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Mitteilung (Änderung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
92 kB
Datum
18.07.2013
Erstellt
18.07.13, 17:06
Aktualisiert
18.07.13, 17:06
Mitteilung (Änderung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes) Mitteilung (Änderung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 20/22 Az.: Jülich, 17.07.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 308/2013 Mitteilung Beratungsfolge Stadtrat Termin 18.07.2013 TOP Ergebnisse Änderung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes Anlg.: -3SD.Net Mitteilungstext: Mit Schnellbrief vom 16.07.2013 hat der Städte- und Gemeindebund NRW die Auswirkungen der Kompromisslösung zur Umsetzung des Urteils des Verfassungsgerichtshofes zum Einheitslastenabrechnungsgesetzes mitgeteilt. Auf der Grundlage dieses Kompromisses wird die Landesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes in den Landtag einbringen. Danach erhält die Stadt Jülich für die Jahre 2009 bis 2011 eine Erstattung in Höhe von rund 424.000 €. Dabei kommt der Stadt zugute, dass das Land für die Jahre 2007 und 2008 auf Forderungen verzichtet. Würde das Land diese Jahre noch in die Abrechnung mit einbeziehen, hätte sich eine Zahlungsverpflichtung zulasten der Stadt Jülich in Höhe von rund 70.000 € ergeben. In seinem Schnellbrief weist der StGB NRW darauf hin, dass die Kreise die „Verlierer“ der Umsetzung sind. So ergibt sich auch für den Kreis Düren eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von rund 1,75 Millionen €. Die Abrechnung ist noch für 2013 vorgesehen. Die Kreise können diese Zahlung über eine „Sonderumlage“ gemäß § 55 c Kreisordnung refinanzieren und damit auf die kreisangehörigen Kommunen abwälzen. Dies gilt nicht, wenn in der Vergangenheit entsprechende Rückstellungen gebildet wurden. Der Landrat des Kreises Düren hat dem Kreistag in seiner Sitzung am 16.07.2013 die Auswirkungen der Umsetzung des Urteils mitgeteilt. Danach hat der Kreis Düren in den Jahresabschlüssen 2010 und 2011 entsprechende Rückstellungen in Höhe von rund 400.000 € gebildet. Mit dem Jahresabschluss 2012 soll der Restbetrag der Rückstellung zugeführt werden. Danach wird die Zahlung aus der Rückstellung gedeckt. Ich gehe daher davon aus, dass der Kreis keine Sonderumlage erheben wird und die Einnahme in Höhe von 425.000 € in voller Höhe bei der Stadt Jülich verbleiben wird. Der Schnellbrief, die Berechnung für die einzelnen Kommunen sowie die Mitteilung für den Kreistag sind als Anlage hinterlegt. Mitteilung 308/2013 Seite 2