Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Vorlage WP7-960/2007)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Vorlage WP7-960/2007) Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Vorlage WP7-960/2007)

öffnen download melden Dateigröße: 28 kB

Inhalt der Datei

WP7-960/2007 Anlage 1 zur Vorlage WP7-960/2007 Schnellbrief An die Mitgliedsstädte und -gemeinden Postfach 10 39 52•40030 Düsseldorf Kaiserswerther Straße 199-201 40474 Düsseldorf Telefon 0211•4587-1 Telefax 0211•4587-211 E-mail: info@kommunen-in-nrw.de Internet: www.kommunen-in-nrw.de Aktenzeichen: IV/2 211-13 me/gr Ansprechpartner: Hauptreferent Dr. Menzel Durchwahl 0211•4587-236 31.07.2007 Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die Geschäftsstelle hatte bereits in den Mitteilungen für den Monat Juli (lfd. Nr. 416/2007) über den Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ informiert. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW hat nunmehr der Geschäftsstelle die letzte Entwurfsfassung zu den Förderrichtlinien, dem Begleiterlass und den Formularen zur Verfügung gestellt, die wir diesem Schreiben als Anlagen beigefügt haben. Es handelt sich um Fassungen, die sich nach Abschluss der Ressortbeteiligung und nach der Verbändeanhörung ergeben haben. Die Zustimmung des Landesrechnungshofes steht nach Mitteilung des MSW NRW allerdings noch aus. Da der Landesfonds zum jetzt beginnenden Schuljahr angewandt werden soll, ist es sinnvoll, bereits auf der Grundlage der Entwurfsfassung die weiteren Planungen zu treffen. Die Geschäftsstelle geht im Übrigen davon aus, dass sich die Endfassung kaum von der jetzt vorliegenden Entwurfsfassung unterscheiden wird. Wir werden Ihnen die Endfassung zuleiten, sobald uns diese vorliegt. Nach Mitteilung des MSW NRW gibt es derzeit eine größere Zahl von Kindern und Jugendlichen, die eine Ganztagsschule besuchen, aber nicht am Mittagessen teilnehmen können, weil ihre Eltern die dafür erforderlichen Finanzmittel nicht aufbringen können. Vor diesem Hintergrund hat das Land den Landesfonds für einen Zeitraum von zunächst zwei Jahren eingerichtet. Der Landesfonds umfasst ein Volumen von 10 Mio. Euro pro Schuljahr. Gefördert wird die Teilnahme von bedürftigen Kindern und Jugendlichen an der Mittagsverpflegung im Rahmen der Ganztagsangebote der offenen und gebundenen Ganztagsschule des Primarbereichs oder der Sekundarstufe I gem. § 9 Abs. 1 und § 9 Abs. 3 Schulgesetz NRW. Fördermittel erhalten nur diejenigen, die nach der Förderrichtlinie als bedürftig anzusehen sind. Dies sind in der Regel Kinder und Jugendliche, deren Erziehungsberechtigte Leistungen nach dem SGB II, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem WP7-960/2007 Anlage 1 zur Vorlage WP7-960/2007 Asylbewerberleistungsgesetz oder Leistungen nach § 6 a BKKG (Kinderzuschlag) beziehen oder deren Elternbeiträge beim Besuch der offenen Ganztagsschule gem. § 90 SGB VIII (wirtschaftliche Jugendhilfe) vom zuständigen Jugendamt übernommen werden. Die Geschäftsstelle hatte sich in ihrer Stellungnahme zu dem Landesfonds für eine größere Flexibilisierung zugunsten der Kommunen insbesondere vor dem Hintergrund ausgesprochen, dass zahlreiche Kommunen im Rahmen der offenen Ganztagsschule die Einkommensstaffelung nach dem GTK verwenden. Dem ist das Ministerium für Schule und Weiterbildung allerdings nicht nachgekommen. Die Landesförderung geht von Kosten für ein Mittagessen von 2,50 Euro aus. Ausgehend von 200 Tagen werden daher Ausgaben in Höhe von 500 Euro pro Kind und Jahr angenommen. Hiervon beabsichtigt das Land, einen Betrag von 200 Euro pro Kind (ein Euro pro Essen) zu übernehmen. Zu beachten ist allerdings, dass der Landesfonds auf 10 Mio. Euro gedeckelt ist. Sollte dieses Volumen überschritten werden, würde sich die Landesförderung reduzieren, es sei denn, das Land wäre kurzfristig bereit, die Mittel aufzustocken. Die Förderrichtlinie sieht auch Eigenanteile sowohl der Kommunen als auch der Eltern vor. Der Anteil der Kommune beträgt 100 Euro pro Kind (50 Cent pro Essen). Die kommunalen Spitzenverbände haben sich im Rahmen der Anhörung dafür ausgesprochen, dass auch Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept bzw. Kommunen, die sich in der vorläufigen Haushaltsführung befinden, uneingeschränkt an dem Landesprogramm teilnehmen können. Das MSW NRW hat deshalb auf die Möglichkeit einer vollständigen Anrechnung von Beiträgen Dritter auf den Eigenanteil hingewiesen. Insoweit wird auch auf den ergänzenden Erlass zu Nummer 5.5 der Förderrichtlinie verwiesen. Problematisch kann die Umsetzung des Programms aber für die Kommunen mit vorläufiger Haushaltsführung bzw. Haushaltssicherungskonzept werden, denen keine Drittmittel zur Verfügung stehen. Denn es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Die Eltern müssen zur Teilnahme an dem Landesfonds einen Eigenanteil von 200 Euro pro Jahr (ein Euro pro Mahlzeit) erbringen. Die Erhebung der Elternbeiträge ist Aufgabe der Zuwendungsempfängerin bzw. des Zuwendungsempfängers. Die Geschäftsstelle hat sich mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass der Verwaltungsaufwand auf Dritte delegiert werden kann. Dies ist insbesondere deshalb sinnvoll, weil zahlreiche Schulträger mit der Organisation der Offenen Ganztagsschule einen Dritten beauftragt haben. Die Richtlinie sieht nunmehr zumindest vor, dass die Erhebung der Elternbeiträge auf Dritte delegiert werden kann. Da die Eltern sich allerdings mit der Offenlegung der Bedürftigkeit einverstanden erklären müssen, gehen wir bei erster Prüfung davon aus, dass es auch zulässig ist, den gesamten Verwaltungsaufwand auf einen Dritten zu übertragen. Wegen der Einzelheiten wird auf die beigefügten Anlagen verwiesen. Die Stellungnahme der Geschäftsstelle zu dem Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ kann im Intranetangebot unter Fachinformationen und Service/Fachgebiete/Schule, Kultur und Sport/Schule/Offene Ganztagsschule abgerufen werden. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung ( Claus Hamacher ) Anlagen