Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
21.06.2016
Erstellt
09.06.16, 17:11
Aktualisiert
09.06.16, 17:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 01.06.2016
- Die Bürgermeisterin Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 574-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
21.06.2016
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Entwicklung zusätzlicher Einzelhandelsflächen in Arloff/Kirspenich
__________________________________________________________________________
Berichterstatter/in: Frau Schulz
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 574-X
1. Sachverhalt:
Es liegt eine Anfrage zur Ansiedlung von Einzelhandelsflächen in der Ortslage Arloff/Kirspenich
vor.
Geplant sind ein Lebensmittel-Discounter mit einer Fläche von 800 qm sowie zwei weitere Ladeneinheiten mit einer Größe von 150 qm bzw. 200 qm. Eine erste Skizze zum Vorhaben ist beigefügt.
Thematisiert ist die Sicherung der Grundversorgung in den Ortsteilen der Stadt Bad Münstereifel
bereits in den grundsätzlichen Aussagen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes aus 2007 mit
seinen Fortschreibungen. Das Gutachten sieht im Hinblick auf die Ansiedlung eines weiteren Lebensmittelmarktes im Bereich Arloff/Kirspenich Handlungserfordernis.
Seitens der BBE Handelsberatung wurde die beigefügte erste Einschätzung des vorliegenden
Vorhabens vorgenommen. Vertiefende Untersuchungen müssen im Rahmen der bauleitplanerischen Schritte noch vorgenommen werden.
Die wesentlichen Rahmenbedingungen zur Erschließung (Zufahrt zur L11, Wasserversorgung,
Abwasserbeseitigung, Hochwasserschutz) wurden in ersten Gesprächen mit den Fachbehörden
erörtert. Grundsätzlich kann die Erschließung sichergestellt werden, Details wären jedoch in den
weiteren Verfahren zu klären.
Das Grundstück liegt gem. Flächennutzungsplan in einer Grünfläche bzw. teilweise in einer landwirtschaftlichen Nutzfläche und ist dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen.
Erforderlich sind somit eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Seitens der Verwaltung wird das Vorhaben grundsätzlich begrüßt, greift es doch die Empfehlungen des Zentren- und Strukturgutachtens für die Ortslage Arloff/Kirspenich auf.
Im Hinblick auf die landesplanerischen Vorgaben für Allgemeine Siedlungsbereiche bzw. zentralörtlich bedeutsamen Siedlungsbereiche dürfte dies für die Ortslage Arloff/Kirspenich eine Funktionsstärkung mit sich bringen. Das Angebot an öffentlichen und privaten Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen wird bei Realisierung des Vorhabens sinnvoll und zukunftsfähig ergänzt.
2. Rechtliche Würdigung
Bauleitplanverfahren werden auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für notwendige Bauleitplanverfahren sind vom Antragsteller zu übernehmen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanverfahren handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen
abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Die angestrebte Entwicklung wird begrüßt. Die Verwaltung wird beauftragt, das bauleitplanerische
Verfahren vorzubereiten und dem Ausschuss zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.