Daten
Kommune
Jülich
Größe
178 kB
Datum
18.07.2013
Erstellt
18.07.13, 17:06
Aktualisiert
18.07.13, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
öffentliche
Mitteilung
Drs.Nr. 272/13
Anlagen: Nein
Kreistag
Der Landrat
Dezernent:
Federführende Stelle:
Amtsleiter/in:
Bearbeiter/in:
Aktenzeichen:
Mitzeichnung:
Datum:
Dirk Hürtgen (Tel. 22-2166)
Kämmerei
Thomas Gehring (Tel. 22-2317)
Birgit Schneppenheim (Tel. 22-2266)
20/1
09.07.2013
voraussichtlich: 16.07.2013
Einheitslastenabrechnung in Nordrhein-Westfalen
Sachverhalt:
Am 04.02.2010 wurde das Gesetz zur Abrechnung der Finanzierungsbeteiligung der
Gemeinden und Gemeindeverbände an den finanziellen Belastungen des Landes
Nordrhein-Westfalen in Folge der Deutschen Einheit (Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) NRW) vom Landtag beschlossen. Es ist rückwirkend mit Wirkung vom
18.11.2009 in Kraft getreten.
Hiernach führt das Land in den Jahren 2006 bis 2019 eine Abrechnung der Finanzierungsbeteiligung der Kommunen nach Maßgabe dieses Gesetzes durch. Die Abrechnung erfolgt innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf des Abrechnungsjahres.
Für die Abrechnungsjahre 2006 bis 2008 macht das Land keine Ansprüche geltend,
so dass im Rahmen der Jahresabschlüsse bis zum Haushaltsjahr 2008 keine Rückstellung für Forderungen des Landes aus der Einheitslastenabrechnung zu bilden
war.
Eine Vielzahl von Kommunen hat mit Unterstützung aller drei kommunalen Spitzenverbände Anfang 2011 Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Einheitslastenabrechnungsgesetz NRW erhoben.
Nach dem Abrechnungsbescheid der einheitsbedingten Belastungen für das Haushaltsjahr 2009 vom 28.10.2011 ergibt sich für den Kreis Düren ein Zahlbetrag i.H.v.
201.527,26 €. Diese Zahlungsverpflichtung ist unverzinslich gestundet bis zum Vorliegen einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs für das Land NRW über die
Verfassungsmäßigkeit des Einheitslastenabrechnungsgesetzes NRW bzw. bis zum
Vorliegen einer ggfs. erforderlich werdenden gesetzlichen Neuregelung.
Da die Stundung nichts an der Existenz der Forderung auf Grundlage des Gesetzes
ändert, war eine entsprechende Rückstellungsbildung erforderlich. Daher wurde im
Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2010 für 2009 ein Betrag i.H.v. 201.527,26 €
und für 2010 ein Betrag i.H.v. 200.000,00 € in die nach § 36 Abs. 4 GemHVO zu bildende Rückstellung für Forderungen des Landes aus der Einheitslastenabrechnung
für die Jahre 2009 und 2010 eingestellt.
Vorlage: 272/13
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Mit Urteil vom 08.05.2012 hat der Verfassungsgerichtshof NRW (VerfGH NRW) das
ELAG NRW wegen Unvereinbarkeit mit den bundesgesetzlichen Vorgaben des Gemeindefinanzreformgesetzes für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Somit bestand für die Einheitslastenabrechnung zwischen Land und Kommunen seit 2006
keine Rechtsgrundlage mehr und es war die Möglichkeit eröffnet, mit dem Land in
erneute Verhandlungen über die Einheitslastenabrechnung einzutreten.
Gemäß Empfehlung des Landkreistages NRW im Schreiben vom 11.05.2012 zum
Umgang mit der Entscheidung des VerfGH NRW sollten gebildete Rückstellungen
für mögliche Forderungen des Landes aus der Einheitslastenabrechnung weder
ganz noch teilweise aufgelöst werden. Die Beibehaltung und auch die weitere Bildung von Rückstellungen kann bis auf Weiteres im Hinblick auf die fortbestehende,
unmittelbar bundesgesetzliche Verpflichtung des Landes zur Einheitslastenabrechnung mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden aus § 6 Abs. 3 und Abs. 5 des
Gemeindefinanzreformgesetzes des Bundes gerechtfertigt werden. Daher wurde die
Rückstellung für Forderungen des Landes aus der Einheitslastenabrechnung im
Rahmen des Jahresabschlusses 2011 um 200.000,00 € erhöht.
Die Verhandlungen zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden
sind am 14.06.2013 zum Abschluss gekommen. Durch die vereinbarte Neuregelung
erhält die kommunale Ebene in NRW im Jahr 2013 Abrechnungsbeträge in einer
Größenordnung von rund 275 Mio. € (Abrechnung der Jahre 2007 bis 2011). Die
Entlastung in den Folgejahren wird sich voraussichtlich zwischen rund 130 und 155
Mio. € p.a. bewegen. Dies hängt insbesondere von der künftigen Entwicklung der
Steuereinnahmen ab.
Das Ergebnis der Verhandlungen muss nun in einem Gesetzgebungsverfahren zur
Änderung des ELAG umgesetzt werden. Ziel ist ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Herbst 2013.
Trotz der insgesamt zu erwarteten Zahlungen des Landes an die kommunale Ebene
gilt jedoch, dass es – wie schon bisher – zu Forderungen des Landes an die Kreise kommen wird. Grund ist die Struktur der Einheitslastenabrechnung in NordrheinWestfalen, die eben eine Vorauszahlung über die erhöhte Gewerbesteuerumlage
und eine pauschale Erstattung im Rahmen des Steuerverbundes (1,17 Verbundsatzpunkte) vorsieht. Dabei entrichten die Kreise und Landschaftsverbände – anders
als die Gemeinden - naturgemäß keine Vorauszahlung, erhalten jedoch über den
Steuerverbund mit dem Land Anteil an der pauschalen Erstattung. Bei der mit dem
ELAG erfolgenden – kommunalscharfen – Endabrechnung kommt es folglich zu
„Nachschuss“-Pflichten der Kreise, die jedoch das bisher Erwartete übersteigen werden.
Da die Forderungen des Landes an die Kreise zusätzlichen Aufwand darstellen,
empfiehlt der LKT NRW in seinem RS 0342/13 den Kreisen unverändert, Rückstellungen für mögliche Forderungen des Landes aus der Einheitslastenabrechnung –
soweit diese vor Ort gebildet worden sind – weder ganz noch teilweise aufzulösen
und mit deren Bildung auch in kommenden Jahren fortzufahren.
Wann Modellrechnungen zu den kommunal-individuellen Abrechnungsbeträgen vorliegen werden, steht noch nicht abschließend fest. Das Finanzministerium des Landes NRW hat jedoch angedeutet, eine Modellrechnung zur saldierten Einheitslastenabrechnung der Jahre 2009, 2010 und 2011 (Abrechnung im Jahr 2013) begleitend zur Einbringung des Gesetzesentwurfs dem Landtag vorzulegen.
Vorlage: 272/13
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Der LKT NRW hat zwischenzeitlich eine simulierte Abrechnung der voraussichtlich
zu erwartenden Abrechnungsbeträge für Kreise/Städteregion und Landschaftsverbände vorgelegt.
Hiernach wurden für den Kreis Düren folgende ELAG-Beträge ermittelt:
Für 2009
439.101 €
Für 2010
711.137 €
Für 2011
630.989 €
Für 2012
629.691 €
Für 2013
681.822 €
Für den Kreis Düren ergäben sich hieraus folgende Zahlungen:
Zahlungsbeträge
Abrechnung
der
Jahre 2009 – 2011
in 2013
1.781.227 €
Abrechnung des Abrechnung des
Jahres 2012
Jahres 2013
in 2014
in 2015
629.691 €
681.822 €
Diese voraussichtlichen Zahlungsbeträge beruhen auf der Prämisse, dass die Jahre
2009-2011 unmittelbar nach Inkrafttreten des neuen ELAG NRW noch in 2013 saldiert abgerechnet werden. In den Folgejahren wird dann nur jeweils das vorletzte
Jahr abgerechnet (2014 in 2012 usw.).
In konsequenter Weiterführung der bisherigen Vorgehensweise wird die Verwaltung
die Rückstellung für die einheitsbedingten Belastungen für das Haushaltsjahr 2012
im Rahmen der Jahresabschlusses 2012 um 1.809.389,74 € aufstocken.
Für die Haushaltsplanungen 2014/2015 werden folgende Veranschlagungen erforderlich:
2014
2015
2016 bis 2018 je
Ergebnisplan
700.000 €
700.000 €
700.000 €
Finanzplan
630.000 €
682.000 €
700.000 €
Die kreisangehörigen Kommunen wurden bereits im Rahmen eines Schreiben vom
03.07.2013 über die Mehraufwendungen im Bereich der Einheitslastenabrechnung
für den Kreis Düren informiert, da diese über die Kreisumlage finanziert werden
müssen.
Zur Zeit ist noch nicht bekannt, in welchem Umfang die kreisangehörgen Kommunen
durch die vereinbarte Neuregelung entlastet werden.