Daten
Kommune
Bedburg
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16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-887/2007
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
22.05.2007
Betreff:
Umgestaltung der L 213 Glescher Weg, Kolpingstraße und Bahnstraße
hier: Antrag des Ortsvorstehers Hans Schnäpp vom 12. März 2007
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, Planungen und eine
Kostenermittlung für die Umgestaltung der L 213 zwischen Bahnunterführung und Kreisel
Bahnstraße zu erstellen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 12.03.2007 beantragt der Ortsvorsteher Hans
Schnäpp, Maßnahmen für die Umgestaltung der L 213 zu ergreifen.
Bezüglich der Einzelheiten wird auf den Antrag verwiesen.
Ein Abstufungsverfahren betrifft nicht nur die Ortslage Blerichen mit den Straßen Glescher Weg,
Kolpingstraße und Bahnstraße. Aufgrund der Netzfunktion klassifizierter Straßen ist die L 213 vom
Kreisel in Bergheim-Glesch bis zum Auffahrtsohr der K 36 zwischen Bedburg und Kaster betroffen.
Gelangt eine Straßenbaubehörde aufgrund von Erkenntnissen, Zustandserhebungen und
Bewertungen entweder zu dem Ergebnis, dass sich die Verkehrsbedeutung einer Straße geändert
hat, oder dass eine – ggf. gesetzlich vorgegebene –andersartige Funktionsbestimmung zu
Änderungen der Verkehrsbedeutung geführt hat, die eine Umstufung erforderlich machen können,
ist die Straßenbaubehörde verpflichtet, ihre Auffassung darüber der Straßenaufsichtsbehörde
anzuzeigen.
Da die Änderung der Verkehrsbedeutung einer Straße stets zwei Baulastträger betrifft, können die
Straßenbaubehörden beider Baulastträger unabhängig voneinander zu ähnlichen Ergebnissen
gelangt sein; es kann die Prüfung auch nur durch eine Behörde erfolgt sein und dies der anderen
Straßenbaubehörde darüber einen Meinungsaustausch angeboten haben.
Im Sinne einer kooperativen Verwaltungspraxis empfiehlt es sich, vor Anzeige die Auffassung des
anderen Baulastträgers über die Änderung der Verkehrsbedeutung in Erfahrung zu bringen.
Aus diesem Grunde wurde der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen –
Regionalniederlassung Ville-Eifel- mit Schreiben vom 29. März 2007 gebeten mitzuteilen, wie dort
die Verkehrsbedeutung der L 213 gesehen wird.
Mit Schreiben vom 26.04.2007 teilt der Landesbetrieb Straßenbau mit, dass er beabsichtige, die L
213 vom Kreisel Glesch bis zur K 37 n (Kreisel Bahnstraße) zur Gemeindestraße abzustufen.
Von der K 37 n bis zur K 37 (Bahnübergang) soll die L 213 zur Kreisstraße abgestuft werden. Im
weiteren Verlauf bis zum Auffahrtsohr der K 36 soll eine Abstufung als Gemeindestraße erfolgen.
Sofern das Abstufungsverfahren so durchgeführt wird, sind Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung
auf den vom Ortsvorsteher Schnäpp erwähnten Straßen möglich.
Es wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass bei einer Übernahme der Straßen, wie zuvor
beschrieben, ein nicht unerheblicher Mehraufwand an Arbeit und Kosten für die Stadt Bedburg
entstehen wird.
Im Bereich der Straßen sind u.a. die Ampelanlagen für Fußgänger in Blerichen Markt und auf der
Neusser Straße. Darüber hinaus die große Ampelanlage an der Wiesenstraße / Neusser Straße.
Auch wenn diese durch den Bau des Kreisel wegfallen wird, wird eine neue Signalanlage am
Bahnübergang Erkelenzer Straße entstehen. Daneben befindet sich in der Verlängerung der
Neusser Straße in Richtung K 36 ein großes Brückenbauwerk, das über die Bahnlinie führt.
Auch wenn alle Anlagen im Zeitpunkt der Übergabe verkehrssicher sein müssen, muss für die
Zukunft mit Unterhaltungs- und Investivkosten gerechnet werden.
Aus diesem Grunde muss die Absicht des Landesbetriebes Straßenbau, das Umstufungsverfahren
in dieser Form durchzuführen, sehr kritisch gesehen werden.
Verwaltungsseitig wird angeregt, im Anhörungsverfahren zur Umstufung den Vorschlägen des
Landesbetriebes nicht zuzustimmen.
Vielmehr sollte vom Kreisel Glesch bis zum Abzweig Bahnunterführung Blerichen eine Abstufung
zur Kreisstraße erfolgen. Vom Abzweig Bahnunterführung sollte über die Adolf-Silverberg-Straße
bis zur K 37 Lindenstraße eine Aufstufung zur Kreisstraße vorgenommen werden. Dies hätte zum
Vorteil, dass bei der späteren Führung der K 37 n unter die Bahnstraße auf die Adolf-SilverbergStraße ein erneutes Aufstufungsverfahren entbehrlich ist.
Von der Unterführung Bahn bis zum Kreisel Bahnstraße wird einer Abstufung zur Gemeindestraße
zugestimmt. Im weiteren Verlauf der Bahnstraße über Neusser Straße bis zum Auffahrtsohr an der
K 36 soll der Charakter einer Kreisstraße erhalten bleiben.
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Bereich von Blerichen sind bei dieser Variante ebenfalls
möglich.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Wie bereits erwähnt sind die Straßen und die Anlagen in einem verkehrssicheren Zustand zu
übergeben. Hier wird im Rahmen einer Ortsbegehung ermittelt, welche Maßnahmen vor Übergabe
durch den Straßenbaulastträger noch zu ergreifen sind. Sofern Umbaumaßnahmen seitens der
Stadt Bedburg durchgeführt werden, kann mit dem Landesbetrieb verhandelt werden, dass an
Stelle einer Sanierungsmaßnahme ein finanzieller Ausgleich erfolgt.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, Planungen sowie eine Kostenermittlung für eine
Umgestaltung der L 213 im Bereich zwischen Bahnunterführung und Kreisel Bahnstraße zu
erstellen. Hierüber wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses berichtet..
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 03. Mai 2007
----------------------------------Naujock
Leiter der Bauverwaltung
-----------------------------------
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister