Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (RD 457-X - Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
1,9 MB
Datum
10.05.2016
Erstellt
28.04.16, 15:35
Aktualisiert
28.04.16, 15:35

Inhalt der Datei

Bezirksregierung Köln Datum: 04. November 2014 Bezirksregierung Köln, 50606 Köln Seite 1 von 1 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister Marktstraße 11-15 53902 Bad Münstereifel Aktenzeichen: Dezernat 33 52231 Auskunft erteilt: per E-Mail an; e.sehulz@bad-muenstereifel.de Herr Meul florian.meul@bezregkoeln.nrw.de Zimmer B 372 Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung hier; Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Telefon: (0221)147 - 3204 Fax: (0221) 147 - 4081 Blumenthalstraße 33, 50670 Köln Schreiben vom 04.11.2014; Az.; 14063-b01 Cl/Ya DB bis Köln Hbf, U-Bahn bis Reichenspergerplatz Sehr geehrte Damen und Herren, Telefonische Sprechzeiten: gegen die Planung sind aus der Sicht der von mir wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landent­ wicklung keine Bedenken vorzubringen. mo. - do.: 8:30 - 15:00 Uhr Besuchertag: donnerstags: 8:30-15:00 Uhr (weitere Termine nach Planungen bzw. Maßnahmen des Planungsbereich nicht vorgesehen. Dezernates 33 sind in dem Vereinbarung) Landeskasse Düsseldorf: Landesbank Hessen-Thüringen Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag BLZ 300 500 00, Kontonummer 965 60 IBAN: DE34 3005 0000 0000 0965 60 gez. Meul BIC: WELADEDDXXX Hauptsitz: Zeughausstr. 2-10,50667 Köln Telefon: (0221) 147 - 0 Fax:(0221)147 - 3185 USt-lD-Nr.: DE 812110859 poststelle@brk.nrw.de www.bezreg-koeln.nrw.de Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen Regionalforstamt Hoohelfsl-ZOIpicher Börde Römerpiafz 12,53947 Nettersheim C + K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH Tränkelbachstraße 44 53937 Schleiden-Gemünd 07.11.2014 Seite 1 von 1 Aktenzeichen 310-11-07-002 bei Antwort bitte angeben Herr Hochgürtei Fachgebiet Hoheit Telefon 02486 8010-22 Telefax 02486 8010-25 arnoid.hochgürtel@wald-undholz.nrw.de 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Stadt Bad Münstereifel „Industriegebiet Iversheim“ Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange Sehr geehrter Herr Claesgens, sehr geehrte Damen und Herren, von den Planungen zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Stadt Bad Münstereifel „Industriegebiet Iversheim“ werden forstbehördliche Belange nicht berührt. Insoweit können auch keine Angaben zum Umfang und zum Detailierungsgrad der Umweltprüfung gemacht werden. Umweltbezogene Informationen für das Plangebiet finden Sie unter anderem im Landschaftsinformationssystem NRW (LINFOS NRW) des Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW).' Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Bankverbindung HELABA Konto :4 011 912 BLZ :300 500 00 1BAN: DE 10 3005 0000 0004 011912 BIC/SWIFT: WELA DE DD Ust.-Id.-Nr. DE 814373933 Steuer-Nr. 337/5914/3348 Dienstgebäude und Lieferanschrift: Regionalforstamt HocheifelZOlpicher Bärde Römerplatz 12 Hochgü 53947 Nettersheim Telefon 02486 8010-0 Telefax 02486 8010-25 Hocheifel-ZuelpicherBoerde@wald-undholz.niw.de www.wald-und-holz.nrw.de Bezirksregierung Düsseldorf Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865,40408 Düsseldorf Stadt Bad Münstereifel Ordnungsamt Marktstr. 11-15 53902 Bad Münstereifel Datum 18.11.2014 Seite 1 von 1 Aktenzeichen: 22.5-3-5366004-174/14/ bei Antwort bitte angeben Herr Brand Zimmer 114 Telefon: 0211 475-9710 Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) / Luftbildauswertung Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ Ihr Schreiben vom 10.11.2014 Telefax: 0211 475-9040 kbd@brd.nrw.de Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im bean­ tragten Bereich. Eine Garantie auf Kampfmitteifreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internet­ seite das Merkblatt für Bauarundeinariffe. Dienstgebäude und Ueferanschrift: Mündelheimer Weg 51 40472 Düsseldorf Telefon: 0211 475-0 Telefax: 0211 475-9040 Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.brd.nrw.de/ordnuna aefahrenabwehr/kamDfmitteibeseitiauna/index.isD Im Auftrag poststelle@brd.nrw.de www.brd.nrw.de öffentliche Verkehrsmittel: DB bis D-FIughafen, Buslinie 729 - Theodor-HeussBrticke (Brand) Haltestelle: Mündelheimer Weg Fußweg ca. 3 min Zahlungen an: Landeskasse Düsseldorf Konto-Nr.: 4 100 012 BLZ: 300 500 00 Helaba IBAN: DE41300500000004100012 BIC: WELADEDD Bezirksregierung Düsseldorf Aktenzeichen: 22.5-3-5366004-174/14 Maßstab: 1:2.000 Datum: 18.11.2014 Legende Diese Karte darf nur gemeinsam mit der zugehörigen textlichen Stellung­ nahme verv/endet werden. Nicht relevante Objekte ausserhalb des beantragten Bereichs sind ausgeblendet. aktuelle Antragsfiäche Laufgrahen Antragsfläehe © G )0 O f| n i Panzergraben Blindgängerverdachlspunkt * Schützenloch g r u m te Blindgänger ji geräumte Fläche CD Detektion nicht möglich I militärische Anlage Stellung Geologischer D ienst NRW w w w .g d .n r w .ilo Landesbetrieb Geologischer Dienst NRW -U n d e s ü e lrie b - Postfach« 10 07 63 Ü 47707 Krefeld _ ,, _ „ .. . , De-Greiff-Straße 195 0 *478 03 Krefeld , _ C + K Gotthardt + Kmpper Ing.-Ges. mbH Postfach 1 2 1 0 5 3 9 3 0 Schleiden ■I | Fon ' , f f/ ' ' ‘ V '* * ! + 4 9 (0 )2 1 5 1 8 9 7 -0 *49 (0)21 st 397-505 poststeHe@gd.ntw.de f f K lo: 4 005 617 BIz: 300 500 00 Bearbeitern: Frau Dr. Hantl Durchwahl: 897-430 E-Mail: hanll@gd.nrw.de Datum: 20. November 2014 Gesch.-Z.: 31.130/7451/2014 Stadt Bad Münstereifel - Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB Ihr Schreiben vom 04.11.2014 - Az. 14063-b01 Cl/Ya Sehr geehrte Damen und Herren, ich verweise auf meine bereits am 19. Juni 2008 verfasste Stellungnahme (GD-Az.: 3150/3033/2008) zu o. g. Planungsvorhaben und ergänze sie im folgende Hinweise: Stellungnahme aus ingenieurgeologischer Sicht (Ansprechpartner ist Herr Hanisch, Tel.: 02151 / 897 245) Das Plangebiet befindet sich am Rande der Talaue der Erft. Hier können sowohl schluffig-tonige Böden, als auch sandig-kiesige Sedimente angetroffen werden. Sie werden unterlagert von Kalk- und Kalksandsteinen, Sand-, Schluff- und Tonsteinen des Unter- bis Mitteldevons. Die boden- und felsmechanischen Eigenschaften der im Gründungsbereich anstehen­ den Schichten sind unterschiedlich und können zu Setzungsdifferenzen führen. Es wird empfohlen, den Baugrund, insbesondere im Hinblick auf seine Tragfähigkeit und sein Setzungsverhaiten, zu untersuchen und zu bewerten.Es ist mit geringen Grundwasser-Flurabständen zu rechnen. Ö ffe n tlic h e Verkehrsmittel: ab Hauptbahnhoi mil Buslinie 057, Hallesiellc De-Grciff-Straßc 2 Erbebengefährdung (Ansprechpartner ist Herr Dr. Lehmann, Tel.: 02151 / 897 258) Zum o. g. Vorgang wird auf die Bewertung der Erdbebengefährdung hingewiesen, die bei Planung und Bemessung üblicher Hochbauten gemäß den Technischen Baube­ stimmungen des Landes NRW mit DIN 4149:2005-04 „Bauten in deutschen Erd­ bebengebieten“ zu berücksichtigen ist. Zur Planung und Bemessung spezieller Bauwerkstypen müssen die Hinweise zur Berücksichtigung der Erdbebengefährdung der jeweils gültigen Regelwerke beachtet werden. Hier wird oft auf die Einstufung nach DIN 4149:2005 zurückgegriffen. Das hier relevante Planungsgebiet ist folgender Erdbebenzone / geologischer Unter­ grundklasse zuzuordnen: • Stadt Bad Münstereifel, Gemarkung Iversheim: 1/ R Bemerkung: DIN 4149:2005 wurde durch den Regelsetzer zurückgezogen und durch die Teile 1 , 1/NA und 5 des Eurocode 8 (DIN EN 1998) ersetzt. Dieses Regelwerk ist jedoch noch nicht bauaufsichtlich eingeführt. Anwendungsteile, die nicht durch DIN 4149 abgedeckt werden, können jedoch als Stand der Technik angesehen und sollten entsprechend berücksichtigt werden. Dies betrifft insbesondere DIN EN 1998, Teil 2 „Brücken“ und Teil 5 „Gründungen, Stützbauwerke und geotechnische Aspekte“. Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke gemäß DIN 4149:2005 und der entsprechenden Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich hingewiesen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag: (Dr. Hanti) Bereich Abwassertechnik E rft &, V e rb a n d ■ ■ ■ ' Wasserwirtschaft für unsere Region. Erftverband | Postfach 1320 | 50103 Bergheim Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister Marktstraße 11-15 53902 Bad Münstereifel *** 7 /rite i Í / flT'A-' t V "J t ' Í Technische Dienste Eveline Szymanski (0 22 71)88-13 24 (0 22 71)88-19 10 Eveline.Szymanski @erftverband.de A1/101-100 70601 Abteilung ¿ 0 C . ‘Ú i “ I « Ihr Ansprechpartner .Durchwahl T eletax E-Mail / Unser Zeichen Bergheim, 25. November 2014 / Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ E-Mail vom: 04.11.2014 der Ingenieurgesellschaft mbH C + K Gotthardt + Knipper, Schleiden Erftverband Am Erftverband 6 50126 Bergheim Tel. (02271} 88-0 Fax (02271)88-1210 www.erftverband.de info@erftverband.de Commerzbank Bergheim IB A N : DE45 3704 0044 0390 4000 00 SW IFT-B IC : COBADEFFXXX Sehr geehrte Damen und Herren, Kreissparkasse Köln IB A N : gegen die vorgesehene Planänderung bestehen nur dann keine Beden­ ken, wenn der bestehende Abfluss- und Überflutungsbereich nicht von den geplanten Maßnahmen berührt oder eingeschränkt wird. Der darge­ stellten Transportbücke kann unter der Voraussetzung zugestimmt werden, wenn die Durchfahrt mit Unterhaltungsfahrzeugen (~ 3 m lichte Höhe) möglich ist. DE86 3705 0299 0142 0058 95 S W IFT-B IC : COKSDE33 Deutsche Bank AG Bergheim IB A N : DE42 3707 0060 0471 0000 00 DEUTDEDK S W IFT-B IC : Volksbank Erft eG I8 A N : Zusätzlich sollten zur Schadensvermeidung Hochwasserschutzmaßnah­ men auch für das HG extrem vorgesehen werden. Eine Kopie dieses Schreibens erhält gleichzeitig die Ingenieurgesellschaft mbH C + K Gotthardt + Knipper in Schleiden. Mit freundlichen Grüßen i. A. Prof. Dr.-Ing. Henning Heidermann Abteilungsleiter DE05 3706 9252 1001 0980 19 SW IFT-B IC : GENODED1 ERE Vorsitzender des Verbandsrates: Bürgermeister Albert Bergmann Vorstand: Bauassessor Dipl.-Ing. Norbert Engelhardt z e r tifiz ie r t nach t £ P \ I DVGW # Q u a litä t*- und U m w e ltm a n a g e m e n t Technisches S k h e rh e itsm a n a g em e n t E ife lg e m e in d e N e tte rs h e im Eifelgem einde N ettersheim - Zingsheim , K rausstraße 2 - 5 3 9 4 ? N ettersheim Stadt Bad Münstereifel Marktstr. 1 1 - 1 5 53902 Bad Münstereifel Aktenzeichen: / FB I I I - M/Pie Sachbearbeiterin: Frau Mühlstroh Zlmmer-Nr.: 6 Durchwahl: 78 31 Datum: 21 .1 1 .2 0 1 4 E-Mail: bauen@nettersheim.de Stadt Bad Münstereifel - Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Ivers­ heim; 4. Änderung -Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB Schreiben der C + K Gotthardt + Knipper Ing.-Ges. mbH, Schleiden, vom 04.11.2014, Az.: 14063-b01 CI/Ya Sehr geehrte Damen und Herren, gegen obiges Bauleitplanverfahren bestehen seitens der Gemeinde keine Bedenken. Es g ilt als m it der Gemeinde Nettersheim abgestim m t. /? Mit .freundlichen Grüßen Telefon: 0 24 8 6 - 78-0 • Telefax: 0 24 86 - 78 78 ¡nfo@neiiersheim.de • www.nettersheim.de Besuchszeiten: montags, mittwochs und donnerstags von 7 .3 0 - 13.00 Uhr und von 13.30 - 16.00 Uhr dienstags von 7 .3 0 - 13.00 Uhr und von 13 .30 -18.00 Uhr, freitags von 7 .3 0 - 13.00 Uhr Konten der Gemeindekasse: VR-Bank Nordeifel eG, BIZ 3 7 0 6 9 7 20, Konto-Nr 2 0 0 0 2 08 062, IBAN DE43 3 706 9 7 2 0 2 0 0 0 2 0 8 0 6¿BIC GENODED1SLE KSK Euskirchen, BLZ 382 501 10, Konto-Nr. 1 5 6 6 199, IBAN DE15 3 825 0 1 1 0 0001 5661 9 9 , BIC WEIADED1EUS S f r a S e o i . K w . ' Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen LaRdesbelrieb Straßenbau Nordihein-Westfaleil ?.4 Ü ; ; fV: I} f R egionalniederlassung V ille-Eifel i L K R egionalniedcriassung Ville-Eifel P ostfach 120161 • 53874 Euskirchen i ¿0 Stadt Bad Münstereifel Marktstraße 11-15 , 1 y 2 7. ¡y0¥. 53902 Bad Münstereifel. vJ¥.X;.. ; z.-RxiA Frau Hess :251-796-210 2GH 0211-87565-1172210 i ..L. E-Maik marlis.hess@strassen.nrw.de /¿¡chen: 21000/40400.020/1. 13.03.07(334/14) (Bei Antworten bitte angeben.) / Datum: 25J 1.2014 / Bebauungsplan Nr. 6, Iversheim „Industriegebiet“; Beteiligung gem. § 4 ( 1 ) BauGB Hier: Schreiben von C + K Gotthardt + Knipper Ipgenieurgesellschaft mbH, Schleiden vom 04.11.2014; Az: 14063-b01 Cl/Ya Sehr geehrte Damen und Herren, gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Be­ denken. Durch die Umsetzung des Bebauungsplanes dürfen keine ablenkenden Faktoren für den fließenden Verkehr auf der B 51 eintreten. Entsprechende Vorkehrungen sind seitens der Stadt Bad Münstereifel zu treffen. Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen An­ sprüche auf aktiven und/oder passiven Lärm schutz durch Verkehrslärm der B 51, auch künftig nicht. Dabei weise ich auch darauf hin, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bad Münstereifel. Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser bei Nässe) der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzu­ weisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kom­ munen / der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung. Mit freuftdiichen Grüßen im Auftrag - ¡.Marlis Hess V Rcgionalnicderlassung Ville-Eifel Straßen.NRW-Betriebssitz ■Postfach 10 16 53 • 45816 Gelsenkirchen • Telefon: 0209/3808-0 Internet: www.strassen.nrw.de • E-Mail: kontakt@strassen.nrw.de Landesbank Hessen-Thüringen - BLZ 30050000- Konto-Nr 4005815 IB AN: DE20300500000004005815 BIC: WELADEDD Steuemummcr: 319/5972/0701 JülicherRing 101 -103 • 53879 Euskirchen Postfach 120161 • 53874 Euskirchen Telefon: 02251/7964) kontakt.ml.vc@strassen.nrw.de Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Datum: 01. Dezember 2014 Seite 1 von 2 Bezirksregierung Arnsberg» Postfach « 44025 Dortmund Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister Marktstraße 11-15 53902 Bad Münstereifel .P q Q Aktenzeichen: 65.52.1-2014-614 bei Antwort bitte angeben '■ Auskunft erteilt: Herr Schneider peter.schneider@bra.nrw.de Telefon: 02931/82-3685 Fax: 02931/82-3624 Goebenstraße 25 44135 Dortmund / Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange Ihr Schreiben vom 04.11.2014 - Sehr geehrte Damen und Herren , zu dem Bebauungsplan werden aus bergbehördlicher Sicht keine Bedenken oder Anregungen vorgetragen. Zu den bergbaulichen Verhältnissen im Planbereich erhalten Sie folgende Hinweise: Hauptsitz: Seibertzstr. 1, 59821 Arnsberg Telefon: 02931 82-0 poststelle@bra.nrw.de www.bra.nrw.de Die Bebauungsplanfläche liegt über dem auf Eisenerz verliehenen Bergwerksfeld „Friedrich W ilhelm “. Ein aktueller Rechtsnachfolger der letzten Feldeseigentümerin dieser Bergbauberechtigung existiert nicht mehr. Servicezeiten: Mo-Do 08.30 - 12.00 Uhr 1 3 .3 0 -1 6 .0 0 Uhr Fr 0 8 :3 0 -1 4 .0 0 Uhr Landeskasse Düsseldorf bei der Helaba: IBAN: DE27 3005 0000 0004 0080 17 BIC: WELADEDD Umsatzsteuer ID: DE123878675 Wichtiger Hinweis (wegen weiterer digitaler Postbearbeitung): Unterlagen bitte nicht klammern, heften oder kleben und möglichst im DIN-A4-Format senden. Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Bergbau ist im Planbereich in den hier vorliegenden Unterlagen nicht dokumentiert. Mit bergbaulichen Einwirkungen ist danach nicht zu rechnen. Abschließend möchte ich auf folgendes hinweisen: Mit der Neuordnung der Bezirksregierungen zum 1.1.2008 hat sich auch die Organisation der Bergbehörde geändert. Innerhalb der neuen "Abeilung 6 , Bergbau und Energie in NRW" der Bezirksregierung Arnsberg ist nunmehr für die Beteiligung an Bebauungsplanverfahren und Bauvorhaben nur noch das "Dezernat 65; Rechtsangelegenheiten, Markscheidewesen" mit dem Dienstsitz in Dortmund zuständig. Von einer Beteiligung des Bergamtes bzw. der Bergverwaltung in Düren bitte ich daher zukünftig abzusehen. Mit M ündlichen Grüßen Im A uftrag, J i / d d (Schneider) Seite 2 von 2 Ix m k EUSKIRCHEN wokß ^üJvß&n.! Der Land rat Postanschrift: Kreis Euskirchen 53S77 Euskirchen Stadt Bad Münste^eifölJ1'" ~ y ; O ! ti Der Bürgermeister“ " ' / ' ¡; tr Marktstr. 1 1 - 1 5 \Q Ü \ 53902 Bad Münstereifel” £ir,g. OEZ. 201 z.K.v.Abg. z.R.m.V. ü ^Ä bt. f . »r 60.13 Umwelt und Planung Aktenzeichen: / 7 ' /7.U bearbeitet von: hier: Frau H. Schmitz Durchwahl 02251/15 182 T elpfax: 02251/15 654 E-Mail: Heike.Schmitz@kreis-euskirchen.cie Dienstgebäude: / 60.13/61.31.0004/14 Jülicher Ring 32 Zim mer A216 Datum 02.12.2014 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 6 der Stadt Bad Münstereifel "Industriegebiet Iversheim", Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Ihr Schreiben vom 04.11.2014 Seitens des Kreises Euskirchen bestehen gegen die Änderung des Bebauungsplanes die nachfolgend aufgeführten Bedenken. Ich bitte die Bedenken und Anregungen der Fachabteilungen bei der Festsetzung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen. Untere Landschaftsbehörde Gegen das Vorhaben bestehen aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde zunächst Bedenken, was das Schutzgut Landschaftsbild betrifft. In der Umweltprüfung ist eine Artenschutzprüfung sowie eine Struktur- und Nutzungskartierung durchzuführen. Es ist“ darzustellen, ob Bebauung in festgesetzten Grünflächen des rechtskräftigen B-Planes stattfindet und wie Vermeidungsmaßnahmen durchgeführt werden können, beispielsweise zur Erhaltung von Gehölzen oder Bauzeitenregelung. Da die Höhe der Bebauung mit 30 m die vorgesehene Höhe von 10 m weit übersteigt, ist eine Landschaftsbildbewertung durchzuführen. Von Iversheim und Bad Münstereifel (B 51) kommend soll jeweils eine Visualisierung vorgenommen werden, die die gesamten Greven-Anlagen mit einbezieht. Die Farbe des Hochregallagers soll sich an den bestehenden Gebäuden orientieren und so unauffällig wie möglich gestaltet werden. Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag soll mit der ULB rechtzeitig abgestimmt werden. Träger der Landschaftsplanunq Der Planung wird nicht widersprochen. Untere Wasserbehörde Laut Kapitel 3 ist die äußere Erschließung vorhanden und ausreichend dimensioniert. Die anfallenden Schmutzwässer sind der Kanalisation zur Kläranlage zuzuleiten. Telefon: (02251) 15-0 Telefax: (02251) 15-666 mailbox@kreis-euskirchen.de vsrww.kreis-euskirchen.de USt-ld Nr. DE 122393798 Gläubiger-ID: DE4020200000003614 Konten der Kreiskasse: Kreissparkasse Euskirchen IBAN: DE20 3825 0110 0001 0000 17 SWIFT-BIC: WELADE D1 EUS VR-Bank Nordeifel eG IBAN: DE56 3706 9720 0100 1750 29 SWIFT-BIC: GENO DE D1 S IE sm ab Bahnhof Euskirchen Stadibus-Linie 872: Krelshaus/DRK familienfreundlicher B Arbeitgeber 2013-2016 prüfendewerten.auszeichnen -2 - Für die unverschmutzten Oberflächenwässer soll die Möglichkeit einer Versickerung untersucht werden. Eine Einleitung in ein Gewässer bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß der §§ 8 , 9 und 10 WHG, die bei der zuständigen Behörde zu beantragen ist. Behandlungsbedürftig verschmutzte Niederschlagswässer dürfen nur nach einer trennerlasskonformen Reinigung in ein Gewässer eingeleitet werden. Bau, Betrieb und wesentliche Änderungen einer Abwasserbehandlungsanlage bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung gemäß 58.2 LWG NRW. Hochwassergefahrenkarte HQ100 Hochwassergefahrenkarte HQExirem Das o. g. Plangebiet wird von der Erft tangiert. Das vorläufig festgesetzte Überschwemmungsgebiet ragt in das Plangebiet hinein. Die Hochwassergefahrenkarten geben neben dem HQ100 die Überschwemmungen beim Extremhochwasser wieder. Die Bebauungsplanunterlagen geben die Gefährdungen nicht wieder. Baumaßnahmen im Überschwemmungsgebiet bedürfen der wasserrechtlichen Genehmigung nach §113 Landeswassergesetz NRW. Die Zuständigkeit der v. g. Genehmigung obliegt gemäß dem Zaunprinzip nach BimschG der BR Köln. Straßenbaulastträqer Durch die geplante Anlage eines Logistikzentrums werden die Verkehrsbewegungen zum Standort Peter-Greven durch den zu erwartenden zusätzlichen An- und Auslieferungsverkehr erhöht. In den textlichen Darstellungen wurde eine ausreichende Erschließung über den Bendenweg und die Peter-Greven-Straße begründet. Gemäß der heutigen Regelungen ist die Peter-Greven-Straße lediglich für Fahrzeuge bis 12t Gesamtgewicht freigegeben. Seitens des Straßenbaulastträgers für Kreisstraßen wird der Änderung des Bebauungsplanes unter der Bedingung zugestimmt, dass diese straßenverkehrsrechtlichen Regelungen weiterhin Bestand haben. Eine zusätzliche Belastung des Einmündungsbereiches Peter-Greven-Straße / Wachendorfer Weg ist aus Verkehrssicherheitsgründen auch zukünftig zu unterbinden. Die Erschließung für Schwerverkehr (>121) ist über den Bendenweg vorzugeben. Gesundheitsamt In Hinsicht auf das Schutzgut "Mensch" wird die Erstellung eines Schallgutachten bzgl. der Zunahme des LKW-Verkehr für notwendig erachtet. Als Berechnungsgrundlage soll die Vollauslastung zugrunde gelegt werden. Fahrten im Nachtzeitraum sind zu berücksichtigen. Immissionsschutz Die Anlage fällt unter die immissionsschutzrechtliche Zuständigkeit der Bezirksregierung Köln, 50606 Köln. Die Bezirksregierung ist daher im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zu beteiligen. Die beabsichtigten Änderungen auf dem Werksgelände sind ggf. immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig. Aufgrund der Auswirkungen, die durch die Änderungen auf dem Werksgelände zu erwarten sind (Verkehr, Schall, Luftqualität inkl. Gerüche) und unter der Berücksichtigung, dass es bereits für das bestehende Betriebsgelände zu einem verwaltungsgerichtlichen Urteilsspruch aufgrund von Nachbarschaftsbeschwerden kam (VG Aachen, 16.01.2014, 6 K 1584/12), wird hier zur Vermeidung von Abwägungsfehlern im Bauleitplanverfahren empfohlen, Schall- und Luftschadstoffimmissionen und Gerüche sowie vorhandene Vorbelastungen zur Vermeidung von Immissionskonflikten frühzeitig im Verfahren zu betrachten. Untere Bodenschutzbehörde In Bezug auf die Altlastenproblematik ist festzuhalten, dass für den Geltungsbereich in dem gemäß § 8 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) zu führenden Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten sowie schädliche Bodenveränderungen bzw. entsprechende Verdachtsflächen nach derzeitigem Kenntnisstand keine Eintragungen vorliegen. Darüber hinaus sind gemäß § 4 Abs. 1 LBodSchG Bodenschutzbelange zu berücksichtigen. Insofern bestehen gegen das Vorhaben keine grundsätzlichen Bedenken, sofern im Rahmen der Erarbeitung des Umweltberichtes bzw. des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages auch das Schutzgut Boden behandelt und im Rahmen der Eingriff-/Ausgleichsbilanzierung einbezogen wird. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass für den Vorhabensbereich schutzwürdige Böden aufgrund der Bodenfruchtbarkeit gemäß der Karte der „Schutzwürdigen Böden“ (GLA 2004) ausgewiesen sind: -4 - Untere Abfallbehörde Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu beteiligen. Bauamt Aus baurechtlicher Sicht bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. In dem seit 1976 rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ sind gestalterische Festsetzungen hinsichtlich Materialien, Einfriedung und Bepflanzung enthalten. |m Bereich des Bestandes der Firma Greven werden diese Festsetzungen bereits jetzt nicht eingehalten. Ich bitte daher bei der Ausarbeitung des Entwurfes und der zugehörigen Begründung v.g. derzeit noch gültigen gestalterischen Festsetzungen entsprechend anzupassen bzw. aufzuheben. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag (Schmitz) Haltenhof Carmen Von: Gesendet: An: Betreff: Schulz Erika Dienstag, 2. Dezember 2014 14:26 Haltenhof Carmen WG: 14063 - Stadt Bad Münstereifel; B-Plan Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim", 4.Änd. Beteil. TöB Ursprüngliche Nachricht----Von: Hunscheidt, Hans [mailto:hans.hunscheidt@bezreg-koeln.nrw.de] Gesendet: Dienstag, 2. Dezember 2014 13:40 An: Schulz Erika Cc: claesgens@cki-gmbh.de; Wergen, Rudolf; Hessenius, Renate; Krüg, Nadine; Ortseifen, Helmut Betreff: 14063 - Stadt Bad Münstereifel; B-Plan Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim", 4.Änd. B eteil . TöB Betreff: 14063 - Stadt Bad Münstereifel; B-Plan Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim", 4.Änd. Beteil. TöB Sehr geehrte Damen und Herren, gegen die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" bestehen aus Sicht der Bezirksregierung Köln, Dez. 54 (Obere Wasserbehörde), Bedenken. 1. Hochwasserschutz Die parallel zur Erft liegende Grenze des Bebauungsplanes (Grenze des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 Äbs. 7 B a u G B ) liegt im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet der Erft. In dem ¿vorläufig gesicherten,Überschwemmungsgebiet gelten die Verbotst- und. , .Genehmigungstatbestände sowie.die:sonstigen Regelungen -gemäß § 78 :WHG u n d :§ :113 Ä b s . Sätze 1 bis 5, Abs. 3, 5 und 6 LWG. Das Überschwemmungsgebiet können Sie unter nachfolgendem Link einsehen: 2 http: //www.'bezreg: koelninrw:de/brtetinternet/leistungen/abteilungO5/54/hochwasserschütz/ueberschwemmungsg ebiete/erft/erft/033.pdf 2. Trinkwasserschutzgebiet ; Der; o;g. .Vorentwurf, betriff t: die: Belange der::Wasserschutzgebietsverordnung :{WSG-VO) Bad Münstereifel-Arloff, da die dargestellten Flächen in Schutzzone III B des WSG liegen. Die WSG-VO beinhaltet in § 4 einschlägige Regelungen (Genehmigungspflichten und Verbote) für die Schutzzone III B, die im B-Planverfahren bzw. im Rahmen möglicher späterer Genehmigungen beachtet werden müssen. Bezüglich des Planungsanlasses des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs - Errichtung eines zentralen Logistikzentrums der Firma Peter Greven GmbH & Co. KG - sind neben den Genehmigungspflichten in § 4 Abs. 1 der WSG-VO Bad Münstereifel-Arlöff insbesondere die Verbote gemäß § 4 Abs. 2, Nr. 2. das Erstellen und Ändern gewerblicher und vergleichbarer Betriebe und Einrichtungen mit Ausstoß oder Anfall von wassergefährdender Stoffen, wenn diese Stoffe n i c.h t vollständig und sicher aus dem Wasserschutzgebiet herausgebracht oder sonst unschädlich gemacht werd e n , . 12. das Erstellen von Anlagen, in denen oberirdisch wassergefährdende Stoffe von mehr als 30 m3 gelagert.werden, 13. das oberirdische lagern wassergefährdende Stoffe ohne Ein-richtungen, die ein Eindringen der Stoffe in den Boden oder ein .Gewässer verhindern, zu beachten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Hans Hunscheidt Bezirksregierung Köln Dezernat 54 - Gewässerentwicklung und ..Hochwasserschutz 50606 Köln Dienstgebäude: Robert-Schuman-Str. 51, 52066 Aachen Telefon: + 49 (0) 221 - 147 - 4068 Telefax: + 49 {0) 221 - 147 - 2879 m a i l t o :h a n s .hunscheidt@bezreg-koeln.nrw.de http://www.bezreg-koeln.nrw.de Industrie- und Handelskammer Aachen Theaterstrafte 6-10 D-52062 Aachen IHK Aachen | Postfach 10 07 40 | D-52007 Aachen http://www.aachen.ihk.de Stadt Bad Münstereife1 Marktstr. 11-15 53902 Bad Münstereiifel : = - = IHK k Auskunft erteilt Nils Jagnow Telefon: 0241 4460-234 Telefax: 0241 4460-148 E-Mail: dienst@aachen.ihk.de .;. n:; ! Unser Zeichen jg/fs Ihre Zeichen/ Ihre Nachricht vom 14063-b01 Cl/Va 04.11.2014 Aachen, 2. Dezember 2014 Bauleitplanung hier: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 - Industriegebiet Iversheim - Stadt Bad Münstereifel Sehr geehrte Damen und Herren, da der vorgesehene Planentwurf die Belange der gewerblichen Wirtschaft entweder gar nicht berührt oder - wo es der Fall ist - hinreichend berücksichtigt, bestehen seitens der Industrieund Handelskammer Aachen keine Bedenken. Freundliche Grüße Industrie- und Handelskammer Aachen - V .(j\Ü Ih M c Fritz Rötting d Geschäftsführer Seite 1 von 2 Halten hof Carmen Von: Schulz Erika Gesendet: Freitag, 12. Dezember 2014 08:31 An: Haltenhof Carmen Betreff: WG: Iversheim Anlagen: Stellungnahme_WES_BBPNr6_FaGreven.pdf WG: Stadt Bad Münstereifel - Bauleitplanung, 4. Änd. BP 6 - Industriegebiet Von: Zentrale (Krisinger/Malburg) Gesendet: Freitag, 12. Dezember 2014 08:30:30 An: Schulz Erika; Lanzerath Melissa; Haltenhof Carmen; Schroeder Alexandra Betreff: WG: **‘ **SPAM***‘ * WG: Stadt Bad Münstereifel - Bauleitplanung, 4. Änd. BP 6 - Industriegebiet Iversheim Diese Nachricht wurde automatisch von einer Regel weitergeleitet. Í Von: Klein Markus [ mailto:Markus.Klein@regionalgas.de] Gesendet: Mittwoch, 10. Dezember 2014 14:26 An: claesgens@cki-gmbh.de; Zentrale (Krisinger/Malburg); Schulz Erika Cc: Grünefeld Rolf; Hens Christian B etre ff: *****S P A M ***** WG: Stadt Bad Münstereifel - Bauleitplanung, 4. Änd. BP 6 - Industriegebiet Iversheim Sehr geehrte Damen und Herren, wie angekündigt, reichen wir ihnen beiliegend die - im Auftrag der Regionalgas Euskirchen GmbH&Co.KG als Betriebsführerin des Wasserversorgungsverbandes Euskirchen-Swisttal (WES) - vom hydrogeologischen Büro „ahu AG“ , Aachen erstellte Kurzstellungnahme zur Kenntnis und Beachtung im weiteren o. g. Verfahren nach. Der WES, betriebsgeführt durch die Regionalgas Euskirchen GmbH & Co.KG, bittet um die weitere Beteiligung in dem nachfolgenden Verfahren. Freundliche Grüße Markus Klein Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG Markus Klein Münsterstrafte 9 53881 Euskirchen Tel +49 (2251) 708420 Markus.Klein@reoionaloas.de www.regionalaas.de 12,12.2014 Seite 2 von 2 Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG Telefon: 02251/7080, Fax: 02251/708163 Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Uwe Friedl Geschäftsführung: Dipl.-Kfm. Christian Metze Amtsgericht Bonn HRA 5884 Persönlich haftende Gesellschafterin: Regionalgas Euskirchen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH Amtsgericht Bonn HRB 12691 Von: Grünefeld Rolf Gesendet: Mittwoch, 3. Dezember 2014 15:46 An: claesgens@cki-gmbh.de; 'info@bad-muenstereifel.de' Cc: Hens Christian; Klein Markus Betreff: Stadt Bad Münstereifel - Bauleitplanung, 4. Änd. BP 6 - Industriegebiet Iversheim Sehr geehrte Damen und Herren, wir nehmen Bezug auf die Anfrage des Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper vom 04.11.2014, Az.: 14063-b01 Cl/Ya und senden Ihnen die nachfolgende Stellungnahme als Eigentümerin des ErdgasVersorgungsnetzes sowie als Betriebsführerin des Wasserversorgungsverbandes Euskirchen-Swisttal. Reqfonalqas Euskirchen GmbH & Co. KG Die ausgewiesene Fläche ist bereits weitestgehend an die Erdgasversorgung angeschlossen. Erweiterungen sind - bei Bedarf - möglich. Seitens der Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6, solange der Bestand unserer Versorgungsleitungen gesichert bleibt. Wir möchten darauf hinweisen, dass eventuell geplante Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere das Anpflanzen von Bäumen, grundsätzlich außerhalb von Leitungstrassen anzustreben sind. Weitere Informationen hierzu enthält das Merkblatt ''Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Wasserversorqunqsverband Euskirchen-Swisttal Die ausgewiesene Fläche liegt innerhalb der Zone lllb der rechtskräftig ausgewiesenen. Wasserschutzzone Bad-Münstereifel-Arloff. Zur Abgabe einer fundierten wasserfachlichen Stellungnahme haben wir die Anfrage an das hydrogeologische Büro ahu aus Aachen weitergeleitet. Die Stellungnahme des Büro erwarten wir bis zum 19.12.2014. Wir werden diese dann unverzüglich nachreichen und bitten diesbezüglich um eine Fristverlängerung. Freundliche Grüße Rolf Grünefeld @@DISCLAiMER@@ 12.12.2014 Wasser Boden Geomat/'k Aachen, 10. Dezember 2014 Aktenzeichen: UVPARL/JL/CS Kurzstellungnahme Betreff: Stadt Bad Münstereifel - Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB Erstellt durch: ahu AG Auftraggeber: Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG Anlass Die Stadt Bad Münstereifel plant die 4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 6 „ Industriege­ biet Iversheim“. Der Geltungsbereich der Änderung soll die Flächen Gemarkung Ivers­ heim, Flur 8 , Flurstücke 427 (tlw.), 477 (tlw.), 474 und 482 umfassen und ist Teil des be­ stehenden Werksgeländes der Fa. Greven. Diese Flächen liegen in der Schutzzone IIIB des festgesetzten Wasserschutzgebietes Bad Münstereifel Arloff für die Wassergewin­ nungsanlagen Arloff, Kalkarer Stollen und Engelbertusbrunnen. Der Wasserversorgungsverband Euskirchen-Swisttal (WES) wurde von der Stadt Bad Münstereifel im Rahmen des zur geplanten 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „In­ dustriegebiet Iversheim“ durchzuführenden Scoopings um Äußerung zu den folgenden Punkten gebeten: 1. welchen Umfang und welchen Detaillierungsgrad die Umweltprüfung aus Sicht des fachlichen Zuständigkeitsbereiches der REG aufweisen soll und 2. welche umweltbezogenen Informationen für das Plangebiet vorhanden sind und wel­ che umweltrelevanten Auswirkungen erwartet werden können. Weiterhin wird gebeten, Aufschluss über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planun­ gen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsam sein können. Da die Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG (RGE) seit dem 01.01.2014 die Be­ triebsführung für den WES übernommen hat, wurde diese Bitte an die RGE weitergeleitet. Geplante Erweiterung der Fa. Greven Die Fa. Greven plant auf Ihrem Werksgelände die Errichtung eines Hochregallagers und einer Versandhalle für die LKW Abfertigung sowie einer Verbindung in Form einer Materi­ alflussbrücke zwischen dem bestehenden Werksgebäude und dem geplanten Hochregal­ lager über die Erft hinweg. P:\UVPARL\vefrnark\8 ebauungsplan_NrJ5J 3ad_Muensf8r8ifal\St0 llungnahrTOj3reven_1412O3_kofr.docx I/Vässer Boden Geomatik Bewertung/ Stellungnahme Das Plangebiet liegt in der Erftaue unmittelbar im Zustrom der Wassergewinnungsanlage (WGA) Engelbertusbrunnen (Horizontalfilterbrunnen), welche oberflächennah Grundwas­ ser für die öffentliche Trinkwasserversorgung aus den Terrassensedimenten der Erft ent­ nimmt. Das geförderte Grundwasser setzt sich aus Grundwässern des devonischen Mas­ senkalks und aus innerhalb der Erftterrasse gebildeten vergleichsweise jungen Grund­ wassern zusammen. Die Lage in der Wasserschutzzone III B soll gemäß des Vorentwurfs der Erläuterungen zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 generell berücksichtigt werden. Auf Grund der anteilsmäßigen Förderung von jungem Grundwasser aus der Erftterrasse an der WGA Engelbertusbrunnen und den im Vergleich zu den Fließzeiten im Grundwasser schnellen Fließzeiten im Oberflächengewässer ist bei einer möglichen Verschmutzung der Erft von einem erhöhten Risiko für die WGA Engelbertusbrunnen auszugehen. Daher ist aus Sicht der öffentlichen Trinkwasserversorgung hier besondere Vorsicht geboten und zum Schutz des Trinkwassers nicht nur der Schutz des Grundwassers sondern auch der Schutz der Erft zu betrachten. Gemäß der Homepage der Fa. Greven (http://www.peter-greven.de/) vertreibt die Fa. Greven Metallseifen, Alkaliseifen, Ester, Dispersionen, Fettsäuren und Glycerin. Gemäß § 4 Absatz 2 Punkt 12 ist das Erstellen von Anlagen, in denen oberirdisch wassergefähr­ dende Stoffe von bis zu 30 m3 gelagert werden in der Schutzzone Hl B genehmigungs­ pflichtig und von mehr als 30 m3 verboten. Welche Produkte (Stoffe) und welche Volumina im geplanten Hochregallager bis zum Versand gelagert werden sollen, geht aus den vor­ liegenden Unterlagen nicht hervor. Es wird darauf hingewiesen, dass dies spätestens im Rahmen der erforderlichen wasserrechtlichen Antragsunterlagen darzulegen ist. Wir emp­ fehlen in diesem Rahmen auch eine Gefährdungsabschätzung und Risikobewertung für die Stoffe im Hinblick auf die Gefahr für das Grundwasser und die Erft und damit für die Trinkwassergewinnung des WES durchzuführen. Über eine umlaufend geschlossene Materialflussbrücke sollen Materialien über die Erft hinweg zwischen dem geplanten Hochregallager und dem Werksgebäude der Fa. Greven transportiert wird werden. Ein Austreten oder Auslaufen von wassergefährdenden Stoffen z.B. wenn Behälter während des Transportvorgangs umkippen, ist durch geeignete bauli­ che Maßnahmen zu verhindern. Die baulichen und geeigneten Kontrollmaßnahmen sollte ebenfalls spätestens im Rahmen der wasserrechtlichen Antragsunterlagen dargelegt wer­ den. Neben der geplanten Nutzung des geplanten Hochregallagers und der Versandhalle durch die Fa. Greven stellt auch der Eingriff durch die Baumaßnahmen generell ein Ge­ fährdungspotenzial für das durch den WES bzw. die RGE genutzte Grundwassers dar. Es wird daher aus wasserwirtschaftlicher Sicht empfohlen, bereits im Rahmen der Um­ weltprüfungen geeignete Maßnahmen und Empfehlungen zum Schutz des Grundwassers sowie der Erft im Wasserschutzgebiet Bad Münstereifel Arloff für • die Zeit der geplanten Baumaßnahme und ® den künftigen Betrieb der Anlage zu erarbeiten. P:\UVPARLWermerk\Bebauungsplan_Nr_6_Bad_MuenstereifQl\Steliungnahrra_grevan_1412D3_kofTJocx 2 Wasser Boden I Geomatik \ Die RGE bittet als Betriebsführerin des WES um die weitere Beteiligung in den nachfol­ genden Verfahren zum Vorhaben der Fa. Greven. Aachen, 10.12.2014 gez. i.A. Jessica Langert gez. i.V. Christoph Saiier P:\UVPARL\vermerk\Bebauungspten_Nf_6_Bad_M uenstereifei\S teilungnahm ej3reven_141203_korr.docx 3 Landwirtschaftskammer I Nordrhein-Westfalen Kreisstelle El Aachen Mail: aachen@lwk.nrw.de Kreisstellen Aachen/Düren/Euskirchen Rutger-von-Scheven-Straße 44 ■52349 Düren H Düren Mail: dueren@lwk.nrw.de G + K Gotthardt + Knipper Ingenieurgesellschaft mbH Tränkelbachstr. 44 gangen S Euskirchen Mail: euskirchen@lwk.nrw.de Rütger-von-Scheven-Str, 44 52349 Düren Tel.: 02421 5923-0, Fax -66 www.landwirtschaftskammer.de 53937 Schleiden Auskunft erteilt: Frau Lock / S Durchwahl: 16 Fax : Mail: 66 susanne.lock@lwk.nrw.de 14_146_BP_6_lnrfuslrio_lversh.docx Düren 04.12.2014 Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“; 4. Änderung Ihre Mail vom 04.11.2014 Sehr geehrte Damen und Herren, zum o.a. Vorhaben nehmen wir als Fachbehörde wie folgt Stellung: Es bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken. M itfrÄ indlichen Grüßen X J 7 Lock ( Qualitätsmanagementsystem zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 Konten der Hauptkasse der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen: WGZ-Bank Münster Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG BLZ400 600 0Q BLZ 380 601 86 Ust.-ld.-Nr. DE 1,26118293 Steuer-Nr. 337/5914/0780 Konto-Nr. 403 213 Konto-Nr. 2 100 771 015 IBAN: DE97 4006 0000 0000 4032 13, BIC/SWIFT: GENO DE MS IBAN: DE27 3806 0186 2100 7710 15, BIC/SWIFT: GENO DE D1 BRS Seite 1 von 1 Haltenhof Carmen Von: Haltenhof Carmen Gesendet: Freitag, 12. Dezember 2014 08:13 Ar»: 'haep@cki-gmbh.de' Betreff: WG: Bad Münstereifel - Bebauungsplan Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim, 4. Änderung. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öff. Belange, Ihr Schreiben vom 4.11.2014 Sehr geehrte Frau Häp, anbei noch eine Stellungnahme zum Verfahren mit der Bitte um Berücksichtigung. Mit freundlichen Grüßen i. A. Carmen Haltenhof Stadt Bad Münstereifel Amt für Stadtentwicklung Carmen Haltenhof Marktstraße 11 53902 Bad Münstereifel Tel.: 02253/505-161 Fax: 02253/505-114 E-mail: c.haltenhof@bad-muenstereifel.de Von: Schulz Erika Gesendet: Donnerstag, 11. Dezember 2014 20:28 An: Haltenhof Carmen Betreff: WG: Bad Münstereifel - Bebauungsplan Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim, 4. Änderung. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öff. Belange, Ihr Schreiben vom 4.11.20,14 Von: Herzog, Dr. Monika[SMTP:MONIKA.HERZOG@LVR.DE] Gesendet: Donnerstag, 11. Dezember 2014 20:28:10 An: Schulz Erika Betreff: Bad Münstereifel - Bebauungsplan Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim, 4. Änderung. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öff. Belange, Ihr Schreiben vom 4.11.2014 Diese Nachricht wurde automatisch von einer Regel weitergeleitet. Sehr geehrte Frau Schulz, mit o.a. Vorgang erbaten Sie Rückäußerung zum Umfang und zum Detaillierungsgrad der Umweltprüfung. Wenngleich mit einigen Tagen nach Ende der von Ihnen gesetzten Frist (und kurz vor Antritt meines Resturlaubes), möchte ich Ihnen kurz antworten. Im unmittelbaren Planbereich sind Denkmäler sicher nicht betroffen, wohl aber in der weiteren Umgebung ( hier v.a. die Ortslage Iversheim). Im Hinblick auf den dort hohen Denkmalbestand ist sicher zu untersuchen, welche Auswirkungen die Planungen auf die Kulturgüter haben werden. Dabei sind nicht nur optische Auswirkungen, sondern auch mögliche Auswirkungen durch Lärmentwicklung, Schadstoffemissionen oder zusätzliches Verkehrsaufkommen zu . berücksichtigen. Ich verweise hinsichtlich der inhaltlichen Systematik einer Kulturgüter-Prüfung auf die Veröffentlichung der UVPGesellschaft (Hrsg.): Kulturgüter in der Planung. Handreichung zur Berücksichtigung des kulturellen Erbes bei Umweltprüfungen. Hamm oJ. 2008. Für Rückfragen in diesem Zusammenhang stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Monika Herzog 12.12.2014 4 L* '7 r - # Infrastruktur Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Infra I 3 Az: 45-60-00 / III-207-14-BBP Wir. Dienen. Deutschland. HAusANscHRiFT Fontainengraben 200, 53123 Bonn P o s t a n s c h r if t Postfach 2963, 53019 Bonn Bundesam t für Infraslruktur. Um weltschutz und Dienstleistungen de r Bundeswehr » Postfach 2 96 3 « 5 3 0 1 9 Bonn C + K Gotthardt + Knipper Ing.-Ges. mbH Postfach 1210 53930 Schleiden +49(0)228 5504 - 4585 +49(0)228 5504-5763 Bw 3402 baiudbwtoeb@bundeswehr.org B e a r b e it e r Herr Nogueira Duarte Mack tel fax DATUM “ 07.01,2015 f BBP Nr . 6 „Industriegebiet Iversheim “ 4 .Änderung hier Abgabe einer Stellungnahme Bezug Ihr Schreiben vom 11.11.2014- Ihr Zeichen: 14063-k01 Ya AN LAG EN - - Sehr geehrte Damen und Herren, nachstehende Stellungnahme wird vorbehaltlich der gleichbleibenden Sach- und Rechtslage abgegeben. Die Bundesw ehr is t berührt aber n ich t betroffen. Zum Bauvorhaben erteile ich, wie beantragt, die Zustimmung. Ich bitte um Aufnahm e des folgenden Textes in den Genehmiqunqsbescheid: Vier Wochen vor Baubeginn sind dem Bundesamt für Infrastruktur. Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr. Fontainegraben 200, 53123 Bonn unter -Angabe des Zeichens AZ 45-60-00 / HI-207-14-BBP alle endgültigen Daten wie Art des Hindernisses, Standort mit geographischen Koordinaten in WGS 84, Höhe über Grund, Gesamthöhe über NN, ggf. Art der Kennzeichnung und Zeitraum Baubeginn anzuzeigen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Nogueira Duarte Mack Bezirks reg ierung Köln Bezirksregierung Köln, 50606 Köln i ........ ....... | STADT BAD MÜNSTEREIFEL Stadt Bad Münstereifel Amt für Stadtentwicklung Marktstraße 11 53902 Bad Münstereifel j uo.f ~ • /" £, ^ Datum: 10. Februar 2015 Seite 1 von 5 Aktenzeichen: 53.6.2 : 1 8. r Auskunft erteilt: Hefr Rupp / / guenter.rupp@bezregkoeln.nrw.de Zimmer: K 16 Telefon: (0221) 147 - 4269 Bauleitplanverfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" Immissionsschutzrechtiiche Stellungnahme F a x :(0 2 2 1 )1 4 7 -4 1 6 8 Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln Ihre E-Mail vom 21.01.2015 (c.haitenhof@bad-muenstereifel.de) DB bis Köln Hbf, U-Bahn 3,4,5,16,18 bis Appellhofplatz Besuchereingang (Hauptpforte! Zeughausstr. 8 Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" bitten Sie zur vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der in meinen Zu­ ständigkeitsbereich fallenden Belange des Immissionsschutzes um Aus­ kunft. Da die vorgelegten Planunterlagen nach dem derzeitigen Verfah­ rensstand noch keine vollständige bzw. abschließende immssionsschutzrechtliche Beurteilung zulassen können, empfehle ich, wie in Ih­ rem Hause am 04.02.2015 bereits mit Frau Schulz vereinbart, eine ge­ meinsame Besprechung bei der Fa. Peter Greven GmbH & Co KG durchzuführen. Dabei wären die nachfolgend angesprochenen und so­ weit möglich von mir bereits bewerteten Themen zum Belang des Im­ missionsschutzes abzuarbeiten. Telefonische Sprechzeiten: m o .-do.: 8:3 0 - 15:00 Uhr Besuchertag: donnerstags: 8:30-15:00 Uhr (weitere Termine nach Verein­ barung) Landeskasse Düsseldorf: Landesbank Hessen-Thüringer IBAN: DE34 3005 0000 0000 0965 6C BIC: WELADEDDXXX Zahlungsavise bitte an zentra!ebuchungsstelle@ brk.nrw.de 1. Notwendigkeit einer GI-Ausweisung westlich des Bendenwegs Im Rahmen einer ersten frühzeitigen Beteiligung zur vorliegenden Planung im Jahre 2008, die das gleiche Planungsziel verfolgte, war das gesamte Plangebiet als Gewerbegebiet i. S. d. § 8 BauNVO ausgewiesen. Die jetzige GI-Ausweisung für das Teil­ gebiet westlich des Bendenwegs ist daher zu hinterfragen. Hauptsitz: Zeughausstr. 2-10,50667 Köln Telefon: ( 0 2 2 1 )1 4 7 -0 Fax: (0221) 1 4 7 -3 1 8 5 USt-ID-Nr.: DE 812110859 poststelle@brk.nrw.de www.bezreg-koeln.nrw.de f Bezirksregierung Köln Datum: 10. Februar 2015 Die Fa. P. Greven GmbH & Co KG ist zu bitten eine detaillierte Betriebsbeschreibung zu dem an dieser Stelle geplanten Lo­ gistikzentrums zu erstellen und eine Aussage über die zukünftige Nutzung der bereits in dieser Teilfläche befindlichen Halle 12 (bisher Zentrallager} zutreffen. Aus diesen Informationen sollte der Störgrad im Sinne der Baunutzungsverordnung ableitbar sein, so dass die Notwendigkeit der entsprechenden Gebietsart er­ kennbar wird. { 2. Trennungsgebot des § 50 BImSchG a) Gliederung nach dem sog. Abstandserlass NRW (2007) Grundsätzlich ist der Abstandserlass NRW (2007) in städte­ baulich gewachsenen Gemengelagesituationen nur bedingt anwendbar. Im Gegensatz zur Gliederung aus dem Planver­ fahren in 2008, trägt die nunmehr festgesetzte Gliederung der Baugebiete nach dem Abstandserlass den Belangen des Im­ missionsschutzes weitgehend Rechnung. Es ist allerdings zu klären, ob die damit verbunden Nutzungseinschränkungen dem Planvorhaben des Betriebes noch ausreichend Rech­ nung tragen. b) Störfallrechtliche Belange und Achtungsabstand i.S.d. KAS-18 Leitfadens v Nach § 50 BImSchG sind bei raumbedeutsamen Planungen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einan­ der auch so zuzuordnen, dass von schweren Unfällen im Sin­ ne des Artikels 3 Nr. 5 der Richtlinie 96/82/EG (Seveso-IIRichtlinie) in Betriebsbereichen hervorgerufene Auswirkungen auf schutzbedürftige Gebiete (u. a. dem Wohnen dienenden Gebiete, sonstige schutzbedürftige Gebiete, insbesondere öf­ fentlich genutzte Gebiete, wichtige Verkehrswege, Freizeitge­ biete, öffentlich genutzte Gebäude) so weit wie möglich ver­ mieden werden. Die bisher im Betrieb der Fa. P. Greven GmbH & Co KG gehandhabten und gelagerten Mengen an Gefahrstoffen liegen außerhalb des Anwendungsbereichs der 12. BImSchV- Stör­ fall-Verordnung. Es liegt deshalb auch kein Betriebsbereich im Sinne des § 3 (5a) BImSchG vor. Im Übrigen hat die Fa. P. Greven GmbH & Co KG gegenüber der Bezirksregierung Köln Seite 2 von 5 t Bezirksregierung Köln Datum: 10. Februar 2015 hierzu eine entsprechende Verzichtserklärung abgegeben. Daher empfehle ich durch eine textliche Festsetzung Anlagen, die einen Betriebsbereich im Sinne des § 3 (5a) BImSchG bilden oder Teil eines solchen Betriebsbereiches wären, im gesamten Plangebiet auf der Grundlage des § 1 (9) BauNVO auszuschließen. Hinweis: Sowohl der oben erwähnte Leitfaden KAS-18 als auch ein von der Anwaltskanzlei Redeker/Sellner/Dahs erarbeitetes Gut­ achten über Festsetzungsvorschläge nach den Vorgaben des BauGB und der BauNVO zur Umsetzung der Abstandsemp­ fehlungen für Anlagen, die Betriebsbereiche bilden, können im Internet auf der Homepage der Kommission für Anlagensi­ cherheit (KAS) beim Bundesministerium für Umwelt, Natur­ schutz und Reaktorsicherheit heruntergeladen werden: http://www.sfk-taa.de/publikationen/kas pub.htm. 3. Luftschadstoffe einschließlich Gerüche Die vorliegenden Planunterlagen lassen auch nach der Nut­ zungsbeschreibung zum Planungskonzept unter Ziffer 4.1 im Vorentwurf der Begründung eine abschließende Bewertung zu dieser Thematik nicht zu. Diese Nutzungsbeschreibung ist des­ halb insbesondere zu den Betriebsabläufen weiter zu konkretisie­ ren. Die Notwendigkeit einer gutachterlichen Immissionsuntersu­ chung zu den Luftschadstoffen einschließlich Gerüche im Rah­ men der vorliegenden Planung sollte daher in der gemeinsamen Besprechung weiter thematisiert werden. 4. Lärmschutz Die mir in Ihrem Hause von Frau Schulz zur Verfügung gestellte schalltechnische Untersuchung zum geplanten Lager- und Lo­ gistikzentrum des Büros deBAKOM, Odenthal, vom 11.03.2011 (Bericht Nr. 11032011 / EW-202) berücksichtigt nicht die aktuelle Emissionsquellensituation. Die verwendeten Emissionsdaten in der Untersuchung beziehen sich auf den Stand Februar 2009. Eine ausschließliche Aktualisierung der Emissionsdatenbestände reicht allerding für eine Anerkennung des Berichtes im Rahmen des Planverfahrens nicht aus. Seite 3 von 5 Bezirksregierung Köln Datum: 10. Februar 2015 Die Qualität dieser schalitechnischen Untersuchung ist im Grund­ satz nicht geeignet, einen Beitrag zur Rechtssicherheit für die vorliegende Bebauungsplanänderung zum Belang des Lärm­ schutzes zu leisten. Im Gegenteil, der Bericht weist sowohl inhalt­ liche Mängel, als auch Fehler in der Terminologie auf. Beispielweise fehlt im Bericht eine Beschreibung zum Betrieb des zu untersuchenden Lager- und Logistikzentrums aus der insbe­ sondere die emissionsverursachenden Vorgänge sowohl auf der Freifläche als auch durch evtl. außenliegende und lärmverursa­ chende Gebäudetechnik erkennbar sind. Dies ist außerdem zwi­ schen Tag- und Nachtzeitraum im Sinne der TA Lärm differen­ ziert darzustellen. Aussagen zur Gebäudeausführung und den bauakustischen Schwachpunkten wie RWA’s, Türen und Tore fehlen gleichermaßen. Im Weiteren der schalltechnischen Gebäudeanalyse sollten mög­ liche Schallrückwürfe des Verkehrslärms auf der B 51, die über die Fassaden der geplanten Hallen ins Wohngebiet „Alte Land­ straße“ übertragen werden könnten, in die Untersuchung einbe­ zogen werden. Gegebenenfalls sind Aussagen zu einer schallab­ sorbierenden Außenfassade zu treffen. Im Rahmen der rechtsverbindlichen Bauleitplanung besteht die Mindestanforderung an eine schalltechnische Untersuchung da­ rin, nachzuweisen, dass der Planinhalt auch realisierbar sein wird (Machbarkeit) und später im Genehmigungsverfahren nicht an Belangen scheitern kann, die im Planverfahren unzureichend be­ trachtet wurden. Die Ausführungen zur Geräuschkontingentierung beinhalten eine Terminologie, die aus der Zeit vor in Kraft treten der DIN 45691 stammt. Die neu zu erstellende schalltechnische Untersuchung sollte bei der Kontingentierung die unter Ziffer 3 der DIN 45691 erläuterten Begriffe verwenden. Grundsätzlich empfehle ich vor Erstellung der schalltechnischen Untersuchung die Aufgabenstellung und damit die Herange­ hensweise an diese Untersuchung in dem anstehenden gemein­ samen Gespräch mit mir abzustimmen. Die nicht weiter betrach­ teten Lärmimmissionen anderer auf die zu untersuchenden Im­ missionsorte einwirkenden Gewerbebetriebe ist ohne weitere Seite 4 von 5 Bezirksregierung Köln Datum: 10. Februar 2015 Kommentierung in der Regel nicht akzeptabel bzw. gefährdet die Rechtssicherheit der Bebauungsplanänderung bereits im Ansatz. Aus meiner aktuellen Ortsbesichtigung ist noch zu erwähnen, dass die Hausnummern der Immissionsorte IO 1 und IO 4 nicht mit den auf der Karte eingetragenen Punkten in der Untersu­ chung übereinstimmen. Außerdem wird der IO 1 (Bendenweg 88 anstatt 84) zukünftig mit einer GE-Baufläche für das P lanvorha-. ben überplant. Der IO 1 ist daher neu zu definieren. Abschließend bestätige ich meine Teilnahme an dem Besprechungs­ termin am 24.02.2015, 13.30 Uhr, bei der Fa. Peter Greven GmbH & Co KG. Weiterhin wird aus meinem Hause, die für die Betriebsüberwachung zuständige Kollegin, Frau Kilian, am Termin teilnehmen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Seite 5 von 5 « T p T ) M o b ility U i Networks i= !L ij= !j Logistics Deutsche Bahn AG DB Immobilien Region West Kompetenzteam Baurecht Deutz-Mülheimer Straße 22-24 50679 Köln www.deutschebahn.com Deutsche Bahn AG • DB Immobilien • Region West • Deutz-Mülheimer Straße 22-24 • 50679 Köln Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister Marktstraße 11-15 53902 Bad Münstereifel Ihr Zeichen: 14063-b01 CI/Ha Karl-Heinz Sandkühler Telefon 221 141-3797 Telefax 221 141-2244 karl-heinz.sandkuehler@deutschebahn.com Zeichen FR!-W-L(A) TÖB-KÖL-15-9540 Sa 16224 15.04.2015 Ihre Nachricht vom 09.02.2015 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" der Stadt Bad Münstereifel Sehr geehrteDamen und Herren, die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG bevollmächtigtes Unterneh­ men, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme zur o. g. Bauleitplanung: Unsererseits bestehen grundsätzlich keine Bedenken bzgl. der vorgenannten Bauleitplanung, wenn die nachfolgenden Hinweise und Auflagen beachtet werden: • Dem Bahngelände dürfen keine Oberflächen-, Dach- oder sonstige Abwässer zugeieitet werden. • Bei der Planung von Beleuchtungsanlagen in der Nähe der Bahn ist darauf zu achten, dass Blendungen der Triebfahrzeugführer ausgeschlossen sind und Verfälschungen, ' Überdeckungen und Vortäuschungen von Signalbildern nicht Vorkommen. • Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Betriebsanlagen entstehen Immissi­ onen. Entschädigungsansprüche oder Ansprüche auf Schutz- oder Ersatzmaßnahmen können gegen die DB AG nicht geltend gemacht werden, da die Bahnstrecke eine Plan festgestellte Anlage ist. Spätere Nutzer des Objektes sind frühzeitig und in geeigneter Weise auf die Beeinflussungsgefahr hinzuweisen. • Abstandsflächen sind einzuhalten. ® Bei allen baulichen Veränderungen in der Nähe unserer Anlagen sind wir durch aussa­ gekräftige Unterlagen in Form von Bauanträgen zu beteiligen. Bei möglichen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Deutsche Bahn AG i.V. Bonner i.A. Sandkühler Deutsche Bahn AG Vorsitzender des Sitz Berlin Aufsichtsrates: Registergericht Prof. Dr. Utz-Hellmuth Felcht Berlin-Charlottenburg HRB 50 000 USt-ldNr.: DE 811569869 Vorstand: Dr. Rüdiger Grube, Vorsitzender Gerd Becht Dr. Ing. Heike Hanagarth Dr.-Ing. Volker Kefer Dr. Richard Lutz Ulrich Weber