Daten
Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-960/2007
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.: 40 10 07
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
28.08.2007
Betreff:
Teilnahme am Programm Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die Teilnahme am Programm Landesfonds „Kein Kind ohne
Mahlzeit“ an allen Grundschulstandorten der Stadt Bedburg.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schnellbrief vom 31.07.2007 - Anlage 1 - informierte der Städte- und Gemeindebund
Nordrhein-Westfalen über den Entwurf der Richtlinien zum Landesfonds „Kein Kind ohne
Mahlzeit“; der Entwurf ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Bezüglich der `Eilbedürftigkeit´ der
Beschlussfassung - lediglich Entwurfsfassung - verweist die Verwaltung auf die Antragsfrist
[30.09.2007] sowie auf die Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes NRW, die Planungen
bereits auf Grundlage des Entwurfs zu treffen [siehe Absatz 2 des Schnellbriefs].
Ausweislich einer dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW vorliegenden
Analyse gibt es eine größere Zahl von SchülerInnen, die eine Ganztagsschule besuchen, aber am
Mittagessen nicht teilnehmen können, weil ihre Eltern die dafür erforderlichen Finanzmittel nicht
aufbringen können bzw. Eltern eben aus diesen Gründen bereits auf eine Anmeldung verzichten.
Wenngleich diese Aussage für das Stadtgebiet Bedburg weder veri- noch falsifiziert werden kann,
bleibt dennoch festzuhalten, das der Beitrag für das Mittagessen mit durchschnittlich 44,- € pro
Monat bis zu einer Einkommensstufe von 24.542,- € über den monatlichen Elternbeiträgen für den
Besuch der offenen Ganztagsschule im Primarbereich liegt; bis zu einer Einkommensstufe von
36.813,- € liegt dieser bei 47,- €. Entsprechend wurde die nunmehr vorliegende Analyse des
Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW in den politischen Beratungen sowohl im zuständigen Fachausschuss als auch im Rat der Stadt Bedburg - stets gemutmaßt.
Die Landesregierung will daher mit dem Sonderprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ die Kosten
des Mittagessens - bei angenommenen jährlichen Kosten für die Mittagsverpflegung von 500,- €
[in Bedburg beträgt diese rd. 520,- €] - für jedes `bedürftige´ Kind mit einem Betrag von pauschal
200 € bezuschussen. Voraussetzung ist, dass die Kommunen einen Eigenanteil in Höhe von
mindestens 100,- € pro Kind und die Eltern die restlichen Kosten, mindestens aber einen
Eigenanteil von ebenfalls 200,- €, aufbringen. Als bedürftig im Sinne dieser Richtlinie sind in der
Regel Kinder und Jugendliche, deren Erziehungsberechtigte Leistungen nach dem SGB II,
Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Leistungen nach § 6a BKGG
(Kinderzuschlag) beziehen oder deren Elternbeiträge beim Besuch einer offenen Ganztagsschule
gem. § 90 SGB VIII (wirtschaftliche Jugendhilfe) vom zuständigen Jugendamt übernommen
werden anzusehen. Im Ausnahmefall können auch Kinder und Jugendliche in die Förderung
einbezogen werden, die sich in einer aktuellen finanziellen Notlage befinden.
Nach Aussage des Jugendamtes des Rhein-Erft-Kreises verfügten von im Schuljahr 2006/2007
angemeldeten 90 SchülerInnen rd. 40% der Eltern über ein Jahreseinkommen in den unteren
Einkommensstufen; hiervon waren 15 SchülerInnen im Sinne des Entwurfs bedürftig. Im Schuljahr
2007/2008 sind im Stadtgebiet Bedburg bislang insgesamt 108 SchülerInnen (Stand 17.08.2007)
in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich angemeldet; entsprechende Aussagen über eine
vorliegende Bedürftigkeit liegen dem Rhein-Erft-Kreis bislang noch nicht vor; verwaltungsseitig
wird jedoch - auch wegen erwartetem verstärkten Anmeldeverhalten aufgrund der Teilnahme am
Landesprogramm - in einer Größenordnung zwischen 30 und 50 bedürftigen SchülerInnen im
laufenden Schuljahr kalkuliert. Anteilige Kosten für das laufende Kalenderjahr werden im
Fachbereichsbudget erwirtschaftet; ab dem Kalenderjahr 2008 würden verwaltungsseitig
entsprechende Kosten zusätzlich in den Haushalt eingebracht. Rein informativ weist die
Verwaltung darauf hin, dass bei einer Nichtbewilligung durch die Bezirksregierung - ausgehend
von 30 bis 50 bedürftigen SchülerInnen - im `Worst Case´ seitens des Schulträgers Kosten in
Höhe von bis zu 25.000,- € aufgefangen werden müssten.
Für die Beantragung der Mittel - 30.09.2007 Stichtagsregelung - ist gemäß Nr. 4. a der
Förderrichtlinien ein Beschluss des Schulträgers über die Teilnahme an den Programm zwingend
erforderlich; wenngleich die nächste turnusmäßige Sitzung des gemäß Zuständigkeitsregelung der
Stadt Bedburg zuständigen Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales - rechtzeitig –
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
am 11.09.2007 stattfindet, sollten die Eltern aus Sicht der Verwaltung so früh als möglich über
diese Maßnahme informiert werden. Aufgrund dessen wird die Entscheidung dem Rat zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 17.08.2007
----------------------------------Brunken
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister