Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
102 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
03.11.16, 14:47
Aktualisiert
03.11.16, 14:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 27.10.2016
- Die Bürgermeisterin Az: SW 2
Nr. der Ratsdrucksache: 646-X/Z-1
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
16.11.2016
Rat
22.11.2016
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass der Wirtschaftspläne 2017 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den
Betriebszweigen Wasser und Abwasser
hier: Feststellung
__________________________________________________________________________
Berichterstatter/in: Kaufm. Betriebsleiter W. Müller
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
SW 1
PR
SW 2
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 646-X/Z-1
1. Sachverhalt:
Die Entwürfe der Wirtschaftspläne der Stadtwerke Bad Münstereifel – Betriebszweige Wasser und
Abwasser – für das Jahr 2017 mit den Erfolgs- und Vermögensplänen sowie den übrigen Anlagen
wurden allen Stadtverordneten sowie den übrigen Mitgliedern des Betriebsausschusses Stadtwerke bereits überreicht.
Der Stadtrat hat die am 27.09.2016 eingebrachten Entwürfe zur weiteren Beratung in den Betriebsausschuss Stadtwerke verwiesen.
Die Wirtschaftspläne werden gegenüber der eingebrachten Fassung noch wie folgt materiell geändert:
a) Wirtschaftsplan Abwasser
Im Erfolgsplan werden die veranschlagten Aufwendungen für bezogene Leistungen um 49.000 €
auf 2.506.000 € erhöht. Der Grund dafür ist, dass nach der inzwischen vorliegenden schriftlichen
Beitragsprognose des Erftverbandes der Verbandsbeitrag 2017 gegenüber dem Vorjahr um rd.
99.000 € auf nunmehr rd. 1.843.000 € steigen soll.
Zwar war vor dem Hintergrund der 2016 fertig gestellten verbandlichen Großprojekte im Stadtgebiet, nämlich dem Bau des RÜB mit Retentionsbodenfilter in Mahlberg und der Nachrüstung des
bestehenden RÜB in Rodert, ebenfalls um einen Retentionsbodenfilter, mit einem Investitionsvolumen von inzwischen rd. 2,9 Mio. € (letzte bekannte Zahl), bereits erneut eine deutliche Erhöhung
von 50.000 € erwartet worden, doch verdoppelt sich die Mehrbelastung sogar.
Der zusätzliche Verbandsbeitrag von 49.000 € verschlechtert m gleichen Umfange das Ergebnis
des Erfolgsplanes, indem der Verlust von 167.000 € auf 216.000 € anwächst.
Im Vermögensplan wird sofort der Verlust aus dem Erfolgsplan abgewickelt, indem unter der Einnahmeposition „Verrechnung mit Gewinnvortrag Vorjahre“ der erforderliche Betrag aus den bestehenden Rücklagen kreditmindernd veranschlagt wird.
b) Wirtschaftsplan Wasser
Im Vermögensplan wird der Ansatz 1.5.1 „Einkauf neuer Wasserzähler“ von 5.000 € auf 25.000 €
angehoben.
Bisher haben die Stadtwerke für den turnusmäßigen Wechsel der Wasserzähler sogenannte “Austauschzähler” eingesetzt. Ab 2017 sind nach den gesetzlichen Vorgaben Neuzähler einzusetzen,
die aus den vom Bundesamt vorgegebenen Messinglegierungen mit festgesetzten Legierungsbestandteilen hergestellt werden. Diese Neuzähler kosten ein Mehrfaches der Austauschzähler.
Darüber hinaus werden die Jahresabschlüsse 2015 den jeweiligen Wirtschaftsplänen als Anlage
angehängt.
Die wenigen restlichen Änderungen sind lediglich redaktioneller Natur (z.B. Schreibfehler). Damit
vermieden wird, dass die Änderungen mühselig einzuordnen sind, werden die Wirtschaftspläne
nochmals vollständig übersandt.
2. Rechtliche Würdigung
Wirtschaftspläne sind Grundlagen des Betriebs sowie der investiven Tätigkeit und für jedes Jahr
gem. §§ 9 ff. Eigenbetriebsverordnung (EigVO) NRW und § 12 der Betriebssatzung aufzustellen.
Seite 3 von Ratsdrucksache 646-X/Z-1
3. Finanzielle Auswirkungen
Bereitstellung der finanziellen Mittel für den Betrieb und vor allem für die Investitionstätigkeit in
Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Die Wirtschaftspläne der Betriebszweige Wasser und Abwasser für das Jahr 2017 werden wie
folgt festgestellt:
I.
Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Wasser
1.
a)
b)
Erfolgsplan
Erträge
Aufwendungen
2.537.000 €
2.537.000 €
Vermögensplan
Erträge
Aufwendungen
1.517.730 €
1.517.730 €
2.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2017 zur Finanzierung
von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 786.730 € festgesetzt.
3.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
4.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.020.000 € festgesetzt.
II.
Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Abwasser
1.
a)
b)
Erfolgsplan
Erträge
Aufwendungen
6.089.000 €
6.089.000 €
Vermögensplan
Erträge
Aufwendungen
6.649.000 €
6.649.000 €
2.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2017 zur Finanzierung
von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 4.258.000 € festgesetzt.
3.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt.
4.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 180.000 € festgesetzt.