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Beschlussvorlage (1. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Erhebung von Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel (Parkgebührenordnung); hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 05.01.2016)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
130 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
23.06.16, 12:48
Aktualisiert
06.07.16, 12:17
Beschlussvorlage (1. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Erhebung von Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel (Parkgebührenordnung);
hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 05.01.2016) Beschlussvorlage (1. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Erhebung von Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel (Parkgebührenordnung);
hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 05.01.2016)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 31.05.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 32-51-26 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 77-X/Z-4 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 05.07.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Erhebung von Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel (Parkgebührenordnung); hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 05.01.2016 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft (X) Anlagen sind beigefügt (X) Beschlussausführung bis 31.08.2016 Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. ( ) Deckung: ( ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 77-X/Z-4 1. Sachverhalt: Am 03.03.2016 hat der Stadtentwicklungsausschuss (Ratsdrucksache-Nr. 453) beschlossen: Das Anwohnerparken soll auch auf den Parkplatz „Kölner Straße“ an der Feuerwache ausgedehnt werden. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die technischen Voraussetzungen zu schaffen. Gleichzeitig soll die Höchstparkdauer für Anwohner von 1 Woche auf 1 Monat ausgedehnt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Schaffung der technischen Voraussetzungen, hierfür eine Änderungsverordnung vorzulegen. 2. Rechtliche Würdigung, 3. Finanzielle Auswirkungen, 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Siehe Ursprungserläuterung. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Im Rahmen der Ausschussberatungen wurde auf die erforderlichen technischen Voraussetzungen Rücksicht genommen. Für die Erweiterung des Anwohnerparkens auf den Parkplatz Kölner Straße/Feuerwehr und für die zeitliche Ausdehnung des Anwohnerparkens auf allen bisherigen Standorten für Anwohnerparken sollte die Ersatzbeschaffung der Autoamten für die Parkplätze Trierer Straße, Große Bleiche und Parkplatz Kölner Straße/Feuerwehr abgewartet werden. Nach der Genehmigung der Haushaltssatzung am 27.04.2016 hat die Verwaltung die Ersatzbeschaffung der über 10 Jahre alten Parkscheinautomaten in Auftrag gegeben. Die Lieferung soll Ende Juli erfolgen. Die Ausführung des Beschusses kann somit vorbereitet werden. Die Änderungsverordnung zur Parkgebührenordnung tritt gem. Ordnungsbehördengesetz am 8. Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Die Verwaltung wird daher die Verordnung so rechtzeitig in den amtlichen Bekanntmachungen verkünden, dass das Inkrafttreten zeitlich auf die Neuinstallation der o. a. Parkscheinautomaten und die Umprogrammierung der Automaten Klosterplatz und Kirchplatz passt. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Der als Anlage beigefügte Entwurf der 1. Verordnung zur Änderung der Parkgebührenordnung wird beschlossen. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur Ausdehnung des Anwohnerparkens, Umprogrammierung der Automaten etc. zu veranlassen und die Verordnung nach Erledigung der Umstellungsarbeiten zu verkünden. Die Verordnung tritt gem. § 34 Ordnungsbehördengesetz NRW eine Woche nach Verkündung in Kraft.