Daten
Kommune
Jülich
Größe
401 kB
Datum
18.07.2013
Erstellt
26.06.13, 17:04
Aktualisiert
26.06.13, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zur Vorlagen-Nr.: 266 / 2013
1. A B R U N D U N G S S A T Z U N G
der Stadt Jülich über die Grenzen für den
im Zusammenhang bebauten
Ortsteil Welldorf
Aufgrund des § 34, Absatz 4, Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 und des § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NW) vom 17.10.1994 in der zur Zeit
gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung am
folgende Satzung
beschlossen:
§1
In dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil Welldorf wird im östlich des Ortskerns gelegenen
Bereich ein im Außenbereich liegendes Grundstück einbezogen.
Die genaue Begrenzung des einbezogenen Grundstücks ist in dem zur Satzung gehörenden
Lageplan eingezeichnet ( Anlage 1 ).
Es handelt sich hierbei um einen 625 qm großen Teilbereich des Grundstückes Gemarkung
Welldorf, Flur 15, Flurstück 65.
§2
Gemäß § 34, Abs. 4, Satz 3 Baugesetzbuch ( BauGB ) in Verbindung mit § 9 Abs. 1 BauGB wird
folgendes festgesetzt:
-
Es sind nur Einzelwohnhäuser in eingeschossiger Bauweise zulässig.
-
Die Grundfläche für bauliche Anlagen darf insgesamt 250 qm nicht überschreiten.
-
Die vorgeschriebene Dachform ist das Satteldach.
-
Geländeänderungen entlang der Grundstücksgrenze sind nicht zulässig. Ausnahmen sind
bei gegenseitigem Einverständnis möglich.
-
Bei Garagen und baulichen Nebenanlagen sind Flach- oder Pultdächer zulässig.
-
Hauseingänge und Garagenzufahrten sind in Pflaster, Rasenpflaster oder Schotterrasen zu
befestigen. Standflächen oberirdischer Stellplätze sind mit Rasenpflaster oder
Schotterrasen zu befestigen.
-
Als ökologischer Ausgleich für den mit der Satzung verbundenen Eingriff in Natur und
Landschaft wird festgesetzt, dass aufgrund der beigefügten Eingriffs-/Ausgleichsberechnung eine Fläche von 209 qm auf dem Grundstück Gemarkung Barmen, Flur 10,
Parzelle 412 (Ausgleichsflächenpool der Stadt Jülich) auszugleichen ist.
§3
Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Anlage 1
zur 1. Abrundungssatzung des mit
Satzung festgelegten, im Zusammenhang
bebauten Ortsteils Welldorf
M 1 : 2.000
Kreuzplatz
Bahngasse
Abrundungsbereich
Legende
Grenze des im Zusammenhang
Eingriffs- / Ausgleichsberechnung
1. Abrundungssatzung Welldorf
Flur 15, Flurstück 65
A. Ausgangszustand des Untersuchungsraumes
Code
Biotoptyp
Fläche
(lt. Biotoptypenwertliste)
(lt. Biotoptypenwertliste)
(m2 )
3.1
m²
625,00
625,00
Acker, intensiv
Grundwert
A
%
Korrek- Gesamtwert
turfaktor
Einzelflächenwert
(lt. Biotoptypenwertliste)
2
2
1
Gesamtflächenwert A
1.250,00
1.250,00
B. Zustand des Untersuchungsraums gemäß den Festsetzungen der Satzung
Code
Biotoptyp
(lt Biotoptypenwertliste)
(lt. Biotoptypenwertliste)
1.1
1.3
4.3
C. Gesamtbilanz
versiegelte Fläche
Rasengittersteine, Rasenfugenpflaster
Zier- und Nutzgarten, strukturarm
Fläche
Grundwert
P
2
(m )
m²
250,00
125,00
250,00
625,00
%
Korrek- Gesamtwert
turfaktor
Einzelflächenwert
(lt. Biotoptypenwertliste)
0
1
2
1
0
1
1
2
1
Gesamtflächenwert B
( Gesamtflächenwert B : 625,00 - Gesamtflächenwert A : 1.250,00 )
Das Ergebnis zeigt, dass ein vollständiger Ausgleich innerhalb des Plangebietes nicht erzielt werden kann.
625 ökologische Punkte müssen außerhalb des Plangebietes ausgeglichen werden.
Auf der Grünlandfläche Gemarkung Barmen, Flur 10, Parzelle 412 mit der Wertigkeit von 4 öP/qm wird ein Auewald entwickelt, der eine Wertigkeit von
7 öP/qm hat. Aus der Berechnung 625 / ( 7 - 4 ) ergibt sich eine anzupflanzende Fläche von 209 qm.
0,00
125,00
500,00
625,00
-625,00
BEGRÜNDUNG
zur
1. Abrundungssatzung des mit
Satzung festgesetzten, im
Zusammenhang bebauten
Ortsteils Welldorf
STADT JÜLICH
PLANUNGSAMT
Inhalt:
1.
Ausgangssituation
1.1 Räumlicher Geltungsbereich
1.2 Geltende Planungen
2.
Ziel der Satzung
3.
Umweltbelange
3.1 Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe
3.2 Beseitigung von Niederschlagswasser
4.
Bodenordnende und sonstige Maßnahmen
1.
Ausgangssituation
1.1
Räumlicher Geltungsbereich
Der ca. 6250 qm große Abrundungsbereich der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 im
Ortsteil Welldorf umfasst die Parzelle 65, Flur 15 der Gemarkung Welldorf.
Der Abrundungsbereich wird im Norden durch die Straße " Bahngasse ", im Osten
und Süden durch landwirtschaftliche Nutzflächen und im Westen durch ein mit einem
Wohnhaus bebautes Grundstück begrenzt.
1.2
Geltende Planungen
Der geltende Flächennutzungsplan ( FNP ) der Stadt Jülich stellt den
Abrundungsbereich als " Fläche für die Landwirtschaft " dar.
2.
Ziel der Satzung
Das Ziel der Abrundungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB ist es, das ca. 625
qm große, im Außenbereich liegende und durch die bauliche Nutzung des
angrenzenden Bereiches entsprechend geprägte Flurstück 65 des Flures 15 in den im
Zusammenhang bebauten Ortsteil Welldorf einzubeziehen und die Errichtung von
baulichen Anlagen zu Wohnzwecken rechtlich abzusichern.
Ein Vorhaben ist dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen
Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die
Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse sollen gewahrt bleiben. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt
werden.
Städtebaulich gesehen ergibt der Abrundungsbereich durch seine spätere Bebauung im
Zusammenspiel mit den vorhandenen Baukörpern der angrenzenden und umliegenden
Grundstücke der Bahngasse eine Einheit. Das Ortsbild erfährt eine Aufwertung; das
Landschaftsbild wird nicht beeinträchtigt. Der Abrundungsbereich liegt nicht im
Landschaftsschutzgebiet, landschaftsprägende Bereiche werden nicht in Anspruch
genommen.
Für die Aufstellung der Abrundungssatzung wird wegen der Geringfügigkeit das
vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB gewählt. Dieses Verfahren kann
angewendet werden, weil durch die Abrundungssatzung die Grundzüge der Planung
nicht berührt werden.
3.
Umweltbelange
Nach § 34 Abs. 4 Satz 5 BauGB ist § 1a BauGB entsprechend anzuwenden. Mit Grund
und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden. Bodenversiegelungen
sind auf das notwendige Maß zu begrenzen.
Eingriffe in Natur und Landschaft sind bei Umsetzung der Satzung nicht zu vermeiden
und entsprechend auszugleichen. Von der Durchführung einer Umweltprüfung wird
gemäß § 13 Abs. 3 abgesehen.
3.1
Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe
Zur Bewertung des Eingriffs in Natur und Landschaft wurde auf der Grundlage der
Biotoptypenwertliste, entnommen aus der
" Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW ",
herausgegeben vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen, eine Eingriffs- / Ausgleichsberechnung durchgeführt. Das Ergebnis dieser
Berechnung ist als Festsetzung in die Satzung aufgenommen worden. Zur Umsetzung
der Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Abrundungsbereiches schließt die Stadt
Jülich einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Unteren Landschaftsbehörde des
Kreises Düren ab.
3.2
Beseitigung des Niederschlagswassers
Die Errichtung baulicher Anlagen im Abrundungsbereich bedarf der Baugenehmigung
gemäß § 63 BauO NW. Gemäß § 51a Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen
( LWG NW ) soll das anfallende Niederschlagswasser zur Versickerung gebracht oder
einer nahegelegenen Vorflut zugeführt werden, wenn nicht der technische oder
wirtschaftliche Aufwand unverhältnismäßig ist. Näheres wird im
Baugenehmigungsverfahren geregelt.
4.
Bodenordnende und sonstige Maßnahmen
Zur Realisierung der baulichen Maßnahme sind bodenordnende Maßnahmen im Sinne
des Baugesetzbuches nicht erforderlich. Die Durchführung der Maßnahme wird im
Baugenehmigungsverfahren von der Bauaufsichtsbehörde überwacht.