Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
147 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
28.04.16, 15:35
Aktualisiert
17.05.16, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 27.04.2016
- Die Bürgermeisterin Az: 61-26-20 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 457-X
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Beratungsfolge
Termin
Rat
10.05.2016
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Gewerbegebiet Iversheim“
hier: Abwägungsbeschlüsse sowie Satzungsbeschluss
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Berichterstatter/in: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 457-X
1. Sachverhalt:
Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ hat in der
Zeit vom 09.11.2015 bis einschließlich 11.12.2015 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen.
Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB beteiligt.
Die in den frühzeitigen Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind zur Kenntnisnahme beigefügt.
Die weiteren Unterlagen werden noch vorgelegt.
Abschließend sind nun die erforderlichen Abwägungsbeschlüsse zu den im Verfahren gem. § 3
Abs. 1 und 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zu fassen.
Ebenso ist der Satzungsbeschluss zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten des Planverfahrens trägt der Antragsteller.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanverfahren handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen
abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
1. Über die in den Verfahren gem. §3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst.
2. Aufgrund der „“ 2 und 10 des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S 2515) in der z. Zt. gültigen Fassung i. V. mit dem § 7 Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen in der z. Zt. gültigen Fassung wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ in der vorliegenden Form nebst Textteil und Begründung als Satzung beschlossen.
3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Rechtskraft der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
6 „Industriegebiet Iversheim“ herbeizuführen.