Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
1,9 MB
Datum
10.05.2016
Erstellt
28.04.16, 15:35
Aktualisiert
28.04.16, 15:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksregierung Köln
Datum: 04. November 2014
Bezirksregierung Köln, 50606 Köln
Seite 1 von 1
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
Marktstraße 11-15
53902 Bad Münstereifel
Aktenzeichen:
Dezernat 33
52231
Auskunft erteilt:
per E-Mail an; e.sehulz@bad-muenstereifel.de
Herr Meul
florian.meul@bezregkoeln.nrw.de
Zimmer B 372
Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung
hier; Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Telefon: (0221)147 - 3204
Fax: (0221) 147 - 4081
Blumenthalstraße 33,
50670 Köln
Schreiben vom 04.11.2014; Az.; 14063-b01 Cl/Ya
DB bis Köln Hbf,
U-Bahn bis
Reichenspergerplatz
Sehr geehrte Damen und Herren,
Telefonische Sprechzeiten:
gegen die Planung sind aus der Sicht der von mir wahrzunehmenden
öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landent
wicklung keine Bedenken vorzubringen.
mo. - do.: 8:30 - 15:00 Uhr
Besuchertag:
donnerstags: 8:30-15:00 Uhr
(weitere Termine nach
Planungen bzw. Maßnahmen des
Planungsbereich nicht vorgesehen.
Dezernates
33 sind
in dem
Vereinbarung)
Landeskasse Düsseldorf:
Landesbank Hessen-Thüringen
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
BLZ 300 500 00,
Kontonummer 965 60
IBAN:
DE34 3005 0000 0000 0965 60
gez. Meul
BIC: WELADEDDXXX
Hauptsitz:
Zeughausstr. 2-10,50667 Köln
Telefon: (0221) 147 - 0
Fax:(0221)147 - 3185
USt-lD-Nr.: DE 812110859
poststelle@brk.nrw.de
www.bezreg-koeln.nrw.de
Landesbetrieb Wald und Holz
Nordrhein-Westfalen
Regionalforstamt Hoohelfsl-ZOIpicher Börde
Römerpiafz 12,53947 Nettersheim
C + K Gotthardt + Knipper
Ingenieurgesellschaft mbH
Tränkelbachstraße 44
53937 Schleiden-Gemünd
07.11.2014
Seite 1 von 1
Aktenzeichen
310-11-07-002
bei Antwort bitte angeben
Herr Hochgürtei
Fachgebiet Hoheit
Telefon 02486 8010-22
Telefax 02486 8010-25
arnoid.hochgürtel@wald-undholz.nrw.de
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Stadt Bad Münstereifel
„Industriegebiet Iversheim“
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
Sehr geehrter Herr Claesgens,
sehr geehrte Damen und Herren,
von den Planungen zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Stadt
Bad Münstereifel „Industriegebiet Iversheim“ werden forstbehördliche Belange
nicht berührt.
Insoweit können auch keine Angaben zum Umfang und zum Detailierungsgrad der Umweltprüfung gemacht werden.
Umweltbezogene Informationen für das Plangebiet finden Sie unter anderem
im Landschaftsinformationssystem NRW (LINFOS NRW) des Landesamtes
für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW).'
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Bankverbindung
HELABA
Konto :4 011 912
BLZ :300 500 00
1BAN: DE 10 3005 0000 0004
011912
BIC/SWIFT: WELA DE DD
Ust.-Id.-Nr. DE 814373933
Steuer-Nr. 337/5914/3348
Dienstgebäude und
Lieferanschrift:
Regionalforstamt HocheifelZOlpicher Bärde
Römerplatz 12
Hochgü
53947 Nettersheim
Telefon 02486 8010-0
Telefax 02486 8010-25
Hocheifel-ZuelpicherBoerde@wald-undholz.niw.de
www.wald-und-holz.nrw.de
Bezirksregierung Düsseldorf
Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865,40408 Düsseldorf
Stadt Bad Münstereifel
Ordnungsamt
Marktstr. 11-15
53902 Bad Münstereifel
Datum 18.11.2014
Seite 1 von 1
Aktenzeichen:
22.5-3-5366004-174/14/
bei Antwort bitte angeben
Herr Brand
Zimmer 114
Telefon:
0211 475-9710
Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) / Luftbildauswertung
Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“
Ihr Schreiben vom 10.11.2014
Telefax:
0211 475-9040
kbd@brd.nrw.de
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen
liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im bean
tragten Bereich. Eine Garantie auf Kampfmitteifreiheit kann gleichwohl
nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die
Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde
oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie
Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine
Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internet
seite das Merkblatt für Bauarundeinariffe.
Dienstgebäude und
Ueferanschrift:
Mündelheimer Weg 51
40472 Düsseldorf
Telefon: 0211 475-0
Telefax: 0211 475-9040
Weitere
Informationen
finden
Sie
auf unserer
Internetseite
www.brd.nrw.de/ordnuna aefahrenabwehr/kamDfmitteibeseitiauna/index.isD
Im Auftrag
poststelle@brd.nrw.de
www.brd.nrw.de
öffentliche Verkehrsmittel:
DB bis D-FIughafen,
Buslinie 729 - Theodor-HeussBrticke
(Brand)
Haltestelle:
Mündelheimer Weg
Fußweg ca. 3 min
Zahlungen an:
Landeskasse Düsseldorf
Konto-Nr.: 4 100 012
BLZ: 300 500 00 Helaba
IBAN:
DE41300500000004100012
BIC:
WELADEDD
Bezirksregierung
Düsseldorf
Aktenzeichen:
22.5-3-5366004-174/14
Maßstab: 1:2.000
Datum:
18.11.2014
Legende
Diese Karte darf nur gemeinsam mit
der zugehörigen textlichen Stellung
nahme verv/endet werden.
Nicht relevante Objekte ausserhalb
des beantragten Bereichs sind
ausgeblendet.
aktuelle Antragsfiäche
Laufgrahen
Antragsfläehe
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G )0 O
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Panzergraben
Blindgängerverdachlspunkt
*
Schützenloch
g r u m te Blindgänger
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geräumte Fläche
CD
Detektion nicht möglich
I militärische Anlage
Stellung
Geologischer D ienst NRW
w w w .g d .n r w .ilo
Landesbetrieb
Geologischer Dienst NRW -U n d e s ü e lrie b - Postfach« 10 07 63 Ü 47707 Krefeld
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,
De-Greiff-Straße 195
0 *478 03 Krefeld
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C + K Gotthardt + Kmpper Ing.-Ges. mbH
Postfach 1 2 1 0
5 3 9 3 0 Schleiden
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+ 4 9 (0 )2 1 5 1 8 9 7 -0
*49 (0)21 st 397-505
poststeHe@gd.ntw.de
f
f
K lo: 4 005 617
BIz: 300 500 00
Bearbeitern: Frau Dr. Hantl
Durchwahl: 897-430
E-Mail:
hanll@gd.nrw.de
Datum:
20. November 2014
Gesch.-Z.:
31.130/7451/2014
Stadt Bad Münstereifel - Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“,
4. Änderung
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 (1) BauGB
Ihr Schreiben vom 04.11.2014 - Az. 14063-b01 Cl/Ya
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich verweise auf meine bereits am 19. Juni 2008 verfasste Stellungnahme
(GD-Az.: 3150/3033/2008) zu o. g. Planungsvorhaben und ergänze sie im folgende
Hinweise:
Stellungnahme aus ingenieurgeologischer Sicht (Ansprechpartner ist
Herr Hanisch, Tel.: 02151 / 897 245)
Das Plangebiet befindet sich am Rande der Talaue der Erft. Hier können sowohl
schluffig-tonige Böden, als auch sandig-kiesige Sedimente angetroffen werden. Sie
werden unterlagert von Kalk- und Kalksandsteinen, Sand-, Schluff- und Tonsteinen
des Unter- bis Mitteldevons.
Die boden- und felsmechanischen Eigenschaften der im Gründungsbereich anstehen
den Schichten sind unterschiedlich und können zu Setzungsdifferenzen führen. Es
wird empfohlen, den Baugrund, insbesondere im Hinblick auf seine Tragfähigkeit und
sein Setzungsverhaiten, zu untersuchen und zu bewerten.Es ist mit geringen
Grundwasser-Flurabständen zu rechnen.
Ö ffe n tlic h e
Verkehrsmittel: ab Hauptbahnhoi mil Buslinie 057, Hallesiellc De-Grciff-Straßc
2
Erbebengefährdung (Ansprechpartner ist Herr Dr. Lehmann, Tel.: 02151 / 897 258)
Zum o. g. Vorgang wird auf die Bewertung der Erdbebengefährdung hingewiesen, die
bei Planung und Bemessung üblicher Hochbauten gemäß den Technischen Baube
stimmungen des Landes NRW mit DIN 4149:2005-04 „Bauten in deutschen Erd
bebengebieten“ zu berücksichtigen ist.
Zur Planung und Bemessung spezieller Bauwerkstypen müssen die Hinweise zur
Berücksichtigung der Erdbebengefährdung der jeweils gültigen Regelwerke beachtet
werden. Hier wird oft auf die Einstufung nach DIN 4149:2005 zurückgegriffen.
Das hier relevante Planungsgebiet ist folgender Erdbebenzone / geologischer Unter
grundklasse zuzuordnen:
•
Stadt Bad Münstereifel, Gemarkung Iversheim:
1/ R
Bemerkung: DIN 4149:2005 wurde durch den Regelsetzer zurückgezogen und durch
die Teile 1 , 1/NA und 5 des Eurocode 8 (DIN EN 1998) ersetzt. Dieses Regelwerk ist
jedoch noch nicht bauaufsichtlich eingeführt. Anwendungsteile, die nicht durch DIN
4149 abgedeckt werden, können jedoch als Stand der Technik angesehen und sollten
entsprechend berücksichtigt werden. Dies betrifft insbesondere DIN EN 1998, Teil 2
„Brücken“ und Teil 5 „Gründungen, Stützbauwerke und geotechnische Aspekte“.
Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke gemäß
DIN 4149:2005 und der entsprechenden Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich
hingewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag:
(Dr. Hanti)
Bereich Abwassertechnik
E rft
&, V e rb a n d
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Wasserwirtschaft
für unsere Region.
Erftverband | Postfach 1320 | 50103 Bergheim
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
Marktstraße 11-15
53902 Bad Münstereifel
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Technische Dienste
Eveline Szymanski
(0 22 71)88-13 24
(0 22 71)88-19 10
Eveline.Szymanski
@erftverband.de
A1/101-100
70601
Abteilung
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C . ‘Ú i “ I
«
Ihr Ansprechpartner
.Durchwahl
T eletax
E-Mail
/
Unser Zeichen
Bergheim, 25. November 2014
/
Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6
„Industriegebiet Iversheim“
E-Mail vom: 04.11.2014 der Ingenieurgesellschaft mbH C + K Gotthardt +
Knipper, Schleiden
Erftverband
Am Erftverband 6
50126 Bergheim
Tel. (02271} 88-0
Fax (02271)88-1210
www.erftverband.de
info@erftverband.de
Commerzbank Bergheim
IB A N :
DE45 3704 0044 0390 4000 00
SW IFT-B IC : COBADEFFXXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
Kreissparkasse Köln
IB A N :
gegen die vorgesehene Planänderung bestehen nur dann keine Beden
ken, wenn der bestehende Abfluss- und Überflutungsbereich nicht von
den geplanten Maßnahmen berührt oder eingeschränkt wird. Der darge
stellten Transportbücke kann unter der Voraussetzung zugestimmt
werden, wenn die Durchfahrt mit Unterhaltungsfahrzeugen (~ 3 m lichte
Höhe) möglich ist.
DE86 3705 0299 0142 0058 95
S W IFT-B IC : COKSDE33
Deutsche Bank AG Bergheim
IB A N :
DE42 3707 0060 0471 0000 00
DEUTDEDK
S W IFT-B IC :
Volksbank Erft eG
I8 A N :
Zusätzlich sollten zur Schadensvermeidung Hochwasserschutzmaßnah
men auch für das HG extrem vorgesehen werden.
Eine Kopie dieses Schreibens erhält gleichzeitig die Ingenieurgesellschaft
mbH C + K Gotthardt + Knipper in Schleiden.
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Prof. Dr.-Ing. Henning Heidermann
Abteilungsleiter
DE05 3706 9252 1001 0980 19
SW IFT-B IC : GENODED1 ERE
Vorsitzender des
Verbandsrates:
Bürgermeister
Albert Bergmann
Vorstand:
Bauassessor Dipl.-Ing.
Norbert Engelhardt
z e r tifiz ie r t nach
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DVGW #
Q u a litä t*- und
U m w e ltm a n a g e m e n t
Technisches
S k h e rh e itsm a n a g em e n t
E ife lg e m e in d e
N e tte rs h e im
Eifelgem einde N ettersheim - Zingsheim , K rausstraße 2 - 5 3 9 4 ? N ettersheim
Stadt Bad Münstereifel
Marktstr. 1 1 - 1 5
53902 Bad Münstereifel
Aktenzeichen:
/
FB I I I - M/Pie
Sachbearbeiterin:
Frau Mühlstroh
Zlmmer-Nr.:
6
Durchwahl:
78 31
Datum:
21 .1 1 .2 0 1 4
E-Mail:
bauen@nettersheim.de
Stadt Bad Münstereifel - Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Ivers
heim; 4. Änderung
-Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 (1) BauGB
Schreiben der C + K Gotthardt + Knipper Ing.-Ges. mbH, Schleiden, vom
04.11.2014, Az.: 14063-b01 CI/Ya
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen obiges Bauleitplanverfahren bestehen seitens der Gemeinde keine
Bedenken. Es g ilt als m it der Gemeinde Nettersheim abgestim m t.
/?
Mit .freundlichen Grüßen
Telefon: 0 24 8 6 - 78-0 • Telefax: 0 24 86 - 78 78
¡nfo@neiiersheim.de • www.nettersheim.de
Besuchszeiten: montags, mittwochs und donnerstags von
7 .3 0 - 13.00 Uhr und von 13.30 - 16.00 Uhr
dienstags von 7 .3 0 - 13.00 Uhr und von
13 .30 -18.00 Uhr, freitags von 7 .3 0 - 13.00 Uhr
Konten der Gemeindekasse:
VR-Bank Nordeifel eG, BIZ 3 7 0 6 9 7 20,
Konto-Nr 2 0 0 0 2 08 062,
IBAN DE43 3 706 9 7 2 0 2 0 0 0 2 0 8 0 6¿BIC GENODED1SLE
KSK Euskirchen, BLZ 382 501 10, Konto-Nr. 1 5 6 6 199,
IBAN DE15 3 825 0 1 1 0 0001 5661 9 9 , BIC WEIADED1EUS
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f r a
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Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
LaRdesbelrieb Straßenbau Nordihein-Westfaleil
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f R egionalniederlassung V ille-Eifel
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R egionalniedcriassung Ville-Eifel
P ostfach 120161 • 53874 Euskirchen
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Stadt Bad Münstereifel
Marktstraße 11-15 , 1 y 2 7. ¡y0¥.
53902 Bad Münstereifel.
vJ¥.X;.. ; z.-RxiA
Frau Hess
:251-796-210
2GH
0211-87565-1172210
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..L.
E-Maik
marlis.hess@strassen.nrw.de
/¿¡chen:
21000/40400.020/1. 13.03.07(334/14)
(Bei Antworten bitte angeben.)
/
Datum:
25J 1.2014
/
Bebauungsplan Nr. 6, Iversheim „Industriegebiet“; Beteiligung gem. § 4 ( 1 ) BauGB
Hier: Schreiben von C + K Gotthardt + Knipper Ipgenieurgesellschaft mbH, Schleiden vom
04.11.2014; Az: 14063-b01 Cl/Ya
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Be
denken.
Durch die Umsetzung des Bebauungsplanes dürfen keine ablenkenden Faktoren für den
fließenden Verkehr auf der B 51 eintreten. Entsprechende Vorkehrungen sind seitens der Stadt Bad
Münstereifel zu treffen.
Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen An
sprüche auf aktiven und/oder passiven Lärm schutz durch Verkehrslärm der B 51, auch künftig nicht.
Dabei weise ich auch darauf hin, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Eventuell
notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bad Münstereifel.
Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abgase,
Sprühfahnen und Spritzwasser bei Nässe) der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzu
weisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kom
munen / der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung.
Mit freuftdiichen Grüßen
im Auftrag
- ¡.Marlis Hess
V
Rcgionalnicderlassung Ville-Eifel
Straßen.NRW-Betriebssitz ■Postfach 10 16 53 • 45816 Gelsenkirchen •
Telefon: 0209/3808-0
Internet: www.strassen.nrw.de • E-Mail: kontakt@strassen.nrw.de
Landesbank Hessen-Thüringen - BLZ 30050000- Konto-Nr 4005815
IB AN: DE20300500000004005815 BIC: WELADEDD
Steuemummcr: 319/5972/0701
JülicherRing 101 -103 • 53879 Euskirchen
Postfach 120161 • 53874 Euskirchen
Telefon: 02251/7964)
kontakt.ml.vc@strassen.nrw.de
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW
Datum: 01. Dezember 2014
Seite 1 von 2
Bezirksregierung Arnsberg» Postfach « 44025 Dortmund
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
Marktstraße 11-15
53902 Bad Münstereifel
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Aktenzeichen:
65.52.1-2014-614
bei Antwort bitte angeben
'■
Auskunft erteilt:
Herr Schneider
peter.schneider@bra.nrw.de
Telefon: 02931/82-3685
Fax: 02931/82-3624
Goebenstraße 25
44135 Dortmund
/
Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4. Änderung
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
Ihr Schreiben vom 04.11.2014 -
Sehr geehrte Damen und Herren ,
zu dem Bebauungsplan werden aus bergbehördlicher Sicht keine
Bedenken oder Anregungen vorgetragen.
Zu den bergbaulichen Verhältnissen
im Planbereich erhalten Sie
folgende Hinweise:
Hauptsitz:
Seibertzstr. 1, 59821 Arnsberg
Telefon: 02931 82-0
poststelle@bra.nrw.de
www.bra.nrw.de
Die Bebauungsplanfläche liegt über dem auf Eisenerz verliehenen
Bergwerksfeld „Friedrich W ilhelm “. Ein aktueller Rechtsnachfolger der
letzten Feldeseigentümerin dieser Bergbauberechtigung existiert nicht
mehr.
Servicezeiten:
Mo-Do
08.30 - 12.00 Uhr
1 3 .3 0 -1 6 .0 0 Uhr
Fr
0 8 :3 0 -1 4 .0 0 Uhr
Landeskasse Düsseldorf bei
der Helaba:
IBAN:
DE27 3005 0000 0004 0080 17
BIC: WELADEDD
Umsatzsteuer ID:
DE123878675
Wichtiger Hinweis (wegen weiterer digitaler Postbearbeitung):
Unterlagen bitte nicht klammern, heften oder kleben und möglichst im DIN-A4-Format senden.
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW
Bergbau ist im Planbereich in den hier vorliegenden Unterlagen nicht
dokumentiert. Mit bergbaulichen Einwirkungen ist danach nicht zu
rechnen.
Abschließend möchte ich auf folgendes hinweisen:
Mit der Neuordnung der Bezirksregierungen zum 1.1.2008 hat sich auch
die Organisation der Bergbehörde geändert. Innerhalb der neuen
"Abeilung
6
, Bergbau und Energie in NRW" der Bezirksregierung
Arnsberg ist nunmehr für die Beteiligung an Bebauungsplanverfahren
und Bauvorhaben nur noch das "Dezernat 65; Rechtsangelegenheiten,
Markscheidewesen" mit dem Dienstsitz in Dortmund zuständig. Von
einer Beteiligung des Bergamtes bzw. der Bergverwaltung in Düren bitte
ich daher zukünftig abzusehen.
Mit M ündlichen Grüßen
Im A uftrag,
J i / d d
(Schneider)
Seite 2 von 2
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EUSKIRCHEN
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Der Land rat
Postanschrift: Kreis Euskirchen 53S77 Euskirchen
Stadt Bad Münste^eifölJ1'" ~ y
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Marktstr. 1 1 - 1 5
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z.K.v.Abg.
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60.13 Umwelt und Planung
Aktenzeichen:
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bearbeitet von:
hier:
Frau H. Schmitz
Durchwahl
02251/15 182
T elpfax:
02251/15 654
E-Mail:
Heike.Schmitz@kreis-euskirchen.cie
Dienstgebäude:
/
60.13/61.31.0004/14
Jülicher Ring 32
Zim mer
A216
Datum
02.12.2014
4. Änderung Bebauungsplan Nr. 6 der Stadt Bad Münstereifel "Industriegebiet Iversheim",
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Ihr Schreiben vom 04.11.2014
Seitens des Kreises Euskirchen bestehen gegen die Änderung des Bebauungsplanes die
nachfolgend aufgeführten Bedenken. Ich bitte die Bedenken und Anregungen der
Fachabteilungen bei der Festsetzung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen.
Untere Landschaftsbehörde
Gegen das Vorhaben bestehen aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde zunächst Bedenken,
was das Schutzgut Landschaftsbild betrifft.
In der Umweltprüfung ist eine Artenschutzprüfung sowie eine Struktur- und Nutzungskartierung
durchzuführen. Es ist“ darzustellen, ob Bebauung in festgesetzten Grünflächen des
rechtskräftigen B-Planes stattfindet und wie Vermeidungsmaßnahmen durchgeführt werden
können, beispielsweise zur Erhaltung von Gehölzen oder Bauzeitenregelung.
Da die Höhe der Bebauung mit 30 m die vorgesehene Höhe von 10 m weit übersteigt, ist eine
Landschaftsbildbewertung durchzuführen. Von Iversheim und Bad Münstereifel (B 51) kommend
soll jeweils eine Visualisierung vorgenommen werden, die die gesamten Greven-Anlagen mit
einbezieht.
Die Farbe des Hochregallagers soll sich an den bestehenden Gebäuden orientieren und so
unauffällig wie möglich gestaltet werden.
Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag soll mit der ULB rechtzeitig abgestimmt werden.
Träger der Landschaftsplanunq
Der Planung wird nicht widersprochen.
Untere Wasserbehörde
Laut Kapitel 3 ist die äußere Erschließung vorhanden und ausreichend dimensioniert.
Die anfallenden Schmutzwässer sind der Kanalisation zur Kläranlage zuzuleiten.
Telefon: (02251) 15-0
Telefax: (02251) 15-666
mailbox@kreis-euskirchen.de
vsrww.kreis-euskirchen.de
USt-ld Nr. DE 122393798
Gläubiger-ID: DE4020200000003614
Konten der Kreiskasse:
Kreissparkasse Euskirchen
IBAN: DE20 3825 0110 0001 0000 17
SWIFT-BIC: WELADE D1 EUS
VR-Bank Nordeifel eG
IBAN: DE56 3706 9720 0100 1750 29
SWIFT-BIC: GENO DE D1 S IE
sm ab Bahnhof Euskirchen Stadibus-Linie 872: Krelshaus/DRK
familienfreundlicher
B Arbeitgeber
2013-2016
prüfendewerten.auszeichnen
-2 -
Für die unverschmutzten Oberflächenwässer soll die Möglichkeit einer Versickerung untersucht
werden. Eine Einleitung in ein Gewässer bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß der §§
8 , 9 und 10 WHG, die bei der zuständigen Behörde zu beantragen ist.
Behandlungsbedürftig
verschmutzte
Niederschlagswässer
dürfen
nur
nach
einer
trennerlasskonformen Reinigung in ein Gewässer eingeleitet werden. Bau, Betrieb und
wesentliche Änderungen einer Abwasserbehandlungsanlage bedürfen einer wasserrechtlichen
Genehmigung gemäß 58.2 LWG NRW.
Hochwassergefahrenkarte HQ100
Hochwassergefahrenkarte HQExirem
Das o. g. Plangebiet wird von der Erft tangiert. Das vorläufig festgesetzte
Überschwemmungsgebiet ragt in das Plangebiet hinein. Die Hochwassergefahrenkarten geben
neben dem HQ100 die Überschwemmungen beim Extremhochwasser wieder. Die
Bebauungsplanunterlagen geben die Gefährdungen nicht wieder.
Baumaßnahmen im Überschwemmungsgebiet bedürfen der wasserrechtlichen Genehmigung
nach §113 Landeswassergesetz NRW. Die Zuständigkeit der v. g. Genehmigung obliegt gemäß
dem Zaunprinzip nach BimschG der BR Köln.
Straßenbaulastträqer
Durch die geplante Anlage eines Logistikzentrums werden die Verkehrsbewegungen zum
Standort Peter-Greven durch den zu erwartenden zusätzlichen An- und Auslieferungsverkehr
erhöht. In den textlichen Darstellungen wurde eine ausreichende Erschließung über den
Bendenweg und die Peter-Greven-Straße begründet.
Gemäß der heutigen Regelungen ist die Peter-Greven-Straße lediglich für Fahrzeuge bis 12t
Gesamtgewicht freigegeben. Seitens des Straßenbaulastträgers für Kreisstraßen wird der
Änderung des Bebauungsplanes unter der Bedingung zugestimmt, dass diese
straßenverkehrsrechtlichen Regelungen weiterhin Bestand haben. Eine zusätzliche Belastung
des
Einmündungsbereiches
Peter-Greven-Straße
/
Wachendorfer Weg
ist
aus
Verkehrssicherheitsgründen auch zukünftig zu unterbinden.
Die Erschließung für Schwerverkehr (>121) ist über den Bendenweg vorzugeben.
Gesundheitsamt
In Hinsicht auf das Schutzgut "Mensch" wird die Erstellung eines Schallgutachten bzgl. der
Zunahme des LKW-Verkehr für notwendig erachtet. Als Berechnungsgrundlage soll die
Vollauslastung zugrunde gelegt werden. Fahrten im Nachtzeitraum sind zu berücksichtigen.
Immissionsschutz
Die Anlage fällt unter die immissionsschutzrechtliche Zuständigkeit der Bezirksregierung Köln,
50606 Köln. Die Bezirksregierung ist daher im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zu beteiligen.
Die beabsichtigten Änderungen auf dem Werksgelände sind ggf. immissionsschutzrechtlich
genehmigungsbedürftig.
Aufgrund der Auswirkungen, die durch die Änderungen auf dem Werksgelände zu erwarten sind
(Verkehr, Schall, Luftqualität inkl. Gerüche) und unter der Berücksichtigung, dass es bereits für
das bestehende Betriebsgelände zu einem verwaltungsgerichtlichen Urteilsspruch aufgrund von
Nachbarschaftsbeschwerden kam (VG Aachen, 16.01.2014, 6 K 1584/12), wird hier zur
Vermeidung von Abwägungsfehlern im Bauleitplanverfahren empfohlen, Schall- und
Luftschadstoffimmissionen und Gerüche sowie vorhandene Vorbelastungen zur Vermeidung von
Immissionskonflikten frühzeitig im Verfahren zu betrachten.
Untere Bodenschutzbehörde
In Bezug auf die Altlastenproblematik ist festzuhalten, dass für den Geltungsbereich in dem
gemäß § 8 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) zu führenden Kataster über altlastverdächtige
Flächen und Altlasten sowie schädliche Bodenveränderungen bzw. entsprechende
Verdachtsflächen nach derzeitigem Kenntnisstand keine Eintragungen vorliegen.
Darüber hinaus sind gemäß § 4 Abs. 1 LBodSchG Bodenschutzbelange zu berücksichtigen.
Insofern bestehen gegen das Vorhaben keine grundsätzlichen Bedenken, sofern im Rahmen der
Erarbeitung des Umweltberichtes bzw. des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages auch das
Schutzgut Boden behandelt und im Rahmen der Eingriff-/Ausgleichsbilanzierung einbezogen
wird. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass für den Vorhabensbereich
schutzwürdige Böden aufgrund der Bodenfruchtbarkeit gemäß der Karte der „Schutzwürdigen
Böden“ (GLA 2004) ausgewiesen sind:
-4 -
Untere Abfallbehörde
Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu
beteiligen.
Bauamt
Aus baurechtlicher Sicht bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.
In dem seit 1976 rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ sind
gestalterische Festsetzungen hinsichtlich Materialien, Einfriedung und Bepflanzung enthalten. |m
Bereich des Bestandes der Firma Greven werden diese Festsetzungen bereits jetzt nicht
eingehalten. Ich bitte daher bei der Ausarbeitung des Entwurfes und der zugehörigen
Begründung v.g. derzeit noch gültigen gestalterischen Festsetzungen entsprechend anzupassen
bzw. aufzuheben.
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
(Schmitz)
Haltenhof Carmen
Von:
Gesendet:
An:
Betreff:
Schulz Erika
Dienstag, 2. Dezember 2014 14:26
Haltenhof Carmen
WG: 14063 - Stadt Bad Münstereifel; B-Plan Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim",
4.Änd. Beteil. TöB
Ursprüngliche Nachricht----Von: Hunscheidt, Hans [mailto:hans.hunscheidt@bezreg-koeln.nrw.de]
Gesendet: Dienstag, 2. Dezember 2014 13:40
An: Schulz Erika
Cc: claesgens@cki-gmbh.de; Wergen, Rudolf; Hessenius, Renate; Krüg, Nadine; Ortseifen,
Helmut
Betreff: 14063 - Stadt Bad Münstereifel; B-Plan Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim",
4.Änd. B eteil . TöB
Betreff:
14063 - Stadt Bad Münstereifel; B-Plan Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim",
4.Änd. Beteil. TöB
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" bestehen
aus Sicht der Bezirksregierung Köln, Dez. 54 (Obere Wasserbehörde), Bedenken.
1. Hochwasserschutz
Die parallel zur Erft liegende Grenze des Bebauungsplanes (Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches gemäß § 9 Äbs. 7 B a u G B ) liegt im vorläufig gesicherten
Überschwemmungsgebiet der Erft.
In dem ¿vorläufig gesicherten,Überschwemmungsgebiet gelten die Verbotst- und. ,
.Genehmigungstatbestände sowie.die:sonstigen Regelungen -gemäß § 78 :WHG u n d :§ :113 Ä b s .
Sätze 1 bis 5, Abs. 3, 5 und 6 LWG.
Das Überschwemmungsgebiet können Sie unter nachfolgendem Link einsehen:
2
http: //www.'bezreg: koelninrw:de/brtetinternet/leistungen/abteilungO5/54/hochwasserschütz/ueberschwemmungsg
ebiete/erft/erft/033.pdf
2. Trinkwasserschutzgebiet
;
Der; o;g. .Vorentwurf, betriff t: die: Belange der::Wasserschutzgebietsverordnung :{WSG-VO)
Bad Münstereifel-Arloff, da die dargestellten Flächen in Schutzzone III B des WSG
liegen.
Die WSG-VO beinhaltet in § 4 einschlägige Regelungen (Genehmigungspflichten und
Verbote) für die Schutzzone III B, die im B-Planverfahren bzw. im Rahmen möglicher
späterer Genehmigungen beachtet werden müssen.
Bezüglich des Planungsanlasses des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs - Errichtung
eines zentralen Logistikzentrums der Firma Peter Greven GmbH & Co. KG - sind neben den
Genehmigungspflichten in § 4 Abs. 1 der WSG-VO Bad Münstereifel-Arlöff insbesondere
die Verbote gemäß § 4 Abs. 2,
Nr. 2. das Erstellen und Ändern gewerblicher und vergleichbarer Betriebe und
Einrichtungen mit Ausstoß oder Anfall
von wassergefährdender Stoffen, wenn diese Stoffe n i c.h t vollständig
und sicher aus dem Wasserschutzgebiet
herausgebracht oder sonst unschädlich gemacht werd e n , .
12. das Erstellen von Anlagen, in denen oberirdisch wassergefährdende Stoffe von
mehr als 30 m3 gelagert.werden,
13. das oberirdische lagern wassergefährdende Stoffe ohne Ein-richtungen, die
ein Eindringen der Stoffe in den
Boden oder ein .Gewässer verhindern, zu beachten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Hans Hunscheidt
Bezirksregierung Köln
Dezernat 54 - Gewässerentwicklung und ..Hochwasserschutz
50606 Köln
Dienstgebäude: Robert-Schuman-Str. 51,
52066 Aachen
Telefon: + 49 (0) 221 - 147 - 4068
Telefax: + 49 {0) 221 - 147 - 2879
m a i l t o :h a n s .hunscheidt@bezreg-koeln.nrw.de
http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Industrie- und Handelskammer
Aachen
Theaterstrafte 6-10
D-52062 Aachen
IHK Aachen | Postfach 10 07 40 | D-52007 Aachen
http://www.aachen.ihk.de
Stadt Bad Münstereife1
Marktstr. 11-15
53902 Bad Münstereiifel
: = - =
IHK
k
Auskunft erteilt
Nils Jagnow
Telefon: 0241 4460-234
Telefax: 0241 4460-148
E-Mail: dienst@aachen.ihk.de
.;. n:;
!
Unser Zeichen
jg/fs
Ihre Zeichen/
Ihre Nachricht vom
14063-b01 Cl/Va
04.11.2014
Aachen,
2. Dezember 2014
Bauleitplanung
hier:
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 - Industriegebiet Iversheim - Stadt
Bad Münstereifel
Sehr geehrte Damen und Herren,
da der vorgesehene Planentwurf die Belange der gewerblichen Wirtschaft entweder gar nicht
berührt oder - wo es der Fall ist - hinreichend berücksichtigt, bestehen seitens der Industrieund Handelskammer Aachen keine Bedenken.
Freundliche Grüße
Industrie- und Handelskammer
Aachen
- V .(j\Ü Ih M c
Fritz Rötting
d
Geschäftsführer
Seite 1 von 2
Halten hof Carmen
Von:
Schulz Erika
Gesendet: Freitag, 12. Dezember 2014 08:31
An:
Haltenhof Carmen
Betreff:
WG:
Iversheim
Anlagen:
Stellungnahme_WES_BBPNr6_FaGreven.pdf
WG: Stadt Bad Münstereifel - Bauleitplanung, 4. Änd. BP 6 - Industriegebiet
Von: Zentrale (Krisinger/Malburg)
Gesendet: Freitag, 12. Dezember 2014 08:30:30
An: Schulz Erika; Lanzerath Melissa; Haltenhof Carmen; Schroeder Alexandra
Betreff: WG: **‘ **SPAM***‘ * WG: Stadt Bad Münstereifel - Bauleitplanung, 4. Änd. BP 6 - Industriegebiet
Iversheim
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Í
Von: Klein Markus [ mailto:Markus.Klein@regionalgas.de]
Gesendet: Mittwoch, 10. Dezember 2014 14:26
An: claesgens@cki-gmbh.de; Zentrale (Krisinger/Malburg); Schulz Erika
Cc: Grünefeld Rolf; Hens Christian
B etre ff: *****S P A M ***** WG: Stadt Bad Münstereifel - Bauleitplanung, 4. Änd. BP 6 - Industriegebiet
Iversheim
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie angekündigt, reichen wir ihnen beiliegend die - im Auftrag der Regionalgas Euskirchen
GmbH&Co.KG als Betriebsführerin des Wasserversorgungsverbandes Euskirchen-Swisttal
(WES) - vom hydrogeologischen Büro „ahu AG“ , Aachen erstellte Kurzstellungnahme zur
Kenntnis und Beachtung im weiteren o. g. Verfahren nach.
Der WES, betriebsgeführt durch die Regionalgas Euskirchen GmbH & Co.KG, bittet um die
weitere Beteiligung in dem nachfolgenden Verfahren.
Freundliche Grüße
Markus Klein
Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG
Markus Klein
Münsterstrafte 9
53881 Euskirchen
Tel +49 (2251) 708420
Markus.Klein@reoionaloas.de
www.regionalaas.de
12,12.2014
Seite 2 von 2
Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG
Telefon: 02251/7080, Fax: 02251/708163
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Uwe Friedl
Geschäftsführung: Dipl.-Kfm. Christian Metze
Amtsgericht Bonn HRA 5884
Persönlich haftende Gesellschafterin:
Regionalgas Euskirchen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH
Amtsgericht Bonn HRB 12691
Von: Grünefeld Rolf
Gesendet: Mittwoch, 3. Dezember 2014 15:46
An: claesgens@cki-gmbh.de; 'info@bad-muenstereifel.de'
Cc: Hens Christian; Klein Markus
Betreff: Stadt Bad Münstereifel - Bauleitplanung, 4. Änd. BP 6 - Industriegebiet Iversheim
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen Bezug auf die Anfrage des Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper vom 04.11.2014,
Az.: 14063-b01 Cl/Ya
und senden Ihnen die nachfolgende Stellungnahme als Eigentümerin des ErdgasVersorgungsnetzes
sowie als Betriebsführerin des Wasserversorgungsverbandes Euskirchen-Swisttal.
Reqfonalqas Euskirchen GmbH & Co. KG
Die ausgewiesene Fläche ist bereits weitestgehend an die Erdgasversorgung
angeschlossen. Erweiterungen sind - bei Bedarf - möglich. Seitens der Regionalgas
Euskirchen GmbH & Co. KG bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die 4.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6, solange der Bestand unserer Versorgungsleitungen
gesichert bleibt.
Wir möchten darauf hinweisen, dass eventuell geplante Ausgleichsmaßnahmen,
insbesondere das Anpflanzen von Bäumen, grundsätzlich außerhalb von Leitungstrassen
anzustreben sind. Weitere Informationen hierzu enthält das Merkblatt ''Baumstandorte und
unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen.
Wasserversorqunqsverband Euskirchen-Swisttal
Die ausgewiesene Fläche liegt innerhalb der Zone lllb der rechtskräftig ausgewiesenen.
Wasserschutzzone Bad-Münstereifel-Arloff. Zur Abgabe einer fundierten wasserfachlichen
Stellungnahme haben wir die Anfrage an das hydrogeologische Büro ahu aus Aachen
weitergeleitet. Die Stellungnahme des Büro erwarten wir bis zum 19.12.2014. Wir werden
diese dann unverzüglich nachreichen und bitten diesbezüglich um eine Fristverlängerung.
Freundliche Grüße
Rolf Grünefeld
@@DISCLAiMER@@
12.12.2014
Wasser
Boden
Geomat/'k
Aachen, 10. Dezember 2014
Aktenzeichen: UVPARL/JL/CS
Kurzstellungnahme
Betreff:
Stadt Bad Münstereifel - Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“, 4.
Änderung
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 (1) BauGB
Erstellt durch:
ahu AG
Auftraggeber:
Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG
Anlass
Die Stadt Bad Münstereifel plant die 4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 6 „ Industriege
biet Iversheim“. Der Geltungsbereich der Änderung soll die Flächen Gemarkung Ivers
heim, Flur 8 , Flurstücke 427 (tlw.), 477 (tlw.), 474 und 482 umfassen und ist Teil des be
stehenden Werksgeländes der Fa. Greven. Diese Flächen liegen in der Schutzzone IIIB
des festgesetzten Wasserschutzgebietes Bad Münstereifel Arloff für die Wassergewin
nungsanlagen Arloff, Kalkarer Stollen und Engelbertusbrunnen.
Der Wasserversorgungsverband Euskirchen-Swisttal (WES) wurde von der Stadt Bad
Münstereifel im Rahmen des zur geplanten 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „In
dustriegebiet Iversheim“ durchzuführenden Scoopings um Äußerung zu den folgenden
Punkten gebeten:
1. welchen Umfang und welchen Detaillierungsgrad die Umweltprüfung aus Sicht des
fachlichen Zuständigkeitsbereiches der REG aufweisen soll und
2. welche umweltbezogenen Informationen für das Plangebiet vorhanden sind und wel
che umweltrelevanten Auswirkungen erwartet werden können.
Weiterhin wird gebeten, Aufschluss über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planun
gen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die
städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsam sein können.
Da die Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG (RGE) seit dem 01.01.2014 die Be
triebsführung für den WES übernommen hat, wurde diese Bitte an die RGE weitergeleitet.
Geplante Erweiterung der Fa. Greven
Die Fa. Greven plant auf Ihrem Werksgelände die Errichtung eines Hochregallagers und
einer Versandhalle für die LKW Abfertigung sowie einer Verbindung in Form einer Materi
alflussbrücke zwischen dem bestehenden Werksgebäude und dem geplanten Hochregal
lager über die Erft hinweg.
P:\UVPARL\vefrnark\8 ebauungsplan_NrJ5J 3ad_Muensf8r8ifal\St0 llungnahrTOj3reven_1412O3_kofr.docx
I/Vässer
Boden
Geomatik
Bewertung/ Stellungnahme
Das Plangebiet liegt in der Erftaue unmittelbar im Zustrom der Wassergewinnungsanlage
(WGA) Engelbertusbrunnen (Horizontalfilterbrunnen), welche oberflächennah Grundwas
ser für die öffentliche Trinkwasserversorgung aus den Terrassensedimenten der Erft ent
nimmt. Das geförderte Grundwasser setzt sich aus Grundwässern des devonischen Mas
senkalks und aus innerhalb der Erftterrasse gebildeten vergleichsweise jungen Grund
wassern zusammen.
Die Lage in der Wasserschutzzone III B soll gemäß des Vorentwurfs der Erläuterungen
zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 generell berücksichtigt werden. Auf Grund der
anteilsmäßigen Förderung von jungem Grundwasser aus der Erftterrasse an der WGA
Engelbertusbrunnen und den im Vergleich zu den Fließzeiten im Grundwasser schnellen
Fließzeiten im Oberflächengewässer ist bei einer möglichen Verschmutzung der Erft von
einem erhöhten Risiko für die WGA Engelbertusbrunnen auszugehen. Daher ist aus Sicht
der öffentlichen Trinkwasserversorgung hier besondere Vorsicht geboten und zum Schutz
des Trinkwassers nicht nur der Schutz des Grundwassers sondern auch der Schutz der
Erft zu betrachten.
Gemäß der Homepage der Fa. Greven (http://www.peter-greven.de/) vertreibt die Fa.
Greven Metallseifen, Alkaliseifen, Ester, Dispersionen, Fettsäuren und Glycerin. Gemäß
§ 4 Absatz 2 Punkt 12 ist das Erstellen von Anlagen, in denen oberirdisch wassergefähr
dende Stoffe von bis zu 30 m3 gelagert werden in der Schutzzone Hl B genehmigungs
pflichtig und von mehr als 30 m3 verboten. Welche Produkte (Stoffe) und welche Volumina
im geplanten Hochregallager bis zum Versand gelagert werden sollen, geht aus den vor
liegenden Unterlagen nicht hervor. Es wird darauf hingewiesen, dass dies spätestens im
Rahmen der erforderlichen wasserrechtlichen Antragsunterlagen darzulegen ist. Wir emp
fehlen in diesem Rahmen auch eine Gefährdungsabschätzung und Risikobewertung für
die Stoffe im Hinblick auf die Gefahr für das Grundwasser und die Erft und damit für die
Trinkwassergewinnung des WES durchzuführen.
Über eine umlaufend geschlossene Materialflussbrücke sollen Materialien über die Erft
hinweg zwischen dem geplanten Hochregallager und dem Werksgebäude der Fa. Greven
transportiert wird werden. Ein Austreten oder Auslaufen von wassergefährdenden Stoffen
z.B. wenn Behälter während des Transportvorgangs umkippen, ist durch geeignete bauli
che Maßnahmen zu verhindern. Die baulichen und geeigneten Kontrollmaßnahmen sollte
ebenfalls spätestens im Rahmen der wasserrechtlichen Antragsunterlagen dargelegt wer
den.
Neben der geplanten Nutzung des geplanten Hochregallagers und der Versandhalle
durch die Fa. Greven stellt auch der Eingriff durch die Baumaßnahmen generell ein Ge
fährdungspotenzial für das durch den WES bzw. die RGE genutzte Grundwassers dar.
Es wird daher aus wasserwirtschaftlicher Sicht empfohlen, bereits im Rahmen der Um
weltprüfungen geeignete Maßnahmen und Empfehlungen zum Schutz des Grundwassers
sowie der Erft im Wasserschutzgebiet Bad Münstereifel Arloff für
• die Zeit der geplanten Baumaßnahme und
® den künftigen Betrieb der Anlage
zu erarbeiten.
P:\UVPARLWermerk\Bebauungsplan_Nr_6_Bad_MuenstereifQl\Steliungnahrra_grevan_1412D3_kofTJocx
2
Wasser
Boden
I
Geomatik \
Die RGE bittet als Betriebsführerin des WES um die weitere Beteiligung in den nachfol
genden Verfahren zum Vorhaben der Fa. Greven.
Aachen, 10.12.2014
gez. i.A. Jessica Langert
gez. i.V. Christoph Saiier
P:\UVPARL\vermerk\Bebauungspten_Nf_6_Bad_M uenstereifei\S teilungnahm ej3reven_141203_korr.docx
3
Landwirtschaftskammer
I Nordrhein-Westfalen
Kreisstelle
El Aachen
Mail: aachen@lwk.nrw.de
Kreisstellen Aachen/Düren/Euskirchen
Rutger-von-Scheven-Straße 44 ■52349 Düren
H Düren
Mail: dueren@lwk.nrw.de
G + K Gotthardt + Knipper
Ingenieurgesellschaft mbH
Tränkelbachstr. 44
gangen
S Euskirchen
Mail: euskirchen@lwk.nrw.de
Rütger-von-Scheven-Str, 44
52349 Düren
Tel.:
02421 5923-0, Fax -66
www.landwirtschaftskammer.de
53937 Schleiden
Auskunft erteilt: Frau Lock / S
Durchwahl:
16
Fax :
Mail:
66
susanne.lock@lwk.nrw.de
14_146_BP_6_lnrfuslrio_lversh.docx
Düren
04.12.2014
Bebauungsplan Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“; 4. Änderung
Ihre Mail vom 04.11.2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum o.a. Vorhaben nehmen wir als Fachbehörde wie folgt Stellung:
Es bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken.
M itfrÄ indlichen Grüßen
X J 7
Lock (
Qualitätsmanagementsystem zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008
Konten der Hauptkasse der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen:
WGZ-Bank Münster
Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG
BLZ400 600 0Q
BLZ 380 601 86
Ust.-ld.-Nr. DE 1,26118293 Steuer-Nr. 337/5914/0780
Konto-Nr. 403 213
Konto-Nr. 2 100 771 015
IBAN: DE97 4006 0000 0000 4032 13, BIC/SWIFT: GENO DE MS
IBAN: DE27 3806 0186 2100 7710 15, BIC/SWIFT: GENO DE D1 BRS
Seite 1 von 1
Haltenhof Carmen
Von:
Haltenhof Carmen
Gesendet: Freitag, 12. Dezember 2014 08:13
Ar»:
'haep@cki-gmbh.de'
Betreff:
WG: Bad Münstereifel - Bebauungsplan Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim, 4. Änderung. Frühzeitige
Beteiligung der Behörden und Träger öff. Belange, Ihr Schreiben vom 4.11.2014
Sehr geehrte Frau Häp,
anbei noch eine Stellungnahme zum Verfahren mit der Bitte um Berücksichtigung.
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Carmen Haltenhof
Stadt Bad Münstereifel
Amt für Stadtentwicklung
Carmen Haltenhof
Marktstraße 11
53902 Bad Münstereifel
Tel.: 02253/505-161
Fax: 02253/505-114
E-mail: c.haltenhof@bad-muenstereifel.de
Von: Schulz Erika
Gesendet: Donnerstag, 11. Dezember 2014 20:28
An: Haltenhof Carmen
Betreff: WG: Bad Münstereifel - Bebauungsplan Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim, 4. Änderung. Frühzeitige
Beteiligung der Behörden und Träger öff. Belange, Ihr Schreiben vom 4.11.20,14
Von: Herzog, Dr. Monika[SMTP:MONIKA.HERZOG@LVR.DE]
Gesendet: Donnerstag, 11. Dezember 2014 20:28:10
An: Schulz Erika
Betreff: Bad Münstereifel - Bebauungsplan Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim, 4. Änderung. Frühzeitige Beteiligung der
Behörden und Träger öff. Belange, Ihr Schreiben vom 4.11.2014
Diese Nachricht wurde automatisch von einer Regel weitergeleitet.
Sehr geehrte Frau Schulz,
mit o.a. Vorgang erbaten Sie Rückäußerung zum Umfang und zum Detaillierungsgrad der Umweltprüfung. Wenngleich
mit einigen Tagen nach Ende der von Ihnen gesetzten Frist (und kurz vor Antritt meines Resturlaubes), möchte ich
Ihnen kurz antworten.
Im unmittelbaren Planbereich sind Denkmäler sicher nicht betroffen, wohl aber in der weiteren Umgebung ( hier v.a.
die Ortslage Iversheim). Im Hinblick auf den dort hohen Denkmalbestand ist sicher zu untersuchen, welche
Auswirkungen die Planungen auf die Kulturgüter haben werden. Dabei sind nicht nur optische Auswirkungen, sondern
auch mögliche Auswirkungen durch Lärmentwicklung, Schadstoffemissionen oder zusätzliches Verkehrsaufkommen zu .
berücksichtigen.
Ich verweise hinsichtlich der inhaltlichen Systematik einer Kulturgüter-Prüfung auf die Veröffentlichung der UVPGesellschaft (Hrsg.): Kulturgüter in der Planung. Handreichung zur Berücksichtigung des kulturellen Erbes
bei Umweltprüfungen. Hamm oJ. 2008.
Für Rückfragen in diesem Zusammenhang stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Monika Herzog
12.12.2014
4
L*
'7 r -
#
Infrastruktur
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz
und Dienstleistungen der Bundeswehr
Infra I 3 Az: 45-60-00 /
III-207-14-BBP
Wir. Dienen. Deutschland.
HAusANscHRiFT Fontainengraben 200, 53123 Bonn
P o s t a n s c h r if t
Postfach 2963, 53019 Bonn
Bundesam t für Infraslruktur. Um weltschutz und Dienstleistungen
de r Bundeswehr » Postfach 2 96 3 « 5 3 0 1 9 Bonn
C + K Gotthardt + Knipper Ing.-Ges. mbH
Postfach 1210
53930 Schleiden
+49(0)228 5504 - 4585
+49(0)228 5504-5763
Bw 3402
baiudbwtoeb@bundeswehr.org
B e a r b e it e r
Herr Nogueira Duarte Mack
tel
fax
DATUM
“
07.01,2015
f BBP Nr . 6 „Industriegebiet Iversheim “ 4 .Änderung
hier Abgabe einer Stellungnahme
Bezug Ihr Schreiben vom 11.11.2014- Ihr Zeichen: 14063-k01 Ya
AN LAG EN
-
-
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachstehende Stellungnahme wird vorbehaltlich der gleichbleibenden Sach- und
Rechtslage abgegeben.
Die Bundesw ehr is t berührt aber n ich t betroffen.
Zum Bauvorhaben erteile ich, wie beantragt, die Zustimmung.
Ich bitte um Aufnahm e des folgenden Textes in den Genehmiqunqsbescheid:
Vier Wochen vor Baubeginn sind dem Bundesamt für Infrastruktur. Umweltschutz
und Dienstleistungen der Bundeswehr. Fontainegraben 200, 53123 Bonn unter
-Angabe des Zeichens AZ 45-60-00 / HI-207-14-BBP alle endgültigen Daten wie Art
des
Hindernisses, Standort mit geographischen Koordinaten in WGS 84, Höhe
über Grund, Gesamthöhe über NN, ggf. Art der Kennzeichnung und Zeitraum
Baubeginn anzuzeigen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Nogueira Duarte Mack
Bezirks reg ierung Köln
Bezirksregierung Köln, 50606 Köln
i
........
.......
| STADT BAD MÜNSTEREIFEL
Stadt Bad Münstereifel
Amt für Stadtentwicklung
Marktstraße 11
53902 Bad Münstereifel
j
uo.f ~
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£, ^
Datum: 10. Februar 2015
Seite 1 von 5
Aktenzeichen:
53.6.2
:
1 8.
r
Auskunft erteilt:
Hefr Rupp
/
/
guenter.rupp@bezregkoeln.nrw.de
Zimmer: K 16
Telefon: (0221) 147 - 4269
Bauleitplanverfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6
"Industriegebiet Iversheim"
Immissionsschutzrechtiiche Stellungnahme
F a x :(0 2 2 1 )1 4 7 -4 1 6 8
Zeughausstraße 2-10,
50667 Köln
Ihre E-Mail vom 21.01.2015 (c.haitenhof@bad-muenstereifel.de)
DB bis Köln Hbf,
U-Bahn 3,4,5,16,18
bis Appellhofplatz
Besuchereingang (Hauptpforte!
Zeughausstr. 8
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens zur 4. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim" bitten Sie zur
vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der in meinen Zu
ständigkeitsbereich fallenden Belange des Immissionsschutzes um Aus
kunft. Da die vorgelegten Planunterlagen nach dem derzeitigen Verfah
rensstand noch keine vollständige bzw. abschließende immssionsschutzrechtliche Beurteilung zulassen können, empfehle ich, wie in Ih
rem Hause am 04.02.2015 bereits mit Frau Schulz vereinbart, eine ge
meinsame Besprechung bei der Fa. Peter Greven GmbH & Co KG
durchzuführen. Dabei wären die nachfolgend angesprochenen und so
weit möglich von mir bereits bewerteten Themen zum Belang des Im
missionsschutzes abzuarbeiten.
Telefonische Sprechzeiten:
m o .-do.: 8:3 0 - 15:00 Uhr
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1. Notwendigkeit einer GI-Ausweisung westlich des Bendenwegs
Im Rahmen einer ersten frühzeitigen Beteiligung zur vorliegenden
Planung im Jahre 2008, die das gleiche Planungsziel verfolgte,
war das gesamte Plangebiet als Gewerbegebiet i. S. d. § 8
BauNVO ausgewiesen. Die jetzige GI-Ausweisung für das Teil
gebiet westlich des Bendenwegs ist daher zu hinterfragen.
Hauptsitz:
Zeughausstr. 2-10,50667 Köln
Telefon: ( 0 2 2 1 )1 4 7 -0
Fax: (0221) 1 4 7 -3 1 8 5
USt-ID-Nr.: DE 812110859
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f
Bezirksregierung Köln
Datum: 10. Februar 2015
Die Fa. P. Greven GmbH & Co KG ist zu bitten eine detaillierte
Betriebsbeschreibung zu dem an dieser Stelle geplanten Lo
gistikzentrums zu erstellen und eine Aussage über die zukünftige
Nutzung der bereits in dieser Teilfläche befindlichen Halle 12
(bisher Zentrallager} zutreffen. Aus diesen Informationen sollte
der Störgrad im Sinne der Baunutzungsverordnung ableitbar sein,
so dass die Notwendigkeit der entsprechenden Gebietsart er
kennbar wird.
{
2. Trennungsgebot des § 50 BImSchG
a) Gliederung nach dem sog. Abstandserlass NRW (2007)
Grundsätzlich ist der Abstandserlass NRW (2007) in städte
baulich gewachsenen Gemengelagesituationen nur bedingt
anwendbar. Im Gegensatz zur Gliederung aus dem Planver
fahren in 2008, trägt die nunmehr festgesetzte Gliederung der
Baugebiete nach dem Abstandserlass den Belangen des Im
missionsschutzes weitgehend Rechnung. Es ist allerdings zu
klären, ob die damit verbunden Nutzungseinschränkungen
dem Planvorhaben des Betriebes noch ausreichend Rech
nung tragen.
b) Störfallrechtliche Belange und Achtungsabstand i.S.d. KAS-18
Leitfadens
v
Nach § 50 BImSchG sind bei raumbedeutsamen Planungen
die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einan
der auch so zuzuordnen, dass von schweren Unfällen im Sin
ne des Artikels 3 Nr. 5 der Richtlinie 96/82/EG (Seveso-IIRichtlinie) in Betriebsbereichen hervorgerufene Auswirkungen
auf schutzbedürftige Gebiete (u. a. dem Wohnen dienenden
Gebiete, sonstige schutzbedürftige Gebiete, insbesondere öf
fentlich genutzte Gebiete, wichtige Verkehrswege, Freizeitge
biete, öffentlich genutzte Gebäude) so weit wie möglich ver
mieden werden.
Die bisher im Betrieb der Fa. P. Greven GmbH & Co KG gehandhabten und gelagerten Mengen an Gefahrstoffen liegen
außerhalb des Anwendungsbereichs der 12. BImSchV- Stör
fall-Verordnung. Es liegt deshalb auch kein Betriebsbereich im
Sinne des § 3 (5a) BImSchG vor. Im Übrigen hat die Fa. P.
Greven GmbH & Co KG gegenüber der Bezirksregierung Köln
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Bezirksregierung Köln
Datum: 10. Februar 2015
hierzu eine entsprechende Verzichtserklärung abgegeben.
Daher empfehle ich durch eine textliche Festsetzung Anlagen,
die einen Betriebsbereich im Sinne des § 3 (5a) BImSchG
bilden oder Teil eines solchen Betriebsbereiches wären, im
gesamten Plangebiet auf der Grundlage des § 1 (9) BauNVO
auszuschließen.
Hinweis:
Sowohl der oben erwähnte Leitfaden KAS-18 als auch ein von
der Anwaltskanzlei Redeker/Sellner/Dahs erarbeitetes Gut
achten über Festsetzungsvorschläge nach den Vorgaben des
BauGB und der BauNVO zur Umsetzung der Abstandsemp
fehlungen für Anlagen, die Betriebsbereiche bilden, können im
Internet auf der Homepage der Kommission für Anlagensi
cherheit (KAS) beim Bundesministerium für Umwelt, Natur
schutz und Reaktorsicherheit heruntergeladen werden:
http://www.sfk-taa.de/publikationen/kas pub.htm.
3. Luftschadstoffe einschließlich Gerüche
Die vorliegenden Planunterlagen lassen auch nach der Nut
zungsbeschreibung zum Planungskonzept unter Ziffer 4.1 im
Vorentwurf der Begründung eine abschließende Bewertung zu
dieser Thematik nicht zu. Diese Nutzungsbeschreibung ist des
halb insbesondere zu den Betriebsabläufen weiter zu konkretisie
ren. Die Notwendigkeit einer gutachterlichen Immissionsuntersu
chung zu den Luftschadstoffen einschließlich Gerüche im Rah
men der vorliegenden Planung sollte daher in der gemeinsamen
Besprechung weiter thematisiert werden.
4. Lärmschutz
Die mir in Ihrem Hause von Frau Schulz zur Verfügung gestellte
schalltechnische Untersuchung zum geplanten Lager- und Lo
gistikzentrum des Büros deBAKOM, Odenthal, vom 11.03.2011
(Bericht Nr. 11032011 / EW-202) berücksichtigt nicht die aktuelle
Emissionsquellensituation. Die verwendeten Emissionsdaten in
der Untersuchung beziehen sich auf den Stand Februar 2009.
Eine ausschließliche Aktualisierung der Emissionsdatenbestände
reicht allerding für eine Anerkennung des Berichtes im Rahmen
des Planverfahrens nicht aus.
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Die Qualität dieser schalitechnischen Untersuchung ist im Grund
satz nicht geeignet, einen Beitrag zur Rechtssicherheit für die
vorliegende Bebauungsplanänderung zum Belang des Lärm
schutzes zu leisten. Im Gegenteil, der Bericht weist sowohl inhalt
liche Mängel, als auch Fehler in der Terminologie auf.
Beispielweise fehlt im Bericht eine Beschreibung zum Betrieb des
zu untersuchenden Lager- und Logistikzentrums aus der insbe
sondere die emissionsverursachenden Vorgänge sowohl auf der
Freifläche als auch durch evtl. außenliegende und lärmverursa
chende Gebäudetechnik erkennbar sind. Dies ist außerdem zwi
schen Tag- und Nachtzeitraum im Sinne der TA Lärm differen
ziert darzustellen. Aussagen zur Gebäudeausführung und den
bauakustischen Schwachpunkten wie RWA’s, Türen und Tore
fehlen gleichermaßen.
Im Weiteren der schalltechnischen Gebäudeanalyse sollten mög
liche Schallrückwürfe des Verkehrslärms auf der B 51, die über
die Fassaden der geplanten Hallen ins Wohngebiet „Alte Land
straße“ übertragen werden könnten, in die Untersuchung einbe
zogen werden. Gegebenenfalls sind Aussagen zu einer schallab
sorbierenden Außenfassade zu treffen.
Im Rahmen der rechtsverbindlichen Bauleitplanung besteht die
Mindestanforderung an eine schalltechnische Untersuchung da
rin, nachzuweisen, dass der Planinhalt auch realisierbar sein wird
(Machbarkeit) und später im Genehmigungsverfahren nicht an
Belangen scheitern kann, die im Planverfahren unzureichend be
trachtet wurden.
Die Ausführungen zur Geräuschkontingentierung beinhalten eine
Terminologie, die aus der Zeit vor in Kraft treten der DIN 45691
stammt. Die neu zu erstellende schalltechnische Untersuchung
sollte bei der Kontingentierung die unter Ziffer 3 der DIN 45691
erläuterten Begriffe verwenden.
Grundsätzlich empfehle ich vor Erstellung der schalltechnischen
Untersuchung die Aufgabenstellung und damit die Herange
hensweise an diese Untersuchung in dem anstehenden gemein
samen Gespräch mit mir abzustimmen. Die nicht weiter betrach
teten Lärmimmissionen anderer auf die zu untersuchenden Im
missionsorte einwirkenden Gewerbebetriebe ist ohne weitere
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Datum: 10. Februar 2015
Kommentierung in der Regel nicht akzeptabel bzw. gefährdet die
Rechtssicherheit der Bebauungsplanänderung bereits im Ansatz.
Aus meiner aktuellen Ortsbesichtigung ist noch zu erwähnen,
dass die Hausnummern der Immissionsorte IO 1 und IO 4 nicht
mit den auf der Karte eingetragenen Punkten in der Untersu
chung übereinstimmen. Außerdem wird der IO 1 (Bendenweg 88
anstatt 84) zukünftig mit einer GE-Baufläche für das P lanvorha-.
ben überplant. Der IO 1 ist daher neu zu definieren.
Abschließend bestätige ich meine Teilnahme an dem Besprechungs
termin am 24.02.2015, 13.30 Uhr, bei der Fa. Peter Greven GmbH & Co
KG. Weiterhin wird aus meinem Hause, die für die Betriebsüberwachung
zuständige Kollegin, Frau Kilian, am Termin teilnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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Deutsche Bahn AG
DB Immobilien
Region West
Kompetenzteam Baurecht
Deutz-Mülheimer Straße 22-24
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Deutsche Bahn AG • DB Immobilien • Region West • Deutz-Mülheimer
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Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
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Ihr Zeichen: 14063-b01 CI/Ha
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Telefax 221 141-2244
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15.04.2015
Ihre Nachricht vom 09.02.2015
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Industriegebiet Iversheim"
der Stadt Bad Münstereifel
Sehr geehrteDamen und Herren,
die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG bevollmächtigtes Unterneh
men, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme zur o. g. Bauleitplanung:
Unsererseits bestehen grundsätzlich keine Bedenken bzgl. der vorgenannten Bauleitplanung,
wenn die nachfolgenden Hinweise und Auflagen beachtet werden:
•
Dem Bahngelände dürfen keine Oberflächen-, Dach- oder sonstige Abwässer zugeieitet
werden.
• Bei der Planung von Beleuchtungsanlagen in der Nähe der Bahn ist darauf zu achten,
dass Blendungen der Triebfahrzeugführer ausgeschlossen sind und Verfälschungen, '
Überdeckungen und Vortäuschungen von Signalbildern nicht Vorkommen.
• Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Betriebsanlagen entstehen Immissi
onen. Entschädigungsansprüche oder Ansprüche auf Schutz- oder Ersatzmaßnahmen
können gegen die DB AG nicht geltend gemacht werden, da die Bahnstrecke eine Plan
festgestellte Anlage ist. Spätere Nutzer des Objektes sind frühzeitig und in geeigneter
Weise auf die Beeinflussungsgefahr hinzuweisen.
• Abstandsflächen sind einzuhalten.
® Bei allen baulichen Veränderungen in der Nähe unserer Anlagen sind wir durch aussa
gekräftige Unterlagen in Form von Bauanträgen zu beteiligen.
Bei möglichen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Bahn AG
i.V.
Bonner
i.A.
Sandkühler
Deutsche Bahn AG
Vorsitzender des
Sitz Berlin
Aufsichtsrates:
Registergericht
Prof. Dr. Utz-Hellmuth Felcht
Berlin-Charlottenburg
HRB 50 000
USt-ldNr.: DE 811569869
Vorstand:
Dr. Rüdiger Grube,
Vorsitzender
Gerd Becht
Dr. Ing. Heike Hanagarth
Dr.-Ing. Volker Kefer
Dr. Richard Lutz
Ulrich Weber