 0 0 80.000 80.000 80.000 80.000 10.000 10.000 0 0 0 0 0 0 0 0 1 6 0.00 0 80.000 50.000 25.000 0 8 0 .0 0 0 80.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 100.000 100.000 25.000 25.000 0 1. 4. 4. Mahlberg, Engelsbergw., An der Hüh u.a. (3. BA) 1. 4. 5. Erweiterung Bad Münstereifel, Am Quecken 1. 4. 6. Houverath, Neubaugebiet Mühlenberg 1. 5. 2018 Ansatz € VE € 5 9 0 .0 0 0 Sanierungsmaßnahmen 1 .5 . 1. Instandsetzung Haupt- und Nebensammler 1. 5. 2. Bad Münstereifel, übrige Straßen Kanaluntersuchung 80.000 1. 5. 3. Iversheim, übrige Ortslage Kanaluntersuchung Sanierungskonzept Sanierung 1. 5. 4. Iversheim, Buschhöhlenweg 1. 5. 5. Rodert Kanaluntersuchung Sanierungskonzept Sanierung 1. 5. 6. Kirspenich Kanaluntersuchung 0 0 0 0 0 Sanierungskonzept 10.000 10.000 0 0 0 1 5 0.00 0 80.000 0 0 0 615.000 365.000 315.000 Sanierung______________________________ Übertrag 338.3801 3 .3 1 5 .0 0 0 1 5 9 0 .0 0 0 3.375.000| 80.000 Bezeichnung Nr. VE € ______ Übertrag 2017 2016 Ansatz 3 .3 1 5 .0 0 0 _€____ 5 9 0 .0 0 0 Ansatz € VE € 3.375.000 80.000 2018 Ansatz € 2019 Ansatz € 2019 Ansatz € 615.000 365.000 315.000 1. 5. 7. A rlo ff Kanaluntersuchung 0 0 0 0 0 Sanierungskonzept 10.000 10.000 0 0 0 15 0 .0 0 0 80.000 40.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 100.000 0 0 0 0 0 Sanierung 1 .5 . 8. Kalkar Kanaluntersuchung Sanierungskonzept Sanierung 1.5 . 9. Mahlberg, Michelsbergstr. Breite Str. 0 0 0 0 0 0 0 0 0 100.000 0 0 0 100.000 150.000 50.000 0 0 Kanaluntersuchung 0 0 0 0 0 Sanierungskonzept 0 0 0 0 0 100.000 100.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 100.000 200.000 100.000 50.000 50.000 0 0 100.000 0 0 0 0 60.000 0 0 Kanaluntersuchung Sanierungskonzept Sanierung 1 .5 . 10. Esch Kanaluntersuchung Sanierungskonzept Sanierung 1. 5.11. Hummerzheim Sanierung 1 .5 . 12. Odesheim Kanaluntersuchung Sanierungskonzept Sanierung 1. 5. 13. Soller 1 .5 . 14. Rupperath 1. 5. 15. W ald 1 5. 16. Fremdwasserbeseitigung Summe 100.000 1 5 0.00 0 0 0 0 0 0 50.000 50.000 50.000 50.000 9 1 5 .0 0 0 4 6 5 .0 0 0 4 1 5 .0 0 0 3.925.000| 5 9 0 .0 0 0 4 .2 6 5 .0 0 0 | 1 8 0 .0 0 0 Bezeichnung Nr. Übertrag 1. 6. Kanalanschlusskosten 1. 7. Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2014 Ergebnis € 2C 16 20 17 Ansatz € VE € Ansatz € 338.380 3 .9 2 5 .0 0 0 5 9 0 .0 0 0 46.999 3 0 0 .0 0 0 300.000 4.265.000 2019 Ansatz € 2018 Ansatz € VE € 180.000 2019 Ansatz € 915.000 465.000 415.000 300.000 200.000 200.000 1. 7.1. Betriebs- und G eschäftsausstattung 4.043 2 5 .0 0 0 25.000 25.000 25.000 25.000 1. 7.2. Anschaffung Firmenfahrzeug 0 2 5 .0 0 0 0 25.000 0 0 1. 7.3. Anschaffung Dokum entenmanagem entsyster 0 5 .0 0 0 5.000 0 0 0 4.043 5 5 .0 0 0 30.000 o 50.000 25.000 25.000 15.000 10.000 10.000 180.000 1.280.000 700.000 650.000 Summe 1. 8. Planungskosten Sum m e Investionen 2. Auflösung Ertragszuschüsse 3. Kredittilgung Kredittilgung lfd. Jahr 4. 0 1 5 .000 389.422 4 .2 9 5 .0 0 0 434.880 4 3 1 .0 0 0 430.000 427.000 425.000 425.000 15.000 5 9 0 .0 0 0 4.610.000 2.537.021 1 .3 8 0 .0 0 0 1.393.000 1.420.000 1.440.000 1.440.000 Summ e Kredittilgung 2.537.021 1 .3 8 0 .0 0 0 1.393.000 1.420.000 1.440.000 1.440.000 0 5 4 .0 0 0 Summe Ausgaben 3.361.323 6 .1 6 0 .0 0 0 Jahresverlust 167.000 5 9 0 .0 0 0 6 .6 0 0 .0 0 0 1 8 0 .0 0 0 282.000 239.000 154.000 3 .4 0 9 .0 0 0 2 .8 0 4 .0 0 0 2 .6 6 9 .0 0 0 W irtschaftsplan S ta d tw erk e Bad M ünstereifel - B etriebszw eig A b w a ss e r 2017 E rläuterungen zum W irtsch aftsp lan S ta d tw erk e Bad M ünstereifel - Betriebszw eig A b w asser - 2017 Allgemeine Vorbemerkungen Das Abwasserwerk und das W asserwerk sind seit dem 1.1.2000 zu den Stadtwerken Bad Münstereifel zusammengeschlossen. Die Stadt­ werke werden nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) NRW geführt. Gemäß § 14 EigVO ist für die Stadtwerke - Betriebszweig Abwasserwerk - ein W irtschaftsplan aufzustellen, der aus dem Erfolgsplan, dem . Vermögensplan und der Stellenübersicht besteht. Erfolgsplan Im Erfolgsplan sind alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des W irtschaftsjahres zu veranschlagen. Er ist mindestens wie die Gewinn- und Verlustrechnung zu gliedern (§ 1 5 EigVO). Der Erfolgsplan 2017 weist einen Verlust von 167.000 € aus. Erträge 1 .a ) Abwassergebühren (- 137.000 €) Nach den vorliegenden gesicherten Verbrauchsdaten 2015 haben die gebührenpflichtigen Schmutzwassermengen die kalkulierten W erte nicht erreicht. Es kann noch nicht verlässlich überblickt werden, ob sich 2016 das Einleitverhalten wieder dreht. Außerdem gibt es Anzei­ chen dafür, dass die Schmutzwassermengen aus industriellen und gewerblichen Betrieben merklich zurück gehen. Diese Effekte werden im Gebührenaufkommen ihre Spuren hinterlassen. Für das Jahr 2016 betragen die Schmutzwassergebühren 4,12 €/cbm und die Grundgebühr für das Niederschlagswasser 27,50 € je ange­ fangene 100 qm sowie die Leistungsgebühr für das Niederschlagswasser 0,40 €/qm. Der Verlust kann aus den in den vergangenen Jahren erwirtschafteten Gewinnen abgedeckt werden. Aus diesem Grunde brauchen jeden­ falls die beiden mit Abstand wichtigsten Gebührenarten Schmutz- und Niederschlagwassergebühren nicht angehoben werden. ErläuterungenAbwasser2017.doc Seite 1 E rläuterungenAbw asser2017.doc 1. b) Auflösung Ertraqszuschüsse (- 1.000 €) Die Ertragszuschüsse beinhalten die von den Anschlussnehmern gezahlten Kanalanschlussbeiträge gem. § 8 und Kanalanschlusskosten gefri. § 10 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW. Die passivierten Ertragszuschüsse werden, in Anlehnung an § 22 Abs. 3 EigVO bis 31.12.2002, mit jährlich 3% der Ursprungsbeträge erfolgswirksam aufgelöst. Die seit 01.01.2003 vereinnahmten Ertragszuschüsse wurden bis 31.12.2014 unter den sonstigen betrieblichen Erträgen aufgelöst und als Sonderposten ausgewiesen. Seit 2015 wird in Abstimmung mit dem W irtschaftsprüfungsinstitut die Auflösung der Ertragszuschüsse zu­ sam mengefasst. Der Umstand erklärt den deutlichen Anstieg gegenüber dem Ergebnis 2015. Nach dem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) vom 11.11.2003 - IV A6 - S. 2237 - 52/03 - sind die empfangenen Er­ tragszuschüsse ab 01.01.2003, analog zur Abschreibung der bezuschussten W irtschaftsgüter, mit 2% zeitanteilig aufzulösen. Im Vergleich zu 2016 werden niedrigere Ertragszuschüsse erwartet. Dieser Prozess wird sich in der Zukunft kontinuierlich fortsetzen, weil die neu vereinnahmten Ertragszuschüsse um einen Prozentpunkt geringer jährlich aufgelöst werden und in den kommenden Jahren dauer­ haft geringere Ertragszuschüsse erwirtschaftet werden, als am anderen Ende der Zeitskala Ertragszuschüsse aus der Auflösung herausfal­ len, weil sie auf 0,00 € aufgelöst sind. 1. c) Kostenanteil Straßenentwässerunq (+/- 0 €) Die durch die Straßenentwässerung verursachten Kosten dürfen nicht den Benutzern der öffentlichen Abwasseranlage (Kanalisation) auf­ gebürdet werden, sondern sind von der Allgemeinheit zu tragen. Zu diesem Zweck werden im ersten Schritt aus den Gesamtkosten nach sachgerechten Kriterien die Beseitigungskosten des Niederschlagswassers ermittelt. Dann werden die auf das Niederschlagswasser entfal­ lenden Kosten nach dem Verhältnis der abflusswirksamen Flächen zwischen den Anliegergrundstücken und den Straßen aufgeteilt. 1. d) Landeszuweisunq überdurchschnittlich hohe Abwasserqebühr (+/- 0 €) Seit 1993 erhalten die Gemeinden mit überdurchschnittlich hohen Abwassergebühren eine Landesförderung. Der Stadt Bad Münstereifel wurde über das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2013 letztmalig eine Abwassergebührenhilfe von 18.707 € gewährt. Aufgrund der vom Land für 2017 festgelegten Förderschwelle von 6,04 € (die Schmutz- und Niederschlagswassergebühr werden zu einer einheitlichen Gebühr nach cbm umgerechnet), kann die Stadt' Bad Münstereifel bei einer einheitlichen Gebühr von 5,89 €/cbm nicht mit einer Abwassergebüh­ renhilfe rechnen. - 2 - EriauterungenAbwasser2017.doc Sonstige betrieblichen Erträge (+/- 0 €) Da unter dieser Ertragsart ab 2015 nicht mehr die ab 2003 vereinnahmten Ertragszuschüsse, die als Sonderpositionen ausgewiesen w ur­ den, aufgelöst werden, beschränkt sich der Ansatz auf die verbliebenen Geschäftsvorfälle, wie z.B. die Blankette für Ausschreibungsunter­ lagen, Mahn- und Vollstreckungsgebühren. Zinsen und ähnliche Erträge (+/- 0 €) Unter diesem Ertragsposten werden Zinserträge aus dem Kassenbestand des Abwasserwerkes, sowie Stundungs- und Aussetzungszinsen auf Kanalanschlussbeiträge und -anschlusskosten, veranschlagt. W ie im Vorjahr werden sich die Zinserträge auf die Stundungs- und Aus­ setzungszinsen beschränken, weil mit keinem nennenswerten Kassenbestand zu rechnen sein wird und überdies die Habenzinsen äußerst gering sind. ErläuterungenAbwasser2017.doc A u fw e n d u n g e n 5. a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (+/- 0 €) Diese Aufwandsposition deckt den Bedarf an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen auf den Kläranlagen Buchholzbach, Wald und Houverath ab. Dafür wurden 2015 rd. 60.000 € aufgewendet. Der Geschäftsverlauf 2016 zeigt, dass der schon im Vorjahr angehobene Ansatz auch wei­ terhin gebraucht wird. 5. b) Aufwendungen für bezogene Leistungen (+ 26.000 €) Nach der Selbstüberwachungsverordnung (SüwVO) Abwasser sind Zustand und Funktion des Kanalnetzes weiterhin unter Beachtung be­ stim m ter Fristen ständig zu überprüfen. Die Sanierung wird aus Kostengründen schwerpunktmäßig auf die Schäden mit den Zustandsklas­ sen (ZK) 0 und 1 konzentriert. Dabei können die Schäden fast ausschließlich in geschlossener Bauweise beseitigt werden. Punktuelle Schäden werden vorrangig mit Robotern und P.artlinern repariert, erstrecken sich die Schäden über ganze Kanalhaltungen, werden In-Liner verwendet. Zwar wird bei den Sanierungen bevorzugt das Reparaturverfahren angewendet, doch ist das Einsatzspektrum vom Schadensbild der jewei­ ligen Kanäle abhängig und kann daher lokal variieren. So entfällt bei den in 2016 bereits abgewickelten und noch geplanten größeren Sa­ nierungsmaßnahmen in Arloff, Kirspenich und Iversheim rund die Hälfte der Kosten auf Reparaturen. Reparaturen gelten als Unterhal­ tungsm aßnahm en und sind im Erfolgsplan zu veranschlagen. Damit die zahlreichen Unterhaltungsmaßnahmen im Geschäftsjahr bewältigt werden können, bedarf es bei der Aufwandposition „Betriebs- und Unterhaltungsaufwand Kanalnetz'', wie bereits 2016, der veranschlagten Mittel von 200.000 €. Bei der Veranschlagung kann das Ergebnis 2015 (rd. 95.000 €) nicht zugrunde gelegt werden, weil wegen der perso­ nellen Umbrüche größere Sanierungen unterblieben sind. Die Sanierung korrespondiert mit der Aufwandsposition „Untersuchung und Auswertung Kanalisation“. Über diese Aufwandsposition werden SüwVO-Abwasser Befahrungen und Auswertungen, Gewährleistungsmaßnahmen, Fremdwasseruntersuchungen und Fehleinleitungen ab­ gewickelt. Der Ansatz ist wieder auf dem Niveau 2016 von 75.000 € zu veranschlagen, um den eingetretenen Befahr- und Sanierungsrück­ stand schrittweise aufzuholen. Neben den Stromtarifen werden die Aufwendungen vom Stromverbrauch beeinflusst. Dabei wirkt auf den Energieverbrauch auf den Kläran­ lagen und den Pumpstationen auch die W itterung ein, denn höhere Niederschläge steigern die Zulaufmengen auf den Anlagen und damit die Einsatzdauer der Pumpen. Aufgrund der neuesten Datenlage braucht der Ansatz nicht erhöht zu werden. Zum Abtransport des Abwassers aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen, sowie des Klärschlamms aus den städt. Kläranlagen, be­ dienen sich die Stadtwerke eines Entsorgungsunternehmens. -4 - ErlauterungenAbwasser2017.doc Der 1. und 2. Bauabschnitt zur Kanalisierung des Bereichs Michelsberg in Mahlberg sind abgeschlossen. Damit wird das auf den dort gele­ genen bebauten Grundstücken anfallende Schmutzwasser nicht mehr in die abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen eingeleitet. Gleich­ zeitig wird die Abfuhr eingestellt. Dadurch wird sich insbesondere der Transportaufwand spürbar vermindern (- 27.000 €). W enn im W irt­ schaftsjahr mit dem 3. Bauabschnitt die Gesamtbaumaßnahme beendet ist, wird die Zahl der abzufahrenden G rundstücksentwässerungsan­ lagen weiter sinken. Der Erftverband betreibt die Kläranlagen Kirspenich und Nöthen mit den dazugehörigen Sonderbauwerken (z.B. Regenüberlaufbecken) im jeweiligen Einzugsgebiet. Die Kosten für den Betrieb dieser Anlagen werden vom Verband über den Jahresbeitrag auf die Stadt Bad Müns­ tereifel umgelegt (Verbandsbeitrag). Der Verbandsbeitrag ist zwischen 2011 und 2016 um rd. 180.000 € angestiegen. Vom Erftverband liegt noch keine Mitteilung über die 2017 zu erwartende Beitragshöhe vor. Vor dem Hintergrund der 2016 fertig gestellten verbandlichen Großprojekte im Stadtgebiet, nämlich dem Bau des RÜB mit Retensionsbodenfilter in Mahlberg und der Nachrüstung des bestehenden RÜB in Rodert, ebenfalls um einen Retensionsbodenfilter, mit einem Investitionsvolumen von inzwischen rd. 2,9 Mio. € (letzte bekannte Zahl), sind weitere nachhaltige Mehrbelastun­ gen vorprogrammiert, die im W irtschaftsjahr auf zusätzliche 50.000 € geschätzt werden. Damit belastet der Verbandsbeitrag immer stärker die Gebührenstabilität. 6. a) 6. b) Entgelte betrieblich und gewerblich Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge und zur Unterstützung (+/- 0 €) (+/- 0 €) Bei den tariflich Beschäftigten sind die Entgelte zum 01.03.2016 um 2,45 % gestiegen. Zum 01.02.2017 werden sie nochmals um 2,35 % angehoben. Im Fälle der Beamten ist die Besoldung zum 01.08.2016 um gestiegen; unklar ist noch die Entwicklung in 2017. Die betrieblichen Entgelte und Sozialabgaben sollten aber auf das Niveau des Vorjahres begrenzt werden können. 7. Abschreibungen (- 24.000 €) Durch die anhaltenden und beträchtlichen Investitionen der vergangenen Jahre in die Sanierung und Renovierung der öffentlichen Kanalisa­ tion ist das aktivierte Anlagevermögen stetig gewachsen. Dadurch wiederum steigen die jährlichen Abschreibungen. Allerdings wird zum 31.12.2016 der Herstellungswert der Kläranlage in Wald bis auf einen unbedeutenden Restbetrag abgeschrieben sein. Die jährlichen Abschreibungsrate von rd. 50.000 € belastet letztmalig das W irtschaftsjahr 2016. Darin liegt auch die Ursache, warum trotz weiterer Investitionen überraschend die Abschreibungen im W irtschaftjahr weniger werden. 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen (+ 8.000 €) -5 - ErläuterungenAbwasser2017.doc Der Ansatz für die sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist insgesamt leicht zu erhöhen. Die Entwicklung beruht vor allem auf Mehraufwendungen bei den Positionen “Kraftfahrzeugkosten”, “Versicherungen", “Verwaltungskostenbeitrag Stadt” , “Programmkosten Buchhaltung und Verbrauchsabrechnung”. W eitere Einzelheiten hierzu sind aus der “ Einzelaufstellung Aufwendungen” ersichtlich. 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (- 35.000 €) Die Stadtwerke sind ständig bestrebt, den Kreditbedarf des Vermögensplanes über zinsgünstige Kredite aus Förderprogrammen, so der NRW Bank und KfW Bank, abzudecken. Darüber hinaus bietet der Kapitalmarkt ungewöhnlich günstige Konditionen. Verstärkt werden die­ se vorteilhaften Rahmenbedingungen durch zinsmindernde Tilgungen auf bestehende Kredite. Aufgrund besonderer Marktbedingungen sind die Zinssätze kurzfristiger Kredite aktuell besser als die langfristiger Kredite. Dieser Umstand soll bei der W ahl der Kreditstruktur berücksichtigt werden. Allerdings ist der Kapitalbedarf durch die 2015 begonnene Kanalisierung des Bereichs Michelsberg in Mahlberg und die inzwischen intensi­ vierten Sanierungsmaßnahmen wieder angewachsen. Trotzdem wird mit Rücksicht auf die extrem günstigen Konditionen für Neukredite er­ wartet, dass der Zinsaufwand ein weiteres Mal nachhaltig sinkt. 22. Jahresverlust (- 113.000€) Der Erfolgsplan schließt mit einem Verlust von 167.000 € ab. Das Eigenkapital (Stammkapital) von 7.670.000 € des Abwasserwerkes wird mit 4 % verzinst. Diese Maßnahme beruht auf der Regelung des § 109 GO NRW i.V.m. § 10 Abs. 5 EigVO NRW. Die so ermittelten Eigenkapitalzinsen von 306.000 € werden als betriebswirtschaftliche Kosten gem. § 6 Abs. 2 S. 1 KAG NRW in der Gebührenkalkulation erfasst und über Mehrerlöse an Benutzungsgebühren erwirtschaftet. Die •Eigenkapitalzinsen sind vom erwirtschafteten Ergebnis zu tragen. -6 - EriauterungenAbwasser2017.doc V erm ö g e n s p lan Der Vermögensplan ist unter Beachtung der Gliederungsvorschriften der Bilanz in Kontoform aufgestellt und umfasst alle Posten, die bei der Erstellung des Jahresabschlusses voraussichtlich angesprochen werden. Der Vermögensplan wird um einen Teilfinanzplan mit einem Investitionsprogramm ergänzt, welcher die Jahre 2017 bis 2020 umfasst. Einnahm en 1. Abschreibungen (-24.000 €) Die Abschreibungen, die im Erfolgsplan einen Aufwandsposten darstellen, sind Einnahmen im Vermögensplan, welche der Kredittilgung dienen. Soweit die Abschreibungen für die Kredittilgung nicht beansprucht werden, reduzieren sie den Kreditbedarf. 2. . Investitionspauschale Land Abwassermaßnahmen (+/- 0 €) Seit 2002 erhalten die Gemeinden keine Abwasserinvestitionspauschale vom Land NRW mehr. 3.1. Kanalanschlussbeiträge (+ /-0 €) Bei der geplanten Kanalbaumaßnahme in Mahlberg im Bereich Michelsberg handelt es sich um die Erweiterung der öffentlichen Kanalisati­ on. Dafür sind die dortigen Anliegergrundstücke zum Kanalanschlussbeitrag gem. § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW i.V.m. §§ 1 ff. der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-E) zu veranlagen. Dabei wird erwartet, dass der 3. und letzte Bauabschnitt in Mahlberg mit den Straßen Römerstraße (Reststrecke), An der Hüh tlw., Engels­ bergweg, Reckerscheider Straße und Am Lindchen auch im W irtschaftsjahr ausgeführt werden kann. Deshalb können die Beitragseinnah­ men in 2017 schon vollständig veranschlagt werden. Darüber hinaus werden Beitragseinnahmen aus der Erschließung des Neubaugebietes Bebauungsplan Nr. 54 „Kirspenich, Hardtburg“ er­ wartet werden können. Daneben werden der Beitragserhebung voraussichtlich einzelne Grundstücke entlang bereits kanalisierter Straßen unterzogen werden kön­ nen, die erfahrungsgemäß im Laufe eines W irtschaftsjahres durch baurechtliche Entscheidungen beitragspflichtig werden. Vor diesem Hintergrund sollten die Beitragseinnahmen wieder den Ansatz 2016 erreichen. Trotzdem werden die noch bis 2007 erzielten hohen Beltragseinnahmen nicht mehr erreicht. -7- ErläuterungenAbwasser2017.doc 3.2 Kanalanschlusskosten (+/-0 €) Gemäß § 10 KAG NRW i.V.m. § 15 BGS-E ist den Stadtwerken nicht nur der Aufwand für die (erstmalige) Herstellung der Kanalgrund­ stücksanschlussleitungen sondern auch der für die Erneuerung, Veränderung, Beseitigung und Unterhaltung zu ersetzen. Zwar ist die Zahl der neu hergestellten Grundstücksanschlussleitungen geringer geworden, doch werden im Rahmen der anstehenden Kanalsanierungen weitaus mehr Grundstücksanschlussleitungen als früher erneuert oder saniert. Diese Entwicklung ist aus der Ausgabeposition Kanalan­ schlusskosten ablesbar. Deshalb wird der hohe Ansatz des Vorjahres übernommen. 4.1. 4.2. Kreditaufnahme - ohne Umschuldung Verrechnung mit Gewinnvortrag Vorjahre (+464.000 €) (+/- 0 €) Der Umfang der Kreditaufnahme wird von den Investitionen und der Kredittilgung einerseits sowie den verfügbaren Einnahmen andererseits bestimmt. Die Investitionstätigkeit 2017 wird aufgrund des umfangreichen Bauprogramms, aus dem betraglich die Baumaßnahmen Kanali­ sierung im Bereich Michelsberg in Mahlberg (Rest 2. Bauabschnitt und 3. Bauabschnitt komplett), der Verbindungssammler Kläranlage Nöthen-RÜB Eschweiler, Steinbruch, die Sanierung der Ortskanalisation in verschiedenen Orten, hervorstechen, gegenüber den beiden Vorjahren kräftig zuiegen. Aus diesem Grunde wird der Ansatz für den Kreditbedarf als Differenz zwischen dem Ausgaben und den Eigen­ mitteln (nominal) steigen. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass bei manchen Baumaßnahmen im Vorfeld noch Abstimmungsprozesse mit anderen Behörden durch­ laufen werden, bevor mit der Ausführung begonnen werden kann oder einzelne Maßnahmen noch einem Prüfungsverfahren unterzogen sind (oder werden), ob deren Herstellung wasserwirtschaftlich unabdingbar ist oder nicht. Je nach dem Ergebnis der Abstimmungen und Prüfungen können sich der Investitionsumfang und damit der Kreditbedarf erheblich verringern. ErläuterungenAbwasser2017.doc Ausgaben Im Vermögensplan sind, wie im Erfolgsplan, alle Ausgaben für die im W irtschaftsjahr erhaltenen Lieferungen und Leistungen zu veranschla­ gen. Das Gebot der periodengerechten Veranschlagung bedeutet, Zahlungen für Lieferungen und Leistungen des Vorjahres auch auf das Vorjahr zu buchen, selbst wenn die Rechnungslegung und die Zahlung im aktuellen Jahr erfolgt. Diese Fälle werden im Rahmen des Jah­ resabschlusses abgewickelt. W enn die im Vermögensplan für investive Maßnahmen bereitgestellten Finanzmittel bis zum 31.12. des W irtschaftsjahres nicht ausge­ schöpft waren, werden die noch verfügbaren Mittel in das nächste Jahr übertragen, soweit die Mittel zur Ausfinanzierung der begonnenen Maßnahmen erforderlich sind. Die vom Vorjahr übertragenen Beträge sind neben dem jeweiligen neuen Ansatz separat ausgewiesen. 1.1.1. Grunderwerb Kanalisation (10.000 €) Über diesen Ansatz wird nicht nur der Erwerb von Grundstücken, sondern auch der von Rechten zur Verlegung der öffentlichen Kanalisation über Fremdgrundstücke (Grunddienstbarkeit, beschränkt-persönliche Dienstbarkeit) finanziert. Durch Inanspruchnahme von Fremd­ grundstücken kann mitunter die Kanaltrasse optimiert werden. 1.2.1. Instandsetzung von Kläranlagen (20.000 €) Aus dem Ansatz werden unvorhersehbare Instandsetzungsarbeiten auf den Kläranlagen finanziert. 1.3.1. Regenrückhaltebecken (RRB) Kruchenbach (20.000 €) Neben dem Einzugsgebiet mit den hohen Zulaufmengen mündet auch das Oberflächenwasser der Ortschaft Bergrath in den Kruchenbach. Oberhalb der Ortslage Eicherscheid wird der Kruchenbach in eine Verrohrung gefasst. Insbesondere in der Bitburger Straße ist diese Ver­ rohrung DN 500 rechnerisch hydraulisch überlastet. Deshalb sind bereits 2010 aus Verkehrssicherungsgründen druckwasserdichte Schachtabdeckungen eingebaut worden. Allerdings ist seit dem extremen Niederschlagsereignis im September 2007, das damals die Über­ schwemmungen in Gilsdorf verursachte, in Eicherscheid keine hydraulische Überlastung der fraglichen Verrohrung festzustellen. Inzwischen wurde die Kruchenbachverrohrung mit der in diesem Bereich befindlichen stillgelegten W asserleitung DN 300 verbunden, wel­ che als Bypass dient. Die W asserleitung ist mit zwei Revisionsschächten ausgestattet. Abflusshemmnisse, wie Schieber, sind ausgebaut. Eine Kamerabefahrung belegt die von der UWB geforderte Durchgängigkeit der Bypassleitung. Die Bypassleitung hat sich in der Praxis seither auch bei Starkregenereignissen bewährt. Dies gilt auch für die Starkregenereignisse in 2016, obwohl der Krummesbach übersetzte, denn die Ursache dafür war das von Totholz und anderem Schwemmgut zugesetzte Einlaufbauwerk. ErläuterungenAbwasser2017.doc Zwar ist die UWB ist mit der Bypasslösung dem Grunde nach einverstanden, hat ihre Bedenken gegen die hydraulische Leistungsfähigkeit aber noch nicht endgültig aufgegeben. Es wird aktuell kein Anlass gesehen, erneut Finanzmittel in der bisherigen Größenordnung bereit zu stellen. Mit dem gebildeten Ansatz sollen im Bedarfsfälle geringfügige Maßnahme an der unmittelbaren Einleitstelle in die Erft, wie eine Stickung oder sonstige Optimierung, vorgenommen werdenn. 1.3.2. Verbindunqssam m ler (VS)ZRRB Michelsberq (0 €) 1.3.3. 1.3.4. 1.3.6. 1.3.7. 1.3.8. 1.3.9. Reqenwasserbehandlunqsanlaqen Reqenklärbecken Gilsdorf Reqenklärbecken Scheuren Reqenwasserbehandlunqsanlaqe Kölner Str./Auf den Steinen Reqenwasserbehandlunqsanlaqe Bendenweq/Erftbrücke nachIversheim Reqenwasserbehandlunqsanlaqe Bendenweg/oberhalb Fa. Greven (80.000 €) (20.000 €) (40.000 €) (10.000 €) (8.000 €) (12.000 €) Von den 70 Einleitstellen (ES) im Stadtgebiet wurden von den Wasserbehörden 20 als bedenklich angesehen. Diese Maßnahmen sind im Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2014 - 2019 mit eingestellt, welches der Bezirksregierung (BZR) zur Genehmigung vorliegt wurde. Die Frist für die Beanstandung des ABK ist ergebnislos verstrichen. Daher wird das ABK als genehmigt betrachtet. Vor allem im Bereich des Gewerbe- und Industriegebiets Bad Münstereifel/Iversheim mit dem Bendenweg, der Kölner Straße/Auf den Stei­ nen sowie den Ortslagen Gilsdorf und Scheuren werden wasserbehördlich Maßnahmen verlangt. Nach dem ABK soll an den drei ES in die Erft (Kölner Straße/Auf den Steinen, Bendenweg) das auf den öffentlichen Straßenflächen anfal­ lende Niederschlagswasser dezentral behandelt werden, indem die Straßenabläufe alle mit Filtereinsätzen ausgestattet werden. Die danach im Gewerbegebiet noch im kleineren Maßstab verbleibenden stark verschmutzen Niederschlagswassermengen können auf den vorhande­ nen Mischwasserkanal umgeklemmt werden. Dadurch könnten hohe Investitionen für Rückhaltebecken mit nachfolgender Aufbereitung vermieden werden. Die Investitionen für die Filtereinsätze betragen nur einen Bruchteil dessen. In Scheuren bleibt es bei dem naturbelasse­ nen Erdbecken. Die Stadtwerke lehnen in Gilsdorf die Rückhaltung des Niederschlagswassers mit Retentionsbodenfilter ab, weil das anfallende Nieder­ schlagswasser lediglich als schwach belastet einzustufen ist. Sollte dennoch eine Behandlungsbedürftigkeit bestehen, weil in der W asser­ schutzzone II eingeleitet wird und die dafür geltende Schutzverordnung ohne Rücksicht auf den Verschmutzungsgrad und die Einleitungs­ menge pauschal eine Vorbehandlung vorsieht, werden die Stadtwerke eine Ausnahme davon bei der UWB beantragen. Danach ist z.Zt. un­ gewiss, ob das Bauvorhaben überhaupt ausgeführt wird. Vorsorglich werden aber 20.000 € veranschlagt, um bei Handlungsbedarf die Stra­ ßenabläufe mit Filtereinssätzen zu versehen. - 10 - ErläuterungenAbwasser2017.doc Neben dem ABK ist der Blick auf das von der Bezirksregierung aufgestellte Maßnahmeprogramm zur Umsetzung der europäischen W as­ serrahmenrichtlinie mit dem Ziel einer guten Gewässerqualität zu richten. Das Maßnahmeprogramm ist das Ergebnis der von den W asser­ behörden vorgenommenen Gewässeruntersuchungen. Die Stadt hat dazu Stellung genommen und darin die durchgängig geforderten Rückhaltebecken mit nachfolgender Aufbereitung als wasserrechtlich unverhältnismäßig oder gar überflüssig bewertet. Stattdessen wurde vorgeschlagen, die im ABK festgelegten Maßnahmen auszuführen. Die Bezirksregierung hält aber am Maßnahmeprogramm in seiner ur­ sprünglichen Fassung fest. Da die Realisierung der auferlegten Maßnahmen den Gemeinden beträchtliche finanzielle Mittel abverlangt, hat inzwischen im Land eine breitere Diskussion über den Mehrwert von Maßnahmen eingesetzt, in die auch die kommunalen Spitzenverbände eingebunden sind. Daher wird davon ausgegangen, dass in der Angelegenheit noch Bewegung hineinkommt. 1.3.5. VS Kläranlage Nöthen-RÜB Eschw., Steinbruch (1.600.000 €) Zwischen dem Erftverband und der Stadt Bad Münstereifel ist umstritten, wer für den Bau des zur Stilllegung der Kläranlage Nöthen erfor­ derlichen VS durch das Eschweiler Tal bis an die städt. Kanalisation hinter dem RÜB Steinbruch zuständig ist. Der im 2. Halbjahr 2015 begonnene Versuch, die strittigen Fragen auszuklammern, um den Weg zur Verlegung des VS Eschweiler Tal zu eröffnen, sind gescheitert, weil der Erftverband über die von der Stadt zugestandene Planung und Verlegung auch die Betriebsführung ver­ langte. Dieser Forderung hat die Stadt abgewiesen, zumal die Untersuchungen der jährlichen Betriebskosten ergaben, dass der Betrieb durch den Erftverband gegenüber dem Betrieb durch die Stadt beträchtliche jährliche Mehrkosten verursacht. W ährend der Erftverband auf die Investitionen einen kalkulatorischen Zinssatz von 4 % erhebt, berechnet die Stadt als Zinsaufwand nur die deutlich darunter liegenden tatsächlichen Kapitalmarktzinsen. Nach dem weiteren vergeblichen Anlauf, ist auf Vorschlag des Erftverbandes das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Na­ tur- und Verbraucherschutz NRW um Vermittlung gebeten worden. Das Ministerium sieht die gesetzliche Zuständigkeit für die Verlegung und den Betrieb des VS Eschweiler Tal bei der Stadt, weil an den VS einige bebaute Grundstücke mit dem Schmutzwasser angeschlossen werden sollen. Der zur Kläranlage Pesch weiterführenden VS soll in der Verantwortung des Erftverbandes stehen. Deshalb sind ausreichende Mittel zu veranschlagen, um die Baumaßnahme ausführen zu können, die überdies rechtlich als vordringlich bezeichnet wird. 1.4.1. Pauschale für kleinere Erweiterunqsmaßnahmen vom Ministerium wasser­ (75.000 €) Im Rahmen von Maßnahmen anderer Versorgungsträger kann es notwendig werden oder sich anbieten, Kanalprojekte vorzuziehen, um Kostenvorteile aus der gemeinsamen Bauabwicklung abzuschöpfen. Solche Maßnahmen sind aber im Vorhinein kaum abzugreifen. Aus diesem Grunde ist es sinnvoll, für kleinere unvorhersehbare Maßnahmen eine Pauschale bereitzustellen. -11 - ErläuterungenAbwasser2017.doc 1.4.2. 1.4.3. 1.4.4. (0 €) ( 100.000 €) (490.000 €) Mahlberg. An der Hasenhecke (1. BA) Mahlberq. Römerstraße (2. BA) Mahlberg, Enqelsberqweq. An der Hüh u.a. (3. BA) Im März 2014 ist die Grundsatzentscheidung getroffen worden, dass das im Bereich Michelsberg mit den Straßen An der Hasenhecke, Rö-, merstraße (L 113), Reckerscheider Straße (K 50), Engelsbergweg, An der Hüh (zwischen Engelsbergweg und K 50) und Am Lindchen an­ fallende Niederschlagswasser auf den Anliegergrundstücken weiterhin versickert und verrieselt oder unmittelbar in Gewässer eingeleitet werden soll. Die Verlegung des Regenwasserkanals wird auf die Bereiche beschränkt, wo die Voraussetzungen für eine gemeinwohlverträg­ liche Beseitigung vor Ort auf den Grundstücken nicht gegeben sind. Die zur Kanalisierung der Anliegerstraßen im Bereich Michelsberg erforderlichen Baumaßnahmen werden räumlich und zeitlich in drei Bau­ abschnitte (BA) gegliedert. Der 1. Bauabschnitt wurde Ende 2015 abgeschlossen. Aus dem 2. BA wurden 2016 alle geplanten Kanäle auf der südwestlichen Seite der Römerstraße verlegt. Dazu gehört auch der Kanal durch Privatflächen und unter der L 113 her in den nördlichen Parallelweg der Landstraße. Dadurch ist die ursprünglich geplanten Pumpstation überflüssig geworden. Die kurze Reststrecke des 2. BA und der komplette 3. BA, welcher den Engelsbergweg von L 113 bis Kreuzung An der Hüh, An der Hüh zwischen Engelsbergweg und Reckerscheider Straße, Reckerscheider Straße und Am Lindchen, umfasst, werden noch 2016 ausgeschrie­ ben und in Auftrag gegeben. Der Baubeginn ist 2017 vorgesehen. Dafür ist im Vermögensplan 2016 eine Verpflichtungsermächtigung von 590.000 € veranschlagt worden, wovon 100.000 € für den 2. BA verwendet werden. Am Ende des W irtschaftsjahres wird dann der gesamte Bereich Michelsberg kanalisiert sein. 1.4.5. Erweiterung Bad Münstereifel. Am Quecken (60.000 €) Mit der geplanten Baumaßnahme wird das Ziel verfolgt, dass auf den bebauten Grundstücken Schleidtalstraße 2, Am Quecken 5 und 6-10 (ehemals Hotel Brezing) anfallende Schmutzwasser zukünftig über die öffentliche Kanalisation zu beseitigen. Für den Anschluss an das üb­ rige Kanalnetz in der Kölner Straße wird die Erft im Bereich des Brückenbauwerks zu queren sein. Aufgrund der beengten räumlichen Ver­ hältnisse sind die bisher in Erwägung gezogenen Kanaltrassen mit dem Risiko behaftet, in die Brückenfundamente einzugreifen und hohe Kosten zu verursachen. Aus diesem Grunde wurde die Baumaßnahme nochmals verschoben, um eine Alternativtrasse zu suchen. Sollte die Suche ergebnislos ver­ laufen, wird ergänzend geprüft, ob nicht sogar aus Gründen der wirtschaftlichen Verhältnismäßigkeit die Stadt dauerhaft von der Abwasser­ beseitigungspflicht-freigestellt werden kann und die Maßnahme aufgegeben werden kann. - 12 - ErläuterungenAbwasser2017.doc 1.4.6 Houverath, Neubaugebiet Mühlenberq (300.000 €) Die Bautätigkeit im Neubaugebiet hat sich auf die Grundstücke entlang der Straße Zur Sahrtalslcht konzentriert, in der alle Erschließungs­ anlagen (Baustraße, W asserleitung und Kanal) schon hergestellt sind. Das verschiedentlich bekundete Interesse an der Erschließung weiterer Grundstück hat sich 2016 noch zu keinem konkreten Bauwillen ver­ dichtet. Daher brauchte der Ansatz nicht ausgeschöpft werden. Um aber im W irtschaftsjahr kurzfristig auf Nachfrage reagieren zu können, soll der Ansatz aus dem vergangenen Jahr erneut veranschlagt werden. 1.5. Sanierunqsmaßnahmen (Allgemeine Vorbemerkungen 1.5.2, 1.5.3, 1.5.5. -1.5.13) Die aus der Zustandsbewertung 2008 stammenden Schäden werden über mehrere Jahre abgearbeitet. Der Schwerpunkt der Sanierung (Erneuerung oder Renovierung) liegt aufgrund der höheren Gefahr von Abwasserexfiltrationen in den Untergrund auf den Zustandsklassen (ZK) 0 und 1. Diese sind nach den Vorgaben der Bezirksregierung vorrangig und zeitnah zu sanieren. Im Zuge der Sanierung der ZK 0 und ZK 1 werden, aus Gründen der W irtschaftlichkeit, gleichzeitig die Schäden der ZK 2 und ZK 3 behoben, um die ohnehin vor Ort befindlichen Fachunternehmen optimal auszulasten und die ansonsten mittelfristig erneute Einrichtung der Baustelle zu umgehen. Dieses Verfahren wird bei allen Sanierungsmaßnahmen praktiziert. Die Bezirksregierung hat in ihrem Prüfbericht zum vorgelegten Jahresbericht nach SüwVO der Stadt festgestellt, dass einige Sanierungszie­ le zeitlich verfehlt werden und die Verzögerungen durch erhöhte Anstrengungen zu kompensieren sind. Die Stadt hat noch in 2015 in Arloff, Kirspenich und Iversheim ein umfangreiches Sanierungsprogramm geschnürt, begonnen und in 2016 fortgesetzt. Die Abwicklung wird sich bis in das laufende W irtschaftsjahr hinein erstrecken. Aus diesem Grunde werden in 2016 veranschlage Mittel übertragen. Die Sanierungs­ tätigkeitw ird auch 2017 keine Ruhepause vertragen und deshalb erneute Mittel zu veranschlagen sein. Die Renovierungen oder Erneuerungen einzelner Kanalabschnitte in den verschiedenen Orten und Straßen über den Zeitvertrag sind als investive Maßnahmen zu bewerten. Dafür sind im Vermögensplan Mittel zu veranschlagen. W elche Straßen in den jeweiligen Ortschaften sa­ niert werden sollen, wird im Einzelfall beraten und festgelegt. 1.5.1. Instandsetzung Haupt- und Nebensammler (100.000 €) Im Laufe eines W irtschaftsjahres kann es zu nicht vorhersehbaren und unaufschiebbaren Maßnahmen am bestehenden Kanalsystem kommen. Diese räumlich und betraglich begrenzten Maßnahmen werden über dieses Sammelkonto finanziert. -1 3 - ErläuterungenAbwasser2017.doc 1.5.2. Bad Münstereifel, übrige Straßen (100.000 €, VE 80.000 €) Im W irtschaftsjahr 2016 sollen weitere Sanierungsmaßnahmen innerhalb und außerhalb des Mauerrings durchgeführt werden. 1.5.3. 1.5.5. 1.5.6. 1.5.7. 1.5.8. 1.5.9. 1.5.10. 1.5.11. 1.5.12. 1.5.13. Iversheim, übrige Ortslaqe Rodert Kirspenich A rloff Kalkar Mahlberg, Michelsbergstraße, Breite Straße Esch Hummerzheim Odesheim Soller (80.000 €) (100.000 €) (90.000 €, Übertrag 75.000 €) (90.000 €, Übertrag 75.000 €) (100.000 €) ( 100.000 €) (150.000 €) (100.000 €) (200.000 €, VE 100.000 €) (100.000 €) Siehe allgemeine Vorbemerkungen unter 1.5. 1.5.4. Iversheim. Buschhöhlenweq (80.000 €) Die Kanalisation im Buschhöhlenweg zeigt zahlreiche und umfängliche Schäden. Aufgrund des Sehadensbildes scheidet eine Renovierung weitgehend aus. Daher wird eine Erneuerung überwiegend in offener Bauweise erforderlich sein. Die bereits in der Vergangenheit geplante Maßnahme soll nun parallel zu den anderen Sanierungsmaßnahmen in der Ortschaft 2017 umgesetzt werden. 1. 6 . Kanalanschlusskosten (300.000 €) Der Ansatz dient der Herstellung von Kanalgrundstücksanschlussleitungen. Diese werden entweder im Rahmen geplanter Ortskanäle oder auf Einzelanträge hin verlegt. Darüber hinaus sind über den Ansatz auch die Ausgaben für die Erneuerung und Renovierung von Kanalgrundstücksanschlussleitungen zu finanzieren. Mit den zahlreichen Sanierungsmaßnahmen steigt parallel erheblich die Zahl der Sanierungen. Daher wird erneut ein hoher An­ satz dafür veranschlagt. 1.7.1. Betriebs- und Geschäftsausstattunq (25.000 €) Der Ansatz dient der Beschaffung von W irtschaftsgütern zur Betriebs- und Geschäftsausstattung. ErlaulerungenAbwasser2017.doc 1.7.2. Anschaffung Firmenfahrzeuq 1.7.3. Anschaffung Dokumentmanaqementsystem (0 € ) (5.000 €) Für die Stadt soll ein digitales Dokumentmanagementsystem (DMS) angeschafft werden, welches auch von den Stadtwerken verwendet werden soll. Daher sind von den Stadtwerken anteilige Kosten zu übernehmen. 1.8. Planunqskosten (15.000 €) Verstreut über das bestehende Kanalnetz können unvorhergesehene Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen anfallen, z.B. im Rahmen von Straßenbauarbeiten, denen zunächst keine konkreten Haushaltsmittel gegenüber stehen. Der Ansatz dient dazu, solche Eventualitäten abfangen zu können. 2. Auflösung empfangener Ertraqszuschüsse (- 1.000 €) Die vereinnahmten Kanalanschlussbeiträge und Kanalanschlusskosten werden im Erfolgsplan aufwandsmindernd mit 3 % (bis 31.12.2002) bzw. mit 2 %, zeitanteilig (pro rata tem poris)'analog zur Abschreibung der bezuschussten W irtschaftsgüter aufgelöst. Die Finanzierung er­ folgt über den Vermögensplan. 3. Kredittilgung (+ 13.000 €) Die Veranschlagung berücksichtigt die weitere Kreditaufnahme in 2017. Die Kredittilgung wird aus den erwarteten Abschreibungserlösen bedient. 4. Jahresverlust (+ 113.000€) Der im Erfolgsplan ausgewiesene Jahresverlust (siehe Erläuterung Aufwendungen Nr. 22) wird bilanziell über den Vermögensplan abgewi­ ckelt. Dort erhöht er die Ausgaben. - 15- Anlagennachweis 2017 Anlagengruppe Anfangsstd. 01.01.2017 € Anschaffungs- und Herstellungswerte Zugang Abgang Um­ buchungen € € € Abschreibungen Endstand bisher lfd. Jahr Abgänge Zuschreibung kumuliert 31.12.2017 € 01.01.2017 € € € € 31.12.2017 € Restbuchwerte Stand 31.12.2017 Immaterielle Vermögensgegenstände Konzessionen und ähnliche Rechte ähnliche Rechte Software Baukostenzuschuss Summe 120.466,82 4.758,10 15.380,32 1.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 121.466,82 4.758,10 15.380,32 8.180,18 5.205,60 5.877,32 0,00 1.186,00 308,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8.180,18 6.391,60 6.185,32 113.286,64 -1.633,50 9.195,00 140.605,24 1.000,00 0,00 0,00 141.605,24 19.263,10 1.494,00 0,00 0,00 20.757,10 120.848,14 161.892,44 0,00 0,00 0,00 161.892,44 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 161.892,44 6.855.563,09 0,00 0,00 0,00 6.855.563,09 5.363.595,09 201.067,00 0,00 0,00 5.564.662,09 1.290.901,00 4.152.612,69 66.016.236,64 3.157.886,51 73.326.735,84 0,00 1.388.560,36 56.999,43 1.445.559,79 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.152.612,69 67.404.797,00 3.214.885,94 74.772.295,63 1.685.552,69 31.966.366,66 819.552,37 34.471.471,72 83.094,00 1.324.615,16 63.803,43 1.471.512,59 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.768.646,69 33.290.981,82 883.355,80 35.942.984,31 2.383.966,00 34.113.815,18 2.331.530,14 38.829.311,32 324.827,69 5.261,64 0,00 0,00 330.089,33 330.089,33 0,00 0,00 0,00 330.089,33 0,00 Sachanlagen Grundstücke Abwasserreinigungsanlagen Abwassersammlungsanlagen Regenüberlaufbauwerke Sammler in der Ortslage Grundstücksanschlüsse Summe Abwassersammlungsanlagen Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Summe Sachanlagen 127.502,79 0,00 43.634.00 0,00 83.868,79 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 83.868,79 80.796.521,85 1.450.821,43 43.634.00 0,00 82.203.709,28 40.165.156,14 1.672.579,59 0,00 0,00 41.837.735,73 40.365.973,55 Gesamtsumme 80.937.127,09 1.451.821,43 43.634,00 0,00 82.345.314,52 40.184.419,24 1.674.073,59 0,00 0,00 41.858.492,83 40.486.821,69 Abwasserwerk Schuldenübersicht bis 31.12.2017 Schulden des Eiqenbetriebes Stadtwerke, Betriebsbereich Abwasser Art der Schuld Stand 01.01.2017 Aufnahme 2017 Zinsen 2017 Tilgung 2017 Stand 31.12.2017 Kreissparkasse Euskirchen 1.225.623,62 811.878,21 1.195.665,68 310.621,96 31.281,40 17.426,17 30.348,66 47.550,15 1.165.317,02 263.071,81 125.984,95 33.132,65 73.942,06 86.408,25 114.892,27 211.725,96 46.277,02 149.552,98 123.162,94 104.010,13 104.994,66 31.955,66 37.481,70 53.826,85 21.685,99 37.652,99 118.219,84 27.929,27 136.941,93 59.948,01 157.487,06 13.008,15 91.299,80 79.421,50 52.745,82 370.684,59 493.386,57 63.000,00 30.960,00 174.400,00 192.000,00 12.800,00 152.000,00 54.400,00 44.800,00 122.800,00 107.600,00 665.780,00 276.340,00 1.006.575,00 1.210.000,00 5.264,20 1.466,44 2.402,24 3.102,23 4.124,84 7.601,28 1.661,38 5.369,24 4.001,42 5.526,82 5.374,41 1.620,15 1.658,92 2.382,42 959,81 1.337,85 4.939,75 1.167,02 4.865,78 2.765,08 5.595,79 462,20 3.244,05 2.821,96 1.713,63 9.612,64 12.794,54 2.601,01 1.324,40 5.791,17 6.375,60 425,04 5.047,35 1.806,42 1.789,48 4.905,10 4.297,95 26.139,03 10.249,86 38.480,75 3.025,00 10.956,98 3.013,56 5.479,00 6.646,80 8.838,20 16.289,76 3.561,66 11.504,06 9.123,50 10.402,74 10.499,90 3.195,58 3.409,30 4.894,08 1.972,56 3.013,56 10.281,06 2.428,64 10.956,98 4.996,34 12.600,28 1.041,00 7.304,32 6.355,36 3.908,32 26.477,76 35.243,34 3.600,00 1.720,00 8.720,00 9.600,00 640,00 7.600,00 2.720,00 2.240,00 6.140,00 5.380,00 57.896,00 13.480,00 78.948,00 0,00 115.027,97 30.119,09 68.463,06 79.761,45 106.054,07 195.436,20 42.715,36 138.048,92 114.039,44 93.607,39 94.494,76 28.760,08 34.072,40 48.932,77 19.713,43 34.639,43 107.938,78 25.500,63 125.984,95 54.951,67 144.886,78 11.967,15 83.995,48 73.066,14 48.837,50 344.206,83 458.143,23 59.400,00 29.240,00 165.680,00 182.400,00 12.160,00 144.400,00 51.680,00 42.560,00 116.660,00 102.220,00 607.884,00 262.860,00 927.627,00 1.210.000,00 8.577.502,24 264.801,82 510.977,45 8.066.524,79 ' Frankfurt 306.775,13 84.363,16 153.387,56 186.110,24 247.465,27 456.072,36 99.701,92 322.113,89 255.453,69 301.662,21 293.992,83 89.476,08 102.258,38 137.026,22 55.219,52 84.363,16 287.857,33 68.001,82 306.775,13 139.889,46 352.791,40 29.143,64 204.516,75 177.929,57 109.416,46 741.373,23 986.793,33 90.000,00 43.000,00 218.000,00 240.000,00 16.000,00 190.000,00 68.000,00 56.000,00 153.500,00 134.500,00 1.100.000,00 337.000,00 1.500.000,00 1.210.000,00 Abwasserwerk Schuldenübersicht bis 31.12.2017 Schulden des Eiqenbetriebes Stadtwerke. Betriebsbereich Abwasser Art der Stand Schuld_______ 01.01.2017 Investitionsbank NRW Düsseldorf 8.577.502,24 133.191,54 342.565,56 56.242,11 110.439,05 327.277,93 338.475,23 171.282,78 102.258,38 94.998,03 478.569,20 206.561,92 214.691,46 158.500,48 1.625.908,18 284.278,29 145.718,19 103.792,25 71.580,86 71.580,86 323.647,76 255.134,64 288.368,62 150.319,81 ■ 325.181,64 19.429,09 102.769,67 171.794,07 133.958,47 214.231,30 674.905,28 136.514,93 88.500,00 88.500,00 35.500,00 25.750,00 25.750,00 26.500,00 76.800,00 76.800,00 233.800,00 101.000,00 35.700,00 35.700,00 53.215,20 139.624,13 24.342,63 33.131,74 109.058,54 112.791,02 57.060,18 37.462,36 34.767,84 167.470,64 115.674,64 120.227,20 84.465,46 768.549,49 142.846,78 81.602,27 58.123,55 40.085,22 24.051,18 175.516,24 142.875,47 173.021,22 90.191,81 168.849,05 11.657,49 61.661,87 103.076,47 64.913,56 113.711,23 404.943,08 55.832,92 54.870,00 33.664,00 19.468,00 15.965,00 12.576,00 16.430,00 49.152,00 35.968,00 154.308,00 64.640,00 22.848,00 22.848,00 12.851.039,72 Aufnahme 2017 Zinsen 2017 Tilgung 2017 264.801,82 510.977,45 8.066.524,79 4.443,13 10.536,19 1.876,44 3.681,30 10.910,97 11.284,21 5.711,13 3.410,32 3.170,01 11.962,18 8.262,48 8.587,66 6.033,24 54.896,38 10.203,34 5.828,72 4.151,70 2.863,24 1.717,94 12.536,88 10.205,38 11.534,74 6.012,80 11.256,60 777,16 4.110,78 6.871,76 4.327,58 8.569,26 26.996,22 3.722,22 3.540,00 2.104,00 1.256,00 1.030,00 786,00 1.060,00 3.072,00 2.248,00 9.352,00 4.040,00 1.428,00 1.428,00 48.772,07 129.087,94 22.466,19 29.450,44 98.147,57 101.506,81 51.349,05 34.052,04 31.597,83 155.508,46 107.412,16 111.639,54 78.432,22 713.653,11 132.643,44 75.773,55 53.971,85 37.221,98 22.333,24 162.979,36 132.670,09 161.486,48 84.179,01 157.592,45 10.880,33 57.551,09 96.204,71 60.585,98 105.141,97 377.946,86 52.110,70 51.330,00 31.560,00 18.212,00 14.935,00 11.790,00 15.370,00 46.080,00 33.720,00 144.956,00 60.600,00 21.420,00 21.420,00 818.773,41 12.032.266,31 1.862,53 ' 5.624,38 220,24 1.162,92 2.957,67 3.058,89 1.547,47 763,86 708,92 2.970,51 2.051,78 2.132,53 1.501,20 13.632,14 2.533,75 1.447,42 1.030,97 711,01 426,61 3.113,22 2.534,26 1.378,12 694,02 1.344,88 92,85 • 524,43 461,14 499,51 903,71 3.225,37 444,71 134,97 695,90 47,89 39,27 30,95 40,42 1.620,87 1.009,07 3.723,26 1.813,46 640,99 640,99 336.800,88 Stand 31.12.2017 Abwasserwerk Schuldenübersicht bis 31.12.2017 Schulden des Eiqenbetriebes Stadtwerke, Betriebsbereich Abwasser Art der Schuld Stand 01.01.2017 Investitionsbank NRW Düsseldorf 12.851.039,72 466.814,60 178.952,16 24.000,00 382.000,00 214.400,00 53.600,00 95.500,00 72.800,00 37.600,00 99.600,00 134.800,00 81.600,00 102.000,00 118.800,00 27.200,00 122.400,00 149.200,00 18.200,00 24.900,00 20.400,00 3.800,00 19.200,00 29.700,00 34.300,00 30.600,00 1.500.000,00 Aufnahme 2017 Zinsen 2017 Tilgung 2017 Stand 31.12.2017 336.800,88 818.773,41 12.032.266,31 193.104,74 136.964,90 15.840,00 259.760,00 141.504,00 37.520,00 66.850,00 52.416,00 27.072,00 71.712,00 93.234,00 58.752,00 73.440,00 90.288,00 20.672,00 93.024,00 113.392,00 13.468,00 18.924,00 15.504,00 2.888,00 14.976,00 23.166,00 27.440,00 25.092,00 1.014.702,00 6.758,67 2.674,92 444,60 4.095,04 3.414,32 1.072,54 1.910,96 982,07 507,22 1.343,60 2.339,61 1.477,37 1.122,51 1.425,60 326,40 1.239,30 1.510,65 265,72 298,80 114,75 14,25 170,01 262,99 298,07 334,61 40.202,05 16.100,58 11.422,26 960,00 15.280,00 8.576,00 2.144,00 3.820,00 2.912,00 1.504,00 3.984,00 5.938,00 3.264,00 4.080,00 4.752,00 1.088,00 4.896,00 5.968,00 728,00 996,00 816,00 152,00 768,00 1.188,00 1.372,00 1.224,00 88.236,00 177.004,16 125.542,64 14.880,00 244.480,00 132.928,00 35.376,00 63.030,00 49.504,00 25.568,00 67.728,00 87.296,00 55.488,00 69.360,00 85.536,00 19.584,00 88.128,00 107.424,00 12.740,00 17.928,00 14.688,00 2.736,00 14.208,00 21.978,00 26.068,00 23.868,00 926.466,00 128.722,93 1.079.249,56 1.333.803,18 780.903,97 398.211,66 7.014,74 55.516,83 76.995,01 42.813,17 16.279,20 75.942,36 71.897,11 98.889,39 49.745,07 16.335,80 52.780,57 1.007.352,45 1.234.913,79 731.158,90 381.875,86 435.504,44 449.151,28 42.508,87 385.483,07 13.286,05 19.638,37 1.449,36 11.007,64 7.364,61 7.311,63 8.250,60 45.800,04 428.139,83 441.839,65 34.258,27 339.683,03 Helaba 1.124.842,14 2.045.167,52 2.556.459,41 1.533.875,64 550.000,00 WL Bank 500.000,00 500.000,00 97.000,00 687.000,00 Kreditaufnahme 2017 Gesamt: 20.586.284,32 25.000,00 680.407,88 1.392.478,86 19.193.805,46 Stadtwerke Bad Münstereifel - Betriebszweig Abwasser S teilenü bersich t 2017 Entgelt TVöD Tariflich Beschäftigte -Verwaltungsbereich in 2017 in 2016 tatsächlich besetzte Stellen 30.06.2016 14 11 9 3 0,375 0,6 1,6 1 3,575 0,375 0,6 1,6 1 3,575 0,375 0,6 1,6 0 2,575 10 9 7 0,5 0,5 4 5 0,5 1 4 5,5 0,5 1 4 5,5 8,575 9,075 8,075 Stellenanzahl Verwaltung - technischer Bereich Zahl der Stellen Stellenanzahl techn.Bereich Stellenanzahl gesamt Beamte Nachrichtliche Vormerkung der beim Betriebszweig Abwasser beschäftigten Beamten (Diese sind im Stellenplan der Stadt zu führen) Verwaltungsbereich Beamte insgesamt A 10 g. D. LBesO 1 1 1 1 0 0 Stadtwerke Bad Münstereifel - Betriebszweig Abwasser Ergebnisplan 2015-2020 Nr. Bezeichnung Jahresabachluss Ansätze Ansätze Ansätze Ansätze Ansätze 2015 2016 2017 2018 2019 2020 € € € € € € Erträge 1. a) b) c) d) 3. 4. 11. 22. Umsatzerlöse Abwassergebühren Auflösung Ertragszuschüsse Kostenanteil Straßenentwässerung Landeszuweisung überdurchschnittlich hohe Abwassergebühr Zwischensumme: andere aktivierte Eigenleistungen sonstige betriebliche Erträge sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Jahresfehlbetrag 4.717.913 354.538 726.195 4.837.000 430.000 730.000 4.700.000 430.000 730.000 4.700.000 427.000 750.000 4.800.000 425.000 750.000 4.900.000 425.000 750.000 0 5.798.646 0 145.196 15.059 0 0 5.997.000 0 5.000 8.000 54.000 0 5.860.000 0 5.000 8.000 167.000 0 5.877.000 0 5.000 5.000 282.000 0 5.975.000 0 5.000 5.000 239.000 0 6.075.000 0 5.000 5.000 154.000 Summe Erträge 5.958.901 6.064.000 6.040.000 6.169.000 6.224.000 6.239.000 59.876 2.198.884 2.258.760 65.000 2.431.000 2.496.000 65.000 2.457.000 2.522.000 65.000 2.488.000 2.553.000 65.000 2.488.000 2.553.000 65.000 2.488.000 2.553.000 426.000 426.000 443.000 443.000 443.000 117.310 536.834 1.695.441 311.782 723.351 0 432.733 124.000 550.000 1.699.000 279.000 735.000 0 306.000 124.000 550.000 1.675.000 287.000 700.000 0 306.000 136.000 579.000 1.710.000 291.000 730.000 0 306.000 136.000 579.000 1.750.000 291.000 745.000 0 306.000 136.000 579.000 1.750.000 291.000 760.000 0 306.000 5.958.901 6.065.000 6.040.000 6.169.000 6.224.000 6.239.000 Aufwendungen 5. 6. 7. 8. 13. 18. 22. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen Zwischensumme Personalaufwand a) Entgelte betrieblich und gewerblich b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge und für Unterstützung Zwischensumme Abschreibungen sonstige betriebliche Aufwendungen Zinsen u. ä. Aufwendungen außerordentliche Aufwendungen Jahresgewinn Summe Aufwendungen 419.524 Stadtwerke Stadt Bad Münstereifel - Betriebszweig Abw asser Verm ögensplan 2017 Finanzplan 2014-2020 Nr. Bezeichnung 2015 Ergebnis € 2016 Ansatz € 2017 Ansatz € 2018 Ansatz € 2019 Ansatz € 2020 Ansatz € Einnahmen 1. 2. 3. 4. 5. 6. Abschreibungen Zuweisungen und Zuschüsse Kanalanschlußbeiträge und -anschlußkosten Kreditaufnahme Verrechnung mit Gewinnvortrag Vorjahre Verlustabdeckung Stadt Summe Einnahmen: 1.695.441 0 59.524 1.699.000 0 500.000 1.675.000 0 500.000 1.703.000 0 350.000 1.713.000 0 250.000 1.713.000 0 250.000 1.479.625 126.733 3.961.000 0 4.425.000 0 750.000 0 841.000 0 706.000 0 0 3.361.323 0 6.160.000 0 6.600.000 0 3.334.000 0 2.804.000 0 2.669.000 1.000 0 0 10.000 20.000 1.790.000 10.000 20.000 1.790.000 10.000 20.000 160.000 10.000 20.000 10.000 10.000 20.000 10.000 337.380 0 46.999 4.043 0 389.422 434.880 2.537.021 0 3.361.323 775.000 1.330.000 300.000 55.000 15.000 4.295.000 431.000 1.380.000 54.000 6.160.000 705.000 1.440.000 300.000 30.000 15.000 4.310.000 430.000 1.393.000 167.000 6.300.000 75.000 575.000 300.000 50.000 15.000 1.205.000 427.000 1.420.000 282.000 3.334.000 75.000 350.000 200.000 25.000 10.000 700.000 425.000 1.440.000 239.000 2.804.000 0 300.000 200.000 25.000 10.000 575.000 425.000 1.440.000 154.000 2.594.000 Ausgaben 1. 1. 1 1. 2 1. 3. 1. 4. 1. 5. 1. 6. 1. 7. 1. 8. 2. 3. 4. Investitionen Grundstücke Kläranlagen Verbindungssammler (VS), Stauraum­ kanäle (SK), Regenüberlaufbecken (RÜB), Regenrückhaltebecken (RRB) Ortskanalisation Sanierungsmaßnahmen Kanalanschlusskosten Betriebs- u. Geschäftsausstattung Planungskosten Summe Investionen Auflösung Ertragszuschüsse Kredittilgung Jahresverlust Summe Ausgaben S ta d tw e rk e Bad M ü n stereife l -B etrie b szw eig A b w a sse rW irts c h a fts p la n 2017 EN TW IC K LU N G DER G EB Ü HR EN A U SG LE IC H SR Ü C K LA G E Stand am 01.01.2012 282.479 € 2012 Zuführung Entnahme 0€ 0€ Stand am 31.12.2012 282.479 € 2013 Zuführung Entnahme 0€ 0€ Stand am 31.12.2013 282.479 € 2014 Zuführung Entnahme 0€ 13.820 € Stand am 31.12.2014 268.659 € 2015 Zuführung Entnahme 0€ 0€ Stand am 31.12.2015 268.659 € 2016 Zuführung Entnahme 0€ 0€ Stand am 31.12.2016 268.659 € 2017 Zuführung Entnahme 0€ 0€ Stand am 31.12.2017 268.659 € WIPL Abwasser 2017.xls Stadtwerke Bad Münstereifel - Betriebszweig Abwasser - GewinnA/erlustvortrag Bezeichnung ig Jahresabschluss € is 95 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 406.095,24 143.387,42 569.194,43 142.980,66 452.160,67 -137.194,55 -664.890,58 -726.700,19 333.919,90 271.569,68 466.465,56 222.173,32 128.189,61 -256.101,04 -241.676,95 -393.274,28 -415.548,52 301.864,00 178.595,00 282.135,59 225.916,00 126.733,00 öffentliche Kanalisation Jahresabschluss Stand 31.12. € € 185.912,93 253.034,08 211.135,89 185.912,93 438.947,01 650.082,90 Entsorgung Grundstücksentw.anlagen Jahresabschluss € -7.316,95 -29.100,45 -40.531,32 Stand 31.12. € -7.316,95 -36.417,40 -76.948,72 Stand 31.12. € 268.659,00 412.046,42 981.240,85 1.124.221,51 1.576.382,18 1.439.187,63 774.297,05 47.596,86 381.516,76 653.086,44 1.119.552,00 1.341.725,32 1.469.914,93 1.213.813,89 972.136,94 578.862,66 163.314,14 465.178,14 643.773,14 925.908,73 1.151.824,73 1.278.557,73