Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage 1 RD 77-X/Z-4 - Änderung Parkgebührenordnung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
24 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
23.06.16, 12:48
Aktualisiert
23.06.16, 12:48
Beschlussvorlage (Anlage 1 RD 77-X/Z-4 - Änderung Parkgebührenordnung)

öffnen download melden Dateigröße: 24 kB

Inhalt der Datei

Anlage 1 zu RD-Nr. 77-X/Z-4 1. VERORDNUNG ZUR ÄNDERUNG DER GEBÜHRENORDNUNG FÜR DIE BENUTZUNG VON PARKEINRICHTUNGEN IM GEBIET DER STADT BAD MÜNSTEREIFEL vom 12.01.2015 (PARKGEBÜHRENORDNUNG) vom . .2016 Auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt Bad Münstereifel vom 05.07.2016 hat die Stadt Bad Münstereifel als örtliche Ordnungsbehörde gemäß folgender gesetzlicher Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung - § 6a Absatz 6, Satz 8 und Absatz 7 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1952 (BGBl. I S. 837), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. September 1980 (BGBl. I S. 1729), - § 38 Buchstabe b.) des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden – Ordnungsbehördengesetz – (OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV. NRW. S. 528/SGV NRW. S. 2060), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Dezember 2009 (GV NRW S. 765), in Kraft getreten am 16. Dezember 2009. sowie - § 1 der Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 04.02.1981 über die Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen nach § 6a Absätze 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes (GV. NRW. S. 48), für das Gebiet der Stadt Bad Münstereifel folgende Änderungsverordnung zur Parkgebührenordnung vom 12.01.2015 als ordnungsbehördliche Verordnung erlassen: Artikel 1 § 2 - Sonderparkberechtigungsschein, Absatz 2, erhält folgende Fassung: (2) Inhaber eines Sonderparkberechtigungsscheines können auf den Parkplätzen Klosterplatz, Kirchplatz, Große Bleiche/Trierer Straße und Parkplatz Kölner Straße 6 (an der Feuerwehr) für eine Tagesgebühr in Höhe von 1,00 € und Gäste in Verbindung mit der Kurkarte für eine Tagesgebühr in Höhe von 2,00 € parken. Artikel 2 § 2 - Sonderparkberechtigungsschein, Absatz 3, erhält folgende Fassung: (3) Die Höchstparkdauer mit Sonderparkberechtigungsschein beträgt 1 Monat. Artikel 3 Inkrafttreten: Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung in Kraft. H:\32\Meldewesen\Parkgebühren\ParkgebührenordnungÄnderung2016 .doc