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Beschlussvorlage (Anlage 3 zur Beschlussvorlage RD 640-X)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
19 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
03.11.16, 14:47
Aktualisiert
03.11.16, 14:47
Beschlussvorlage (Anlage 3 zur Beschlussvorlage RD 640-X)

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Inhalt der Datei

Anlage 3 zur Beschlussvorlage RD 640-X \ 23. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.01.1982 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV. NRW. 2015, S.496), in der jeweils geltenden Fassung, der § 1, 2, 4, 6 bis 8, 10 und 12 des Kommunalabgabegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV. NRW. 1969, S. 712), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08.09.2015 (GV. NRW. 2015, S. 666), in der jeweils geltenden Fassung, in Verbindung mit der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) der Stadt Bad Münstereifel vom 23.12.1981 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 10.09.2007 hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am 22.11.2016 folgende 23. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.01.1982 beschlossen: Artikel 1 § 8 Absatz 6 erhält folgende Fassung: „Die Verbrauchsgebühr beträgt je cbm 1,48 EURO.“ Artikel 2 Diese Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft.