Daten
Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
26.09.2013
Erstellt
18.09.13, 17:04
Aktualisiert
18.09.13, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 56 Az.: Es
Jülich, 11.09.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 329/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Schule und Sport
Termin
26.09.2013
TOP
Ergebnisse
Internationale schulformübergreifende Klasse
Anlg.:
V
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Zum Schuljahr 2013/14 ist in Jülich eine Internationale schulformübergreifende Klasse (ISK) eingerichtet worden. Die ISK hat das Ziel, neu eingewanderten Kindern und Jugendlichen ab der fünften
Klasse einen guten Start in das deutsche Bildungssystem zu ermöglichen. Die Schüler und Schülerinnen werden in die Sekundarschule aufgenommen und besuchen dort einen intensiven Deutschunterricht (15 – 20 Stunden wöchentlich). Darüber hinaus werden sie in eine ihrem Alter entsprechende Klasse aufgenommen. Dort nehmen sie an den Fächern teil, die nicht in erster Linie Deutschkenntnisse erfordern, wie z.B. Sport oder Musik. Darüber hinaus erhalten sie intensiven Unterricht
in der deutschen Sprache in einer altersgemischten Gruppe.
Die ISK ist auf Initiative des Kommunalen Integrationszentrums (KIZ) mit Unterstützung des
Schulamtes im Kreis Düren nach Abstimmung mit der Stadt Jülich als Schulträger in der Sekundarschule Jülich eingerichtet worden. Da die Sekundarschule noch im Aufbau begriffen ist, kooperiert
sie in Bezug auf die Schülerinnen und Schüler der 7. bis 12. Klasse mit den anderen Jülicher Schulen, so dass diese ggf. nur den Deutschunterricht in der Sekundarschule besuchen und darüber hinaus in eine ihrem Alter und ihrem Leistungsstand entsprechende Schule und Regelklasse in der
Stadt Jülich eingebunden werden.
Handelt es sich um Kinder bzw. Jugendliche, die in anderen Kommunen des Nordkreises zugewandert sind, werden sie bei Besuch der ISK Jülich in der Sekundarschule aufgenommen. Ein gleichzeitiger Besuch der ISK Jülich und einer Schule in einer der Nordkreiskommunen ist nur dann möglich, wenn die jeweiligen Herkunftsgemeinden die mit dem Besuch zweier Schulen in unterschiedlicher Schulträgerschaft und an unterschiedlichen Orten verbundenen Kosten für den Schülertransport
übernehmen. Grundsätzlich gilt ansonsten das Schulträgerprinzip, d.h. bei Besuch einer Jülicher
Schule übernimmt die Kosten für den Transport der jeweilige Schulträger, d.h. im Fall der Sekundarschule und des Gymnasiums Zitadelle die Stadt Jülich.
Zum Aufnahmeverfahren: Alle neu ankommenden Schülerinnen und Schüler erhalten vor Aufnahme in eine Schule eine ausführliche Beratung im Kommunalen Integrationszentrum Kreis Düren.
Dort werden die Wünsche der Eltern und der Leistungsstand der Kinder erhoben und gemeinsam ein
geeigneter Weg in die Schullaufbahn in Deutschland vereinbart. Danach erhalten die Eltern einen
Termin zu einer Schuleingangsuntersuchung durch das Gesundheitsamt.
Das Kommunale Integrationszentrum setzt sich mit der gewünschten und in Frage kommenden
Schule in Verbindung und klärt die Aufnahme.
Sobald das Gesundheitszeugnis und die Aufnahmebereitschaft der Schule vorliegen, erhalten die
Eltern eine schriftliche Information mit Zeit und Ort des ersten Schultages für das Kind bzw.
die/den Jugendlichen. Grundsätzlich ist der Besuch einer ISK für maximal ein Jahr vorgesehen, im
Einzelfall kann es auch über diesen Zeitraum hinausgehen.
Grundschüler/innen werden in einer Grundschule eingeschult und bei Bedarf mit Sprachpaten unterstützt.
Die Beratung durch das Kommunale Integrationszentrum kann bei Bedarf auch weiterhin, z.B. bei
gewünschtem Schulwechsel, in Anspruch genommen werden.
Im Kreis Düren gab es bisher ISK an drei Hauptschulen, alle in Düren gelegen. Mit Beginn des neuen Schuljahres wird erstmals eine ISK im Nordkreis eingerichtet. Die Jülicher Sekundarschule ist
zur Wahrnehmung der Aufgabe mit einer zusätzlichen Lehrerstelle ausgestattet worden.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
X
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 329/2013
X
nein
nein
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