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Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Gewerbegebiet Iversheim" hier: Abwägungsbeschlüsse sowie Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
147 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
28.04.16, 15:35
Aktualisiert
17.05.16, 13:16
Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Gewerbegebiet Iversheim"
hier: Abwägungsbeschlüsse sowie Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Gewerbegebiet Iversheim"
hier: Abwägungsbeschlüsse sowie Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 27.04.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 61-26-20 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 457-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 10.05.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Gewerbegebiet Iversheim“ hier: Abwägungsbeschlüsse sowie Satzungsbeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 457-X 1. Sachverhalt: Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ hat in der Zeit vom 09.11.2015 bis einschließlich 11.12.2015 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Die in den frühzeitigen Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind zur Kenntnisnahme beigefügt. Die weiteren Unterlagen werden noch vorgelegt. Abschließend sind nun die erforderlichen Abwägungsbeschlüsse zu den im Verfahren gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zu fassen. Ebenso ist der Satzungsbeschluss zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten des Planverfahrens trägt der Antragsteller. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanverfahren handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: 1. Über die in den Verfahren gem. §3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. 2. Aufgrund der „“ 2 und 10 des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S 2515) in der z. Zt. gültigen Fassung i. V. mit dem § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z. Zt. gültigen Fassung wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ in der vorliegenden Form nebst Textteil und Begründung als Satzung beschlossen. 3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Rechtskraft der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ herbeizuführen.