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Sitzungsvorlage (Internationale schulformübergreifende Klasse)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
26.09.2013
Erstellt
18.09.13, 17:04
Aktualisiert
18.09.13, 17:04
Sitzungsvorlage (Internationale schulformübergreifende Klasse) Sitzungsvorlage (Internationale schulformübergreifende Klasse)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 56 Az.: Es Jülich, 11.09.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 329/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport Termin 26.09.2013 TOP Ergebnisse Internationale schulformübergreifende Klasse Anlg.: V SD.Net Beschlussentwurf: Der Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Begründung: Zum Schuljahr 2013/14 ist in Jülich eine Internationale schulformübergreifende Klasse (ISK) eingerichtet worden. Die ISK hat das Ziel, neu eingewanderten Kindern und Jugendlichen ab der fünften Klasse einen guten Start in das deutsche Bildungssystem zu ermöglichen. Die Schüler und Schülerinnen werden in die Sekundarschule aufgenommen und besuchen dort einen intensiven Deutschunterricht (15 – 20 Stunden wöchentlich). Darüber hinaus werden sie in eine ihrem Alter entsprechende Klasse aufgenommen. Dort nehmen sie an den Fächern teil, die nicht in erster Linie Deutschkenntnisse erfordern, wie z.B. Sport oder Musik. Darüber hinaus erhalten sie intensiven Unterricht in der deutschen Sprache in einer altersgemischten Gruppe. Die ISK ist auf Initiative des Kommunalen Integrationszentrums (KIZ) mit Unterstützung des Schulamtes im Kreis Düren nach Abstimmung mit der Stadt Jülich als Schulträger in der Sekundarschule Jülich eingerichtet worden. Da die Sekundarschule noch im Aufbau begriffen ist, kooperiert sie in Bezug auf die Schülerinnen und Schüler der 7. bis 12. Klasse mit den anderen Jülicher Schulen, so dass diese ggf. nur den Deutschunterricht in der Sekundarschule besuchen und darüber hinaus in eine ihrem Alter und ihrem Leistungsstand entsprechende Schule und Regelklasse in der Stadt Jülich eingebunden werden. Handelt es sich um Kinder bzw. Jugendliche, die in anderen Kommunen des Nordkreises zugewandert sind, werden sie bei Besuch der ISK Jülich in der Sekundarschule aufgenommen. Ein gleichzeitiger Besuch der ISK Jülich und einer Schule in einer der Nordkreiskommunen ist nur dann möglich, wenn die jeweiligen Herkunftsgemeinden die mit dem Besuch zweier Schulen in unterschiedlicher Schulträgerschaft und an unterschiedlichen Orten verbundenen Kosten für den Schülertransport übernehmen. Grundsätzlich gilt ansonsten das Schulträgerprinzip, d.h. bei Besuch einer Jülicher Schule übernimmt die Kosten für den Transport der jeweilige Schulträger, d.h. im Fall der Sekundarschule und des Gymnasiums Zitadelle die Stadt Jülich. Zum Aufnahmeverfahren: Alle neu ankommenden Schülerinnen und Schüler erhalten vor Aufnahme in eine Schule eine ausführliche Beratung im Kommunalen Integrationszentrum Kreis Düren. Dort werden die Wünsche der Eltern und der Leistungsstand der Kinder erhoben und gemeinsam ein geeigneter Weg in die Schullaufbahn in Deutschland vereinbart. Danach erhalten die Eltern einen Termin zu einer Schuleingangsuntersuchung durch das Gesundheitsamt. Das Kommunale Integrationszentrum setzt sich mit der gewünschten und in Frage kommenden Schule in Verbindung und klärt die Aufnahme. Sobald das Gesundheitszeugnis und die Aufnahmebereitschaft der Schule vorliegen, erhalten die Eltern eine schriftliche Information mit Zeit und Ort des ersten Schultages für das Kind bzw. die/den Jugendlichen. Grundsätzlich ist der Besuch einer ISK für maximal ein Jahr vorgesehen, im Einzelfall kann es auch über diesen Zeitraum hinausgehen. Grundschüler/innen werden in einer Grundschule eingeschult und bei Bedarf mit Sprachpaten unterstützt. Die Beratung durch das Kommunale Integrationszentrum kann bei Bedarf auch weiterhin, z.B. bei gewünschtem Schulwechsel, in Anspruch genommen werden. Im Kreis Düren gab es bisher ISK an drei Hauptschulen, alle in Düren gelegen. Mit Beginn des neuen Schuljahres wird erstmals eine ISK im Nordkreis eingerichtet. Die Jülicher Sekundarschule ist zur Wahrnehmung der Aufgabe mit einer zusätzlichen Lehrerstelle ausgestattet worden. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 329/2013 X nein nein Seite 2