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Beschlussvorlage (Teilnahme am Programm Landesfonds Kein Kind ohne Mahlzeit)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-960/2007 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 40 10 07 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 28.08.2007 Betreff: Teilnahme am Programm Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die Teilnahme am Programm Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ an allen Grundschulstandorten der Stadt Bedburg. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schnellbrief vom 31.07.2007 - Anlage 1 - informierte der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen über den Entwurf der Richtlinien zum Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“; der Entwurf ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Bezüglich der `Eilbedürftigkeit´ der Beschlussfassung - lediglich Entwurfsfassung - verweist die Verwaltung auf die Antragsfrist [30.09.2007] sowie auf die Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes NRW, die Planungen bereits auf Grundlage des Entwurfs zu treffen [siehe Absatz 2 des Schnellbriefs]. Ausweislich einer dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW vorliegenden Analyse gibt es eine größere Zahl von SchülerInnen, die eine Ganztagsschule besuchen, aber am Mittagessen nicht teilnehmen können, weil ihre Eltern die dafür erforderlichen Finanzmittel nicht aufbringen können bzw. Eltern eben aus diesen Gründen bereits auf eine Anmeldung verzichten. Wenngleich diese Aussage für das Stadtgebiet Bedburg weder veri- noch falsifiziert werden kann, bleibt dennoch festzuhalten, das der Beitrag für das Mittagessen mit durchschnittlich 44,- € pro Monat bis zu einer Einkommensstufe von 24.542,- € über den monatlichen Elternbeiträgen für den Besuch der offenen Ganztagsschule im Primarbereich liegt; bis zu einer Einkommensstufe von 36.813,- € liegt dieser bei 47,- €. Entsprechend wurde die nunmehr vorliegende Analyse des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW in den politischen Beratungen sowohl im zuständigen Fachausschuss als auch im Rat der Stadt Bedburg - stets gemutmaßt. Die Landesregierung will daher mit dem Sonderprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ die Kosten des Mittagessens - bei angenommenen jährlichen Kosten für die Mittagsverpflegung von 500,- € [in Bedburg beträgt diese rd. 520,- €] - für jedes `bedürftige´ Kind mit einem Betrag von pauschal 200 € bezuschussen. Voraussetzung ist, dass die Kommunen einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 100,- € pro Kind und die Eltern die restlichen Kosten, mindestens aber einen Eigenanteil von ebenfalls 200,- €, aufbringen. Als bedürftig im Sinne dieser Richtlinie sind in der Regel Kinder und Jugendliche, deren Erziehungsberechtigte Leistungen nach dem SGB II, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Leistungen nach § 6a BKGG (Kinderzuschlag) beziehen oder deren Elternbeiträge beim Besuch einer offenen Ganztagsschule gem. § 90 SGB VIII (wirtschaftliche Jugendhilfe) vom zuständigen Jugendamt übernommen werden anzusehen. Im Ausnahmefall können auch Kinder und Jugendliche in die Förderung einbezogen werden, die sich in einer aktuellen finanziellen Notlage befinden. Nach Aussage des Jugendamtes des Rhein-Erft-Kreises verfügten von im Schuljahr 2006/2007 angemeldeten 90 SchülerInnen rd. 40% der Eltern über ein Jahreseinkommen in den unteren Einkommensstufen; hiervon waren 15 SchülerInnen im Sinne des Entwurfs bedürftig. Im Schuljahr 2007/2008 sind im Stadtgebiet Bedburg bislang insgesamt 108 SchülerInnen (Stand 17.08.2007) in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich angemeldet; entsprechende Aussagen über eine vorliegende Bedürftigkeit liegen dem Rhein-Erft-Kreis bislang noch nicht vor; verwaltungsseitig wird jedoch - auch wegen erwartetem verstärkten Anmeldeverhalten aufgrund der Teilnahme am Landesprogramm - in einer Größenordnung zwischen 30 und 50 bedürftigen SchülerInnen im laufenden Schuljahr kalkuliert. Anteilige Kosten für das laufende Kalenderjahr werden im Fachbereichsbudget erwirtschaftet; ab dem Kalenderjahr 2008 würden verwaltungsseitig entsprechende Kosten zusätzlich in den Haushalt eingebracht. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass bei einer Nichtbewilligung durch die Bezirksregierung - ausgehend von 30 bis 50 bedürftigen SchülerInnen - im `Worst Case´ seitens des Schulträgers Kosten in Höhe von bis zu 25.000,- € aufgefangen werden müssten. Für die Beantragung der Mittel - 30.09.2007 Stichtagsregelung - ist gemäß Nr. 4. a der Förderrichtlinien ein Beschluss des Schulträgers über die Teilnahme an den Programm zwingend erforderlich; wenngleich die nächste turnusmäßige Sitzung des gemäß Zuständigkeitsregelung der Stadt Bedburg zuständigen Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales - rechtzeitig – STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage am 11.09.2007 stattfindet, sollten die Eltern aus Sicht der Verwaltung so früh als möglich über diese Maßnahme informiert werden. Aufgrund dessen wird die Entscheidung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 17.08.2007 ----------------------------------Brunken ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister