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Beschlussvorlage (RD 457-X - Abwägung TÖB gem. § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
217 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
28.04.16, 15:35
Aktualisiert
28.04.16, 15:35

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Seite 2 Abwägung und Begründung, Beschlussentwürfe zu Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 04.11.2014 bis 05.12.2014 (15.04.2015) lfd. Nr. 1 1 Anregung durch: 2 Datum Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme 3 4 Bezirksregierung Köln Dezernat 33 04.11.2014 Gegen die Planung sind aus der Sicht der von mir wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Bedenken vorzubringen. Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung 5 Beschlussvorschlag: Kenntnisnahme Kein Beschluss erforderlich Kenntnisnahme Kein Beschluss erforderlich Der Stellungnahme wird gefolgt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Stellungnahme zu berücksichtigen. 6 Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen. 2 Regionalforstamt HocheifelZülpicher Börde 07.11.2014 Von den Planungen zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Stadt Bad Münstereifel "Industriegebiet Iversheim" werden forstbehördliche Belange nicht berührt. Insoweit können auch keine Angaben zum Umfang und zum Detailierungsgrad der Umweltprüfung gemacht werden. Umweltbezogene Informationen für das Plangebiet finden Sie unter anderem im Landschaftsinformationssystem NRW (LINFOS NRW) des Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW). 3 Bezirksregierung Düsseldorf 18.11.2014 Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Die Hinweise auf Einstellung der Arbeiten bei Auffinden von Kampfmitteln und Information der zuständigen Behörden sowie die Hinweise auf vorherige Sicherheitsdetektion bei Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wurden in den Textteil des Bebauungsplanes aufgenommen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbau-arbeiten etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. Seite 2 Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Seite 3 Abwägung und Begründung, Beschlussentwürfe zu Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 04.11.2014 bis 05.12.2014 (15.04.2015) lfd. Nr. 1 Anregung durch: 2 Datum 3 Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme 4 Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung 5 Beschlussvorschlag: zu 4a: Die angesprochene Ausdehnung der Umweltprüfung bis zu den Trinkwassergewinnungsanlagen und die Analyse des gesamten Grundwasserkörpers im Hinblick auf die Grundwassergleichenkarten etc. sind im Rahmen von hydrogeologischen Untersuchungen der Wassergewinnungsanlage durchzuführen und übersteigen bei weitem die möglichen Regelungen des Bauleitplanverfahrens. zu 4a: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Stellungnahme des Geologischen Dienstes mit Ausnahme der Ausdehnung der Untersuchungen zum Schutzgut Grundwasser bis zu den Trinkwassergewinnungsanlagen zu berücksichtigen und die vorgenannte Ausdehnung der Untersuchungen zum Schutzgut Grundwasser aus den in der Stellungnahme der Verwaltung benannten Gründen zurückzuweisen. 6 Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.brd.nrw.de/ ordnung gefahrenabwehr/kampfmittel-beseitigung/index.jsp 4 Geologischer Dienst NRW 20.11.2014 4a: Ich verweise auf meine bereits am 19. Juni 2008 verfasste Stellungnahme (GD-Az.: 3150/3033/2008) zu o. g. Planungsvorhaben und ergänze sie im folgende Hinweise: Aus Stellungnahme vom 19.06.2008: Stellungnahme zum Scoping aus hydrogeologischer Sicht: Der Planänderungsbereich befindet sich im Einzugsgebiet und im festgesetzten Wasserschutzgebiet der Wassergewinnungsanlage Bad Münstereifel-Arloff/Kalkarer Stollen, die Grundwasser für die öffentliche Trinkwasserversorgung fördert. Es handelt sich hier aus hydrogeologischer und aus wasserwirtschaftlicher Sicht um ein sehr sensibles Gebiet, da die karbonatischen Grundwasserleitergesteine verkarstet sind. Aufgrund von im Allgemeinen hohen Strömungsgeschwindigkeiten in diesen Gesteinen können eingetretene Verunreinigungen innerhalb kürzester Zeit zu den Fassungsanlagen gelangen. 1. Daher wird empfohlen, den Untersuchungsraum der Umweltprüfung für das Schutzgut Grundwasser bis zu den Fassungsanlagen der Trinkwassergewinnung auszudehnen. 2. Darzustellen sind die Grundwasserstandshöhen für niedrige, mittlere und hohe Grundwasserstände und die jeweiligen Grundwasserströmungsrichtungen (wenn möglich in Grundwassergleichenkarten). Des Weiteren ist die Grundwasserbeschaffenheit anhand repräsentativer Analysen zu dokumentieren. Der Einfluss des Vorhabens auf die Grundwasserneubildung ist abzuschätzen und zu bewerten. Die Wassergewinnungsanlage Bad Münstereifel-Arloff ist durch rechtskräftiges Wasserschutzgebiet geschützt. Das Plangebiet befindet sich in der Schutzzone III B des WSG. Ein Hinweis auf die rechtskräftige Wasserschutzsgebietsverordnung und die daraus zu berücksichtigenden Einschränkungen bei allen Maßnahmen im Plangebiet wurde in den Bebauungsplan aufgenommen. Einzelheiten müssen betriebs- und anlagenbedingt bedarfsorientiert in den nachgelagerten Genehmigungsverfahren geprüft und ggf. als Genehmigungsauflagen erteilt werden, welche bei der Bauausführung zu berücksichtigen sind. Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser werden sowohl für die baulichen Anlagen als auch für die Bauphase im Umweltbericht bewertet und in Form von Minderungsmaßnahmen ausgewiesen. Die Berücksichtigung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen gemäß Umweltbericht wurde im Textteil des Bebauungsplanes als Hinweis aufgenommen. Die Baugrundeigenschaften des Plangebietes wurden im Seite 3 Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Seite 4 Abwägung und Begründung, Beschlussentwürfe zu Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 04.11.2014 bis 05.12.2014 (15.04.2015) lfd. Nr. 1 Anregung durch: 2 Datum 3 Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme 4 3. Vorgesehene Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von nachteiligen Vorhabenauswirkungen sind zu beschreiben. Dies betrifft sowohl die Bauphase der Errichtung des Lager- und Logistikzentrums als auch deren Betrieb. Methodik zum Umweltbericht Im Hinblick zur Äußerung auf die Festlegung des erforderlichen Umfanges und Detaillierungsgrades der nach § 2 Abs. 4 BauGB zu erarbeitenden Umweltprüfung werden Anlagen als weiterführende Information zum Schutzgut Boden und Wasser beigelegt. Diese können je nach Darstellungsebene im B-Plan, im FNP oder im Landschaftspflegerischen Begleitplan umgesetzt werden (bodenbezogene Ausgleichsmöglichkeiten, Darstellung von Schutzstufen, Empfehlungen für das Monitoring). Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung 5 Baugrundgutachten des Ingenieurgeologischen Büros Beschlussvorschlag: 6 Bohné vom 21.07.2006 erfasst und bewertet. Weitere Berücksichtigung findet das Schutzgut Boden und das Schutzgut Wasser im landschaftspflegerischen Begleitplan sowie im Umweltbericht. Darin werden mehrere Maßnahmen (VM1 bis VM14) zur Vermeidung und Verringerung von nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter definiert. Diese sind bei allen Maßnahmen im Plangebiet zu berücksichtigen. Den Hinweisen des Geologischen Dienstes wurde somit mit Ausnahme der Ausdehnung des Untersuchungsraumes für Grundwasser bis zu den Wassergewinnungsanlagen gefolgt. Eine Ausdehnung der Untersuchung des Schutzgutes Grundwasser gemäß den Hinweisen des Geologischen Dienstes muss aus oben genannten Gründen zurückgewiesen werden. Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung im Hinblick auf das Schutzgut Boden Es empfiehlt sich, die Ist-Boden-Zustandsbeschreibung auf der Grundlage des Auskunftssystems BK 50 NRW (2. Aufl. 2004) durchzuführen. Weitere Informationen und Anregungen können den Anlagen entnommen werden wie ebenso als Arbeitshilfe zur Suche nach externen Ausgleichsflächen dienen. Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung im Hinblick auf das Schutzgut Wasser Die Bewertung des Wassers erfolgt über die Schnittstellen Boden / Geologie / Hydrogeologie. U. a. ist dabei die Grundwasserschutzfunktion der Deckschichten zu bewerten. Weitere Anregungen können aus der hydrogeologischen Stellungnahme entnommen werden. Seite 4 Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Seite 5 Abwägung und Begründung, Beschlussentwürfe zu Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 04.11.2014 bis 05.12.2014 (15.04.2015) lfd. Nr. 1 Anregung durch: 2 Datum Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung 5 Beschlussvorschlag: 4b: Stellungnahme aus ingenieurgeologischer Sicht (Ansprechpartner ist Herr Hanisch, Tel.: 02151 /897245) Das Plangebiet befindet sich am Rande der Talaue der 4b: Über die anstehenden Böden wurde bereits im Jahr 2006 ein Baugrundgutachten erstellt. Die Ergebnisse weisen die Baugrundeigenschaften sowie die Grundwasserflur- 4b: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Erft. Hier können sowohl schluffig-tonige Böden, als auch sandig-kiesige Sedimente angetroffen werden. Sie wer den unterlagert von Kalk- und Kalksandsteinen, Sand-, Schluff- und Tonsteinen des Unter- bis Mitteldevons. abstände aus. Festsetzungen im Rahmen der Bauleitungplanung sind daraus nicht abzuleiten. Die Ergebnisse Die boden- und felsmechanischen Eigenschaften der im Gründungsbereich anstehenden Schichten sind unterschiedlich und können zu Setzungsdifferenzen führen. Es wird empfohlen, den Baugrund, insbesondere im Hinblick auf seine Tragfähigkeit und sein Setzungsverhalten, zu untersuchen und zu bewerten. Es ist mit geringen Grundwasser-Flurabständen zu rechnen. des Bebauungsplanes im nachgelagerten Genehmigungsverfahren und bei den statischen Berechnungen zu berücksichtigen. 4c: Erbebengefährdung (Ansprechpartner ist Herr Dr. Lehmann, Tel.: 02151 / 897 258) Zum o. g. Vorgang wird auf die Bewertung der Erdbebengefährdung hingewiesen, die bei Planung und Bemessung üblicher Hochbauten gemäß den Technischen Baubestimmungen des Landes NRW mit DIN 4149:200504 "Bauten in deutschen Erdbebengebieten" zu berücksichtigen ist. zu 4c: Der Stellungnahme wird gefolgt. In den Textteil des Bebauungsplanes wurde ein entsprechender Hinweis auf die Erdbebenzone des Plangebietes aufgenommen. 3 4 6 der Baugrunduntersuchungen sind bei der Umsetzung zu 4c: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat den Hinweis zu berücksichtigen. Zur Planung und Bemessung spezieller Bauwerkstypen müssen die Hinweise zur Berücksichtigung der Erdbebengefährdung der jeweils gültigen Regelwerke beachtet werden. Hier wird oft auf die Einstufung nach DIN 4149:2005 zurückgegriffen. Das hier relevante Planungsgebiet ist folgender Erdbebenzone / geologischer Untergrundklasse zuzuordnen: • Stadt Bad Münstereifel, Gemarkung Iversheim: 1 / R Seite 5 Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Seite 6 Abwägung und Begründung, Beschlussentwürfe zu Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 04.11.2014 bis 05.12.2014 (15.04.2015) lfd. Nr. 1 Anregung durch: 2 Datum 3 Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme 4 Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung 5 Beschlussvorschlag: zu 5a: Der Überflutungsbereich wird gemäß den Hochwassergefahrenkarten der Bezirksregierung Köln als Überschwemmungsgebiet nachrichtlich übernommen und im Rahmen der Festsetzungen der Gebietsnutzungen berücksichtigt. Die vorhandenen Grünflächen zwischen der derzeitigen Werksstraße und der Erft sollen als Grünfläche beibehalten bleiben. Die im Vorentwurf dargestellten überbaubaren Grundstücksflächen wurden in der Planung dementsprechend zurückgenommen. Die tatsächliche Situation wurde durch topographische Vermessungen erfasst und dementsprechend in der Planung berücksichtigt. Die Durchfahrthöhe von ca. 3,0 m i. L. für Unterhaltungsfahrzeuge an der Erft ist nicht gefährdet, da die Transportbrücke in der Höhe auf die angrenzenden bestehenden Werksstraßen anzupassen ist und eine Durchfahrtshöhe von ca. 5,0 m im Bereich der Werksstraßen festgesetzt wurde. Damit liegt die lichte Höhe im Bereich der Erft deutlich höher als 3,0 m. zu 5a: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Stellungnahme zu berücksichtigen. 6 Bemerkung: DIN 4149:2005 wurde durch den Regelsetzer zurückgezogen und durch die Teile 1, 1/NA und 5 des Eurocode 8 (DIN EN 1998) ersetzt. Dieses Regelwerk ist jedoch noch nicht bauaufsichtlich eingeführt. Anwendungsteile, die nicht durch DIN 4149 abgedeckt werden, können jedoch als Stand der Technik angesehen und sollten entsprechend berücksichtigt werden. Dies betrifft insbesondere DIN EN 1998, Teil 2 "Brücken" und Teil 5 "Gründungen, Stützbauwerke und geotechnische Aspekte". Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke gemäß DIN 4149:2005 und der entsprechenden Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich hingewiesen. 5 Erftverband 25.11.2014 5a: Gegen die vorgesehene Planänderung bestehen nur dann keine Bedenken, wenn der bestehende Abflussund Überflutungsbereich nicht von den geplanten Maßnahmen berührt oder eingeschränkt wird. Der dargestellten Transportbücke kann unter der Voraussetzung zugestimmt werden, wenn die Durchfahrt mit Unterhaltungsfahrzeugen (∼ 3 m lichte Höhe) möglich ist. Seite 6 Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Seite 7 Abwägung und Begründung, Beschlussentwürfe zu Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 04.11.2014 bis 05.12.2014 (15.04.2015) lfd. Nr. 1 Anregung durch: 2 Datum 3 Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme 4 5b: Zusätzlich sollten zur Schadensvermeidung Hochwasserschutzmaßnahmen auch für das HQ extrem vorgesehen werden. Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung 5 zu 5b: Eine gesetzliche Verpflichtung zur Sicherung der Werksflächen für ein Extremhochwasser besteht nicht. Hochwasserschutzmaßnahmen für das HQ extrem sind im Interesse des Werkes und werden in einem separaten Beschlussvorschlag: 6 zu 5b: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. wasserwirtschaftlichen Verfahren nach § 99 LWG geplant und abgewickelt. 6 Gemeinde Nettersheim 21.11.2014 Gegen obiges Bauleitplanverfahren bestehen seitens der Gemeinde Nettersheim keine Bedenken. Es gilt als mit der Gemeinde abgestimmt. Kenntnisnahme Kein Beschluss erforderlich 7 Landesbetrieb Straßenbau NRW Regionalniederlassung Ville-Eifel 25.11.2014 10a: Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken. Durch die Umsetzung des Bebauungsplanes dürfen keine ablenkenden Faktoren für den fließenden Verkehr auf der B 51 eintreten. Entsprechende Vorkehrungen sind seitens der Stadt Bad Münstereifel zu treffen. zu 10a: Ein Hinweis auf die Materialbeschaffenheit der Fassaden zur Verhinderung von Blendwirkungen, wie z. B. Sonnenreflektionen oder Spiegelungen, welche den fließenden Verkehr auf der B51 ablenken könnten, wird in die gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes aufgenommen. zu 10a: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Stellungnahme zu berücksichtigen. 10b: Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz durch Verkehrslärm der B 51, auch künftig nicht. Dabei weise ich auch darauf hin, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bad Münstereifel. Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser bei Nässe) der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen I der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung. zu 10b: Für bestehende Straßen existieren außer den allgemein anerkannten Werten der Gesundheitsgefährdung keine Regularien, solange diese Verkehrswege nicht verändert werden. Dies ist durch die vorliegende Bauleitplanung nicht gegeben. zu 10b: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Zeichnerische und / oder textliche Festsetzungen können nur für den Geltungsbereich des Plangebietes getroffen werden. Da die Bundesstraße nicht im Geltungsbereich des Plangebietes liegt, sind Festsetzungen auf der Ebene des Bebauungsplanes nicht möglich. Seite 7 Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Seite 8 Abwägung und Begründung, Beschlussentwürfe zu Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 04.11.2014 bis 05.12.2014 (15.04.2015) lfd. Nr. 1 8 Anregung durch: 2 Datum Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW 01.12.2014 3 Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme 4 Zu dem Bebauungsplan werden aus bergbehördlicher Sicht keine Bedenken oder Anregungen vorgetragen. Zu den bergbaulichen Verhältnissen im Planbereich erhalten Sie folgende Hinweise: Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung 5 Beschlussvorschlag: Kenntnisnahme Kein Beschluss erforderlich zu 9a: Zu den von der Unteren Landschaftsbehörde angesprochenen Schutzgütern Landschaftsbild, Artenschutz, Eingriffskartierung und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag wurden entsprechende Fachgutachten erstellt. Die Ergebnisse in Form von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie landschaftspflegerische Ausgleichsmaßnahmen wurden im Umweltbericht eingearbeitet und in den Festsetzungen des Bebauungsplanes berücksichtigt. Eine Bebauung in den festgesetzten Grünflächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes bzw. in den derzeit vorhandenen Grünflächen entlang der Erft innerhalb des Plangebietes ist nicht beabsichtigt. Die im Vorentwurf dargestellte überbaubare Grundstücksfläche wird im Bebauungsplan entsprechend zurückgenommen. Zur Erfassung des örtlichen Bestandes wurden topographi- zu 9a: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Stellungnahme zu berücksichtigen. 6 Die Bebauungsplanfläche liegt über dem auf Eisenerz verliehenen Bergwerksfeld "Friedrich Wilhelm". Ein aktueller Rechtsnachfolger der letzten Feldeseigentümerin dieser Bergbauberechtigung existiert nicht mehr. Bergbau ist im Planbereich in den hier vorliegenden Unterlagen nicht dokumentiert. Mit bergbaulichen Einwirkungen ist danach nicht zu rechnen. 9 Kreis Euskirchen Abt. 60.13 Umwelt und Planung 02.12.2014 Seitens des Kreises Euskirchen bestehen gegen die Änderung des Bebauungsplanes die nachfolgend aufgeführten Bedenken. Ich bitte die Bedenken und Anregungen der Fachabteilungen bei der Festsetzung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen. 9a: Untere Landschaftsbehörde Gegen das Vorhaben bestehen aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde zunächst Bedenken, was das Schutzgut Landschaftsbild betrifft. In der Umweltprüfung ist eine Artenschutzprüfung sowie eine Struktur- und Nutzungskartierung durchzuführen. Es ist darzustellen, ob Bebauung in festgesetzten Grünflächen des rechtskräftigen B-Planes stattfindet und wie Vermeidungsmaßnahmen durchgeführt werden können, beispielsweise zur Erhaltung von Gehölzen oder Bauzeitenregelung. Da die Höhe der Bebauung mit 30 m die vorgesehene Höhe von 10 m weit übersteigt, ist eine Landschaftsbildbewertung durchzuführen. Von Iversheim und Bad Münstereifel (B 51) kommend soll jeweils eine Visualisierung vorgenommen werden, die die gesamten Greven- Seite 8 Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Seite 9 Abwägung und Begründung, Beschlussentwürfe zu Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 04.11.2014 bis 05.12.2014 (15.04.2015) lfd. Nr. 1 Anregung durch: 2 Datum 3 Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme 4 Anlagen mit einbezieht. Die Farbe des Hochregallagers soll sich an den bestehenden Gebäuden orientieren und so unauffällig wie möglich gestaltet werden. Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung 5 sche Vermessungen durchgeführt. Im Rahmen der Landschaftsbildbewertung wurden die Sichtachsen auf das geplante Hochregallager geprüft und durch Visualisierung einbezogen. Der Stellungnahme der Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag soll mit der ULB rechtzeitig abgestimmt werden. Unteren Landschaftsbehörde wird somit in allen Punkten gefolgt. 9b: Träger der Landschaftsplanung Der Planung wird nicht widersprochen. zu 9b: Kenntnisnahme zu 9b: Kein Beschluss erforderlich 9c: Untere Wasserbehörde Laut Kapitel 3 ist die äußere Erschließung vorhanden und ausreichend dimensioniert. Die anfallenden Schmutzwässer sind der Kanalisation zur Kläranlage zuzuleiten. zu 9c: Der Anschluss der Schmutzwässer an die öffentliche Kanalisation zur Kläranlage ist Planungsbestandteil und gemäß der Entwässerungsatzung der Stadt Bad Münstereifel dementsprechend mit der Planumsetzung auszuführen. zu 9c: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde zur Kenntnis zu nehmen. Für die unverschmutzten Oberflächenwässer soll die Möglichkeit einer Versickerung untersucht werden. Eine Einleitung in ein Gewässer bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß der §§ 8, 9 und 10 WHG, die bei der zuständigen Behörde zu beantragen ist. Behandlungsbedürftig verschmutzte Niederschlagswässer dürfen nur nach einer trennerlasskonformen Reinigung in ein Gewässer eingeleitet werden. Bau, Betrieb und wesentliche Änderungen einer Abwasserbehandlungsanlage bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung gemäß 58.2 LWG NRW. Die Möglichkeiten der Niederschlagswasserbeseitigung werden durch die vorhandene Trinkwasserschutzzone III B und die vorgesehene bauliche Nutzung der Flächen als Industrie- und Gewerbegebiete eingeschränkt. Letztendlich sind die entwässerungstechnischen Maßnahmen zur Niederschlagswasserbeseitigung mit den zuständigen Wasserbehörden im Rahmen eines wasserwirtschaftlichen Genehmigungsverfahrens abzustimmen und nach den Genehmigungsauflagen umzusetzen. Möglichkeiten zur gedrosselten Einleitung von Niederschlagswasser in die Erft sind durch entsprechende technische Maßnahmen gegeben, die im Einzelnen in vorgenannten wasserwirtschaftlichen Genehmigungsverfahren zu erarbeiten und zu dimensionieren sind. Für die derzeitig genutzten Werksflächen liegt bereits eine Einleitungserlaubnis nach WHG vor. Niederschlagswasserbehandlungsmaßnahmen wurden ebenso bereits nach §16 BImSchG genehmigt. Diese sind in den nachgelagerten Genehmigungsverfahren zu prüfen und ggf. bedarfsgerecht anzu- Das o. g. Plangebiet wird von der Erft tangiert, Das vorläufig festgesetzte Überschwemmungsgebiet ragt in das Plangebiet hinein. Die Hochwassergefahrenkarten geben neben dem HQ100 die Überschwemmungen beim Extremhochwasser wieder. Die Bebauungsplanunterlagen geben die Gefährdungen nicht wieder. Baumaßnahmen im Überschwemmungsgebiet bedürfen Beschlussvorschlag: 6 Seite 9 Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Seite 10 Abwägung und Begründung, Beschlussentwürfe zu Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 04.11.2014 bis 05.12.2014 (15.04.2015) lfd. Nr. 1 Anregung durch: 2 Datum 3 Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme 4 der wasserrechtlichen Genehmigung nach §113 Landeswassergesetz NRW. Die Zuständigkeit der v. g. Genehmigung obliegt gemäß dem Zaunprinzip nach BImschG der BR Köln. Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung 5 passen. Beschlussvorschlag: 6 Das vorläufig festgesetzte Überschwemmungsgebiet der Erft wurde in der Bauleitplanung gemäß den Hochwassergefahrenkarten der Bezirksregierung Köln für HQ100 berücksichtigt. Durch die Rücknahme der überbaubaren Grundstücksfläche unter Beachtung der bestehenden Grünfläche entlang der Erft und der Hochwassergefahrenkarten der Bezirksregierung Köln wird eine Überbauung des Überschwemmungsgebietes ausgeschlossen. 9d: Straßenbaulastträger Durch die geplante Anlage eines Logistikzentrums werden die Verkehrsbewegungen zum Standort PeterGreven durch den zu erwartenden zusätzlichen An- und Auslieferungsverkehr erhöht. In den textlichen Darstellungen wurde eine ausreichende Erschließung über den Bendenweg und die Peter-Greven-Straße begründet. Gemäß der heutigen Regelungen ist die Peter-GrevenStraße lediglich für Fahrzeuge bis 12t Gesamtgewicht freigegeben. Seitens des Straßenbaulastträgers für Kreisstraßen wird der Änderung des Bebauungsplanes unter der Bedingung zugestimmt, dass diese straßenverkehrsrechtlichen Regelungen weiterhin Bestand haben. Eine zusätzliche Belastung des Einmündungsbereiches Peter-Greven-Straße / Wachendorfer Weg ist aus Verkehrssicherheitsgründen auch zukünftig zu unterbinden. Die Erschließung für Schwerverkehr (>12 t) ist über den Bendenweg vorzugeben. zu 9d: Angestrebt wird durch die Realisierung des Hochregallagers eine Verringerung der Verkehrstransporte durch Reduzierung von Transporthäufigkeiten auf bisherige Außenlager. 9e: Gesundheitsamt In Hinsicht auf das Schutzgut "Mensch" wird die Erstellung eines Schallgutachtens bzgl. der Zunahme des LKW-Verkehrs für notwendig erachtet. Als Berechnungsgrundlage soll die Vollauslastung zugrunde gelegt werden. Fahrten im Nachtzeitraum sind zu berücksichtigen. zu 9e Im Hinblick auf die emissionsschutzrechtlichen Belange wurde u. a. ein Schallgutachten erstellt. Darin wird auch der prognostizierte Lkw-Verkehr berücksichtigt. Nachtund Tag-Betrieb ist im Rahmen der schallgutachterlichen Prüfungen infolge der einzuhaltenden Immissionsrichtwerte einbezogen worden. Das Gutachten beinhaltet zu 9d: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Stellungnahme des Straßenbaulastträgers zur Kenntnis zu nehmen. Die Verkehrserschließung ist bereits heute für Schwerverkehr > 12 t über den Bendenweg vorgegeben. Derzeit bestehende straßenverkehrsrechtliche Regelungen sollen auch zukünftig Bestand haben. Eine zusätzliche Belastung des Einmündungsbereiches Peter-Greven-Straße / Wachendorfer Weg erfolgt somit nicht. zu 9e: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Stellungnahme des Gesundheitsamtes zu berücksichtigen. Seite 10 Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Seite 11 Abwägung und Begründung, Beschlussentwürfe zu Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 04.11.2014 bis 05.12.2014 (15.04.2015) lfd. Nr. 1 Anregung durch: 2 Datum Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme 3 4 Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung 5 ebenfalls eine Erhebung der Vorbelastung im Plangebiet und dessen Umfeld, welche dann letztlich in den Prognoseberechnungen und Ergebnissen des Schallgutachtens Beschlussvorschlag: 6 eingeflossen sind. Die Ergebnisse des Gutachtens wurden bei der Planung und in den textlichen Festsetzungen berücksichtigt. Der Anregung des Gesundheitsamtes wird somit gefolgt. 9f: Immissionsschutz Die Anlage fällt unter die immissionsschutzrechtliche Zuständigkeit der Bezirksregierung Köln, 50606 Köln. Die Bezirksregierung ist daher im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zu beteiligen. zu 9f: Die Bezirksregierung Köln wurde im Rahmen des Bauleitplanverfahrens als Träger öffentlicher Belange bereits beteiligt. Die beabsichtigten Änderungen auf dem Werksgelände sind ggf. immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig. Aufgrund der Auswirkungen, die durch die Änderungen auf dem Werksgelände zu erwarten sind (Verkehr, Schall, Luftqualität inkl. Gerüche) und unter der Berücksichtigung, dass es bereits für das bestehende Betriebsgelände zu einem verwaltungsgerichtlichen Urteilsspruch aufgrund von Nachbarschaftsbeschwerden kam (VG Aachen, 16.01.2014, 6 K 1584/12), wird hier zur Vermeidung von Abwägungsfehlern im Bauleitplanverfahren empfohlen, Schall- und Luftschadstoffimmissionen und Gerüche sowie vorhandene Vorbelastungen zur Vermeidung von Immissionskonflikten frühzeitig im Verfahren zu betrachten. Immissionsschutztechnische Belange sind unter Berücksichtigung des BImSchG unter Würdigung der Schutzansprüche der umliegenden allgemeinen Wohngebiete und der sonstigen Schutzgüter in der Umgebung des Plangebietes in den eingeholten Fachgutachten geprüft worden. Die vorhandene Vorbelastung im Plangebiet wurde durch die Fachgutachten erhoben und ist in den Ergebnissen der schalltechnischen Beurteilungen und des Geruchsgutachtens berücksichtigt worden. Durch die getroffenen Festsetzungen ist nach den Ergebnissen der Gutachten sichergestellt, dass durch die daraus entstehenden Betriebsbeschränkungen die Emissionen von später zu bauenden Anlagen soweit begrenzt oder die Ableitbedingungen soweit bestätigt werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen in den schutzbedürftigen Gebieten vermieden werden. Den Anregungen zum Emissionsschutz wird gefolgt. 9g: zu 9g: zu 9f: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Stellungnahme zum Immissionsschutz zu berücksichtigen. zu 9g: Seite 11 Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Seite 12 Abwägung und Begründung, Beschlussentwürfe zu Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 04.11.2014 bis 05.12.2014 (15.04.2015) lfd. Nr. 1 Anregung durch: 2 Datum 3 Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme 4 Untere Bodenschutzbehörde In Bezug auf die Altlastenproblematik ist festzuhalten, dass für den Geltungsbereich in dem gemäß § 8 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) zu führenden Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten sowie schädliche Bodenveränderungen bzw. entsprechende Verdachtsflächen nach derzeitigem Kenntnisstand keine Eintragungen vorliegen. Darüber hinaus sind gemäß § 4 Abs. 1 LBodSchG Bodenschutzbelange zu berücksichtigen. Insofern bestehen gegen das Vorhaben keine grundsätzlichen Bedenken, sofern im Rahmen der Erarbeitung des Umweltberichtes bzw. des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages auch das Schutzgut Boden behandelt und im Rahmen der Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung 5 In Bezug auf die Altlastenproblematik wird der Hinweis zur Kenntnis genommen. Das Schutzgut Boden wurde im Rahmen des Umweltberichtes bewertet. Der Hinweis der Unteren Bodenschutzbehörde auf die schutzwürdigen Böden im Plangebiet wurde aufgegriffen und bei der Erarbeitung des Land- Beschlussvorschlag: 6 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat den Hinweis auf die Altlastenproblematik zur Kenntnis zu nehmen und den Hinweis auf schutzwürdige Böden zu berücksichtigen. schaftspflegerischen Begleitplanes behandelt und einbezogen. Der Anregung wird in diesem Punkt gefolgt. Eingriff-/Ausgleichs-bilanzierung einbezogen wird. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass für den Vorhabensbereich schutzwürdige Böden aufgrund der Bodenfruchtbarkeit gemäß der Karte der "Schutzwürdigen Böden" (GLA 2004) ausgewiesen sind: 9h: Untere Abfallbehörde Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu beteiligen. zu 9h: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. zu 9h: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat den Hinweis der Unteren Abfallbehörde zur Kenntnis zu nehmen. 9i: Bauamt Aus baurechtlicher Sicht bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. In dem seit 1976 rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" sind gestalterische Festsetzungen hinsichtlich Materialien, Einfriedung und Bepflanzung enthalten. Im Bereich des Bestandes der Firma Greven werden diese Festsetzungen bereits jetzt nicht eingehalten. Ich bitte daher bei der Ausarbeitung des zu 9i: Durch die Überplanung des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ werden für den Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 neue Festsetzungen getroffen. Besondere Festsetzungen hinsichtlich Materialien und Einfriedungen sind im Hinblick auf eine farblich landschaftsbildverträgliche Fassadengestaltung und im Hinblick auf die Vermeidung von Blendwirkungen zu den öffentlichen Verkehrswegen erforderlich. Neue Festsetzungen hinsichtlich der Be- zu 9i: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat den Hinweis des Bauamtes zu berücksichtigen. Seite 12 Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Seite 13 Abwägung und Begründung, Beschlussentwürfe zu Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 04.11.2014 bis 05.12.2014 (15.04.2015) lfd. Nr. 1 Anregung durch: 2 Datum 3 Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme 4 Entwurfes und der zugehörigen Begründung v.g. derzeit noch gültigen gestalterischen Festsetzungen entsprechend anzupassen bzw. aufzuheben. Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung 5 pflanzung ergeben sich aus dem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag und sind durch zeichnerische und textliche Festsetzungen in der Planung berücksichtigt worden. Mit der Rechtsverbindlichkeit der 4. Änderung des Be- Beschlussvorschlag: 6 bauungsplanes Nr. 6 treten Teile des Bebauungsplanes Nr. 6 Industriegebiet Iversheim, „die den Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 betreffen“, außer Kraft. Nach Rechtskraft gelten für diesen Teilbereich die neuen Festsetzungen der 4. Änderung des Bebauungsplanes. Der Stellungnahme wird damit gefolgt 10 Bezirksregierung Köln Dezernat 54 Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz 02.12.2014 Gegen die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" bestehen aus Sicht der Bezirksregierung Köln, Dez. 54 (Obere Wasserbehörde), Bedenken. 10a: 1. Hochwasserschutz Die parallel zur Erft liegende Grenze des Bebauungsplanes (Grenze des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB) liegt im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet der Erft. In dem vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet gelten die Verbots- und Genehmigungstatbestände sowie die sonstigen Regelungen gemäß § 78 WHG und § 113 Abs. 2 Sätze 1 bis 5, Abs. 3, 5 und 6 LWG. Das Überschwemmungsgebiet können Sie unter nachfolgendem Link einsehen: zu 10a: Siehe hierzu lfd. Nr. 9, zu 9c http://www.bezregkoeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/54/hoch wasserschutz/ueberschwemmungsgebiete/erft/erft/033.pdf Seite 13 Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Seite 14 Abwägung und Begründung, Beschlussentwürfe zu Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 04.11.2014 bis 05.12.2014 (15.04.2015) lfd. Nr. 1 Anregung durch: 2 Datum 3 Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme 4 zu 10b: 2. Trinkwasserschutzgebiet Der o.g. Vorentwurf betrifft die Belange der Wasserschutzgebietsverordnung (WSG-VO) Bad Münstereifel- Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung 5 Beschlussvorschlag: 6 zu 10b: siehe hierzu lfd. Nr. 12, zu 12c Arloff, da die dargestellten Flächen in Schutzzone III B des WSG liegen. Die WSG-VO beinhaltet in § 4 einschlägige Regelungen (Genehmigungspflichten und Verbote) für die Schutzzone III B, die im B-Planverfahren bzw. im Rahmen möglicher späterer Genehmigungen beachtet werden müssen. Bezüglich des Planungsanlasses des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs - Errichtung eines zentralen Logistikzentrums der Firma Peter Greven GmbH & Co. KG - sind neben den Genehmigungspflichten in § 4 Abs. 1 der WSG-VO Bad Münstereifel-Arloff insbesondere die Verbote gemäß § 4 Abs. 2, . Nr. 2. das Erstellen und Ändern gewerblicher und vergleichbarer Betriebe und Einrichtungen mit Ausstoß oder Anfall von wassergefährdender Stoffen, wenn diese Stoffe n i c h t vollständig und sicher aus dem Wasserschutzgebiet herausgebracht oder sonst unschädlich gemacht werden, . 12. das Erstellen von Anlagen, in denen oberirdisch wassergefährdende Stoffe von mehr als 30 m3 gelagert werden, . 13. das oberirdische lagern wassergefährdende Stoffe ohne Einrichtungen, die ein Eindringen der Stoffe in den Boden oder ein Gewässer verhindern, zu beachten. 11 IHK Aachen 02.12.2014 Da der vorgesehene Planentwurf die Belange der gewerblichen Wirtschaft entweder gar nicht berührt oder wo es der Fall ist - hinreichend berücksichtigt, bestehen seitens der Industrie- und Handelskammer Aachen keine Bedenken. Kenntnisnahme Kein Beschluss erforderlich Seite 14 Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Seite 15 Abwägung und Begründung, Beschlussentwürfe zu Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 04.11.2014 bis 05.12.2014 (15.04.2015) lfd. Nr. 1 12 Anregung durch: 2 Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG / Wsserversorgungsverband EuskirchenSwisttal Datum Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme 3 03.12.2014 / 10.12.2014 4 Nachricht vom 03.12.2014: Wir nehmen Bezug auf die Anfrage des Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper vom 04.11.2014, Az.: 14063-b01 CI/Ya und senden Ihnen die nachfolgende Stellungnahme als Eigentümerin des Erdgas-Versorgungsnetzes sowie als Betriebsführerin des Wasserversorgungsverbandes Euskirchen-Swisttal. 12a: Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG Die ausgewiesene Fläche ist bereits weitestgehend an die Erdgasversorgung angeschlossen. Erweiterungen sind – bei Bedarf – möglich. Seitens der Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6, solange der Bestand unserer Versorgungsleitungen gesichert bleibt. Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung 5 Beschlussvorschlag: zu 12a: Da der Bestand der Versorgungsleitungen der Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG in der öffentlichen Verkehrsfläche liegt und in diesem Bereich keine neuen Baumaßnahmen vorgesehen sind, bleibt dieser gesichert. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. zu 12a: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. zu 12b: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der WES bzw. die Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG wird als Träger öffentlicher Belange im weiteren Verfahren gemäß § 4 (2) BauGB beteiligt. zu 12b: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 6 Wir möchten darauf hinweisen, dass eventuell geplante Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere das Anpflanzen von Bäumen, grundsätzlich außerhalb von Leitungstrassen anzustreben sind. Weitere Informationen hierzu enthält das Merkblatt "Baumstandorte und unterirdische Verund Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. 12b: Wasserversorgungsverband Euskirchen-Swisttal Die ausgewiesene Fläche liegt innerhalb der Zone IIIb der rechtskräftig ausgewiesenen Wasserschutzzone BadMünstereifel-Arloff. Zur Abgabe einer fundierten wasserfachlichen Stellungnahme haben wir die Anfrage an das hydrogeologische Büro ahu aus Aachen weitergeleitet. Die Stellungnahme des Büro erwarten wir bis zum 19.12.2014. Wir werden diese dann unverzüglich nach- Seite 15 Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Seite 16 Abwägung und Begründung, Beschlussentwürfe zu Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 04.11.2014 bis 05.12.2014 (15.04.2015) lfd. Nr. 1 Anregung durch: 2 Datum 3 Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme 4 reichen und bitten diesbezüglich um eine Fristverlängerung. Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung 5 Beschlussvorschlag: zu 12c: Ein Hinweis auf die Lage des Plangebietes in der Wasserschutzzone III B und auf die damit verbundenen Einschränkungen aus der rechtskräftigen Wasserschutzgebietsverordnung bei allen Maßnahmen im Plangebiet wurde in die Textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes aufgenommen. zu 12c: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Stellungnahme zu berücksichtigen. 6 Nachricht vom 10.12.2014: Wie angekündigt, reichen wir Ihnen beiliegend die - im Auftrag der Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG als Betriebsführerin des Wasserversorgungsverbandes Euskirchen-Swisttal (WES) - vom hydrogeologischen Büro „ahu AG“, Aachen erstellte Kurzstellungnahme zur Kenntnis und Beachtung im weiteren o. g. Verfahren nach. Der WES, betriebsgeführt durch die Regionalgas Euskirchen GmbH & Co.KG, bittet um die weitere Beteiligung in dem nachfolgenden Verfahren. 12c: Kurzstellungnahme ahu AG: Die Stadt Bad Münstereifel plant die 4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 6 „ Industriegebiet Iversheim“. Der Geltungsbereich der Änderung soll die Flächen Gemarkung Iversheim, Flur 8, Flurstücke 427 (tlw.), 477 (tlw.), 474 und 482 umfassen und ist Teil des be-stehenden Werksgeländes der Fa. Greven. Diese Flächen liegen in der Schutzzone IIIB des festgesetzten Wasserschutzgebietes Bad Münstereifel Arloff für die Wassergewinnungsanlagen Arloff, Kalkarer Stollen und Engelbertusbrunnen. Der Wasserversorgungsverband Euskirchen-Swisttal (WES) wurde von der Stadt Bad Münstereifel im Rahmen des zur geplanten 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „In-dustriegebiet Iversheim“ durchzuführenden Scoopings um Äußerung zu den folgenden Punkten gebeten: 1. welchen Umfang und welchen Detaillierungsgrad die Umweltprüfung aus Sicht des fachlichen Zuständig Zur Einleitung von Niederschlagswässern von der Plangebietsfläche in die Erft liegt bereits eine Einleiterlaubnis nach WHG vor. In nachgelagerten Genehmigungsverfahren im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplanes sind ggf.die erforderlichen wasserrechtlichen Anträge und darin die notwendigen Nachweise zur Einhaltung der Wasserschutzgebietsverordnung und der gesetzlichen Vorschriften für die Einleitung von Niederschlagswasser in die Erft in Abstimmung mit den beteiligten Behörden zu erarbeiten bzw. die vorliegenden Genehmigungen und Erlaubnisse anzupassen. Die Umsetzung erfolgt auf der Grundlage der Genehmigungsauflagen der wasserrechtlichen Erlaubnisse und Genehmigungen. Hinweise auf die erforderlichen Verfahren wurden in die Begründung des Bebauungsplanes aufgenommen, da entsprechende Fest- Seite 16 Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Seite 17 Abwägung und Begründung, Beschlussentwürfe zu Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 04.11.2014 bis 05.12.2014 (15.04.2015) lfd. Nr. 1 Anregung durch: 2 Datum 3 Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme 4 keitsbereiches der REG aufweisen soll und 2. welche umweltbezogenen Informationen für das Plangebiet vorhanden sind und welche umweltrelevanten Auswirkungen erwartet werden können. Weiterhin wird gebeten, Aufschluss über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsam sein können. Da die Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG (RGE) seit dem 01.01.2014 die Betriebsführung für den WES übernommen hat, wurde diese Bitte an die RGE weitergeleitet. Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung 5 setzungen ohne vorherigen Abschluss der Genehmigungsverfahren im Bebauungsplan nicht möglich und nicht erforderlich sind. Beschlussvorschlag: 6 Zur Vermeidung einer Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser wurden die Hinweise auf eine geschlossene Bauweise der Transportbrücke über die Erft zur Vermeidung von Auslaufen oder Austreten wassergefährdender Stoffe sowie Hinweise auf Gefährdungen während der Bauzeit mit Empfehlungen zum Schutz des Grundwassers während der Baumaßnahmen und dem künftigen Betrieb der Anlage aufgenommen, im Rahmen der Umweltprüfung untersucht und in Form von Vermeidungsund Minimierungsmaßnahmen bei der Bauleitplanung berücksichtigt. Ein Hinweis auf die Beachtung und Umsetzung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme (VM1 - VM14) ist im Textteil des Bebauungsplanes enthalten. Geplante Erweiterung der Fa. Greven Die Fa. Greven plant auf Ihrem Werksgelände die Errichtung eines Hochregallagers und einer Versandhalle für die LKW Abfertigung sowie einer Verbindung in Form einer Materialflussbrücke zwischen dem bestehenden Werksgebäude und dem geplanten Hochregallager über die Erft hinweg. Bewertung/ Stellungnahme Das Plangebiet liegt in der Erftaue unmittelbar im Zustrom der Wassergewinnungsanlage (WGA) Engelbertusbrunnen (Horizontalfilterbrunnen), welche oberflächennah Grundwas-ser für die öffentliche Trinkwasserversorgung aus den Terrassensedimenten der Erft entnimmt. Das geförderte Grundwasser setzt sich aus Grundwässern des devonischen Mas-senkalks und aus innerhalb der Erftterrasse gebildeten vergleichsweise jungen Grund-wassern zusammen. Die Lage in der Wasserschutzzone III B soll gemäß des Vorentwurfs der Erläuterungen zur 4. Änderung des Be- Seite 17 Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Seite 18 Abwägung und Begründung, Beschlussentwürfe zu Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 04.11.2014 bis 05.12.2014 (15.04.2015) lfd. Nr. 1 Anregung durch: 2 Datum 3 Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme 4 bauungsplans Nr. 6 generell berücksichtigt werden. Auf Grund der anteilsmäßigen Förderung von jungem Grundwasser aus der Erftterrasse an der WGA Engelbertusbrunnen und den im Vergleich zu den Fließzeiten im Grundwasser schnellen Fließzeiten im Oberflächengewässer ist bei einer möglichen Verschmutzung der Erft von einem erhöhten Risiko für die WGA Engelbertusbrunnen auszugehen. Daher ist aus Sicht der öffentlichen Trinkwasserversorgung hier besondere Vorsicht geboten und zum Schutz des Trinkwassers nicht nur der Schutz des Grundwassers sondern auch der Schutz der Erft zu betrachten. Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung 5 Beschlussvorschlag: 6 Gemäß der Homepage der Fa. Greven (http://www.petergreven.de/) vertreibt die Fa. Greven Metallseifen, Alkaliseifen, Ester, Dispersionen, Fettsäuren und Glycerin. Gemäß § 4 Absatz 2 Punkt 12 ist das Erstellen von Anlagen, in denen oberirdisch wassergefährdende Stoffe von bis zu 30 m³ gelagert werden in der Schutzzone III B genehmigungs-pflichtig und von mehr als 30 m³ verboten. Welche Produkte (Stoffe) und welche Volumina im geplanten Hochregallager bis zum Versand gelagert werden sollen, geht aus den vor-liegenden Unterlagen nicht hervor. Es wird darauf hingewiesen, dass dies spätestens im Rahmen der erforderlichen wasserrechtlichen Antragsunterlagen darzulegen ist. Wir emp-fehlen in diesem Rahmen auch eine Gefährdungsabschätzung und Risikobewertung für die Stoffe im Hinblick auf die Gefahr für das Grundwasser und die Erft und damit für die Trinkwassergewinnung des WES durchzuführen. Über eine umlaufend geschlossene Materialflussbrücke sollen Materialien über die Erft hinweg zwischen dem geplanten Hochregallager und dem Werksgebäude der Fa. Greven transportiert wird werden. Ein Austreten oder Auslaufen von wassergefährdenden Stoffen z.B. wenn Behälter während des Transportvorgangs umkippen, ist durch geeignete bauli-che Maßnahmen zu verhindern. Die baulichen und geeigneten Kontrollmaßnahmen sollte Seite 18 Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Seite 19 Abwägung und Begründung, Beschlussentwürfe zu Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 04.11.2014 bis 05.12.2014 (15.04.2015) lfd. Nr. 1 Anregung durch: 2 Datum 3 Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung 5 Beschlussvorschlag: 12d: Die RGE bittet als Betriebsführerin des WES um die weitere Beteiligung in den nachfolgenden Verfahren zum Vorhaben der Fa. Greven. zu 12d: Eine weitere Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Rahmen des Planverfahrens gemäß § 4 Abs. 2 BauGB schließt auch die Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG, somit auch den WES, ein. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. zu 12d: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 4 ebenfalls spätestens im Rahmen der wasserrechtlichen Antragsunterlagen dargelegt wer-den. 6 Neben der geplanten Nutzung des geplanten Hochregallagers und der Versandhalle durch die Fa. Greven stellt auch der Eingriff durch die Baumaßnahmen generell ein Gefährdungspotenzial für das durch den WES bzw. die RGE genutzte Grundwassers dar. Es wird daher aus wasserwirtschaftlicher Sicht empfohlen, bereits im Rahmen der Umweltprüfungen geeignete Maßnahmen und Empfehlungen zum Schutz des Grundwassers sowie der Erft im Wasserschutzgebiet Bad Münstereifel Arloff für die Zeit der geplanten Baumaßnahme und den künftigen Betrieb der Anlage zu erarbeiten. 13 Landwirtschaftskammer NordrheinWestfalen Kreisstellen Aachen / Düren / EU 04.12.2014 Es bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken. Kenntnisnahme Kein Beschluss erforderlich. 14 LVR 11.12.2014 Mit o.a. Vorgang erbaten Sie Rückäußerung zum Umfang Eine Prüfung des Schutzgutes „Kultur und Sachgüter“ Der Ausschuss empfiehlt Seite 19 Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Seite 20 Abwägung und Begründung, Beschlussentwürfe zu Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 04.11.2014 bis 05.12.2014 (15.04.2015) lfd. Nr. 1 Anregung durch: 2 Amt für Denkmalpflege im Rheinland Datum 3 Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme 4 und zum Detaillierungsgrad der Umweltprüfung. Wenngleich mit einigen Tagen nach Ende der von Ihnen gesetzten Frist (und kurz vor Antritt meines Resturlaubes), möchte ich Ihnen kurz antworten. Im unmittelbaren Planbereich sind Denkmäler sicher nicht betroffen, wohl aber in der weiteren Umgebung (hier v. a. die Ortslage Iversheim). Im Hinblick auf den dort hohen Denkmalbestand ist sicher zu untersuchen, welche Auswirkungen die Planungen auf die Kulturgüter haben werden. Dabei sind nicht nur optische Auswirkungen, sondern auch mögliche Auswirkungen durch Lärmentwicklung, Schadstoffemissionen oder zusätzliches Verkehrsaufkommen zu berücksichtigen. Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung 5 erfolgt im Rahmen des Umweltberichtes. Dort ist eine Liste der im Umfeld liegenden Kulturgüter aufgenommen und diese bewertet worden. Die gelisteten Denkmäler in der Ortslage Iversheim werden bei Durchführung der Beschlussvorschlag: 6 dem Rat die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Planung nicht beeinträchtigt. Die Planung hat damit keine direkten Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter. Im Plangebiet selbst sind keine Denkmäler betroffen. Ich verweise hinsichtlich der inhaltlichen Systematik einer Kulturgüter-Prüfung auf die Veröffentlichung der UVPGesellschaft (Hrsg.): Kulturgüter in der Planung. Handreichung zur Berücksichtigung des kulturellen Erbes bei Umweltprüfungen. Hamm o.J. 2008. Für Rückfragen in diesem Zusammenhang stehe ich gerne zur Verfügung. 15 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr 07.01.2015 Nachstehende Stellungnahme wird vorbehaltlich der gleichbleibenden Sach- und Rechtslage abgegeben. Die Bundeswehr ist berührt aber nicht betroffen. Zum Bauvorhaben erteile ich, wie beantragt, die Zustimmung. Ich bitte um Aufnahme des folgenden Textes in den Genehmigungsbescheid: Vier Wochen vor Baubeginn sind dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Fontainegraben 200,53123 Bonn unter Im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplanes beinhalten die Bauantragsunterlagen die angefragten Daten in Bezug auf die endgültige Lage, Höhe und Größe der Gebäude. Eine Übermittlung dieser Daten zum Zwecke der Information des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr kann erst im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens erfolgen. Alle endgültigen Daten sollen vom Bauherrn ca. 4 Wochen vor Baubeginn an die Baubehörde und das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr übergeben werden. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Da hier nur das festgesetzte GI1 betroffen ist und es sich bei der Umsetzung nur um einen Bauherrn/Antragsteller Seite 20 Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Seite 21 Abwägung und Begründung, Beschlussentwürfe zu Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 04.11.2014 bis 05.12.2014 (15.04.2015) lfd. Nr. 1 Anregung durch: 2 Datum 16 Bezirksregierung Köln Dezernat 53 10.02.2015 3 Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme 4 -Angabe des Zeichens AZ 45-60-00/ 111-207-14-BBP alle endgültigen Daten wie Art des Hindernisses, Standort mit geographischen Koordinaten in WGS 84, Höhe über Grund, Gesamthöhe über NN, ggf. Art der Kennzeichnung und Zeitraum Baubeginn anzuzeigen. Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung 5 (Fa. Greven) handelt, kann auf einen Hinweis im Bebauungsplan verzichtet werden. Firma Greven wird die Stellungnahme der Bundeswehr mit den Baugenehmigungsanträgen mit einreichen und auf diesem Wege informieren. Beschlussvorschlag: zu 16a: Bei der Festsetzung der Art der baulichen Nutzung wurden die Betriebsanforderungen der Firma Greven sowie die immissionsschutzrechtlichen Gegebenheiten berücksichtigt. Der Bebauungsplan ist dementsprechend für unterschiedliche Nutzungsarten gegliedert. zu 16a: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 6 im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" bitten Sie zur vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der in meinen Zuständigkeitsbereich fallenden Belange des Immissionsschutzes um Auskunft. 16a: Da die vorgelegten Planunterlagen nach dem derzeitigen Verfahrensstand noch keine vollständige bzw. abschließende immssionsschutzrechtliche Beurteilung zulassen können, empfehle ich, wie in Ihrem Hause am 04.02.2015 bereits mit Frau Schulz vereinbart, eine gemeinsame Besprechung bei der Fa. Peter Greven GmbH & Co KG durchzuführen. Dabei wären die nachfolgend angesprochenen und soweit möglich von mir bereits bewerteten Themen zum Belang des Immissionsschutzes abzuarbeiten. 1. Notwendigkeit einer GI-Ausweisung westlich des Bendenwegs Im Rahmen einer ersten frühzeitigen Beteiligung zur vorliegenden Planung im Jahre 2008, die das gleiche Planungsziel verfolgte, war das gesamte Plangebiet als Gewerbegebiet i. S. d. § 8 BauNVO ausgewiesen. Die jetzige GI-Ausweisung für das Teilgebiet westlich des Bendenwegs ist daher zu hinterfragen. Die Fa. P. Greven GmbH & Co KG ist zu bitten eine detaillierte Betriebsbeschreibung zu dem an dieser Stelle geplanten Logistikzentrums zu erstellen und eine Aussa- Bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 6 sind die Bauflächen nordwestlich des Bendenweges innerhalb des Geltungsbereiches der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 sowie darüber hinausgehend in den nördlich und nordwestlich angrenzenden Bauflächen des Werksgeländes der Firma Greven als Industriegebiet (GI) festgesetzt. Diese Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung soll unter Berücksichtigung der zusammenhängenden Werksflächen für den Geltungsbereich der 4. Änderung des B-Planes nicht geändert werden. Darüber hinaus sind im Plangebiet nach BImSchG genehmigte Anlagen, welche im Gesamtkontext der nördlich angrenzenden Werkflächen liegen, enthalten. Sowohl der Bestandsschutz als auch Änderungs- und Erweiterungsmöglichkeiten dieser Anlagen müssen auch zukünftig gewahrt bleiben (siehe auch unter Ziff. 16c). Seite 21 Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Seite 22 Abwägung und Begründung, Beschlussentwürfe zu Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 04.11.2014 bis 05.12.2014 (15.04.2015) lfd. Nr. 1 Anregung durch: 2 Datum 3 Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme 4 ge über die zukünftige Nutzung der bereits in dieser Teilfläche befindlichen Halle 12 (bisher Zentrallager) zutreffen. Aus diesen Informationen sollte der Störgrad im Sinne der Baunutzungsverordnung ableitbar sein, so dass die Notwendigkeit der entsprechenden Gebietsart erkennbar wird. Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung 5 Beschlussvorschlag: 6 Damit besteht auch für die Zukunft die Möglichkeit, Betriebsbereiche mit Industriegebietsnutzung in der ausgewiesenen Plangebietsfläche zu integrieren und auch zukünftig eventuell erforderlichen Belangen des Werksbetriebes damit Rechnung zu tragen. Die Sicherung der Schutzansprüche der umliegenden Wohnnutzungen erfolgt durch Textliche Festsetzungen, mit Betriebsbeschränkungen durch Emissionskontingente und den Ausschluss von Nutzungen unter Berücksichtigung der Regelungen laut Abstandserlass. Eine Änderung der Ausweisung zum Gewerbegebiet ist deshalb langfristig nicht zweckmäßig und soll deshalb nicht erfolgen. 16b: 2. Trennungsgebot des § 50 BImSchG a) Gliederung nach dem sog. Abstandserlass NRW (2007) Grundsätzlich ist der Abstandserlass NRW (2007) in städtebaulich gewachsenen Gemengelagesituationen nur bedingt anwendbar. Im Gegensatz zur Gliederung aus dem Planverfahren in 2008, trägt die nunmehr festgesetzte Gliederung der Baugebiete nach dem Abstandserlass den Belangen des Immissionsschutzes weitgehend Rechnung. Es ist allerdings zu klären, ob die damit verbunden Nutzungseinschränkungen dem Planvorhaben des Betriebes noch ausreichend Rechnung tragen. zu 16b: Der Stellungnahme wird gefolgt. Entsprechend Ziffer 2.2.2.9 des Abstandserlasses wurden Einzeluntersuchungen sowohl in Bezug auf Lärm- als auch auf Geruchsimmissionen durchgeführt. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf Kapitel 6.1 der Begründung des Bebauungsplans und das lärmtechnische sowie das Geruchsgutachten verwiesen. Bereits aufgrund der Tallage scheidet eine Anwendung der Abstandsliste nach Ziffer 2.2.2.9 des Abstandserlasses eigentlich aus. Durch Betriebsbeschränkungen wie z.B. die Kontingentierung der Lärmemissionen im Plangebiet ist sowohl die Einhaltung der Immissionsrichtwerte an den relevanten Immissionsorten gewährleistet, als auch den mit der Planung verfolgten Zielen der Fa. Greven gerecht zu werden. zu 16b: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zu berücksichtigen. Mit der Herausnahme der Abstandsliste infolge der vorliegenden Tal- und Gemengelage sind die in den Festsetzungen der Vorplanung noch enthaltenen Einschränkungen aufgehoben worden. Seite 22 Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Seite 23 Abwägung und Begründung, Beschlussentwürfe zu Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 04.11.2014 bis 05.12.2014 (15.04.2015) lfd. Nr. 1 Anregung durch: 2 Datum 3 Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme 4 16c: b) Störfallrechtliche Belange und Achtungsabstand i.S.d. KAS-18 Leitfadens Nach § 50 BImSchG sind bei raumbedeutsamen Planungen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander auch so zuzuordnen, dass von schweren Unfällen im Sinne des Artikels 3 Nr. 5 der Richtlinie 96/82/EG (SevesoIIRichtlinie) in Betriebsbereichen hervorgerufene Auswirkungen auf schutzbedürftige Gebiete (u. a. dem Wohnen dienenden Gebiete, sonstige schutzbedürftige Gebiete, insbesondere öffentlich genutzte Gebiete, wichtige Verkehrswege, Freizeitgebiete, öffentlich genutzte Gebäude) so weit wie möglich vermieden werden. Die bisher im Betrieb der Fa. P. Greven GmbH & Co KG gehandhabten und gelagerten Mengen an Gefahrstoffen liegen außerhalb des Anwendungsbereichs der 12. BImSchV- Störfall-Verordnung. Es liegt deshalb auch kein Betriebsbereich im Sinne des § 3 (5a) BImSchG vor. Im Übrigen hat die Fa. P. Greven GmbH & Co KG gegenüber der Bezirksregierung Köln hierzu eine entsprechende Verzichtserklärung abgegeben. Daher empfehle ich durch eine textliche Festsetzung Anlagen, die einen Betriebsbereich im Sinne des § 3 (5a) BImSchG bilden oder Teil eines solchen Betriebsbereiches wären, im gesamten Plangebiet auf der Grundlage des § 1 (9) BauNVO auszuschließen. Hinweis: Sowohl der oben erwähnte Leitfaden KAS-18 als auch ein von der Anwaltskanzlei Redeker/Sellner/Dahs erarbeitetes Gutachten über Festsetzungsvorschläge nach den Vorgaben des BauGB und der BauNVO zur Umsetzung der Abstandsempfehlungen für Anlagen, die Betriebsbe- Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung 5 Beschlussvorschlag: zu 16c: Da im Plangebiet derzeit kein Betriebsbereich im Sinne des § 3 (5a) BImSchG vorliegt, wird der Ausschuss von Anlagen, die einen Betriebsbereich im Sinne des § 3 Abs. 5a BImSchG bilden oder Teil eines solchen Betriebsbereiches wären auf der Grundlage des § 1 (9) BauNVO aufgenommen. zu 16c: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Stellungnahme zu berücksichtigen und Ausnahmeregelungen gemäß Vorschlag der Verwaltung im B-Plan aufzunehmen. 6 Dennoch könnten zukünftig einzelne Produktarten oder Rohstoffe gerade im Fall rechtlicher Änderungen eventuell so eingestuft werden, dass Betriebsbereiche im Sinne des § 3 Abs. 5a BImSchG entstehen können. Auf Grundlage der derzeitigen Rechtslage und des Planungshorizonts der Firma Greven ist nicht absehbar, ob und aufgrund welcher Stoffe bzw. Stoffkategorien mit welchen Gefährdungsarten die in dem Plangebiet bauplanungsrechtlich ermöglichten Nutzungen zu einer Einstufung als Betriebsbereich im Sinne des § 3 Abs. 5a BImSchG führen werden. Demzufolge ist auch nicht absehbar, ob Abstandsempfehlungen beispielsweise der Kommission für Anlagensicherheit des BMU in der gegebenen Gemengelage auch unter Berücksichtigung von Abweichungsmöglichkeiten entsprochen werden kann. Im Hinblick auf eine Umsetzung der Abwägungsdirektive des § 50 BImSchG werden deshalb Betriebsbereiche im Sinne von § 3 Abs. 5a BImSchG im Plangebiet grundsätzlich ausgeschlossen und ausnahmsweise nur dann bauplanungsrechtlich zugelassen, wenn durch technische oder sonstige Schutzvorkehrungen die Verhütung schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen mit Blick auf schutzbedürftige Nutzungen in der Nachbarschaft sichergestellt wird. Der Nachweis eines ausreichenden Störfallschutzes ist dann vorab durch ein Gutachten eines Sachverständigen im Sinne von § 29a BImSchG zu erbringen. Seite 23 Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Seite 24 Abwägung und Begründung, Beschlussentwürfe zu Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 04.11.2014 bis 05.12.2014 (15.04.2015) lfd. Nr. 1 Anregung durch: 2 Datum 3 Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme 4 reiche bilden, können im Internet auf der Homepage der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit heruntergeladen werden: Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung 5 Beschlussvorschlag: zu 16d: Im Plangebiet selbst ist keine zusätzliche Quelle nach TA Luft bzw. keine zusätzliche Geruchsquelle geplant und für ein Logistikzentrum nicht erforderlich. Dennoch wurde im Rahmen der Vorsorge die Wirkung baulicher Anlagen im Plangebiet, insbesondere eines relativ hohen Hochregallagers durch eventuelle Veränderung der Luftströmungen im Rahmen des erarbeiteten Geruchsgutachtens geprüft. Mögliche lokalklimatische Veränderungen durch das Hochregallager sowie veränderte Luftströmungen wurden mit dem Windfeldmodell MIKSAM und dem Partikelausbreitungsmodell AUSTAL berechnet. Das Ergebnis zeigt, dass sich an den ausgewählten Beurteilungspunkten in der Umgebung des Betriebsgeländes der Firma Greven gegenüber dem IstZustand keine Veränderung ergibt und dementsprechend auch mit keiner relevanten Umverteilung der Luftschadstoffe durch die Planung zu rechnen ist. zu 16d: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Stellungnahme zu berücksichtigen zu 16e: Eine schalltechnische Untersuchung mit Ermittlung von zulässigen Emissionskontingenten sowohl für die maßgeblichen Tagwerte als auch für die Nachtwerte gem. TA Lärm wurde unter Berücksichtigung der Vorbelastung im Plangebiet und dessen Umfeld erstellt. Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung wurden im Entwurf des Bebauungsplanes durch Festsetzung von Lärmemissionskontingenten in den gegliederten Plangebietsflächen berücksichtigt. Die verkehrliche Situation sowie der Betrieb des Lager- zu 16e: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Stellungnahme zu berücksichtigen. 6 http://www.sfk-taa.de/publikationen/kas_pub.htm. zu 16d: 3. Luftschadstoffe einschließlich Gerüche Die vorliegenden Planunterlagen lassen auch nach der Nutzungsbeschreibung zum Planungskonzept unter Ziffer 4.1 im Vorentwurf der Begründung eine abschließende Bewertung zu dieser Thematik nicht zu. Diese Nutzungsbeschreibung ist deshalb insbesondere zu den Betriebsabläufen weiter zu konkretisieren. Die Notwendigkeit einer gutachterlichen Immissionsuntersuchung zu den Luftschadstoffen einschließlich Gerüche im Rahmen der vorliegenden Planung sollte daher in der gemeinsamen Besprechung weiter thematisiert werden. 16e: 4. Lärmschutz Die mir in Ihrem Hause von Frau Schulz zur Verfügung gestellte schalltechnische Untersuchung zum geplanten Lager- und Logistikzentrum des Büros deBAKOM, Odenthal, vom 11.03.2011 (Bericht Nr. 11032011 / EW-202) berücksichtigt nicht die aktuelle Emissionsquellensituation. Die verwendeten Emissionsdaten in der Untersuchung beziehen sich auf den Stand Februar 2009. Seite 24 Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Seite 25 Abwägung und Begründung, Beschlussentwürfe zu Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 04.11.2014 bis 05.12.2014 (15.04.2015) lfd. Nr. 1 Anregung durch: 2 Datum 3 Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme 4 Eine ausschließliche Aktualisierung der Emissionsdatenbestände reicht allerding für eine Anerkennung des Berichtes im Rahmen des Planverfahrens nicht aus. Die Qualität dieser schalltechnischen Untersuchung ist im Grundsatz nicht geeignet, einen Beitrag zur Rechtssicherheit für die vorliegende Bebauungsplanänderung zum Belang des Lärmschutzes zu leisten. Im Gegenteil, der Bericht weist sowohl inhaltliche Mängel, als auch Fehler in der Terminologie auf. Beispielweise fehlt im Bericht eine Beschreibung zum Betrieb des zu untersuchenden Lager- und Logistikzentrums aus der insbesondere die emissionsverursachenden Vorgänge sowohl auf der Freifläche als auch durch evtl. außenliegende und lärmverursachende Gebäudetechnik erkennbar sind. Dies ist außerdem zwischen Tag- und Nachtzeitraum im Sinne der TA Lärm differenziert darzustellen. Aussagen zur Gebäudeausführung und den bauakustischen Schwachpunkten wie RWA’s, Türen und Tore fehlen gleichermaßen. Im Weiteren der schalltechnischen Gebäudeanalyse sollten mögliche Schallrückwürfe des Verkehrslärms auf der B 51, die über die Fassaden der geplanten Hallen ins Wohngebiet „Alte Landstraße“ übertragen werden könnten, in die Untersuchung einbezogen werden. Gegebenenfalls sind Aussagen zu einer schallabsorbierenden Außenfassade zu treffen. Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung 5 und Logistikzentrums und der Verladebetrieb auf den Freiflächen sind Bestandteil der schalltechnischen Untersuchung und sind in die Festsetzung der Lärmemissionskontingente eingeflossen. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf Kapitel 6 der Begründung des Bebauungsplans und das lärmtechnische Gutachten verwiesen. Dort sind die Einzelheiten der verkehrlichen Vorgänge auf den Freiflächen und die bauakustischen Rahmenbedingungen detailliert dargestellt. Beschlussvorschlag: 6 Die Einhaltung immissionsschutzrechtlicher Schutzansprüche der Nachbarschaft wird in jedem Fall sowohl durch die Emissionskontingentierung als auch durch die Vorgabe der textlichen Festsetzung unter A.1 (Art der baulichen Nutzung) gewährleistet. Durch die textlichen Festsetzungen wird zudem sichergestellt, dass in nachgeordneten Genehmigungsverfahren nachzuweisen ist, dass die Emissionen beabsichtigter Nutzungen soweit begrenzt werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen in schutzbedürftigen Gebieten vermieden werden. Reflektionen von Fassaden wurden ebenfalls untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass selbst bei Nutzung vollständig reflektierender Fassaden durch das Logistikzentrum punktuell maximal eine Erhöhung der Straßen- und Schienenverkehrsgeräusche um 0,2 dB(A) ausgelöst wird. Dies ist als schalltechnisch irrelevant zu bezeichnen. Im Rahmen der rechtsverbindlichen Bauleitplanung besteht die Mindestanforderung an eine schalltechnische Untersuchung darin, nachzuweisen, dass der Planinhalt auch realisierbar sein wird (Machbarkeit) und später im Genehmigungsverfahren nicht an Belangen scheitern kann, die im Planverfahren unzureichend betrachtet wurden. Seite 25 Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Seite 26 Abwägung und Begründung, Beschlussentwürfe zu Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 04.11.2014 bis 05.12.2014 (15.04.2015) lfd. Nr. 1 Anregung durch: 2 Datum 3 Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme 4 Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung 5 Beschlussvorschlag: 6 Die Ausführungen zur Geräuschkontingentierung beinhalten eine Terminologie, die aus der Zeit vor in Kraft treten der DIN 45691 stammt. Die neu zu erstellende schalltechnische Untersuchung sollte bei der Kontingentierung die unter Ziffer 3 der DIN 45691 erläuterten Begriffe verwenden. Grundsätzlich empfehle ich vor Erstellung der schalltechnischen Untersuchung die Aufgabenstellung und damit die Herangehensweise an diese Untersuchung in dem anstehenden gemeinsamen Gespräch mit mir abzustimmen. Die nicht weiter betrachteten Lärmimmissionen anderer auf die zu untersuchenden Immissionsorte einwirkenden Gewerbebetriebe ist ohne weitere Kommentierung in der Regel nicht akzeptabel bzw. gefährdet die Rechtssicherheit der Bebauungsplanänderung bereits im Ansatz. Aus meiner aktuellen Ortsbesichtigung ist noch zu erwähnen, dass die Hausnummern der Immissionsorte IO 1 und IO 4 nicht mit den auf der Karte eingetragenen Punkten in der Untersuchung übereinstimmen. Außerdem wird der IO 1 (Bendenweg 88 anstatt 84) zukünftig mit einer GE-Baufläche für das Planvorhaben überplant. Der IO 1 ist daher neu zu definieren. Abschließend bestätige ich meine Teilnahme an dem Besprechungstermin am 24.02.2015, 13.30 Uhr, bei der Fa. Peter Greven GmbH & Co KG. Weiterhin wird aus meinem Hause, die für die Betriebsüberwachung zuständige Kollegin, Frau Kilian, am Termin teilnehmen. 17 Deutsche Bahn AG DB Immobilien Region West 15.04.2015 Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme zur o. g. Bauleitplanung: Seite 26 Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Seite 27 Abwägung und Begründung, Beschlussentwürfe zu Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 04.11.2014 bis 05.12.2014 (15.04.2015) lfd. Nr. 1 Anregung durch: 2 Datum 3 Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung 5 Beschlussvorschlag: 17a: • Dem Bahngelände dürfen keine Oberflächen-, Dachoder sonstige Abwässer zugeleitet werden. zu 17a: Abwässer (Schmutzwasser und gesammeltes Niederschlagswasser) sind gemäß der städtischen Entwässerungssatzung und den Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Landeswassergesetzes (LWG) zu entsorgen und dürfen grundsätzlich nicht Nachbargrundstücken zugeleitet werden. Eine diesbezügliche Regelung im Bebauungsplan ist aufgrund der ohnehin einzuhaltenden gesetzlichen Vorgaben nicht erforderlich. zu 17a: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 17b: • Bei der Planung von Beleuchtungsanlagen in der Nähe der Bahn ist darauf zu achten, dass Blendungen der Triebfahrzeugführer ausgeschlossen sind und Verfälschungen, Überdeckungen und Vortäuschungen von Signalbildern nicht vorkommen. zu 17b: Der Hinweis wird zur Beachtung bei der Umsetzung des Bebauungsplanes in den Textteil der Planung aufgenommen. zu 17b: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat den Hinweis zu berücksichtigen. 17c: • Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Betriebsanlagen entstehen Immissionen. Entschädigungsansprüche oder Ansprüche auf Schutz- oder Ersatzmaßnahmen können gegen die DB AG nicht geltend gemacht werden, da die Bahnstrecke eine Plan festgestellte Anlage ist. Spätere Nutzer des Objektes sind frühzeitig und in geeigneter Weise auf die Beeinflussungsgefahr hinzuweisen. zu 17c: Für bestehende Verkehrswege existieren außer den allgemein anerkannten Werten der Gesundheitsgefährdung keine Regularien, solange diese Verkehrswege nicht verändert werden. Dies ist durch die Bauleitplanung in Bezug auf die Bahnanlagen nicht der Fall. zu 17c: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 4 6 Unsererseits bestehen grundsätzlich keine Bedenken bzgl. der vorgenannten Bauleitplanung, wenn die nachfolgenden Hinweise und Auflagen beachtet werden: Zeichnerische und / oder textliche Festsetzungen können nur für den Geltungsbereich des Plangebietes getroffen werden. Da die Bahnanlagen außerhalb des Geltungsbe reiches liegen, sind Festsetzungen auf der Ebene des Seite 27 Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Seite 28 Abwägung und Begründung, Beschlussentwürfe zu Anregungen während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 04.11.2014 bis 05.12.2014 (15.04.2015) lfd. Nr. 1 Anregung durch: 2 Datum Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme 3 4 17d: • Abstandsflächen sind einzuhalten. Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung 5 Bebauungsplanes nicht möglich. Beschlussvorschlag: zu 17d: Der Bebauungsplan grenzt an die Flurstücke der Bahnanlage an. Die erforderlichen Sicherheitsabstände nach DBRichtlinie 8000130 überschreiten nicht die Grundstücksfläche der Bahnanlage. zu 17d: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 6 Mit der Aufnahme der unter 20e beschriebenen Hinweise in den Textteil der Planung wird auf eine weitere Beteiligung der DB AG bei baulichen Veränderungen in der Nähe der Bahnanlagen hingewiesen. 17e: • Bei allen baulichen Veränderungen in der Nähe unserer Anlagen sind wir durch aussagekräftige Unterlagen in Form von Bauanträgen zu beteiligen. zu 17e: Obwohl die Sicherheitsbereiche der Bahnanlagen durch die Größe des Grundstückes der Bahntrasse eingehalten werden, wird zur Absicherung von baulichen Maßnahmen im nachgelagerten Genehmigungsverfahren der Hinweis der DB AG in den Textteil der Planung aufgenommen. zu 17e: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Stellungnahme zu berücksichtigen und den Hinweis in den Textteil der Planung aufzunehmen. Aufgestellt: Gemünd, den 03.09.2015 C+K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH Tränkelbachstraße 44, 53937 Schleiden Stadt Bad Münstereifel im Auftrage _____________________________ _____________________________ Dipl.-Ing. Wilfried Claesgens _____________________ (____________________) Seite 28